Neuer Job, neues Glück! In dieser Situation überwiegt oft die Freude, eine Beschäftigung gefunden zu haben, und der Arbeitsvertrag ist schnell unterschrieben. Womöglich ein Fehler. Oder auch das kommt vor: Der Mitarbeiter wird zum Chef zitiert. Vor ihm liegt ein Aufhebungsvertrag. Wenn der Mitarbeiter hier und jetzt nicht unterschreibe, drohe ihm die fristlose Kündigung, so der Vorgesetzte. Der Angestellte hat Angst um seine berufliche Zukunft – und lässt sich zur Unterschrift drängen. Fatal! Denn nun hat er sein Recht auf sofortiges Arbeitslosengeld und eine angemessene Abfindung verwirkt.
Immer wieder steckt in Arbeitsverträgen der Teufel im Detail. „Ob allgemeine Beschäftigungskonditionen, Urlaub oder Befristung – hier gilt es, Stolperfallen vorzubeugen“, sagt der Rechtsanwalt Rainer Vetter, Experte für Arbeitsrecht von der Böblinger Kanzlei Eberspächer & Klein. Auf eine voreilige Unterschrift von Arbeits-, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen folgen Konsequenzen, von denen Sie womöglich keine Ahnung hatten. Bis jetzt…
Zusammen mit dem ehemaligen Arbeitsrichter und Partneranwalt der Roland Rechtsschutzversicherung, die diese Aktion unterstützt, starten wir heute eine virtuelle Fragestunde zum Arbeitsrecht: Sie stellen Fragen rund um Ihren Arbeitsvertrag und ihre persönlichen Situation – und Rainer Vetter beantwortet die wichtigsten und meist genannten davon.
Natürlich werden alle eingehenden Fragen vertraulich behandelt und auch nur anonymisiert veröffentlicht. Etwa so:
In meinem Arbeitsvertrag heißt es „Sämtliche Überstunden sind mit dem Bruttogehalt abgegolten“ – ist das rechtens?
Rainer Vetter: Auch wenn Überstunden im Berufsalltag oft unausweichlich sind, eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist nicht rechtens. Nur eine festgelegte Anzahl von Überstunden darf derart deklariert werden. Wenn Sie sehr viele Überstunden leisten, können Sie deren Ausbezahlung verlangen. Aber Vorsicht: Sie müssen in diesem Fall detaillierte Nachweise über die Stundenzahl vorlegen und beweisen, dass die Mehrarbeit von Ihrem Arbeitgeber angeordnet oder geduldet wurde. Machen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend, sonst besteht die Gefahr, dass sie verfallen.
Entscheidend ist, dass Sie Ihre Fragen möglichst kurz und präzise formulieren. Diese schicken Sie dann bitte an folgende E-Mail-Adresse: aktion@roland-rechtsschutz.de.
Selbstverständlich werden alle E-Mail-Adressen nach der Aktion gelöscht, Sie erhalten auch keine Werbung. Einsendeschluss ist der 13. September. Die gesammelten Antworten des Arbeitsrechtsexperten erscheinen dann hier am 15. September. Je nachdem wie viele Einsendungen es gibt, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir nicht alle Fragen beantworten können. Wir versuchen es aber…
Über den Experten
Rainer Vetter arbeitet seit 2009 als Rechtsanwalt für die Böblinger Kanzlei Eberspächer & Klein im Bereich Arbeitsrecht. Zuvor war er ein Jahr lang Arbeitsrichter in Stuttgart und dort Vorsitzender der 3. Kammer. Zwischen 2002 und 2008 arbeitete er als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei und wissenschaftlicher Assistent an der Universität Tübingen.
Bewerbungstipps: Die perfekte Bewerbung
Bewerbungsvorlagen: 16 kostenlose Muster zum Download
Denksport: 50 Brainteaser für Jobinterviews
Smalltalk-Tipps:



Bewerbungs-Dossiers zu Mappe, Anschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsfoto und Zeugnissen.
Die besten Tipps und Dossiers für das Vorstellungsgespräch: So überzeugen Sie jeden Personaler.

Pingback: „Arbeitsrecht – Die wichtigsten Antworten zu Arbeitsvertrag, Urlaub, Probezeit“ auf karrierebibel.de – Jeden Tag mehr Erfolg!