Dürfen Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz frei gestalten? Zum Beispiel Bürofenster mit Post-Its bekleben, wie es im Rahmen der sogenannten Post-it-Wars gerade in Paris geschieht? Wir haben Peter Groll, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt, gefragt. Und er warnt vor derlei euphorischer Kreativität. Egal, wie schick das Ergebnis hinterher aussieht – Arbeitnehmer riskieren damit mitunter eine saftige Abmahnung. Oder wie es Peter Groll formuliert:
Im Büro muss sich der Arbeitnehmer an die Hausordnung halten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber grundsätzlich darüber bestimmen kann, wie die Büros eingerichtet oder verschönert werden dürfen. Da Post-it-Wars neu sind, fehlt hierzu sicher eine Regelung. Also: Unbedingt vorher nachfragen! Erst recht bei Fensterbildern. Denn immer dann, wenn Post-it-Künste gut von außen sichtbar sind, hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, diese zu verbieten, da sie eventuell ein schlechtes Bild – im Wortsinn – auf das Unternehmen werfen. Überdies kann der Chef grundsätzlich verlangen, die Fensterbildern sofort zu entfernen. Sofern der Arbeitnehmer damit rechnen konnte, kann er sogar für den entstehenden Schaden, etwa Reinigungskosten, haftbar gemacht werden.
Nun dokumentieren aufwendige Post-it-Kunstwerke zugleich auf subtile Weise, dass da jemand offenbar viel Arbeitszeit übrig hat oder diese eben nicht mit der Arbeit füllt, für die er bezahlt wird. Sieht der Chef das genauso, kann das für die Klebezettelliebhaber noch unangenehmere Folgen haben. Groll:
Projekte die offensichtlich Stunden oder gar Tage in Anspruch genommen haben, sind besonders gefährlich. Hier kann der Mitarbeiter nicht mehr behaupten, diese in der Mittagspause erschaffen zu haben – und riskiert dafür einen Abzug von seinem Lohn. Schlimmstenfalls sogar eine Abmahnung. Und wer dann immer noch nicht hört, kann demnächst Post-its auf sein Kündigungsschreiben kleben. Richtig heikel wird es, wenn die Fensterbilder als eine Beleidigung verstanden werden können und vielleicht auch sollen und es klar wird, wer da gemeint ist. In dem Fall kann sich der Mitarbeiter sogar strafbar gemacht haben, was wiederum zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann. Das Argument, das sei doch nur Humor, zieht nicht. Darüber entscheidet der Chef. Und schlechte Witze haben schon das ein oder andere Mal zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen geführt.
Im Büro muss sich der Arbeitnehmer an die Hausordnung halten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber grundsätzlich darüber bestimmen kann, wie die Büros eingerichtet oder verschönert werden dürfen. Da Post-it-Wars neu sind, fehlt hierzu sicher eine Regelung. Also: Unbedingt vorher nachfragen! Erst recht bei Fensterbildern. Denn immer dann, wenn Post-it-Künste gut von außen sichtbar sind, hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, diese zu verbieten, da sie eventuell ein schlechtes Bild – im Wortsinn – auf das Unternehmen werfen. Überdies kann der Chef grundsätzlich verlangen, die Fensterbildern sofort zu entfernen. Sofern der Arbeitnehmer damit rechnen konnte, kann er sogar für den entstehenden Schaden, etwa Reinigungskosten, haftbar gemacht werden.
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Tanja Handl
“Nun dokumentieren aufwendige Post-it-Kunstwerke zugleich auf subtile Weise, dass da jemand offenbar viel Arbeitszeit übrig hat oder diese eben nicht mit der Arbeit füllt, für die er bezahlt wird.”
-> Seh ich überhaupt nicht so. Bei flexiblen Arbeitszeiten können solche Projekte auch zeigen, dass Mitarbeiter gern ihre Freizeit im Büro verbringen und sich am Arbeitsplatz wohlfühlen. Und selbst, wenn Arbeitszeit für derartige Aktivitäten genutzt wird: Mir ist es ehrlich gesagt lieber, Kollegen sind kreativ und halten ihren Geist in Schwung, als sie machen aus Frust über die Arbeitsbedingungen nur Dienst nach Vorschrift.
