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Arbeitszeugnis: Vorlage + Wie anfordern und entschlüsseln?

Rund 9 Millionen Beschäftigte in Deutschland wechseln jedes Jahr den Job. Zur Bewerbung benötigen viele ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dessen Bedeutung ist bei Personalern hoch: Es gilt als „objektive“ Bewertung bisheriger Leistungen, Erfolge und Sozialverhalten. Allerdings sollten Arbeitnehmer unbedingt auf die Arbeitszeugnis Formulierungen (sog. Geheimcodes) und Noten achten! Alles, was Sie dazu wissen müssen: Anspruch, wie Sie das Arbeitszeugnis anfordern – plus Code-Tabellen: Ganz einfach ein schlechtes Arbeitszeugnis entschlüsseln und prüfen…



Arbeitszeugnis: Vorlage + Wie anfordern und entschlüsseln?

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Arbeitszeugnis Vorlage und Muster

Falls Sie Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben oder prüfen wollen, finden Sie hier eine Arbeitszeugnis Vorlage mit der Note „sehr gut“ – nur bei den Soft Skills gab es im Muster die Note 2, um das Zeugnis glaubwürdiger zu machen.

Sie können die Arbeitszeugnis Vorlage gleich online im Browser editieren, anschließend kopieren und ausdrucken. Dazu einfach auf den Kasten klicken. Oder Sie laden sich die Arbeitszeugnis Vorlage HIER kostenlos als PDF herunter.

Arbeitszeugnis

Herr ___, geboren am TT.MM.JJJJ in Köln, ist vom 1. April JJJJ bis zum 30. Mai JJJJ in unserem Unternehmen als ___ tätig gewesen.

Herr ___ verfügt über ein äußerst profundes Fachwissen, welches er stets effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzte. Dieses Fachwissen konnte er ohne Einschränkungen an seine Mitarbeiter weitergeben.

Gerne bestätigen wir ihm eine außerordentlich hohe wirtschaftliche Sachkompetenz. Durch sein herausragendes unternehmerisches und strategisches Denken und Handeln erwarb er sich den höchsten Respekt der Geschäftsführung und seiner Mitarbeiter. Zum Nutzen des Unternehmens erweiterte und aktualisierte er immer mit großem Gewinn seine umfassenden Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen. Aufgrund seiner präzisen Analysefähigkeiten und seiner sehr schnellen Auffassungsgabe fand er hervorragende Lösungen, die er konsequent und erfolgreich in die Praxis umsetzte.

Hervorzuheben ist seine hoch entwickelte Fähigkeit, stets konzeptionell und konstruktiv zu arbeiten, sowie seine immer präzise Urteilsfähigkeit.

Herr ___ ist eine überdurchschnittlich engagierte Führungskraft, die ihre Aufgaben jederzeit mit voller Einsatzbereitschaft erfolgreich erfüllte. Auch in Stresssituationen erzielte er sehr gute Leistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht und war auch stärkstem Arbeitsanfall immer gewachsen. Stets arbeitete Herr Mustermann äußerst umsichtig, sehr gewissenhaft und genau.

Vertrauenswürdigkeit und absolute Zuverlässigkeit zeichneten seinen Arbeitsstil jederzeit aus. Selbst für schwierigste Problemstellungen fand und realisierte er sehr effektive Lösungen und kam immer zu ausgezeichneten Arbeitsergebnissen. Im Laufe seiner Unternehmenszugehörigkeit hat er unter anderem viele wichtige Projekte mit sehr großem Erfolg geleitet.

Durch sein überaus systematisches Vorgehen und seinen sehr kooperativen Führungsstil konnte er seine Projekte stets mit äußerster Zuverlässigkeit sowie zeitplan- und budgetgerecht abschließen. Seine Mitarbeiter motivierte und überzeugte er durch einen kooperativen Führungsstil.

Herr ___ war als Vorgesetzter jederzeit voll anerkannt, wobei sein Team unsere hohen Erwartungen nicht nur erfüllte, sondern oftmals sogar übertraf. Als Führungskraft bewies uns Herr ___ stets seine gute Integrationsfähigkeit. Er verstand es jederzeit, alle Mitarbeiter seines Teams entsprechend ihrer Persönlichkeit und Kompetenz bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen und konnte so ein sehr gutes Arbeitsklima in seinem Team schaffen.

Herr ___ hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Mit allen Ansprechpartnern kam Herr ___ sehr gut zurecht und begegnete ihnen immer mit seiner freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit vorbildlich und tadellos.

Herr ___ verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns für die stets sehr gute, langjährige Zusammenarbeit und bedauern sein Ausscheiden sehr. Wir wünschen diesem vorbildlichen Kollegen beruflich und persönlich weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Ort, Datum
UNTERSCHRIFT

Arbeitszeugnis schreiben: Wichtige Inhalte

Zwar dürfen heute viele Arbeitnehmer ihr Arbeitszeugnis selber schreiben. Gleichzeitig laufen sie dadurch Gefahr – aus Unwissenheit – formelle Fehler zu machen oder sich selbst ein schlechtes Arbeitszeugnis auszustellen. Daher sollten Sie bei Aufbau und Inhalt wichtige formale Regeln beachten.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Aufbau

  1. Briefkopf Arbeitgeber (oder Firmenpapier)
  2. Überschrift („Arbeitszeugnis“)
  3. Stammdaten Arbeitnehmer (Name, Geburt, Beschäftigungsart & -dauer)
  4. Tätigkeitsbeschreibung (Aufgaben, Erfolge)
  5. Leistungsbewertung (Einsatz, Kompetenz, Arbeitsweise)
  6. Sozialverhalten (Vorgesetzte, Kollegen, Kunden)
  7. Austrittsgrund
  8. Schlussformel & Zukunftswünsche
  9. Ort, Datum & Unterschrift

Ein korrektes Arbeitszeugnis sollte nicht mehr als 2-3 DIN A4 Seiten umfassen. Zu viel Text weckt den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.

