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Probezeit Ausbildung: Tipps für Azubis

Mindestens einen, höchstens vier Monate lang dauert die Probezeit in der Ausbildung. Diese Testphase soll Auszubildendem und Ausbilder Gelegenheit geben, sich kennenzulernen und zwei Fragen zu klären: Hat der Azubi sich für den richtigen Ausbildungsberuf entschieden und passen Auszubildender und Ausbildungsstelle zusammen? Bei negativer Antwort können beide Parteien die Zusammenarbeit frühzeitig beenden. Was Sie zur Kündigung wissen müssen und wann der Ausbildungsbetrieb die Probezeit der Ausbildung verlängern darf…



Probezeit Ausbildung: Tipps für Azubis

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Probezeit Ausbildung: Wie lange dauert sie?

Liegt bei einem normalen Arbeitsvertrag die Probezeit bei maximal sechs Monaten, ist die Probezeit in der Ausbildung deutlich kürzer. Das Berufsbildungsgesetz grenzt in § 20 die Probezeit zwischen einen und vier Monaten ein. In der Praxis trifft man am häufigsten auf eine Regelung von vier Monaten. Dies bietet beiden Seiten ausreichend Zeit, um sich ein Bild von der Situation zu machen und darüber zu entscheiden, ob man die Ausbildung fortsetzen möchte.

Dennoch kann die Dauer der Ausbildungsprobezeit variieren. Beide Vertragsparteien legen im Ausbildungsvertrag fest, wie lange die konkrete Probezeitdauer im jeweiligen Fall beträgt: Sie kann also innerhalb des gegebenen Rahmens schwanken und beispielsweise zwei oder drei Monate betragen.

Probezeit bei Ausbildung im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst weicht die Probezeit in der Ausbildung ab. Sie richtet sich nicht nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern nach dem Tarifvertrag für für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Hier legt § 3 die Probezeitdauer auf drei Monate fest.

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Probezeit in der Ausbildung verlängern: Geht das?

Nein, grundsätzlich darf der Ausbildungsbetrieb das gesetzliche Maximum von vier Monaten nicht überschreiten. Was allerdings möglich ist: Sollte die Probezeitdauer zuvor lediglich einen Monat betragen haben, darf der Ausbilder die volle Probezeit ausschöpfen. Er kann also um weitere drei Monate verlängern. Allerdings nie mehr als auf insgesamt vier Monate und auch nur mit Einverständnis des Azubis. Denkbar ist beispielsweise, dass der Auszubildende sich seiner Sache nicht ganz sicher ist und noch Bedenkzeit braucht.

Sonderfall: Krank in der Probezeit

Keine Regel ohne Ausnahme: Die Probezeit in der Ausbildung kann sich verlängern, wenn der Auszubildende aufgrund einer Krankheit ausfällt. Liegt seine Fehlzeit bei mindestens einem Drittel, darf nach vorheriger Vereinbarung die Probezeit den Zeitraum von vier Monaten überschreiten. Allerdings darf der Ausbildungsbetrieb lediglich um die Fehlzeit verlängern. Sollten Sie also drei Wochen krankgeschrieben gewesen sein, dauert Ihre Probezeit auch nur exakt diese drei Wochen länger – sofern Sie zustimmen.

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Häufige Fragen und Antworten rund um die Probezeit

Warum gibt es in der Ausbildung eine Probezeit?

Die Probezeit der Ausbildung dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Bestätigt sich der positive Eindruck, den beide Parteien anfangs voneinander hatten? Hält die Ausbildung, was sie verspricht? Falls nicht, hat jede Seite das Recht auf eine vorzeitige Kündigung in der Probezeit.

Kann man einen Azubi in der Probezeit ohne Grund kündigen?

Ja, der Ausbildungsbetrieb darf innerhalb der Probezeit ohne Grund kündigen – der Azubi umgekehrt aber ebenfalls. Voraussetzung dafür ist, dass der Ausbildungsbetrieb beziehungsweise Azubi seine Kündigung schriftlich einreicht und diese vor Ablauf der Probezeit zustellt. Außerdem muss der Ausbildungsbetrieb die zuständige Kammer per Kopie über die Kündigung informieren.

