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Änderungsvertrag: Definition, Regelungen + Muster zum Download

Im deutschen Zivilrecht gilt der Grundsatz pacta sunt servanda, das heißt, Verträge müssen eingehalten werden. Gleichzeitig besteht das Recht der Vertragsfreiheit, das den beteiligten Parteien Änderungen zugesteht. Die werden in einem sogenannten Änderungsvertrag festgehalten. Im Arbeitsleben drehen sich solche Veränderungen meist um das Gehalt, die Arbeitszeiten oder den Arbeitsort. Doch nicht immer ist ein Arbeitnehmer mit Vertragsänderungen einverstanden – und nicht immer sind diese zu seinen Gunsten. Was Sie über den Änderungsvertrag wissen sollten…



Änderungsvertrag: Definition, Regelungen + Muster zum Download

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Änderungsvertrag Definition: Veränderungen im Arbeitsverhältnis

Der Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber regelt die Bedingungen, unter denen ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen wird. Rechtlich gesehen ist es ein sogenannter Austauschvertrag, in dem der Mitarbeiter sich zu dem Arbeitsplatz und seinen Aufgaben entsprechenden Leistungen verpflichtet (Hauptpflicht des Arbeitnehmers). Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das vereinbarte Gehalt zu zahlen und eine Beschäftigung zu gewähren (Hauptpflicht des Arbeitgebers).

Will der Arbeitgeber nun Änderungen vornehmen, braucht er einen Änderungsvertrag. Dies gilt beispielsweise für Änderungen des Gehalts, der Arbeitszeiten oder des Arbeitsortes. Solche Vertragsänderungen rund um die Hauptpflichten können nicht einfach einseitig beschlossen werden.

Ein Änderungsvertrag ist somit das Mittel, um Vereinbarungen innerhalb eines laufenden Arbeitsvertrages zu ändern. Stimmt der Arbeitnehmer zu und unterschreibt den Änderungsvertrag, werden die neuen Abmachungen gültig und der Arbeitsvertrag wird entsprechend geändert.

Ablehnung des Änderungsvertrags

Will der Arbeitnehmer hingegen den Änderungsvertrag ablehnen, bleiben die einzelnen Bestimmungen unverändert. Der Arbeitgeber muss nun den gesamten Arbeitsvertrag kündigen, auch wenn nur einzelne Teile des Arbeitsvertrages geändert werden sollen.

Mit einer Änderungskündigung unterbreitet ein Arbeitgeber daher gleichzeitig das Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten – oftmals schlechteren – Bedingungen fortzuführen. Bevor die Änderungskündigung ausgesprochen werden kann, muss der Betriebsrat informiert werden, da es sich um eine normale Kündigung handelt.

Arbeitgeber will kurzfristig Änderungsvertrag: Richtig verhalten

Angenommen, Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Tag vor Monatsende einen Änderungsvertrag vor, der schlechtere Konditionen in Form eines geringeren Gehalts für Sie beinhaltet und den Sie bis zum nächsten Tag unterschreiben sollen: Was tun Sie?

Die Zeit drängt – aber das gibt Ihrem Arbeitgeber kein Recht, Sie unter Druck zu setzen. Weitreichende Änderungen, die beispielsweise ein Mehr an Arbeitszeit oder ein verringertes Gehalt aufgrund wirtschaftlicher Engpässe bedeuten, bedürfen einer eingehenden Prüfung.

Sie sollten sich daher eine einwöchige Bedenkzeit erbeten. Zumal aus rechtlicher Sicht einem Änderungsvertrag nicht bis zum vermeintlichen Stichtag am nächsten Tag zugestimmt werden muss: Eine Gültigkeit zum angegebenen Datum kann auch rückwirkend noch vereinbart werden.


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Mögliche Bestandteile eines Änderungsvertrages

Die wichtigsten Punkte, die von einem Änderungsvertrag betroffen sind, betreffen geänderte Arbeitszeiten, das Gehalt oder den Arbeitsort. Von diesen darf nicht ohne Weiteres abgewichen werden. Gibt es im Vertrag eine Regelung, an welchem Ort und innerhalb welcher Arbeitszeit die Arbeitsleistung erbracht werden soll, muss der Arbeitgeber sich grundsätzlich daran halten. Er kann jedoch Klauseln im Arbeitsvertrag aufnehmen, die eine Änderung erlauben. Beispielsweise kann der Einsatzort „nach betrieblichen Erfordernissen geändert werden.“

Sollte der Arbeitsort im Arbeitsvertrag nicht klar benannt sein, greift das Weisungs- beziehungsweise Direktionsrecht des Arbeitgebers. Gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) darf er dann – sofern keine anderen Absprachen im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag existieren – nach billigem Ermessen Änderungen vornehmen.