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Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt jedoch 3 Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer zusätzlich um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Das Zwischenzeugnis wird zudem immer im Präsens geschrieben.

Ihre Ansprüche im Überblick

Rechte

  • Das Abschlusszeugnis muss „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die dazu dienen, eine versteckt negative Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
  • Ist der Arbeitnehmer mit dem Zeugnisinhalt nicht einverstanden, kann er innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen.
  • Soll das Zeugnis besser sein als die Note 3, liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Will der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis (Note 4-5) ausstellen, hat er die Beweispflicht.

Inhalt

  • Verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Freistellungen, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug).
  • Das Endzeugnis darf (unbegründet) nicht schlechter sein als das Zwischenzeugnis. Das gilt auch, wenn der Betrieb verkauft wird und Zwischenzeugnis und Endzeugnis von unterschiedlichen Personen stammen.

Formalia

  • Das Arbeitszeugnis muss auf Geschäfts- oder Firmenpapier gedruckt werden und ist grammatikalisch korrekt, fehler- und fleckenfrei sowie ohne sichtbare Korrekturen.
  • Die Erstellung des Zeugnisses in elektronischer Form (E-Mail, PDF, Fax) ist unzulässig.
  • Bei Änderungen muss das Zeugnis neu ausgestellt, nicht nur eine Seite ausgetauscht werden.
  • Ein sehr gutes Arbeitszeugnis sollte nicht mehr als 1-2 DIN A4 Seiten umfassen.
  • Das Zeugnis darf gefaltet werden, enthält aber kein Adressfeld wie bei einem Brief.
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Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf beide Arbeitszeugnis Arten: einfaches Arbeitszeugnis und qualifiziertes Arbeitszeugnis. Welches Sie wählen, hängt von der Art und Dauer der Tätigkeit sowie vom erwarteten Inhalt ab. Achtung: Haben Sie sich für das einfache Zeugnis entschieden, können Sie nachträglich kein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern!

1. Einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis ist selten länger als eine DIN A4 Seite und muss mindestens die Art und die Dauer der Beschäftigung enthalten. Zum Einsatz kommt das einfache Arbeitszeugnis bei einfachen Jobs mit geringer Qualifizierung. In Österreich ist es vergleichbar mit der „Dienstbescheinigung“, in der Schweiz mit der „Arbeitsbestätigung“. Wir empfehlen das einfache Zeugnis nur, wenn Sie kurze Zeit beschäftigt waren und kein gutes Zeugnis erwarten. In dem Fall kaschiert der knappe Inhalt die unbefriedigenden Leistungen.

2. Qualifizierte Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist wegen der Leistungsbewertung und Beurteilung des Sozialverhaltens deutlich aussagekräftiger und wird von den meisten Personalern bei der Bewerbung erwartet. Das qualifizierte Zeugnis gibt es nicht automatisch, Arbeitnehmer müssen es ausdrücklich anfordern – zusammen mit der Kündigung. Arbeitnehmer haben bereits nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

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TIPP: Weil Bewerbungsunterlagen maximal 10 DIN A4 Seiten nicht übersteigen sollten, packen Sie bitte nur die aktuellsten und für den Job relevantesten Arbeitszeugnisse in die Bewerbung. In der Regel nicht mehr als drei Zeugnisse. Weitere Dokumente können Sie nachreichen.

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Arbeitszeugnis anfordern: Welche Fristen?

Vor allem das qualifizierte Arbeitszeugnis sollten Sie immer „aktiv“ anfordern. Ansonsten muss der Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis ausstellen. Beim Antrag haben Sie zwei Optionen:

  1. Sie bitten schon im Kündigungsschreiben um das qualifizierte Zeugnis.
  2. Sie fordern das Zeugnis danach schriftlich per Mail an.

Ihr Arbeitszeugnis anfordern sollten Sie immer schriftlich, idealerweise mit einem Vorlauf von 3-4 Wochen, bevor das Arbeitsverhältnis endet.

Sobald die Kündigung ausgesprochen ist, können Sie ein „vorläufiges Arbeitszeugnis“ anfordern. Das ist – wie das Zwischenzeugnis – im Präsens formuliert und kann später noch angepasst werden. Vorteil: Sie können sich damit schon bewerben und sparen Zeit.

2 Fristen für 2 Zeugnisse

  • Einfaches Arbeitszeugnis

    Das einfache Arbeitszeugnis können Sie solange anfordern, wie der Arbeitgeber Ihre Personaldaten gespeichert hat. Das können mehrere Jahre sein.

