Heute morgen erreichte mich folgende Leseranfrage:

Zunächst vielen Dank für Ihre überaus informative Website Karrierebibel. Leider habe ich dort aber zum Thema “Gehaltsvorstellung” nichts gefunden. Die Beantwortung der Bitte darum – in Stellenanzeigen immer wieder zu finden – scheint mir durchaus eine schwierige Sache zu sein. Wie formuliert man das im Anschreiben am besten, und an welcher Stelle? Soll man eine feste Summe nennen? Oder soll man gar der Frage ganz ausweichen und das Thema lieber aufs Vorstellungsgespräch verschieben? Oder wird dann die Bewerbung gleich aussortiert, weil man sich vor der Beantwortung dieser Frage gedrückt hat?

Das ist in der Tat, keine leichte Frage. Denn dahinter verbergen sich von Seiten des Arbeitgebers gleich mehrere Tests:

  • Zunächst einmal will der Personaler natürlich ganz plump wissen, ob beide Vorstellungen überhaupt harmonieren. Bei völlig überzogenen Gehaltswünschen ist jedes weitere Gespräch sinnlos. Wer indes 20 Prozent unter Markt fordert, landet aber meist auch im Aus. Wie sagt der Kölner so schön: Wat nix kost, iss nix.
  • Der zweite Test schließt daran an und besteht darin, ob der Kandidat seinen Marktwert kennt. Das sollte er. Schließlich geht es hierbei nicht um Almosen, sondern um einen Leistungsvertrag. Deshalb sollte jeder Bewerber zuvor wenigstens in die diversen Gehaltstabellen im Internet geschaut haben, um seinen Gehaltsbereich realistisch einordnen zu können. Zudem gibt das Selbstvertrauen.
  • Die dritte Frage, die damit verbunden ist, bezieht sich auf die Vorbereitung des Bewerbers: Kennt er unsere Branche, unser Unternehmen? Weiß er, was hier im Schnitt gezahlt wird – regional wie branchenbezogen? Auch hier punktet, wer vorher gründlich recherchiert hat.

Das alles schwingt also bei der Frage nach den Gehaltswünschen mit. Dennoch, meine ich, gehört die Antwort darauf nicht in das Bewerbungsschreiben, beziehungsweise Anschreiben – und zwar schon aus taktischen Überlegungen.

Wer gleich zu Beginn Preisvorstellungen nennt, schwächt seine Verhandlungsposition und macht aus einer zunächst Kompetenz bezogenen Annäherung womöglich einen Basar. Mitbewerber, die billiger sind, wirken jetzt womöglich attraktiver und das verleitet den Personaler zu einer bequemen Auswahl. Das ist aber nicht in Ihrem Interesse.

Der zweite Punkt ist: Das Gehalt ist die Gegenleistung für Ihre Leistung. Zu dem Zeitpunkt kennen Sie den genauen Umfang Ihres neuen Jobs aber noch gar nicht. Auch Stellenanzeigen sind ja meist nur knapp gehalten. Was sind Ihre tatsächlichen Aufgaben? Wie weit reicht Ihre Verantwortung? Wie viel Eigeninitiative wird erwartet? Und bei Führungsverantwortung: Wie groß, wie schwierig ist das Team? All diese Rückfragen sind ein essenzieller Teil des späteren Vorstellungsgesprächs. Und erst danach sollten Gehaltsvorstellungen thematisiert werden. Denn auch dann erst kann die Verhandlung zu einem für beide Seiten fairen Ergebnis führen. Ich würde sogar so weit gehen, dass Sie bereits an der Art und dem Zeitpunkt, wann nach dem Gehaltswunsch gefragt wird, ablesen können, welchen Stellenwert Mitarbeiter und Fairness im Unternehmen haben.

Wenn nach dem Gehalt in der Stellenausschreibung explizit gefragt war, Sie dies aber unerwähnt lassen, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass der Personaler nachhakt und diesen Punkt vorab telefonisch klärt. Die Antwort darauf sollten Sie also in jedem Fall parat haben und auch begründen können. Mündlich geht dies aber meist wesentlich leichter als schriftlich.

Ich habe dazu vorhin übrigens noch schnell eine Twitter-Umfrage gestartet. Die meisten Teilnehmer (darunter sind auch Personalverantwortliche) sehen das übrigens genauso (Achtung: Bitte von unten nach oben lesen!):

Gehaltsumfrage