Nix wie weg! Raus aus dem Regen, rein in die Sonne, den Sand, das Meer. So jedenfalls sehen die perfekten Traumtage der Deutschen im Sommerurlaub 2012 aus. Die Lieblingsziele variieren dabei zwar – die einen zieht’s nach Spanien, andere nach Italien oder in die Türkei -, aber die Rahmenbedingungen sind mehr oder wenig gleich: Ans Meer muss es sein – das sagen fast zwei Drittel (62 Prozent) der deutschen Urlauber. Und mindestens zwei Wochen soll es in die Ferien gehen. Vor allem, um abzuschalten oder neue Kulturen zu erkunden.

Wie ich darauf komme? Ich habe gerade etwas im Statistik-Portal Statista gestöbert. Ein echter Fundus: Demnach haben 55 Prozent der Deutschen vor, dieses Jahr in die Ferien zu fliegen.

Interessant: Wenn es um Flüge raus aus Deutschland geht, dominieren die Reiseziele Italien und Spanien (jeweils 9 Prozent), Österreich (5 Prozent), Frankreich (3,2 Prozent) und die Türkei (auch 3,2 Prozent). Weniger beliebt sind Großbritannien (1,3 Prozent), die Niederlande (1,2 Prozent) oder Portugal (0,8 Prozent). Dabei sind 16,4 Prozent schon mal mit einer Billigfluglinie geflogen. Das ist allerdings nur rund die Hälfte derjenigen, die sagen: “Nein, Danke! Ein Billigflieger kommt für mich nicht in Frage.” (30,6 Prozent)

Und sie geben 2012 auch wieder mehr aus: im Schnitt 2472 Euro pro Kopf. Im vergangenen Jahr waren es noch 2242 Euro. Interessant daran: Nicht überall werden gleich hohe Ausgaben eingeplant: In Großbritannien etwa rechnen die Urlauber mit durchschnittlich 2250 Euro, in Frankreich mit 2100 Euro, in Spanien dagegen nur mit rund 1800 Euro pro Nase. Am generösesten aber sind die Deutschen im eigenen Land: Heimaturlauber machen hierfür rund 2500 Euro locker (Umfragequellen: Ipsos).

Und wie sieht er sonst aus, der perfekte Sommerurlaub 2012? Ganz einfach so:

Muss ich in den Ferien erreichbar bleiben?

Wo wir schon beim Thema Urlaub 2012 sind: Dank freien Hotel-W-LANs und Smartphones sind wir zunehmend mobiler, aber auch erreichbarer. Die Frage ist nur: Wollen wir das auch sein? Und was ist, wenn der Chef das will, wir aber nicht? Zum Thema Erreichbarkeit haben wir daher noch unseren Kolumnisten und Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Peter Groll befragt:

Darf mich der Arbeitgeber im Urlaub anmailen oder anrufen und zurückbeordern?

Die kurze Antwort: Ja. Ein Verbot zur Kontaktaufnahme gibt es nicht. Es stellt allerdings keinen Pflichtverstoß dar, wenn man nicht antwortet. Oder nicht ans Telefon geht. Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers. Gestaltet sich der jedoch aufgrund zahlreicher Anrufe des Arbeitgebers wie ein Arbeitstag, kann man nicht mehr von Erholungsurlaub sprechen. Und bereits genehmigter Urlaub kann nicht mehr vom Arbeitgeber widerrufen werden. Nur wenn ein unvorhersehbarer Notfall oder das Einverständnis des Arbeitnehmers vorliegt, kann der Arbeitnehmer aus seinem Urlaub zurück gerufen werden. Der Arbeitgeber hat jedoch alle Mehrkosten, die hierdurch entstehen, zu ersetzen.

Muss ich nach Feierabend noch E-Mails vom Chef beantworten?

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer am Feierabend oder nach einem 10-stündigen Arbeitstag keine E-Mails von Kunden oder vom Chef beantworten. Das Arbeitszeitgesetzt sieht zum Schutz der Arbeitnehmer einen Acht-Stunden-Tag und eine Ruhezeit von elf Stunden vor. Die Arbeitszeit kann auf zehn Stunden pro Tag erhöht werden, wenn hierfür ein Ausgleich geschaffen wird. Bei einer Fünf-Tage-Woche erfolgt der Ausgleich in der Regel am Samstag, der nach dem Arbeitszeitgesetz als Werktag gilt. Wer kurz vor Feierabend noch einen Arbeitsauftrag vom Chef bekommt, mit dem Hinweis, dass der bitte unbedingt noch erledigt werden muss, muss diese Anweisung befolgen, solange die zehn Stunden an Arbeitzeit noch nicht ausgeschöpft wurden. Nach zehn Stunden muss jedoch in der Regel nicht mehr gearbeitet werden, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall oder es liegt eine entsprechende behördliche Ausnahmegenehmigung vor oder aber auch, wenn es eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag gibt. Derartige ausdrückliche Überstunden gehören leider auch zu den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, sie sollten jedoch in Freizeit oder durch Geld abgegolten werden. Die andere Frage ist allerdings: Wie klug ist es, eine solche Bitte auszuschlagen?

Kann ich denn dafür abgemahnt werden, wenn ich während der Arbeitszeit mein Diensthandy oder das E-Mail-Postfach zumindest für einige Zeit ausschalte?

Der Arbeitgeber hat die Wahl über welches Medium er seine Arbeitsanweisungen erteilt – dies muss nicht immer ein persönliches Gespräch sein und wäre wohl auch zeitlich gar nicht möglich. Arbeitnehmer können sich daher während der Arbeitszeit nicht beispielsweise drei Stunden eine Auszeit nehmen, indem sie ihr E-Mail-Postfach oder das Diensthandy ausschalten. Wer sich so verhält, riskiert eine Abmahnung, die im Wiederholungsfall zu einer Kündigung führen kann. Anders jedoch, wenn ich Ruhe brauche, um hoch konzentriert etwas zu bearbeiten. Als Ausrede ist das jedoch nicht geeignet, da der Chef dann das Arbeitsergebnis sehen will.