  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis

    Für das qualifizierte Zeugnis gelten nach § 195 BGB sogenannte Ausschlussfristen. Bedeutet: Der Anspruch gilt nur 3 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag können auch kürzere Fristen vereinbart sein.

Wir empfehlen, immer das qualifizierte Arbeitszeugnis anzufordern – zusammen mit der schriftlichen Kündigung. So werden garantiert alle Fristen eingehalten.

Wie kann ich das Arbeitszeugnis anfordern?

Für die Arbeitszeugnis Anforderung reicht ein einfacher Zweizeiler im Kündigungsschreiben – oder später per Mail. Wichtig ist, dass Sie dazu eine Frist von zwei Wochen setzen. Zwei Beispiele und Muster für die Formulierung:

Arbeitszeugnis beantragen Muster: mit Kündigung

„Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung und das genannte Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet. Ferner bitte ich darum, mir in den kommenden 2 Wochen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.“

Arbeitszeugnis verlangen Muster: später per E-Mail

„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ innerhalb einer Frist von 2 Wochen. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen – Max Muster“

Muss ich das Arbeitszeugnis selbst abholen?

In der Regel bekommt der Mitarbeiter das Arbeitszeugnis auf dem Postweg. Im Zweifel müssen Sie es aber selbst abholen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis per Post zu schicken (LAG Berlin-Brandenburg, Az 10 TA 31/13). Nur wenn die Reisekosten für das Abholen unzumutbar sind, muss es verschickt werden. Fordert Sie der Chef auf, es persönlich abzuholen, müssen Sie das tun.

Wann bekommt man das Zeugnis nach Kündigung?

Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern.

Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.

Arbeitszeugnis Formulierungen und Geheimcode?

Weil offene Kritik im Zeugnis laut § 109 Absatz 2 GewO verboten ist, verschleiern Personaler Ihre Bewertung gerne in sogenannten Geheimcodes und kryptischen Arbeitszeugnis Formulierungen, die besser klingen als sie sind. Diese typische Zeugnissprache ist aber NICHT gleichbedeutend mit den Noten.

Die Arbeitszeugnis Formulierungen beschreiben vielmehr (negative) Arbeits- oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers. Achten Sie unbedingt auf den Geheimcode an drei Stellen im Zeugnis: bei der Leistungsbeurteilung, der Bewertung des Sozialverhaltens („Verhaltensbeurteilung“) und Schlussformel.

Arbeitszeugnis entschlüsseln: Tabelle mit 200 Codes

Negative Geheimcodes im Arbeitszeugnis können Sie ganz einfach prüfen und übersetzen. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Tabelle mit 200 Arbeitszeugnis Formulierungen – und was sie wirklich bedeuten. Gleich die Arbeitszeugnis Code-Tabelle herunterladen:

200 Arbeitszeugnis Formulierungen + Bedeutung

Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten

Zu der Bewertung Ihrer Leistungen und des Sozialverhaltens im qualifizierten Arbeitszeugnis zählen zum Beispiel die Einsatzbereitschaft, Arbeitsweise, Arbeitserfolge sowie das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Alle zusammen ergeben die Schlussnote oder Gesamtbewertung. Achten Sie unbedingt darauf, dass diese Angaben vollständig sind! Fehlt etwas davon, gilt das als verstecktes Signal für eine schlechte Beurteilung.

Aufgebaut wird die Leistungsbewertung nach diesem Muster:

  • Arbeitsbereitschaft (Wollen)
  • Arbeitsbefähigung (Können)
  • Bewertung der Fachkompetenz
  • Beurteilung der Arbeitsweise
  • Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse
  • Bewertung der Führungsleistung
  • Bewertung der Zuverlässigkeit

Je individueller die Arbeitszeugnis Formulierungen, desto besser die Bewertung. Typische Phrasen sollten Sie nicht akzeptieren. Hier ein paar Beispiele für unterschiedliche Formulierungen im Arbeitszeugnis…

Arbeitsbereitschaft (Engagement)

Sehr gut
„Er/Sie war in höchstem Maße motiviert und zeigte stets außerordentliche Eigeninitiative und großes Engagement.“

Gut
„Er/Sie bewies stets großes Interesse und Eigeninitiative sowie eine vorbildliche Arbeitseinstellung und Motivation.“

Befriedigend
„Er/Sie zeigte große Initiative und viel Engagement bei der Arbeit.“

Ausreichend
„Er/Sie erledigte seine/ihre Aufgaben motiviert, gewissenhaft und mit viel Fleiß.“

Mangelhaft
„Er/Sie war ingesamt motiviert bei der Arbeit und zeigte nach Anleitung Fleiß.“

Arbeitsbefähigung (Fachwissen)

Sehr gut
„Er/Sie meisterte neue Arbeitsaufgaben stets souverän und konnte dank seines/ihres profunden Fachwissens jederzeit voll überzeugen.“

Gut
„Neue Arbeitssituationen bewältigte er/sie stets zur vollen Zufriedenheit.“

Befriedigend
„Seine/Ihre Arbeitsaufgaben bewältigte er/sie erfolgreich und konnte durch Fachkenntnisse überzeugen.“

Ausreichend
„Dank seiner/ihrer Fachkenntnisse konnte sich Herr/Frau ___ neuen Arbeitssituationen jederzeit anpassen.“

