Werbung
Werbung

Bezahl-Knigge: Wer zahlt wann?

Am Ende eines gemeinsamen Essens taucht immer wieder die gleiche Frage auf: Wer zahlt? Der Bezahl-Knigge weiß: Längst übernimmt nicht automatisch der Herr alle Kosten. Unsicherheit herrscht auch unter Freunden und Geschäftspartnern: Wie auf die Frage des Kellners angemessen reagieren – kann man die Rechnung teilen oder muss einer alles bezahlen? Diskussionen ums Bezahlen wirken eher unsouverän. Damit Sie betretenes Schweigen vermeiden und auch zukünftige Restaurantbesuche gelassen meistern, gibt unser Bezahl-Knigge Tipps für verschiedene Situationen…



Bezahl-Knigge: Wer zahlt wann?

Anzeige

Bezahl-Knigge: Zusammen oder getrennt bezahlen?

Um sich peinliche Momente zu ersparen, gibt es eine recht einfache Möglichkeit: Klären Sie im Vorfeld, wie Sie die Bezahlung regeln wollen. So vermeiden Sie Irritationen, wenn der Kellner fragt, wie Sie gerne zahlen wollen. Dies ist am einfachsten, wenn Sie sagen „Heute lade ich dich/euch ein“, aber es ist auch legitim, eine getrennte Rechnung anzusprechen – solange Sie dies charmant tun, wird es Ihnen niemand übel nehmen.

Sollte das nicht geklappt haben oder falls Sie trotz allem immer noch unsicher sind, wer denn nun die Rechnung übernehmen sollte, haben wir einige der häufigsten Situationen für Sie zusammengefasst. Wir erklären, wer in diesen Fällen in der Regel die Rechnung übernimmt:

Geschäftsessen mit dem Chef

Bei einem gemeinsamen Essen sollen weitere Projekte besprochen oder möglicherweise eine Vertragsunterzeichnung gefeiert werden. In diesem Fall gilt: Wer zu dem Geschäftsessen eingeladen hat, übernimmt normalerweise auch die Rechnung. Wenn ein Chef oder ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter zum Geschäftsessen einlädt, bezahlt dieser dann in der Regel die Rechnung für seine Gäste. Um etwaige Zweifel und Unklarheiten zu vermeiden, sollte er dies am besten von Beginn an deutlich kommunizieren. Hilfreich sind dabei klare Formulierungen wie zum Beispiel „…möchte ich Sie gerne zum Essen einladen…“ oder noch direkter im Sinne von „…auf unsere Kosten…“

Essen mit Freunden

Der Freundeskreis trifft sich zum gemeinsamen Essen im Restaurant. Wenn es keinen besonderen Anlass gibt und einer sich mit den anderen verabredet, wird die Rechnung üblicherweise aufgeteilt. Finden solche Essen mit den Freunden regelmäßig statt, kann es aber auch zur Gewohnheit werden, dass im Wechsel immer ein anderer bezahlt. Eine Ausnahme von der gemeinsam bezahlten Rechnung kann dann angebracht sein, wenn dadurch ein großes Ungleichgewicht entstehen würde. Hat ein Freund beispielsweise für 50 Euro gegessen und getrunken, während die anderen jeweils nur 10 bis 15 Euro zahlen müssen, kann auch eine getrennte Bezahlung sinnvoll sein.

Essen beim ersten Date

Früher wäre die Rollenverteilung ganz klar geregelt gewesen und der Mann hätte gezahlt. Dieser Brauch stammt aus einer Zeit, in der Frauen schlichtweg über kein eigenes Geld verfügten. Mittlerweile ist es absolut Usus, dass Frauen nicht nur ihren Teil der Rechnung selbst übernehmen, sie können ebenso zur Gastgeberin werden und bei anderen Anlässen die Tischgäste einladen. Als Faustregel für Dates gilt: Es zahlt derjenige, der zum Essen eingeladen hat – und ja, das kann auch die Dame sein. Für einige Herren mag das noch immer gewöhnungsbedürftig sein, auf der anderen Seite fühlen einige Frauen sich bevormundet, wenn der Mann automatisch davon ausgeht, dass er zahlt. Wer unbedingt selbst zahlen – oder die Rechnung zumindest teilen – möchte, sollte dies am besten von Anfang an offen ansprechen.

Essen mit dem Partner

Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Kasse ist die Frage klar, aber wie sieht es bei Paaren aus, die noch nicht so lange zusammen sind, nicht zusammen wohnen und auch ihre Finanzen getrennt voneinander handhaben? Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Wenn die Situation es zulässt, übernimmt derjenige die Rechnung, der zum Essen eingeladen hat. Gab es keine konkrete Einladung, kann die Rechnung entweder geteilt werden oder man wechselt sich mit dem Bezahlen ab. Eine schöne Geste kann es natürlich immer sein, den anderen spontan noch einzuladen.

Essen mit den Kollegen

Gerade in der Mittagspause, aber auch nach Feierabend geht man gerne einmal mit den Kollegen ins Restaurant. Klassischerweise zahlt jeder dabei getrennt. Bei einem guten Verhältnis untereinander kann die Rechnung auch aufgeteilt werden. Anders sieht es aus, wenn Sie Geburtstag hatten und Ihre Kollegen einladen oder wenn Sie neu im Team sind und Ihren Einstand feiern wollen. In diesem Fall sollten Sie den Gastgeber geben, die anderen einladen und die gesamte Rechnung übernehmen.

