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Alkohol am Arbeitsplatz: Wann drohen Konsequenzen?

Mit einem Sekt zum Geburtstag anstoßen oder mit den Kollegen im Büro ein Bier trinken? Alkohol am Arbeitsplatz wird zu verschiedenen Anlässen getrunken. Arbeitnehmer sollten sich dabei aber unbedingt fragen: Ist das überhaupt erlaubt? Unternehmen wollen leistungsfähige Mitarbeiter, kein angetrunkenes Team, das Fehler macht. Wir erklären, was Sie zu Alkohol am Arbeitsplatz wissen müssen, wann ein Umtrunk verboten oder erlaubt ist und was das Arbeitsrecht sagt…



Alkohol am Arbeitsplatz: Wann drohen Konsequenzen?

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Gibt es ein Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz?

Es gibt kein allgemeines Alkoholverbot an deutschen Arbeitsplätzen. Das Arbeitsrecht liefert hierzu keine generellen Vorschriften oder Grundlagen, die es einem Mitarbeiter verbieten würden, ein Glas Wein oder ein Bier im Job zu trinken. Trotzdem sollten Sie mit Alkohol am Arbeitsplatz sehr vorsichtig sein.

Arbeitnehmer müssen ihre Aufgaben bestmöglichen erledigen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Wer angetrunken oder verkatert ist, kann genau das nicht. Die verringerte Leistungsfähigkeit durch Alkohol muss der Chef nicht einfach hinnehmen.

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Kann der Chef Alkohol im Job verbieten?

Die kurze Antwort: Ja, kann er! Die fehlenden Vorgaben aus dem Arbeitsrecht werden oft durch individuelle betriebliche Regelungen ersetzt. In einer Betriebsvereinbarung kann ein Alkoholverbot im Job für alle Beschäftigten vereinbart werden.

Mögliche Gründe für diese Entscheidung von Unternehmen:

  • Höhere Fehlerquote
  • Schlechtere Leistungen
  • Größere Gefahr durch verringerte Aufmerksamkeit und Reaktion
  • Bedienung von Maschinen und Fahrzeugen

Für Arbeitnehmer sollte deshalb klar sein: Auf Alkohol am Arbeitsplatz sollten Sie lieber verzichten. Sie werden schließlich für Ihre Arbeit und Professionalität bezahlt.

Arbeitgeber zeigen sich durchaus kulant

Unternehmen können Alkohol am Arbeitsplatz komplett verbieten, zeigen sich in vielen Fällen aber durchaus kulant. Kaum ein Chef schreitet ein, wenn für eine Feier mit Sekt angestoßen oder zum Feierabend ein Bier im Kreis der Kollegen getrunken wird. Chefs sehen sogar die Vorteile für den Zusammenhalt im Team.

Als Faustregel gilt: Gibt es kein Verbot, sind Vorgesetzte meist tolerant, solange der Alkohol keine Auswirkungen auf die Arbeit, die individuelle Leistung und vor allem die Sicherheit von Ihnen und den Kollegen hat. Wird diese Grenzen überschritten, drohen Konsequenzen.

Keine Kulanz dürfen Sie hingegen erwarten, wenn ein ausdrückliches Alkoholverbot an Ihrem Arbeitsplatz vorliegt. Hier drücken Vorgesetzte kein Auge zu, und es drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

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Konsequenzen bei Alkohol am Arbeitsplatz

Hier sind die Regeln eindeutig: Verstoßen Sie gegen ein gültiges Alkoholverbot am Arbeitsplatz, müssen Sie schon beim ersten Vergehen mit einer Abmahnung rechnen. Im Wiederholungsfall kann es sogar zu einer Kündigung kommen.

Das gilt auch ohne direktes Verbot, wenn Sie soviel Alkohol am Arbeitsplatz getrunken haben, dass Sie Ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen können. Wenn Sie aufgrund Ihres alkoholisierten Zustands teures Arbeitsgerät kaputt machen, kann es im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung kommen.

Muster für eine Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz


Peter Personaler
Fantasie GmbH
Hauptstraße 1, 12345 Neustadt

Max Muster
Personalnummer 54545
Gartenweg 20, 12345 Neustadt

Abmahnung aufgrund von Alkoholkonsum am Arbeitsplatz

Sehr geehrter Herr Muster,

hiermit erteile ich Ihnen eine Abmahnung, da Sie am TT.MM.JJJ um 14:30 Uhr während Ihrer regulären Arbeitszeit am Arbeitsplatz eine Flasche Bier getrunken haben. Dieses Verhalten verstößt gegen das generelle Alkoholverbot in unserem Betrieb, das in § 10 der Betriebsvereinbarung festgeschrieben ist.