Mangelhaft
„Neuen Arbeitssituationen konnte er/sie sich größtenteils problemlos anpassen und entsprach damit den Anforderungen der Position.“

Arbeitsweise

Sehr gut
„Die Aufgaben wurden von ihm/ihr selbständig und stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit umgesetzt.“

Gut
„Herr/Frau ___ überzeugte durch hohe Sorgfalt, Selbstständigkeit und große Präzision.“

Befriedigend
„Er/Sie erledigte seine Aufgaben stets sorgfältig und zufriedenstellend.“

Ausreichend
„Er/Sie erledigte seine Arbeit mit Sorgfalt und Genauigkeit.“

Mangelhaft
„Bei der Erledigung seiner/ihrer angetragenen Aufgaben war Herr/Frau ___ stets um Sorgfalt und Genauigkeit bemüht.“

Arbeitserfolg

Sehr gut
„Er/Sie zeigte stets herausragende Arbeitsergebnisse und überzeugte durch bemerkenswerte Motivation sowie überdurchschnittliche Zielerreichung.“

Gut
„Herr/Frau ___ erzielte bei der Arbeit stets beste Ergebnisse und gute Qualität.“

Befriedigend
„Seine/Ihre Arbeitsergebnisse und Qualität lagen über dem Durchschnitt.“

Ausreichend
„Die erreichten Ergebnisse und die Arbeitsqualität entsprachen den kommunizierten Erwartungen.“

Mangelhaft
„Im Großen und Ganzen entsprachen die Arbeitsergebnisse unseren Erwartungen und waren angemessen.“

Sozialverhalten

Sehr gut
„Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war Herr/Frau ___ jederzeit vorbildlich, freundlich und überzeugte durch sein professionelles Auftreten.“

Gut
„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich und freundlich.“

Befriedigend
„Der Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war professionell.“

Ausreichend
„Sein/Ihr Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten war stets freundlich.“

Mangelhaft
„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war insgesamt angemessen.“

TIPP: Achten Sie bei der Bewertung des Sozialverhaltens auf die richtige Reihenfolge im Umgang mit Vorgesetzten (intern), Kollegen (intern) sowie Kunden & Geschäftspartnern (extern). Das ist übrigens die korrekte Reihenfolge! Wird das Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten erst an zweiter Stelle erwähnt (oder fehlt ganz), gilt das als versteckter Hinweis für Insubordination.

Zuverlässigkeit

Sehr gut
„Er/Sie war stets äußerst zuverlässig und erledigte alle ihm/ihr übertragenen Aufgaben sehr gewissenhaft.“

Gut
„Er/Sie war immer zuverlässig und kümmerte sich gewissenhaft um alle übertragenen Aufgaben.“

Befriedigend
„Er/Sie war zuverlässig und erledigte übertragene Aufgaben gewissenhaft.“

Ausreichend
„Er/Sie bearbeitete wichtige Aufgaben zuverlässig.“

Mangelhaft
„Er/Sie arbeitete im Allgemeinen zuverlässig.“

Arbeitsgeschwindigkeit

Sehr gut
„Er/Sie konnte alle Aufgaben stets sehr schnell erledigen, ohne dabei Abstriche bei der Qualität der Leistungen zu machen.“

Gut
„Er/Sie arbeitete stets schnell und konnte gleichzeitig immer gute Ergebnisse erzielen.“

Befriedigend
„Er/Sie arbeitete zügig und lieferte dabei gute Ergebnisse.“

Ausreichend
„Er/Sie arbeitete in angemessener Geschwindigkeit.“

Mangelhaft
„Er/Sie arbeitete beständig an der Umsetzung der übertragenen Aufgaben.“

Arbeitszeugnis für Manager: Wichtige Unterschiede

Zeugnisse für Manager unterscheiden sich von denen der normalen Mitarbeiter. Ins Arbeitszeugnis von Geschäftsführern oder Führungskräften gehören noch drei weitere Angaben:

  1. Die Einschätzung der strategischen und unternehmerischen Kompetenz. Fehlt sie, legt das den Verdacht nahe, der Manager war weder ein wichtiger Impulsgeber noch sonderlich innovativ.
  2. Die Beschreibung seines Führungsverhaltens. Vor allem substanzielle Aussagen zum Verhältnis zu den Kollegen im Vorstand und den Mitarbeitern sollten im Zeugnis enthalten sein. Andernfalls kann das auf eingeschränkte Sozialkompetenz und Führungskompetenzen hindeuten.
  3. Eine nachvollziehbare Begründung für die berufliche Veränderung. Das kann ein Wechsel der Eigentümerstrukturen sein oder ein freiwilliges Ausscheiden wegen neuer Herausforderungen. Auch geteilte Ansichten über die strategische Ausrichtung des Unternehmens sind okay. Alles ohne Begründung aber klingt nach: „Wir mussten die Lusche feuern!“

Arbeitszeugnis entschlüsseln: Tabelle

Die Leistungsbeurteilung hängt stark mit dem jeweiligen Berufsbild zusammen, in dem Sie arbeiten. Dabei geht es im Kern um Ihren Einsatz, die Kompetenz und strukturierte Arbeitsweise. In der folgenden Arbeitszeugnis Code-Tabelle finden Sie Bewertungen im Zeugnis und deren wahre Bedeutung…