Auch in der Arbeit sind Menschen Persönlichkeiten, die sich ausdrücken und wahrgenommen werden wollen. Ein personalisierter Arbeitspaltz macht uns produktiver und zufriedener. Kluge Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern deshalb Möglichkeiten, sich auszuleben und einzubringen. Muss ja nicht unbedingt am Bürofenster sein – wobei der Post It War ein ganz guter Beweis dafür ist, wie Mitgestaltung auch kreativ fürs Marketing genutzt werden kann.
Jochen Mai
Tja, wie du das so siehst, ist dann relativ egal, wenn dein Arbeitgeber das ganz anders sieht. Vor allem, wenn er sich die Frage stellen muss, warum du dich total gerne und engagiert 2 Studnen lang mit einem Post-it-Bild beschäftigst, während auf deinem Schreibtisch ein Projekt um Vollendung bettelt. Oder warum dich dein (Traum)job derart wenig interressiert, dass du 2 Stunden für Puzzle-Bilder freimachst…
Watzlawick: Man kann nicht nicht kommunizieren. Und während der Arbeitszeit (nach Feierabend ist etwas anderes!) sich lieber um solche Bilder zu kümmern, ist eben auch eine Aussage…
Tanja Handl
@ Jochen: Die Frage ist, wie definiert sich “während der Arbeitszeit”. Wenn die Arbeitszeit nicht fix ist, können solche Aktionen vor Feierabend, aber dennoch in der Freizeit stattfinden.
Bei Ubisoft war das zugegebenermaßen nicht der Fall, und die Unternehmensführung war dem Vernehmen nach zuerst auch nicht begeistert. Mittlerweile nutzen sie den Post it War sehr geschickt für ihre Vermarktung. Was als Arbeitszeitvernichtung begann, hat sich rückblickend als nützlich fürs Unternehmen erwiesen. Natürlich war die Sache ein Hazardspiel – hätte für die Mitarbeiter auch daneben gehen können. Ich bezweifle allerdings, ob der Erfolg möglich gewesen wäre, wenn die Mitarbeiter sich brav ans Regelwerk gehalten hätten.
Jochen Mai
@Tanja: Also wenn du unbebingt einen Job-Stunt hinlegen willst, kannst du das ja gerne mal testen. Ansonsten gilt, was da auch schon steht: Besser vorher den Chef fragen!
Tanja Handl
@ Jochen: Ich werd dir vorm Ergebnis berichten. ;-)
Natürlich hat die Geschichte zwei Seiten. Nicht jeder Einfall ist genial, nicht jede Form von Mitgestaltung am Arbeitsplatz involviert radikale Umgestaltungsmaßnahmen. Umgekehrt kann es aber auch zum Erfolg führen, mal was Ungewöhnliches auszuprobieren. Nur werden kreative Ideen häufig im Vorfeld abgelehnt (vgl. z.B. eine aktuelle Studie der Universität Pennsylvania). Es ist also unter Umständen nicht am besten für das Unternehmen, wenn man bei einer wirklich guten Idee vorher fragt. Deshalb: Vielleicht den Chef vorm Fragen einfach mal bitten, ob er sich ein bisschen im Uhrzeigersinn drehen könnte – dann ist eventuell beiden Seiten geholfen.
Jochen Mai
Mir scheint, diese Diskussion entfernt sich immer mehr vom Kern und driftet ins Grundsätzliche Wasseinsollte. Hat aber nur noch wenig mit Post-it-Bildern zu tun.
Tanja Handl
Die Grundfrage war ja, ob Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz frei gestalten dürfen – mit und ohne Post Its. Das dürfen Sie, wie aus dem Artikel klar hervorgeht, nicht. Der Post It War ist aus dieser Perspektive ein klarer Regelübertritt – hat aber Gutes mit sich gebracht, unterhält sehr viele Menschen und gibt obendrein noch Stoff für Blogartikel. Insofern natürlich ein guter Anheizer für die Frage: “Was sollte sein”? Können wir aber gerne nicht weiter erörtern.
Jochen Mai
Die Frage “Was sollte sein” ist eine rein philosophische – und so weitreichend, dass Diskussionen dazu schnell in ein pures Meinungsgewitter abdriften oder ins Unendliche Allerlei. Und durch Kommentieren ändert sich daran in den Betrieben ohnehin wenig. Insofern ist es schon etwas müßig das in einem Post zum Post-it-War klären zu wollen.
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