- Bedenkzeit überziehen. Es ist völlig legitim, sich Bedenkzeit zu erbeten, wenn Sie beispielsweise mehrere Jobangebote haben oder mit Ihrem Partner noch einen etwaigen Umzug besprechen müssen. Damit lässt sich die Entscheidung aber nicht ewig vertagen. Eine Woche ist in der Regel das Maximum. Wer hier überzieht, riskiert, dass der Arbeitgeber abspringt – wegen fehlender Motivation und Empathie.
- Gehalt nachverhandeln. Üblicherweise einigen sich beide Seiten im Verlauf eines oder mehrerer Vorstellungsgespräche auf die Höhe des neuen Gehalts. Dazu sollten Sie Ihren Finanzbedarf vorab genau kennen. Nach der Einigung mehr Geld nachzufordern, weil Ihnen plötzlich einfällt, Sie könnten ja auch einen Dienstwagen oder Benzingeld fordern, ist unprofessioneell – und ein Rausschmeißer.
- Absichten verheimlichen. Auch das kommt vor: Der Kandidat brilliert im Auswahlprozess, der Arbeitsvertrag liegt endlich auf dem Tisch – und dann lässt er oder sie die Katze aus dem Sack: “Eigentlich möchte ich nur in Teilzeit arbeiten oder maximal eine halbe Stelle.” Klar, fühlt sich der Arbeitgeber jetzt getäuscht, bestenfalls, denn der versucht ja eine volle Stelle zu besetzen. Ein böses Foul.







Moni
Nummer 3 hatte ich mal im umgekehrten Fall. Ich hatte mich auf eine ausgeschriebene Vollzeitstelle beworben und wurde eingeladen. Dabei hab ich auch einiges investiert, eine gute Mappe, einen langen Anfahrtsweg. Die Freude darüber, dass der Arbeitgeber mir die Stelle geben wollte, war dann nur kurz: Er hatte gar keine Vollzeitstelle zu vergeben, sonern nur ein Praktikum. o.O
Vielen dank. Sie können mir meine Mappe direkt wiedergeben. Und tschüss.
Jochen Mai
Das ist in der Tat sehr unverschämt von diesem Arbeitgeber. Man könnte gar von arglistiger Täuschung sprechen.