Arbeitszeugnis Formulierungen zur Leistung

Zeugnistext

Bedeutung

„Er war bei Kunden schnell beliebt.“ „Er machte zu viele und zu schnelle Zugeständnisse.“
„Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.“ „Der Mitarbeiter war eine Null.“
„Sie machte sich mit großem Elan an die übertragenen Aufgaben.“ „Aber frag nicht, wie chaotisch das war!“
„Sie setzte sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten ein.“ „Sie ist leider komplett unfähig.“
„Durch ihre große Pünktlichkeit war sie allen ein gutes Beispiel.“ „Mehr als Pünktlichkeit war da aber leider nicht.“
„Sie verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“ „Sie war faul und wälzte die Arbeit gekonnt auf Kollegen ab.“
„Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse.“ „Nur gearbeitet hat er nicht.“
„Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.“ „Er war nicht durchsetzungsfähig und besaß keinerlei Autorität.“
„Sie erledigte alle Ihre Aufgaben stets pflichtbewusst und ordnungsgemäß.“ „Sie machte nur, was man ihr sagt und zeigte keinerlei Initiative.“
„Er hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.“ „Seine Leistungen waren schlichtweg mangelhaft.“
„Er verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen.“ „Mangelhaftes Fachwissen glich er mit einer großen Klappe aus.“
„Er hat die Aufgaben zu seinem sowie im Interesse der Firma gelöst.“ „Er beging Diebstahl und fiel durch schwere Vergehen auf.“
„Er trat innerhalb wie außerhalb des Unternehmens engagiert für die Interessen der Kollegen ein.“ „Er war im Betriebsrat und hat sich gewerkschaftlich engagiert.“

Arbeitszeugnis Formulierungen zum Verhalten

Zeugnistext

Bedeutung

„Er verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen.“ „Der Typ ist arroganter als eine Diva.“
„Sie zeigte großes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.“ „Sie flirtete mehr als sie arbeitete.“
„Mit Vorgesetzten kam er gut zurecht.“ „Er ist ein Mitläufer und passt sich überall an.“
„Seine Geselligkeit trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“ „Er trank gerne Alkohol während der Arbeit.“
„Er war tüchtig und in der Lage, seine Meinung zu vertreten.“ „Er kann keinerlei Kritik vertragen.“
„Sie zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.“ „Sie ist frech und hat keinerlei Manieren.“
„Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“ „Sie war eine impertinente Wichtigtuerin.“
„Für die Belange der Mitarbeiter hatte sie ein umfassendes Verständnis.“ „Sie ist homosexuell, beziehungsweise lesbisch.“
„Er war ein umgänglicher und kontaktbereiter Kollege.“ „Keiner konnte ihn leiden.“

Austrittsgrund

Grundsätzlich ist die Angabe von Austrittsgründen ohne die Zustimmung des Mitarbeiters unzulässig. Manche Arbeitszeugnis Formulierungen geben aber trotzdem einen versteckten Hinweis darauf:

Zeugnistext

Bedeutung

„Herr/Frau … verließ uns auf eigenen Wunsch.“ Arbeitnehmer kündigte selbst.
„Herr/Frau … verließ uns im gegenseitigen Einvernehmen.“ Arbeitnehmer wurde gekündigt.
„Wir trennten uns von „Herrn/Frau … „ Es gab eine fristlose Kündigung.

Arbeitszeugnis Schlussformel: Warum ist sie wichtig?

Ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte stets mit der sogenannten Schlussformel enden. Gegliedert ist die Abschlussformel in vier Teile. Achten Sie darauf, dass alle enthalten sind und diese Sie positiv bewerten:

  1. Trennungsgrund
    Wer hat die Kündigung veranlasst oder das Arbeitsverhältnis beendet? „Auf eigenen Wunsch“ bedeutet Eigenkündigung. „Im gegenseitigem Einverständnis“ = Kündigung durch den Arbeitgeber.
  2. Dank
    Das Unternehmen sollte sich für die Zusammenarbeit und Leistungen bedanken. Fehlt der Dank, wird das negativ ausgelegt.
  3. Bedauern
    Einen guten Arbeitnehmer lassen Unternehmen nur ungern gehen und sagen das in der Schlussformel. Fehlt das Bedauern, bedeutet das: „Schön, dass er/sie endlich geht.“
  4. Zukunftswünsche
    Am Ende des Arbeitszeugnisses wird dem Mitarbeiter alles Gute gewünscht. Vorsicht: Wünscht man Ihnen „Gesundheit und Erfolg“ bedeutet das, dass Sie beides nicht hatten.

Die Abschlussformel ist aber freiwillig. Sie gehört nicht zum Zeugnisbrauch, entschied das Bundesarbeitsgericht. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer nicht. Das macht diese Arbeitszeugnis Formulierungen darin so aufschlussreich. Das Fehlen der Schlussformel hat einen enorm negativen Einfluss auf die Gesamtwirkung.

Arbeitszeugnis Schlussformulierung Beispiel

Vergleichen Sie bitte folgende Schlussformeln im Arbeitszeugnis. Welche wirkt auf Sie besser?

Herr Muster verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Sein Ausscheiden bedauern wir sehr und bedanken uns für seine stets guten und engagierten Leistungen. Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Herr Muster verlässt in beidseitigem Einverständnis das Unternehmen zum TT.MM.JJJJ. Wir bedauern dies und danken gleichzeitig für seine Mitarbeit. Weiterhin wünschen wir beruflich und privat viel Erfolg.