Anzeige

Zahlen im Restaurant: Die Rechnung verlangen

Sie haben in gemütlicher Runde gespeist, die Zeit ist vorangeschritten und Sie würden gerne zahlen. Wie machen Sie sich bemerkbar? Nachfolgend einige Hinweise, was Sie unterlassen beziehungsweise tun sollten:

  • Sie rufen laut: „Herr Ober!“ beziehungsweise „Frau Kellnerin!“
  • Erst winken Sie wild mit den Armen, dann rufen Sie: „Hallo, zahlen bitte!“
  • Sie warten ab, bis sich die Servicekraft nähert und nehmen Blickkontakt auf.
  • Sobald ein Kellner vorbeikommt, geben Sie ein dezentes Handzeichen.
Anzeige

Bezahl-Knigge: So zahlen Sie richtig

Neben dem WER herrscht oft auch große Unsicherheit über das WIE. Ob beruflich oder privat möchten die wenigsten mit Geldscheinen vor den anderen Anwesenden herumwirbeln. Aber wie macht man es denn nun richtig? Ausschlaggebend ist auch hier die konkrete Situation:

  • Aufteilung
    Wenn die Rechnung ohnehin geteilt wird, kann gemeinsam am Tisch gezahlt werden. Hier ist es wenig sinnvoll, dass jeder einzeln den Tisch verlässt, um den Teilbetrag zu begleichen. Auch wenn Sie mit der Kreditkarte bezahlen, können Sie dies in den meisten Restaurants mittlerweile direkt am Tisch tun, da mobile Kartenlesegeräte zum Einsatz kommen.
  • Einladung
    Ein wenig anders ist der Fall, wenn Sie die anderen einladen wollen. Hier sollten Sie sich kurz bei den anderen entschuldigen und die Rechnung an der Kasse oder beim Kellner begleichen. So können Sie in Ruhe und vor allem diskret bezahlen, ohne dass die anderen mitbekommen, wie teuer das Essen war.

Rechnungsmappe

In gehobeneren Restaurants ist es üblich, dass nach der Aufforderung zur Rechnung die Servicekraft Ihnen eine Mappe bringt. So kann der Einladende einen dezenten Blick auf die Rechnung werfen, ohne dass sein Gast die exakte Höhe erfährt. Falls Sie eine Rechnungsmappe erhalten, legen Sie das Geld (möglichst passend) hinein. Wer bargeldlos zahlt, legt seine Kreditkarte hinein. In dem Fall zieht das Personal üblicherweise nur den exakten Rechnungsbetrag ab.

Trinkgeld nicht vergessen!

Zum Bezahl-Knigge gehört auch das Trinkgeld: Das geben Sie der Servicekraft als Dankeschön für die freundliche Bedienung und das gute Essen. Verpflichtet sind Sie jedoch nicht. Je nach Zufriedenheit fällt es unterschiedlich hoch beziehungsweise niedrig aus. Heißt: Bei schlechtem Service können Sie auch gar nichts geben.

Umgekehrt sollten Sie bei gutem Service entsprechend großzügig sein. Richtwert in Deutschland sind zehn Prozent des Gesamtbetrags. In anderen Ländern hingegen sind 15 oder sogar 20 Prozent üblich. Häufig ist die Bezahlung der Angestellten entsprechend gering, so dass sie mit dem Trinkgeld ihr Gehalt aufbessern.

Legende: Hotelpage: pro Gepäckstück; Concierge: für kleinere Dienstleistungen (Ticketservice oder Organisation bis zu 30€); ▲ = Aufrunden

Trinkgeld Tabelle Knigge Regeln

Anzeige

Sonderfall: Selbstzahler bei Einladung

Bei einer Einladung zum Geburtstag ist es üblich, dass das Geburtstagskind anschließend die Rechnung für seine Gäste übernimmt. Das gilt erst recht, wenn sich der Gastgeber Geldgeschenke wünscht. Auch bei Betriebsfeiern zahlt in der Regel der Arbeitgeber. Es ist aber legitim, seine Gäste zu bitten, für sich selbst zu zahlen. Üblicherweise gibt es dann Einschränkungen – etwa, dass der Gastgeber das erste Getränk übernimmt oder für den Wein zum Essen aufkommt, während die Gäste hochpreisige Spirituosen selbst bezahlen.

Einladung, aber selber zahlen: Formulierung

Wichtig: Egal ob private Geburtstagsfeier im Restaurant oder Weihnachtsfeier mit dem Chef – der Gastgeber hat seine Gäste VORHER darüber zu informieren, für welche Ausgaben er aufkommt. Solche Formulierungen im Einladungsschreiben können folgendermaßen aussehen:

  • „Liebe Freunde, ich freue mich, dass Ihr am TT.MM.JJJJ um 19 Uhr mit mir meinen runden Geburtstag feiern wollt. Fühlt Euch zu allen Speisen und Getränken herzlich eingeladen.“
  • „Liebe Kolleginnen und Kollegen, am TT.MM.JJJJ möchte ich um 19 Uhr mit Euch im Restaurant „Gourmet“ auf meinen Geburtstag anstoßen. Die ersten zwei Getränke gehen auf mich.“
  • „Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Geschäftsführung der ABC GmbH möchte Sie auch in diesem Jahr wieder zu unserer Betriebsfeier im schönen Restaurant „Waldschlösschen“ einladen. Die Kosten für Speisen und alkoholfreie Getränke gehen selbstverständlich aufs Haus.“

Was andere Leser dazu gelesen haben

[Bildnachweis: pathdoc by Shutterstock.com]