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Bonuszahlung: Anspruch, Unterschiede, Versteuern

Eine Bonuszahlung durch das Unternehmen ist wohl für jeden Mitarbeiter ein Grund zur Freude. Das zusätzliche Geld stockt das Gehalt auf, die finanzielle Situation verbessert sich und nicht zuletzt kann es ein Zeichen der Wertschätzung des Arbeitgebers sein. Doch längst nicht jeder Arbeitnehmer bekommt eine Bonuszahlung – selbst innerhalb eines Betriebs kann es Unterschiede zwischen Kollegen geben. Während sich der eine über einen netten Bonus freut, gehen andere Mitarbeiter leer aus. Das scheint unfair, kann aber rechtens sein. Wir erklären, was Sie zum Anspruch wissen müssen und wie eine Bonuszahlung versteuert wird…



Bonuszahlung: Anspruch, Unterschiede, Versteuern

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Bonuszahlung: Gibt es einen Anspruch?

Die schlechte Nachricht zuerst: Mitarbeiter haben keinen allgemeinen oder gesetzlichen Anspruch darauf, vom Unternehmen eine Bonuszahlung zu erhalten. Sie können nicht ohne Weiteres von Ihrem Chef verlangen, dass dieser Ihnen zusätzliche Prämien zahlt oder Ihnen einen Bonus zukommen lässt. Die Entscheidung, ob und in welchem Ausmaß Bonuszahlungen gewährt werden, liegt in den Händen des Arbeitgebers. Legt dieser etwa aus finanziellen Gründen fest, keinen Bonus an Mitarbeiter zu zahlen, müssen Sie sich damit abfinden oder gute Argumente für eine Verhandlung mit dem Chef finden.

Ein Anspruch auf Bonuszahlung kann jedoch unter bestimmten Umständen entstehen. Auf diese können sich Mitarbeiter dann berufen:

  • Es gibt eine Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag

    Sollte in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein, dass Ihnen etwa bei bestimmten Leistungen eine Bonuszahlung zusteht, dann können Sie diese auch einfordern und haben einen entsprechenden Anspruch auf die Zahlung. Kontrollieren Sie deshalb unbedingt, ob sich im Arbeitsvertrag für Sie möglicherweise ein Anspruch ergibt, den Sie bei Ihrem Chef geltend machen können.

  • Es liegt eine betriebliche Übung vor

    Die sogenannte betriebliche Übung kann ebenfalls zu einem Anspruch auf Bonuszahlungen führen. Diese liegt vor, wenn es bei einem Arbeitgeber zur wiederkehrenden und regelmäßigen Gewohnheit geworden ist, eine Bonuszahlung zu leisten. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen beispielsweise drei Jahre in Folge einen bestimmten Bonus gezahlt, entsteht daraus eine betriebliche Übung, die einen weiteren Anspruch rechtfertigen kann.

  • Es gibt keine Gleichbehandlung

    Ja, es kann bei Bonuszahlungen Unterschiede zwischen den Kollegen geben, doch müssen dennoch die Grundsätze des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) gewahrt werden. Einzelne Mitarbeiter dürfen nicht grundlos benachteiligt, schlechter gestellt oder eben von einer Bonuszahlung ausgeschlossen werden. Bekommen andere Kollegen aus einem Grund, der genauso auf Sie zutrifft, eine Bonuszahlung, kann sich daraus auch ein Anspruch für Sie ergeben.

Die Höhe einer Bonuszahlung kann der Chef dabei frei wählen. Es gibt keine allgemeinen Vorschriften oder Richtlinien, an denen sich die Bonushöhe orientiert. Oft gibt es Vereinbarungen, bei denen sich an den Leistungen des Mitarbeiters misst, wie hoch die Zahlung ausfällt.

Ist eine Bonuszahlung reine Willkür?

Zusätzliche Zahlungen an Mitarbeiter müssen nicht immer gleichermaßen für alle gelten. Dennoch brauchen Arbeitnehmer keine Angst haben, dass Vorgesetzte aus reiner Willkür entscheiden könnten, wer die Bonuszahlungen erhält und welche Mitarbeiter am Ende außen vor bleiben. Ein Chef kann zwar seine Lieblinge unter den Mitarbeiter haben, dies gibt ihm aber nicht das Recht, nur diesen einen Bonus auszuzahlen.