Beide Formulierungen klingen ähnlich – unterscheiden sich aber massiv! Die zweite Schlussformel klingt nur nett, ist aber schlecht. Entscheidend sind hier drei Punkte in der Zeugnissprache:

  1. Satzstellung
    Dasselbe Wort kann an verschiedenen Stellen eine andere Bedeutung haben: „Wir wünschen weiterhin Erfolg“ oder „Weiterhin wünschen wir Erfolg“ sieht gleich aus – bedeutet aber Gegensätzliches: Der erste Satz meint, dass der Mitarbeiter erfolgreich im Unternehmen war. Die zweite Formulierung sagt, dass der Erfolg bisher ausblieb.
  2. Intensität
    Es sind wieder Worte wie „sehr“, „stets“ oder „immer“, die den Unterschied in der Aussage machen und ein sehr gutes Zeugnis von einer mittelmäßigen Formulierung unterscheiden.
  3. Wortwahl
    Wird einem Mitarbeiter „viel Glück“ oder „alles Gute“ gewünscht, kann das negativ sein und bedeuten, dass er oder sie für die berufliche Zukunft Glück braucht und bisher keinen Erfolg hatte.

Achtung: Neue Codes im Arbeitszeugnis

In jüngster Zeit gibt es in Arbeitszeugnissen neue Verschlüsselungen und geheime Botschaften, die auf Anhieb kaum zu erkennen sind. Nicht immer steckt böser Wille dahinter. Manchmal ist es auch schlicht Unwissen oder Schusseligkeit. Achten Sie trotzdem auf diese neuen Arbeitszeugnis Formulierungen:

❌ Betonung von Unwichtigem

Achten Sie darauf, welche Leistungen beurteilt werden. Je mehr unwichtige Details dort stehen, desto schlechter ist das Zeugnis. Das gilt vor allem bei Selbstverständlichkeiten, wie etwa der „sparsame Umgang mit Büromitteln“ oder „stets höfliche Umgangsformen“.

❌ Auslassungen

Für den Laien ist diese Technik nicht auf Anhieb erkennbar. In der Zeugnissprache gibt es Standards. Zum Beispiel das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Fehlt ein Teil davon (z.B. Kollegen), bedeutet die Arbeitszeugnis Formulierung, dass Sie damit Probleme hatten. Oder die Formulierung „einwandfrei“: Fehlen die Zeitkomponenten „stets“ und „jederzeit“, entspricht das einer schlechten Note.

❌ Wesentliche Bewertung fehlt

Von einem Controller würde jeder Sorgfalt und Genauigkeit erwarten. Wer solchen Mitarbeitern eine schlechte Note geben will, lässt dann diese Qualifikation einfach weg.

❌ Übertreibungen

Eine weitere fiese Masche sind Übertreibungen. Beispiel: „Er/Sie verfügte über eine außergewöhnlich brillante Art, sein Wissen mit den Kollegen zu teilen.“ Bedeutet im Klartext pure Ironie und das glatte Gegenteil: „Er/Sie war ein pedantischer Klugscheißer.“

❌ Verneinungen

Hellhörig sollten Sie werden, wenn Sie im Zeugnis eine Formulierung finden, die durch ein „nicht“, „kein“ oder „nie“ positiv klingt. Beispiel: „Seine Pünktlichkeit gab keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Falls es wirklich keinen Anlass zu Beanstandungen gab, wäre es nicht erwähnenswert. So aber steht es da – und weckt bewusst schlafende Hunde.

❌ Passive Formulierungen

Von einem Leistungsträger erwartet man Eigeninitiative. Passivformulierungen deuten das Gegenteil an: Hier handelte jemand nur auf Anweisung und war faul. Beispiele: „Herrn/Frau … wurden die Aufgaben übertragen.“ / „Er/Sie war für uns als … tätig.“ / „Er/Sie wurde für folgende Tätigkeiten eingesetzt: …“

Was darf im Arbeitszeugnis NICHT stehen?

Das Arbeitszeugnis soll die Leistungen und das Sozialverhalten des Ex-Mitarbeiters bewerten. Aber das hat Grenzen. Diese Inhalte dürfen NICHT im Arbeitszeugnis stehen:

  • Hinweise auf Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Religion
  • Sexuelle Orientierung
  • Mitgliedschaft in Gewerkschaft, Betriebsrat oder Partei
  • Gesundheitliche Probleme und Behinderung
  • Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeiten
  • Fehlzeiten (Ausnahme: Negativer Einfluss auf Arbeitsverhältnis)
  • Nebentätigkeiten (Ausnahme: Verstoß gegen Arbeitsvertrag)
  • Ehrenamtliche Aktivitäten
  • Abmahnungen
  • Straftaten (Ausnahme: Zusammenhang mit Job)
  • Wettbewerbsverbote
  • Kündigungsgründe
  • Bisheriges Gehalt
  • Informationen zu Familie oder Freizeitverhalten

Arbeitszeugnis Noten: Welche Note habe ich?