Ich fordere Sie auf, zukünftig jeglichen Konsum alkoholischer Getränke während der Arbeitszeit und innerhalb der Betriebsräume zu unterlassen. Weitere Verstöße gegen das Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung führen.

Zu Dokumentationszwecken wird diese Abmahnung Ihrer Personalakte beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Personaler


Ausnahme bei Alkoholsucht

Ist ein Arbeitnehmer alkoholkrank, wird auf diesen besonderen Umstand Rücksicht genommen. Da es sich um eine Krankheit handelt, können Betroffene ihren Alkoholkonsum nicht kontrollieren und sie können auch nicht von einem Tag auf den anderen aufhören. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um schuldhaftes Verhalten handelt.

Hier geht es nicht um arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern die Möglichkeit, dem Betroffenen im Kampf gegen die Alkoholkrankheit zu helfen. Ein erster Schritt ist ein Gespräch mit dem Angestellten und der Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle.

Ist ein Bier in der Mittagspause erlaubt?

Eine häufige Frage zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz lautet: Ist ein Bier in der Mittagspause erlaubt? Hier sind viele Arbeitnehmer unsicher, schließlich wird die Mittagspause nicht am Arbeitsplatz verbracht, sondern in der Kantine, in einem Restaurant oder bei gutem Wetter im Sommer vielleicht in einem Biergarten. Kann ein Arbeitgeber dies verbieten und im Zweifelsfall sogar bestrafen?

Ein generelles Verbot gibt es nicht, Unternehmen können aber individuell regeln. Schließlich kommen die Mitarbeiter nach der Pause zurück und gehen wieder der Arbeit nach. Wichtig ist deshalb, dass Sie sich über die genauen Regelungen bei Ihrem Arbeitgeber informieren.



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Was gilt, wenn der Chef Alkohol mitbringt?

Zur Feier für ein erfolgreiches Projekt oder den Erhalt eines großen Auftrages bringt der Chef eine Flasche Champagner mit? Das ist eine nette Geste und ein Dank ans Team. Dem gemeinsamen Anstoßen und damit auch einem Glas Alkohol am Arbeitsplatz steht dann nichts im Weg. Eine Ausnahme kann sein, wenn Sie im Anschluss noch weiter arbeiten müssen und bei Ihrer Tätigkeit ein Alkoholverbot besteht – das gilt auch dann, wenn der Chef das Getränk ausgibt.

Wenn Sie mittrinken können, sollten Sie sich unbedingt zügeln. Ein kleines Glas zum Anstoßen ist okay. Sie sollten aber nicht im Eiltempo drei Mal nachfüllen. Das hinterlässt nicht den professionellen Eindruck, den Sie im Job machen wollen. Auch heißt die Geste vom Chef noch lange nicht, dass Sie von nun an auch selbst Alkohol am Arbeitsplatz mitbringen und trinken dürfen.

Beweis für Alkohol am Arbeitsplatz

Der Mitarbeiter scheint angetrunken zu sein, doch gibt es für den Alkohol am Arbeitsplatz einen Beweis? Genau feststellen lässt sich das nur durch einen Bluttest – diesen darf ein Arbeitgeber jedoch nicht einfach anordnen oder durchführen. Eine solche Untersuchung im Job verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Über den Atem lässt sich Alkohol auch erkennen, doch auch dem muss ein Mitarbeiter nicht zustimmen.

Ein endgültiger Beweis für Alkohol am Arbeitsplatz ist deshalb oft schwierig. Arbeitgeber sollten schriftlich alle auffälligen Verhaltensweisen dokumentieren und vor glaubwürdigen Zeugen mit dem Betroffenen sprechen. So gibt es bei einer möglichen Streitigkeit weitere Aussagen, die den Verdacht bestätigen können. Hilfreich ist es zudem, wenn die Zeugen die schriftliche Dokumentation unterschreiben.

Restalkohol bei Arbeitsbeginn

Wer am Vortag gefeiert hat, ist bei Arbeitsbeginn noch nicht unbedingt hundertprozentig nüchtern. Das Problem: Wer alkoholisiert zum Job erscheint, kann sich nicht damit rausreden, seit Stunden nichts getrunken zu haben.

Restalkohol ist problematisch und kann Konsequenzen haben. Der Chef kann den Mitarbeiter aufgrund seines Zustandes wieder nach Hause schicken – ohne Pflicht zur Entgeltfortzahlung. Neben dem fehlenden Gehalt für den Tag kann es zusätzlich eine Abmahnung geben.

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[Bildnachweis: Sira Anamwong by Shutterstock.com]

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