Das bedeutet, die Interessen beider Vertragsparteien müssen angemessen abgewogen werden. Gleiches gilt für die Arbeitszeiten: Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit darf nicht einfach durch Anordnung geändert werden, ebenso darf (außer in einem Notfall) keine geringerwertige Tätigkeit zugewiesen werden.

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Änderungsvertrag nicht unterschreiben: Die Änderungskündigung

Wenn Sie als Arbeitnehmer den Änderungsvertrag ablehnen, kann der Arbeitgeber zu einer Änderungskündigung greifen. Im Gegensatz zur normalen Kündigung möchte der Arbeitgeber die Zusammenarbeit damit nicht endgültig beenden, sondern direkt nach Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ein neues Beginnen – jedoch unter veränderten Bedingungen.

Sowohl die Kündigung als auch das Angebot über das neue Arbeitsverhältnis müssen gemeinsam unterbreitet werden. Dabei muss Ihr Arbeitgeber Sie über die neuen Konditionen informieren, unter denen die weitere Zusammenarbeit stattfinden soll. Als Arbeitnehmer haben Sie drei Möglichkeiten, wie Sie damit umgehen. Allerdings sollten Sie unbedingt innerhalb von drei Wochen reagieren.

  • Sie nehmen das Angebot an

    Damit wird das Arbeitsverhältnis unter den neuen Konditionen ab dem Augenblick weitergeführt, ab dem die Kündigung gewirkt hätte.

  • Sie lehnen das Angebot ab

    Aus der Änderungskündigung wird nun eine Beendigungskündigung. Diese kann innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage angefochten werden.

  • Sie nehmen das Angebot unter Vorbehalt an

    Sie halten die neuen Bedingungen nicht für sozial gerechtfertigt und erheben daher Klage. Das bedeutet, dass Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist die neuen Regelungen nur insoweit akzeptieren, bis ein Arbeitsgericht die Wirksamkeit geklärt hat. Sollten Sie sich innerhalb von drei Wochen zu einem Vorbehalt entschließen, achten Sie darauf, dass dieser dem Arbeitgeber per Boten oder mit Zeugen zugestellt wird, damit Sie einen Nachweis haben. Entscheidet das Arbeitsgericht zu Ihren Gunsten, muss der Arbeitgeber Sie zu den alten Konditionen weiter beschäftigen.

Änderungsvertrag Muster: Arbeitszeit und Gehalt

Sollen Veränderungen im Arbeitsverhältnis einvernehmlich vorgenommen werden, wird ein Änderungsvertrag aufgesetzt. Zwar besteht beim Änderungsvertrag kein Formzwang, so dass er grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden könnte. Eine schriftliche Fassung empfiehlt sich jedoch unbedingt aus Gründen der Beweisbarkeit. Die Gestaltung hängt dabei sowohl vom Unternehmen als auch von der Art und dem Umfang der Änderungen ab.

Ein Änderungsvertrag könnte nach diesem Muster gestaltet sein:

Änderungsvertrag



Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag vom __________(Datum)
zwischen __________(Name des Arbeitgebers) und Herrn/Frau __________(Name des Arbeitnehmers).

Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer werden die im Arbeitsvertrag vom __________(Datum) geschlossenen Vereinbarungen mit dem __________(Datum) einvernehmlich geändert.

Zu diesem Zeitpunkt werden folgende Veränderungen wirksam:

  • Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt _____ Stunden die Woche. Der Arbeitstag beginnt um _____(Uhrzeit) und endet um _____(Uhrzeit).
  • Das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers beläuft sich auf _____ Euro (Betrag).

Alle weiteren im Arbeitsvertrag aufgeführten Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Dieses Änderungsvertrag Muster stellen wir Ihnen als kostenlosen Download zur Verfügung:

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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