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Bewerbung als trockener Alkoholiker: Was tun?

Alkoholismus eine Krankheit. Dennoch haben viele Menschen gegenüber trockenen Alkoholikern Vorbehalte. Auch Personaler bei der Bewerbung. Im Raum steht immer die Frage nach dem Rückfall und ob die Krankheit nicht doch irgendwelche Folgeschäden hinterlassen hat… Was also sollten trockene Alkoholiker bei der Bewerbung beachten? Die Krankheit verschweigen – oder nennen? Unsere Tipps und Empfehlungen dazu…



Bewerbung als trockener Alkoholiker: Was tun?

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Bewerbung als Ex-Alkoholiker: Was darf der Arbeitgeber fragen?

Anlass für diesen Artikel war die verzweifelte E-Mail eines Lesers: „Ich bin trockener Alkoholiker. Immer wieder stelle ich mir die Frage, wie ich mit dieser Krankheit in Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen umgehen soll. Ich bin stolz darauf, durch dieses Tal und wieder heraus gegangen zu sein. Aber wie wird die Krankheit im HR-Bereich gesehen? Sollte ich das offen ansprechen oder verschweigen?“

Zunächst einmal DANKE für das Vertrauen in uns – und ebenso wichtige wie komplexe Frage. Rein arbeitsrechtlich ist die Sache klar: Fragen zu vergangenen oder bestehenden Krankheiten sind im Bewerbungsgespräch unzulässig. Einzige Ausnahme: Es besteht ein enger Zusammenhang zum angestrebten Job.

Bedeutet: Wer etwa eine ansteckende Hautkrankheit hat und in der Lebensmittelverarbeitung arbeiten will, muss das angeben. Dasselbe gilt für einen trockenen Alkoholiker, der in einer Bar kellnern oder bei einem Spirituosenhersteller anfangen will. Ansonsten aber sind Ihre Trinkgewohnheiten eindeutig Privatsache. Und die ist durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Hier dürfen Bewerber sogar lügen.

Was ist mit der Frage nach einer Sucht?

Bei der Frage „Sind sie suchtkrank?“ oder: „Sind Sie alkoholkrank?“ ist die Antwort weniger eindeutig. Alkohol mindert, wie andere Drogen auch, die Leistungsfähigkeit. Sollten sich daraus Einschränkungen bei der Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters oder gar eine Gefährdung anderer Kollegen ergeben (Taxifahrer, Pilot, etc.), muss der Bewerber die Frage wahrheitsgemäß beantworten (BAG-Urteil: 2 AZR 923/94).

Trockene Alkoholiker sind zwar nicht geheilt, aber therapiert. Bedeutet: Auch wenn jederzeit die Gefahr eines Rückfalls besteht und Alkohol jeder Art tabu ist, gibt es keinerlei Einschränkungen bei der Einsatzfähigkeit, solange sie keinen Alkohol trinken. Sie sind also wie jeder andere Arbeitnehmer auch zu behandeln. Daher wäre die Frage nach einer Sucht wieder unzulässig und müsste nicht beziehungsweise kann mit einem „Nein“ beantwortet werden.

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Was heißt das für Bewerber?

Die Bewerbung beginnt nicht erst mit dem Vorstellungsgespräch, sondern früher mit dem Anschreiben und Lebenslauf. Deshalb stellt sich schon hier die Frage: Angeben oder verschweigen?

Unsere Empfehlung lautet klar: verschweigen. Sie sind trocken, trinken kein Alkohol mehr, haben die Sucht besiegt. Warum schlafende Hunde wecken? Es kann durchaus Personaler und Arbeitgeber geben, die gegenüber „Ex-Alkis“ Vorbehalte haben. Auch wenn Sie die mentale Stärke besitzen, Ihre Suchtkrankheit zu überwinden: Die Wahrheit könnte die Bewerbungschancen reduzieren. Reden ist daher nur Silber und Schweigen Gold. Es zwingt Sie keiner, das anzugeben.

Wie gehe ich mit Lücken im Lebenslauf um?

Problematisch wird eine vergangene Alkoholabhängigkeit, wenn durch eine längere Therapie in einer Suchtklinik eine sogenannte Lücke im Lebenslauf entstanden ist. Die fällt einem geübten Personaler sofort auf…

Auch in diesem Fall müssen trockene Alkoholiker bei der Bewerbung keine Details nennen – Privatsache! Es reicht, wenn sie im Lebenslauf den Zeitraum eingrenzen und die Phase so schreiben:

Auszeit aus gesundheitlichen Gründen, inzwischen vollständig genesen und einsatzbereit.

Wenn sich Ihre Krankheit nicht auf das zukünftige Arbeitsverhältnis auswirkt oder Sie einschränkt, gilt: Gesund ist gesund. Mehr geht den Arbeitgeber nichts an. Zu viel Offenheit schadet im Zweifel nur. Es geht lediglich darum, eine Lücke im Lebenslauf plausibel zu erklären (nicht rechtfertigen!) und positiv in die Zukunft zu blicken: Sie sind aus der Krise gestärkt hervorgegangen (siehe: Resilienz), kennen Ihre Grenzen und stecken wieder voller Tatendrang. Punkt.

Später, wenn Sie die Probezeit überstanden und Ihre Leistungsfähigkeit bewiesen haben, können Sie sich gegenüber Kollegen und Vorgesetzten erklären. Insbesondere beim Feierabendbier oder Sektfrühstück im Büro, das für Sie natürlich tabu ist. Aber auch das ist wieder nur freiwillig.

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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