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Bisheriges Gehalt nennen: Tipps, wenn Personaler danach fragen

Spätestens im Vorstellungsgespräch werden Sie mit Ihrem potenziellen Arbeitgeber über das zukünftige Gehalt verhandeln. Nicht wenige Personaler fragen dabei nach dem bisherigen Gehalt und dessen Höhe. Aber dürfen die das? Kurze Antwort: Ja. Die Frage, wieviel Sie verdient haben, ist erlaubt – viel wichtiger: Wie reagieren? Ehrlich antworten oder lügen und ein höheres Gehalt nennen? Die besten Antworten und Reaktionen auf die Frage nach dem bisherigen Gehalt…



Bisheriges Gehalt nennen: Tipps, wenn Personaler danach fragen

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Warum fragen Personaler nach dem bisherigen Gehalt?

Geld ist bei der Jobsuche ein wichtiges Thema. Niemand möchte sich bei einem Jobwechsel verschlechtern, im Gegenteil: In der Regel ist sogar eine Gehaltserhöhung von 10-20 Prozent drin. Das relative Gehaltsplus ist aber abhängig vom bisherigen Gehalt. Und genau da liegt das Problem.

Wenn Personaler nach dem früheren Gehalt fragen, dann tun sie das aus drei Gründen:

  1. Marktwert
    Zu Einen wollen Personaler herausfinden, wie hoch bisherige Arbeitgeber Ihren Marktwert eingeschätzt haben. Was man Ihnen gezahlt hat, drückt schließlich den Gegenwert Ihrer Leistung aus. Deshalb sind Gehaltsverhandlungen auch so wichtig.
  2. Wechselmotivation
    In der Regel haben Sie Ihr Wunschgehalt schon genannt, wenn man Sie nach dem bisherigen Gehalt fragt. Ziel ist also ein Vergleich der Bezahlung. Und die verrät zugleich, warum Sie den Job wechseln. Oder böse gefragt: Ist Geld Ihre Hauptmotivation? Sind Sie ein Söldner? Oder kommen Sie wegen des Jobs und weil Sie intrinsisch motiviert sind?
  3. Kosten sparen
    Nicht zuletzt steckt hinter der Frage der Versuch, Geld zu sparen. Klar, wer einen Aufschlag von 10 oder gar 20 Prozent zum bisherigen Gehalt fordert, muss das begründen können. Falls das nicht gelingt, sinken Ihr Preis – oder die Jobchancen.
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Bisheriges Gehalt: Ist die Frage danach erlaubt?

Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind zwar private Fragen im Vorstellungsgespräch grundsätzlich unzulässig. Also beispielsweise Fragen nach der Familienplanung, nach der Gesundheit oder den privaten Vermögensverhältnissen.

Das bisherige Gehalt ist aber keine private, sondern eine leistungsbezogene Frage – auch weil Sie einen Rahmen für die Gehaltsverhandlung vorgibt. Sie steht damit im direkten Zusammenhang zum Job uns ist somit erlaubt.

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Bisheriges Gehalt: So können Sie auf die Frage reagieren

Ihr bisheriges Gehalt zu offenbaren, setzt viele Bewerber unter Druck. Was tun? Wie reagieren und antworten, um seine Chancen nicht zu verschlechtern und den größtmöglichen Gewinn zu erzielen? Das sind Ihre Optionen…

1. Lügen

Sie könnten jetzt ein besonders hohes Gehalt angeben. Wer bisher 36.000 Euro im Jahr verdient hat, sieht nicht mehr ganz so gierig aus, wenn er oder sie 40.000 Euro verlangt – als wenn es bisher tatsächlich nur 32.000 Euro waren. Die Strategie ist aber gefährlich: Wer unglaubwürdig wird – etwa weil das bisherige Gehalt unüblich für Branche, Beruf oder bisherige Arbeitgeber ist -, schießt sich ins Aus. Falsche Angaben in der Bewerbung sind ein echter Bewerbungskiller. Sie verspielen damit Glaubwürdigkeit und Professionalität. Wir raten davon ab.

2. Verschwiegenheitsklausel anführen

Sie können dazu auch schweigen und sich dabei auf eine (angebliche) Verschwiegenheitsvereinbarung berufen. Wer sein aktuelles Gehalt nicht nennen will, hat so zumindest eine halbwegs plausible Begründung, die zugleich ziemlich loyal klingt. Wirklich zufrieden wird der Personaler damit aber nur sein, wenn Sie kurz danach einen konstruktiven Lösungsvorschlag formulieren. Sowas wie: „Ich bin sicher, dass wir uns trotzdem auf ein Gehalt einigen können, mit dem wir beide zufrieden sind.“

3. Marktwert ermitteln

Das Risiko, zu hoch zu pokern und Personaler abzuschrecken, ist hoch. Deshalb sollte der erste Schritt vor jedem Bewerbungsgespräch, vor jeder Gehaltsverhandlung sein, einen realistischen Marktwert zu ermitteln. Nutzen Sie dazu gerne unsere Gehaltstabellen oder den kostenlosen Gehaltscheck. Recherchieren Sie, wie hoch Ihr bisheriges Gehalt hätte sein sollen! Was verdient ein vergleichbarer Arbeitnehmer in der Position, Region, mit Ihren Qualifikationen und Erfahrungen? Das ist Ihre Verhandlungsbasis.

4. Aktuelles Gehalt nennen – und verhandeln

Mit diesem Wissen ausgerüstet, können Sie Ihr bisheriges Gehalt nennen – selbst wenn das unterdurchschnittlich war. Sagen Sie ruhig dazu, dass Sie damals schlecht vorbereitet waren oder schlecht verhandelt haben. Na und?! Heute sind Sie besser vorbereitet (siehe Punkt 2). Zugleich sollten Sie natürlich die gewünschte Entwicklung begründen und legitimieren. Sie können zum Beispiel sagen:

Mein bisheriges Gehalt liegt bei 32.480 Euro. Ich finde aber, dass es kein guter Vergleichswert für meine Leistungen ist. Es handelt sich dabei um mein Einstiegsgehalt, und ich habe mich damals unter Wert verkauft. Zusätzlich habe ich in den vergangenen Jahren meine Fähigkeiten deutlich erweitert und bringe nun relevante Erfahrungen für die neue Position mit. Aufgrund meiner Qualifikationen, Erfahrungen und Erfolge halte ich daher ein Gehalt von 39.890 Euro für angemessen.

Natürlich wird der Personaler hier trotzdem nachhaken. Sie sollten also weitere Argumente vorbereiten und untermauern, warum Ihre Gehaltsvorstellungen gerechtfertigt sind. Zum Beispiel, weil Sie jetzt mehr Verantwortung übernehmen oder einen deutlichen Mehrwert schaffen können. Das bisherige Gehalt hat damit dann nichts mehr zu tun…

TIPP: Wenn Sie mit Ihrem Grundgehalt nicht einverstanden sind, müssen Sie die Verhandlung nicht gleich abbrechen. Sie können ebenso über Zusatzleistungen, mehr Urlaub, Diensthandy, vermögenswirksame Leistungen und andere Benefits verhandeln!

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