Schülerjob: Achtung Jugendschutz!
Weil Kinderarbeit in Deutschland grundsätzlich verboten ist, sind auch die möglichen Schülerjobs und Nebenjobs stark eingeschränkt. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Verordnung über den Kinderarbeitsschutz müssen Arbeitgeber bei Schülerjobs und Ferienjobs folgende Vorschriften einhalten und beachten:
- Unter 13 Jahren dürfen Kinder überhaupt nicht (bezahlt) arbeiten.
- Zwischen 13 und 15 Jahre sind – mit Zustimmung der Eltern – leichte Arbeiten erlaubt. Allerdings nicht länger als zwei Stunden täglich.
- Die Aufgaben müssen für Kinder geeignet sein. Es darf keine Unfallgefahr bestehen, keine schwere körperliche Arbeit und nicht schädlich für die Gesundheit sein.
- Die Arbeit darf nur von Montag bis Samstag im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr erfolgen.
- Damit die Schulferien ihren Erholungscharakter behalten, darf ein Ferienjob nicht über vier Wochen im Jahr hinaus gehen.
- In den Ferien können Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren maximal acht Stunden pro Tag zwischen 8 und 20 Uhr arbeiten. Maximal 40 Stunden pro Woche.
- Ab dem 16. Lebensjahr sind Schüler nicht mehr schulpflichtig und dürfen länger, zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten.
Beliebte Schülerjobs
Trotz der Einschränkungen bleiben viele Jobs für Schüler, um das Taschengeld aufzubessern. Zu den beliebtesten Schülerjobs gehören zum Beispiel:
- Babysitten
- Botengänge
- Hausarbeit
- Einkäufe erledigen
- Prospekte verteilen
- Zeitungen austragen
- Gartenarbeit
- Erntehelfer
- Kellnern
- Hunde ausführen
- Küchenhilfe
- Nachbarschaftshilfe
- Nachhilfeunterricht
- Promoter
- Büroaushilfe
- Einpackhilfe
- Regalauffüller
- Verkaufshilfe
- Ferienbetreuer
Passende Schülerjobs und Stellenangebote finden Sie in der Jobbörse der Arbeitsagentur, im Jobcenter, in den Schaufenstern der Geschäfte sowie in lokalen Zeitungen oder Online-Jobbörsen.
Bewerbung Schülerjob: Tipps zum Aufbau
Auch wenn es sich nur um einen Job als Aushilf handelt, sollten Sie sich Zeit für die Bewerbung nehmen und diese sorgfältig verfassen. Wer bei der Schülerjob Bewerbung keine Sorgfalt zeigt, kassiert meist eine Absage.
Welche Unterlagen benötige ich für die Schülerjob Bewerbung?
Die Bewerbung für einen Schülerjob gleich im Wesen einer sogenannten Kurzbewerbung. Bedeutet: Sie brauchen hierfür maximal zwei Seiten:
- Bewerbungsschreiben (1 DIN A4 Seite)
- Lebenslauf mit Bewerbungsfoto (1 Seite)
Den meisten Arbeitgebern reicht sogar oft nur der Lebenslauf. Verzichten können Sie indes auf Schulzeugnisse, Deckblatt oder Motivationsschreiben. Rechnen Sie eher damit, dass man von Ihnen als künftige Aushilfe eine Probearbeit beziehungsweise einen Probearbeitstag verlangt.
Nutzen Sie zur Bewerbung unsere professionellen Bewerbungsdesigns und kostenlosen Bewerbungsmuster. Profitieren Sie von mehr als 120 Vorlagen im Designpaket – inklusive Anschreiben, Deckblatt und Lebenslauf – alle als Word-Datei zum Bearbeiten. Sorgen Sie für den perfekten ersten Eindruck Ihrer Bewerbung.
Zum Download der Vorlagen
Was gehört in den Lebenslauf?
Der tabellarische Lebenslauf ist heute Standard. Heißt: In der linken Spalte stehen die Zeitangaben (Format: MM/JJJJ – MM/JJJJ), rechts reine Fakten: Jobs, Kenntnisse, Erfahrungen, Interessen.
Der Lebenslauf wird in Abschnitte gegliedert. So entsteht eine klare Struktur. Der Lebenslauf für einen Schülerjob sollte übersichtlich und wahr sein. Folgende Angaben gehören zum Inhalt:
Professioneller Aufbau eines Lebenslaufs
- Titel
„Lebenslauf“ oder die Form „Lebenslauf Max Muster“ reichen. - Persönliche Angaben
Vorname, Nachname, Geburtstag und Geburtsort, vollständige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, (Bewerbungsfoto) - Bildungsweg
Schule, Leistungskurse oder Schwerpunkte, relevante Note - Besondere Kenntnisse
Praktika, Fremdsprachen, IT-Kenntnisse, Sportauszeichnungen, etc. - Interessen und Hobbys
Privates Engagement, Ehrenämter, eigene Projekte, relevante Hobbys - Ort, Datum, Unterschrift
Immer aktuelles Datum, Unterschrift eigenhändig mit Füller
Was nicht in den Lebenslauf gehört
- Angaben zu Eltern oder Angehörigen
- Beruf der Eltern
Auf Rechtschreib- und Grammatikfehler achten
Achten Sie immer darauf, dass Anschreiben und Lebenslauf keine Rechtschreibfehler oder Grammatikfehler enthalten und speziell auf das Wunschunternehmen zugeschnitten sind. Massenschreiben erkennen Personaler sofort – und mögen sie nicht. Sie sind ein Signal dafür, dass sich der oder die Bewerberin keine Mühe macht und vermutlich auch so arbeitet.
Bitten Sie daher stets eine Freundin oder einen Bekannten darum, noch einmal einen Blick auf die Unterlagen zu werfen und diese Korrektur zu lesen.