Wie lange ist die Probezeit bei einer Ausbildung?

Die Probezeit in der Ausbildung beträgt höchstens vier Monate, aber mindestens einen. Diesen Rahmen legt das Berufsbildungsgesetz (BBIG) so fest. Im konkreten Fall regeln der Auszubildende und der Ausbildungsbetrieb die exakte Dauer der Probezeit. Schriftlich fixiert wird das Ganze im Ausbildungsvertrag.

Kann man die Probezeit in der Ausbildung verlängern?

Nein, eine Verlängerung der Probezeit in der Ausbildung ist nicht möglich. Was aber geht: Sollte ein Azubi krankheitsbedingt mehr als ein Drittel der Zeit seine Ausbildung unterbrechen, ist auf Antrag eine Verlängerung möglich. In dem Fall verlängert sich die Ausbildung um genau die Fehlzeit.

Lässt sich die Probezeit in der Ausbildung verkürzen?

Die Probezeit kann verkürzt werden, wenn der Azubi bereits vor seiner Ausbildung in dem Betrieb gearbeitet hat. Zusätzlich muss die vorherige Tätigkeit eng mit der späteren Ausbildung verbunden sein. Allerdings: Auch hier muss die Mindestdauer von einem Monat gewahrt bleiben.

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Was passiert bei einer Kündigung der Ausbildung in der Probezeit?

Während der Probezeit in der Ausbildung gibt es in der Regel keinen Kündigungsschutz. Das hat einerseits den Vorteil, dass Sie jederzeit die Ausbildung beenden können, sollten Sie mit dem gewählten Beruf oder dem Ausbildungsbetrieb unzufrieden sein. Sie haben andererseits den Nachteil, dass Ihr Ausbilder die gleiche Option hat und Sie kurzfristig vor die Tür setzen kann.

Kündigungsschutz während der Probezeit in der Ausbildung

Obwohl kein Kündigungsschutz in der Probezeit der Ausbildung besteht, können bestimmte Personengruppen trotzdem nicht oder nur sehr schwierig gekündigt werden. Dazu zählen:

Schwangerschaft

Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind schwangere Mitarbeiterinnen (dazu zählen auch Auszubildende) vor einer Kündigung geschützt. Jedoch muss der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wissen. Daher gilt bei einer Kündigung: Schwangere Auszubildende müssen spätestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung ihren Arbeitgeber informieren. Tun sie das, fallen sie unter den Kündigungsschutz und die Kündigung ist in der Regel gegenstandslos. Dennoch sollten sie der Kündigung formal (schriftlich) widersprechen.

Ansonsten besteht keine Pflicht, eine Schwangerschaft während der Probezeit bekannt zu machen. Es ist Ihr gutes Recht, damit bis zum Ablauf der Probezeit zu warten. Ausnahme: Ihr Arbeitsplatz stellt ein erhöhtes Risiko für Ihre oder die Gesundheit des Kindes dar. Azubis, die sich in der Probezeit ihrer Ausbildung befinden und ein Kind entbunden haben, sind für vier Monate nicht kündbar.

Behinderung

Schwerbehinderte Azubis können von einem besonderen Kündigungsschutz profitieren. In der Regel greift dieser nach sechs Monaten und damit nach dem Ende der Probezeit der Ausbildung. Aber schon davor können schwerbehinderte Auszubildende nicht einfach so gekündigt werden.

Der Arbeitgeber muss das zuständige Integrationsamt zunächst darüber informieren, dass er eine Kündigung des behinderten Azubis plant. Das Amt prüft dann, ob es geeignete Maßnahmen gibt, mit denen der Ausbildungsbetrieb den Azubi weiter beschäftigen kann.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist gewissermaßen der Betriebsrat für junge Mitarbeiter unter Auszubildende unter 25 Jahren. Wer das Glück hat, schon in der Ausbildung während der Probezeit in die Vertretung gewählt zu werden, genießt besonderen Kündigungsschutz.