Auch beim Arbeitszeugnis zählt am Ende die Note. Die Arbeitszeugnis Noten können Sie mit Schulnoten vergleichen. Sie sind im Zeugnis aber etwas verschlüsselt und verstecken sich in Formulierungen und Worten wie „stets“, „immer“, „jederzeit“ oder „zur vollsten“ beziehungsweise „zur vollen“ Zufriedenheit. Die Alarmglocken sollten schrillen, wenn Sie im Zeugnisdeutsch „bemüht“ lesen – bedeutet Note 6.

Als Faustregel können Sie sich merken: Sehr gute Noten im Arbeitszeugnis erkennen Sie an einer dreifachen Steigerungen: „stets zur vollsten Zufriedenheit“, gute Leistungen haben nur eine zweifache Steigerung („stets zur vollen“). Fehlen solche Adjektive, ist das mittelmäßig bis negativ. Die Bedeutung der Formulierungen im Klartext:

Beispiele: Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…

  1. Sehr gut (Note 1): „stets zur vollsten Zufriedenheit.“
  2. Gut (Note 2): „stets zur vollen Zufriedenheit.“
  3. Befriedigend (Note 3): „stets zur Zufriedenheit.“
  4. Ausreichend (Note 4): „zur Zufriedenheit.“
  5. Mangelhaft (Note 5): „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.“
  6. Ungenügend (Note 6): „Er/Sie hat sich bemüht.“

Wie schlecht darf ein Arbeitszeugnis sein?

Das Arbeitszeugnis muss mindestens die Note 3 („befriedigend“) haben. Schlechtere Zeugnisnoten muss der Arbeitgeber begründen und beweisen. Die Beweislast für ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis liegt hingegen beim Arbeitnehmer (BAG 9 AZR 584/13).

Arbeitszeugnis prüfen: Schlechtes Arbeitszeugnis erhalten?

Mehr als 10.000 Zeugnisprozesse gibt es jedes Jahr an deutschen Arbeitsgerichten. Gegen die meisten Arbeitszeugnis Formulierungen können Sie sich wehren. Falls Sie das Gefühl haben, man hat Ihnen ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt oder es enthält formale Fehler, können Sie umgehend Nachbesserung, Korrektur oder Austausch verlangen beziehungsweise das Zeugnis anfechten.

Missverständliche oder widersprüchliche Formulierungen sowie Rechtschreibfehler müssen Arbeitnehmer nicht akzeptieren. Ebenso wenig zerknittertes Papier, Eselsohren oder Flecken auf dem Dokument!

ACHTUNG: Sie können Ihr Arbeitszeugnis selber prüfen – oder dazu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Damit sollten Sie aber nicht zu lange warten: Der Anspruch auf eine Arbeitszeugnis Korrektur verfällt nach 15 Monaten.

Schlechtes Arbeitszeugnis: Wie wehren?

Wer mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist, hat drei Optionen:

  1. Direkte Ansprache
    Der beste Weg ist, zuerst den Chef persönlich darauf anzusprechen. Ein schlechtes Zeugnis muss nicht mutwillig negativ sein. Die Bitte um Korrektur kann oft das Problem beseitigen.
  2. Schriftlicher Widerspruch
    Lässt die Korrektur auf sich warten oder zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor.
  3. Gerichtliche Klage
    Erfolgt trotz der schriftlichen Aufforderung keine Korrektur, haben Sie das Recht, drei Wochen nach Erhalt des Arbeitszeugnisses eine „Zeugnisberichtigungsklage“ einzureichen.

Falls Sie ein Zwischenzeugnis haben, hilft das bei der Begründung und Beweisführung für eine bessere Note. Wegen der sogenannten „Bindungswirkung“ dürfen spätere Endzeugnisse nur aus triftigen Gründen von der Beurteilung im Zwischenzeugnis abweichen.

Was kostet eine Zeugnisklage?

In erster Instanz vor dem Arbeits­gericht tragen beide Parteien die Anwalts­kosten selbst. Diese richten sich nach dem Streit­wert – meist ein Brutto­monats­lohn. Wer vorhat zu kündigen, sollte vielleicht vorher über eine Rechts­schutz­versicherung nachdenken. Fehlen die Mittel dafür, können Sie bei Gericht Beratungs- oder Prozess­kosten­hilfe beantragen.

Darf das Arbeitszeugnis verändert werden?

Bloß nicht! Unterschrift und Firmenstempel machen daraus eine Urkunde. Wer diese Urkunde manipuliert, begeht Urkundenfälschung. Das rechtfertigt auch Jahre nach der Einstellung eine fristlose Kündigung und Anzeige. Urkundenfälschung kann mit bis zu 5 Jahren Haft oder einer saftigen Geldstrafe bestraft werden. Falls Sie den Job nur wegen des gefälschten Zeug­nisses bekommen haben, kann der Arbeitgeber sogar bisherigen Arbeits­lohn zurück verlangen (LAG Köln, Az 11 Sa 1511/99).

Und das Arbeitszeugnis bei der Bewerbung einfach weglassen? Können Sie – sollten Sie aber nicht. Ein fehlendes Zeugnis deuten Personaler regelmäßig als Indiz für einen Verschleierungsversuch. Spätestens im Bewerbungsgespräch fragen sie nach. Der Bluff fliegt also nur später auf. Besser ist, eine negative Beurteilung konstruktiv im Anschreiben anzusprechen. Motto: „Was ich heute besser mache…“ Sie beweisen so Lernwillen und Lernfähigkeit. Das erhöht die Bewerbungschancen.

