Eine Arbeitnehmerin aus dem Raum Mainz wurde von Wiesbaden nach Eschborn versetzt – eine Fahrstrecke von 4o Minuten. Zumutbar urteilten die Arbeitsrichter in Frankfurt (AZ 1 Ca 5428/07). Die Klage gegen die Versetzung scheiterte.
Eine Arbeitnehmerin aus dem Raum Mainz wurde von Wiesbaden nach Eschborn versetzt – eine Fahrstrecke von 4o Minuten. Zumutbar urteilten die Arbeitsrichter in Frankfurt (AZ 1 Ca 5428/07). Die Klage gegen die Versetzung scheiterte.

Gerhard Zirkel
40 Minuten sind doch OK. Damals während meiner Ausbildung hatte ich 1,5 Stunden Fahrzeit – nicht bequem mit dem Auto sondern mit den Öffentlichen.
Mittlerweile kurve ich durch ganz Europa um meine Kunden zu erreichen – DAS sind Fahrzeiten!
Gerhard Zirkel