Dieser gilt während der gesamten Amtszeit, die in der Regel zwei Jahre dauert. Nur mit Zustimmung des Betriebsrates und des zuständigen Arbeitsgerichts können Mitglieder der JAV gekündigt werden – und das nur dann, wenn es einen Grund für eine außerordentliche Kündigung gibt.

So gelingt das Kündigungsschreiben

Innerhalb der Probezeit können Sie jederzeit Ihre Ausbildung abbrechen und kündigen. Allerdings empfiehlt es sich, bei Problemen erst einmal mit dem Ausbilder oder einer Lehrkraft in der Berufsschule zu sprechen. Oft finden sich Lösungen – etwa die Berufsausbildungsbeihilfe bei finanziellen Problemen.

Sind Sie dennoch unglücklich mit der Ausbildung, bleibt in manchen Fällen nur noch die Eigenkündigung. Im besten Fall haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Alternative ins Auge gefasst. Doch zunächst gilt es, die Kündigung einzureichen:

  • Die Kündigung muss immer schriftlich mitgeteilt werden.
  • Innerhalb der Probezeit müssen bei Ihrer Kündigung keine Gründe angeben.
  • Sie können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Ausbildungsverhältnis beenden.
  • Bei minderjährigen Azubis müssen der oder die Sorgeberechtigten die Kündigung unterschreiben.

Tipps: Probezeit in der Ausbildung richtig nutzen

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Ob Sie die Probezeit zu Beginn Ihrer Ausbildung als lästiges Hindernis oder als Chance sehen, hängt am Ende davon ab, was Sie daraus machen. Besonders der fehlende Kündigungsschutz bereitet vielen Auszubildenden Sorgen. Davon sollten Sie sich nicht lähmen lassen, sondern die Probezeit aktiv nutzen, um wichtige Erfahrungen zu sammeln und daraus abzuleiten, ob der Beruf sowie die Ausbildungsstelle zu Ihnen passt. So wird bereits die Probezeit Ihrer Ausbildung zum Erfolg:

  • Lernen Sie die neuen Kollegen kennen

    Sie werden die nächsten Jahre Seite an Seite mit Ihren neuen Kollegen zusammenarbeiten, da sollten Sie die Probezeit nutzen, um diese besser kennenzulernen: Wie ist das Arbeitsklima? Verstehen Sie sich gut mit den Mitarbeitern? Wie gut werden Azubis integriert?

    Denken Sie dabei langfristig: Entwickeln Sie bereits früh eine Abneigung gegen die Arbeit mit den Kollegen, lässt sich diese in der verbleibende Ausbildung nur schwer wieder rückgängig machen.

  • Lernen Sie soviel wie möglich

    Dieser Punkt gilt natürlich für die gesamte Ausbildungsdauer. Doch gerade in den ersten Wochen und Monaten – also genau in Ihrer Probezeit – prasseln eine ganze Menge an neuen Informationen auf Sie ein.

    Es empfiehlt sich daher, Stift und Notizblock zur Hand zu haben. Sie sollten nicht zu schüchtern sein, um Fragen zu stellen. Diese zeigen Ihr Interesse und helfen Ihnen dabei, Sachverhalte gleich richtig zu verstehen.

  • Zeigen Sie Ihre Motivation

    Gerade zu Beginn sollten Sie durch Ihr Verhalten zeigen, dass Sie froh über die Ausbildungsstelle sind. Ein deutliches Zeichen setzen Sie durch Motivation und Engagement.

    Obwohl Azubis in der Regel keine Überstunden machen, sollten Sie nicht mit dem Glockenschlag aus der Tür stürmen. Einsatzbereitschaft demonstrieren Sie, wenn Sie nachfragen, ob es noch etwas zu tun gibt.

  • Verhalten Sie sich vorbildlich

    Verhalten Sie sich den anderen Azubis und natürlich den Vorgesetzten gegenüber freundlich und zeigen Sie Hilfsbereitschaft.

    Gerade Teamfähigkeit wird in vielen Abteilungen hoch geschätzt. Anstatt sich offen darüber zu freuen, Ihre Aufgabe als Erster erledigt zu haben, bieten Sie anderen Ihre Hilfe an.

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[Bildnachweis: Iconic Bestiary by Shutterstock.com]

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