Bürodiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Trotzdem riskieren Mitarbeiter immer wieder ihren Job für Cent-Beträge. Richter kennen dabei kein Pardon. Wie diese Fallbeispiele zeigen:
- Untreue – Eine Bäckereiverkäuferin aß nach Ladenschluss ein Stück Bienenstichkuchen aus der Auslage, das ohnehin hätte weggeschmissen werden müssen. „Untreue“ nannte ihr Chef das und kündigte ihr sofort. Die Arbeitsrichter gaben ihm Recht (BAG 2 AZR 3/83).
- Mundraub – Ein ICE-Kellner ließ drei Porzellantassen, eine Dose Öl und zwei Packungen Westfälischen Schinken mitgehen – alles zusammen nicht mehr Wert als 10 Euro. Als das bei einer Routinekontrolle aufflog, wurde der Kellner fristlos entlassen. Richtig, so die Arbeitsrichter, denn der Diebstahl verletzte massiv das Vertrauen seines Arbeitgebers (BAG 2 AZR 923/98).
- Datenklau – Ein Arbeitnehmer plante den Job zu wechseln und speicherte deshalb vorsorglich bei seinem Noch-Chef geschäftliche Daten auf private Disketten. Folge: fristlose Kündigung wegen Datenklaus. Betriebliche Daten gehören aus keinem erdenklichen Grund auf private Datenträger eines Arbeitnehmers, so die Richter des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (2 Sa 34/99).
- Postraub – Ein Mitarbeiter wollte sich das Porto für neun Privatbriefe sparen und zog sie stattdessen durch die Frankiermaschine des Unternehmens. Ein Fehler: Der Arbeitgeber kündigte ihm fristlos und bekam vom Hessischen Landesarbeitsgericht Recht (16 Sa 1865/06).
- Drogenbesitz – Wer mit Drogen an seinem Arbeitsplatz angetroffen wird, riskiert den sofortigen Rausschmiss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rauschmittel für den Eigenkonsum oder zum Handel in den Betrieb gebracht wurden (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 9 Ca 9441/99).
- Beihilfe – Ein Gepäckabfertiger am Frankfurter Flughafen stand neben seinen Kollegen als diese das Gepäck der Passagiere öffneten, durchwühlten und Gegenstände entnahmen. Dennoch meldete er das seinem Arbeitgeber nicht. Für die Richter ein Fall von „Beihilfe“. Wer Diebstähle von Kollegen beobachtet und nicht meldet, riskiert ebenfalls die fristlose Kündigung (7 Ca 3997/00).
- Anstiftung – Ausgerechnet der Revisor einer Großbank riet der jungen Mitarbeiterin, dem Unternehmen Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Rechnung zu stellen, die gar nicht angefallen waren. Weil die Kollegin zu ihrem Einsatzort für einige Tage pendelte, hatte sie zunächst in einem Hotel übernachtet, später kam sie in der Wohnung einer Bekannten unter. Der Revisor empfahl ihr, die Spesen weiterhin abzurechnen. Die Frankfurter Arbeitsrichter sahen darin eine einschneidende Pflichtverletzung und Anstiftung zum Spesenbetrug (2 Sa 2344/97).
- Vertrauensmissbrauch – 32 Jahre hatte der Mann für sein Unternehmen gearbeitet. Dann stahl er 100 Liter Dieselkraftstoff und wurde umgehend entlassen. Seine lange Betriebszugehörigkeit und sein bis dahin tadelloser Ruf halfen nicht. Im Gegenteil: Die Richter sahen darin sogar den Missbrauch einer Vertrauensstellung (LAG Rheinland- Pfalz – 2 Sa 381/95).
- Resterampe – Die Verkäuferin eines Kaufhauses nahm nach Dienstschluss aus dem Laden 62 Minifläschchen Alkoholika sowie zwei angebrochene Küchenpapierrollen mit nach Hause. Für die Richter eine schwere Verletzung des Eigentums und Vermögens des Arbeitgebers – und damit ein Grund für eine außerordentliche Kündigung (BAG 2 AZR 36/03).
- Krankschreibung – Der Streit über den neuen Arbeitsplatz kochte hoch, der Mitarbeiter sah darin eine Degradierung und drohte dem Chef, sich dann eben „krank schreiben“ zu lassen. Ein „absoluter Vertrauensbruch“, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, urteilten die Richter des Frankfurter Arbeitsgerichts (7 Ca 8685/99).
- Ebay-Hehler – Der Servicemonteur stahl im Betrieb erst Telekommunikationsartikel und verhökerte diese anschließend als „neu“ und „originalverpackt“ bei Ebay. Folge: sofortiger Rausschmiss plus Schadenersatz (Landesarbeitsgericht Köln 9 Sa 1033/06).
- Spesenbetrug – Der Geschäftsführer einer GmbH rechnete zweieinhalb Jahre private Lustreisen als Geschäftsfahrten ab. Für das Kammergericht Berlin ein gravierender Kündigungsgrund, da dies besonders illoyal sei und die Vertrauensbasis für eine künftige Zusammenarbeit nachhaltig störe (14U 9587/99).
- Kilometergeld – Ein Hilfspolizist buchte seinem Amtsherren über ein halbes Jahr seine An- und Heimfahrten vom Spesenkonto, tatsächlich aber ging er zu Fuß. Dann wollte ihm der Behördenleiter kündigen. Das lehnte das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt jedoch ab (AZ 12 Sa 961/95). Begründung: Die Vorgesetzten hätten das Treiben des Hilfspolizisten über Monate tatenlos beobachtet, eine Kündigung sei deshalb nachträglich ausgeschlossen.
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