Arbeitszeugnis Alternativen: Welche gibt es?

Weil die Kritik am Arbeitszeugnis seit Jahren wächst, gibt es inzwischen einige Arbeitszeugnis Alternativen:

Tätigkeitsbeschreibung
Die Arbeits- und Tätigkeitsbeschreibung ist oft aussagekräftiger als ein Arbeitszeugnis und enthält alle Aufgabenbereiche, Projekte sowie persönliche Stärken. So kann ein zukünftiger Arbeitgeber sehen, welche Leistungen und Erfolge Sie realisiert haben.

Referenzen und Empfehlungsschreiben
Wer im Guten geht, kann Vorgesetzte oder Mentoren um Referenzen oder ein Empfehlungsschreiben bitten. Überlegen Sie, was den künftigen Arbeitgeber überzeugen könnte. Das Empfehlungsschreiben enthält überdies Kontaktdaten der Referenz.

Mitarbeiterbeurteilung
Führungskräfte können eine Mitarbeiterbeurteilung ins Vorstellungsgespräch mitnehmen oder als Anlage zur Bewerbung verschicken. Es dient als Nachweis eines tadellosen Führungsverhaltens. Alternative: ein 360-Grad-Feedback.

Testimonials
Selbstständige oder Freelancer, die zurück in die Festanstellung wechseln, können relevante Kunden und Klienten um ein Testimonial bitten. Das sind lobenden Zitate zu Arbeitsweise oder Qualifikationen. Alternativ können Sie auf die Bewertungen auf Linkedin oder Google Business verweisen.

Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt allerdings drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Abschlusszeugnis muss klar und verständlich sowie „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich sogar weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?

Arbeitnehmer haben bereits nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den sachlichen Fakten (Tätigkeitsbeschreibung, Aufgaben) zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Es muss aber aktiv beantragt werden. Ansonsten müssen Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.

Was muss ich beim Zwischenzeugnis beachten?

Das Zwischenzeugnis wird immer im Präsens formuliert, weil das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Zur Motivation werden die Leistungen darin oft besser bewertet als im Abschlusszeugnis. Gut so! Das Zwischenzeugnis besitzt Bindungswirkung. Wechselt danach der Chef oder der Mitarbeiter die Abteilung, können neue Vorgesetzte nicht so leicht von der ersten Bewertung abweichen. Dafür benötigen sie triftige Gründe. Andernfalls können Arbeitnehmer die neue Beurteilung anfechten. Arbeitnehmer sollten alle zwei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, unbedingt bevor sie in Elternzeit gehen oder ein Sabbatical nehmen.

Wann bekommt man das Zeugnis nach Kündigung?

Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern. Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.

Welche formalen Anforderungen muss das Zeugnis erfüllen?

Arbeitnehmer haben das Recht auf ein individuelles Zeugnis. Können Sie nachweisen, dass das Zeugnis von einer Vorlage stammt, können Sie ein neues verlangen. Das Arbeitszeugnis muss zudem schriftlich ausgestellt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. Außerdem muss das Zeugnis vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Bei Managern und Vorständen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates; bei Geschäftsführern vom Gesellschafter oder dessen Vertreter; bei Mitarbeitern von deren Vorgesetzten oder dem Personalchef.

Was muss in einem guten Arbeitszeugnis stehen?

Ein formal korrektes Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass im Zeugnis die Leistungen und sein Sozialverhalten bewertet werden (qualifiziertes Zeugnis). Freiwillig ist dagegen die sogenannte Schlussformel. Sie enthält den Trennungsgrund, Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie positive Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel gilt das als Negativ-Zeichen. Auch sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viele Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.

Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?

Viele Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen besser, als sie gemeint sind. Anzeichen für ein schlechtes Zeugnis sind zweideutige Ausdrücke, Betonung von Selbstverständlichkeiten oder das Weglassen von wichtigen Beurteilungen oder Tätigkeiten. Die Zeugnissprache enthält überdies codierte Schulnoten: Note 1: jederzeit, immer, stets zur vollsten Zufriedenheit. Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. Note 3: zur vollen Zufriedenheit. Note 4: zur Zufriedenheit. Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Note 6: Er/Sie hat sich bemüht. Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).

Was darf nicht im Zeugnis stehen?

Generell verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug). Auch (versteckte) Hinweise auf Gewerkschaftstätigkeit, Betriebsratsmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit sind im Arbeitszeugnis verboten. Der Kündigungs- oder Trennungsgrund darf ebenfalls nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis stehen. Das gilt auch für Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen (z.B. beim Ausbildungszeugnis).

Was kann ich bei einem schlechten Arbeitszeugnis tun?

Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.

Was bringt ein Arbeitszeugnis?

Als Referenz in der Bewerbung genießt das Arbeitszeugnis bei Personalern hohen Stellenwert. Es gilt als „objektive“ Bewertung der bisherigen Leistungen, Erfolge sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers durch einen Dritten. Das qualifizierte Feedback ist nicht zuletzt Ausdruck der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers. Überdies dokumentiert es die Dauer und Art bisheriger Beschäftigungen. Damit bestätigt es die Angaben im Lebenslauf. Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis hat bei der Jobsuche enorme Vorteile.


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