Eine solch ungerechte Behandlung einzelner Gruppen – oder im Umkehrschluss die Bevorzugung einiger Personen – ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt. Doch das Gesetz sieht nicht vor, dass grundsätzlich allen Mitarbeitern ein Bonus ausgezahlt werden muss. Der Fokus liegt im Gesetzestext auf einem sachlichen Grund, der die unterschiedliche Behandlung von verschiedenen Arbeitnehmern rechtfertigt. Liegt ein solcher Grund nicht vor, kann es für Betroffene sinnvoll sein, sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Bonuszahlungen als Motivation

Bedeutet im Klartext: Kann der Arbeitgeber plausibel begründen, warum einige Mitarbeiter von Bonuszahlungen profitieren, während andere komplett leer ausgehen, wird es für diese Arbeitnehmer schwer, ihren eigenen Wunsch nach einer zusätzlichen Vergütung durchzubringen. Die Bedingungen, die Arbeitnehmer erfüllen müssen, um sich für eine Bonuszahlung zu qualifizieren, können vom Vorgesetzten festgelegt werden. Wie genau diese Bedingungen aussehen und wie hoch die Extravergütung ausfällt, obliegt ebenfalls dem Arbeitgeber, solange keine tariflichen oder vertraglichen Einigungen vorliegen.

Diese gefühlte Ungerechtigkeit ist der Grund, warum viele Arbeitgeber das Thema Bonuszahlungen lieber hinter verschlossenen Türen halten. Bekommen die Mitarbeiter Wind davon, dass einige Kollegen zusätzliche Vergütungen erhalten, während auf dem eigenen Konto Ebbe herrscht, sinkt die Arbeitsmoral. Dabei ist dieses Vorgehen der Unternehmen oft genau das Falsche. Werden die Bedingungen für Bonuszahlungen offen gelegt und sogar Anreize geboten, wie andere Mitarbeiter in den Genuss kommen können, kann dies positiv auf die Motivation wirken.

Ob Sie selbst allen Kollegen erzählen, dass Sie eine Bonuszahlung bekommen, sollten Sie sich gut überlegen. Einige freuen sich wahrscheinlich mit Ihnen, bei anderen steht der Neid im Vordergrund.

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Häufige Faktoren für eine Bonuszahlung

Eine Bonuszahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Aber welche Faktoren führen zu einer zusätzlichen Zahlung – und sind auf der anderen Seite ein sachlicher Grund, um eine fehlende Gleichbehandlung bei der Verteilung zu rechtfertigen? Sympathie des Chefs darf dabei keine Rolle spielen. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, einen triftigen Grund zu wählen, um Klagen zu Bonuszahlungen vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden.

Zu den sachlichen Gründen zählen klassischerweise drei Formen, die von Arbeitgebern genutzt werden, um Bonuszahlungen an verschiedene Arbeitnehmer zu rechtfertigen.

  1. Dauer der Betriebszugehörigkeit

    Arbeitgeber können die Dauer der Betriebszugehörigkeit als eine Bedingung für die Bonuszahlungen stellen. So kann beispielsweise vereinbart werden, eine zusätzliche Zahlung an Mitarbeiter zu leisten, die bereits seit 10 oder sogar mehr Jahren für das Unternehmen tätig sind.

  2. Erbringung besonderer Leistungen

    Kann der Arbeitgeber sachlich begründen, dass einige Arbeitnehmer durch besondere Leistungen einen Bonus verdient haben, kann auch die erbrachte Leistung den Unterschied zwischen einer Berechtigung zur Bonuszahlung und deren Verweigerung ausmachen.

  3. Bindung an das Unternehmen

    Unternehmen können Bonuszahlungen auch nutzen, um bestimmte, besonders qualifizierte Arbeitnehmer, zum Verbleib in der Firma zu motivieren. Es kann zum Beispiel einer hochqualifizierten Fachkraft ein Bonus gezahlt werden, um das Fachwissen und die Fähigkeiten im eigenen Unternehmen zu halten. Hier kann es jedoch schwieriger sein, die Unterschiede zwischen verschiedenen Mitarbeitern genau zu begründen.

Bonuszahlung versteuern: Das Problem bei Prämien

Natürlich ist eine Bonuszahlung durch den Arbeitgeber ein Grund zur Freude. Sie haben gute Leistungen erbracht, Ziele erreicht und der Chef ist so zufrieden mit Ihnen und Ihrer Arbeit, dass er Sie mit einem finanziellen Anreiz weiter an das Unternehmen binden will. Doch der Nachteil, der nicht ignoriert werden sollte: Es kommt nicht der gesamte Betrag als Netto auf Ihrem Konto an.

Eine Bonuszahlung muss versteuert werden! Sie fließt vollständig in die Berechnung ihrer Steuerlast mit ein. Zwar ist die zusätzliche Vergütung trotzdem schön, ein nicht unerheblicher Teil geht jedoch in die Steuer.

Unter Umständen können Alternativen zur Bonuszahlung deshalb sehr attraktiv für Mitarbeiter sein. In gewissen Grenzen können zum Beispiel geldwerte Vorteile steuerfrei gewährt werden. Wird der Bonus beispielsweise als Warengutschein vergeben, sind bis zu 44 Euro pro Monat steuerfrei. Auch Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen des Arbeitgebers oder andere Sachleistungen können Sie teilweise steuerfrei als Prämie erhalten.



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[Bildnachweis: radovlad by Shutterstock.com]

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