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Hinzuverdienst Rente: Wer darf unbegrenzt verdienen?

Mit dem Ruhestand hört nicht jeder auf zu arbeiten. Für viele ist es finanziell notwendig, für manche ist es ein Wunsch, weiterhin beruflich aktiv zu bleiben. Aber ist ein Hinzuverdienst zur Rente einfach so möglich oder wird Ihr Anspruch gekürzt? Durch eine Gesetzesänderung gibt es keine Hinzuverdienstgrenze für Frührentner mehr – bei Erwerbsminderungsrenten gibt es weiterhin Grenzen für den Hinzuverdienst. Wir erklären, wie viel Sie neben Ihren Renteneinkünften verdienen dürfen und was Sie zum Hinzuverdienst wissen müssen…



Hinzuverdienst Rente: Wer darf unbegrenzt verdienen?

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Gibt es eine Hinzuverdienstgrenze?

Eine Hinzuverdienstgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag Sie zusätzlich zu Ihrer Rente verdienen dürfen, bevor es zu Kürzungen der Rentenbezüge kommt. Bisher durften Sie nur nach erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen (Altersrente). Seit dem 1. Januar 2023 wurde diese Grenze auch für vorgezogene Altersrenten (Frührenten) abgeschafft.

Für die Altersrente – vorgezogen oder mit normalen Eintrittsalter – gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. In jeder Form der Altersrente können Sie unbegrenzt ohne Rentenkürzungen hinzuverdienen. Das umfasst auch schwerbehinderte Menschen, die eine vorgezogene Rente beziehen.

Hinzuverdienst Rente: Warum wurde die Grenze aufgehoben?

Für das neue Gesetz gibt es maßgeblich zwei Gründe:

  1. Fachkräftemangel
    Die Änderung beim Hinzuverdienst zur Rente ist eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. In vielen Bereichen fehlen bereits jetzt qualifizierte Mitarbeiter, durch den Renteneintritt der Baby-Boomer-Jahrgänge wird das Problem noch größer. Durch mehr Arbeitnehmer, die auch in der Rente auf dem Arbeitsmarkt bleiben, soll die Lücke verkleinert werden. Ein Hinzuverdienst ohne Auswirkungen auf die Rentenzahlung bietet dafür einen Anreiz.
  2. Übergang
    Mit der neuen Regelung soll der Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand erleichtert und flexibler gestaltet werden. So soll jeder individueller entscheiden können, ob er gleich mit Rentenbeginn aufhört zu arbeiten oder zunächst noch erwerbstätig bleibt. Durch einen unbegrenzten Hinzuverdienst zur Rente wird diese flexible Möglichkeit geschaffen.
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Hinzuverdienst: Wer darf unbegrenzt hinzuverdienen?

Durch die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente können nun deutlich mehr Menschen unbegrenzt zu ihren Renteneinkünften hinzuverdienen. Für diese Gruppen gibt es keine Beschränkung beim Zuverdienst:

Regelaltersrente

Haben Sie Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter erreicht, beginnt die Regelaltersrente. Sie dürfen unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen. Dies galt bereits vor der Änderung der Hinzuverdienstgrenze. Wann Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen, ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr. Der Renteneintritt wird in Deutschland schrittweise erhöht. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt es bei 67 Jahren.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze
1956 65 Jahre + 10 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
1964 67 Jahre

Altersrente für langjährig Versicherte

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte haben Sie 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und können dann in den Ruhestand gehen. Das Eintrittsalter für Jahrgänge nach 1964 liegt bei 67 Jahren – Sie können auch vorzeitig ab 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Hier kommt es aber zu Abschlägen bis zu 14,4 Prozent (0,3 Prozent pro Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen).

Ein Hinzuverdienst ist unbegrenzt möglich. Es spielt keine Rolle, ob Sie Rentenbezüge mit oder ohne Abschläge erhalten. Ein zusätzliches Einkommen zur Rente führt nicht zu weiteren Kürzungen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Nach 45 Beitragsjahren können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Diese Variante wird oft noch als „Rente mit 63“ bezeichnet, obwohl das Eintrittsalter mittlerweile bei 65 Jahren liegt. Heißt: Sie können bereits mit 65 Jahren, statt erst mit 67 Jahren ohne Abschläge Ihre Rente erhalten. Auch in dieser Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 und einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren in der Rentenversicherung können mit 65 Jahren abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Ab 62 Jahren ist ein vorzeitiger Renteneintritt mit einem maximalen Abschlag von 10,8 Prozent möglich (0,3 Prozent pro Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen).

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Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

Anders als bei den Altersrenten gibt es bei Erwerbsminderungsrenten weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze. Bei einem Zuverdienst zur Rente kann dieser angerechnet werden und zu Kürzungen der Rentenzahlungen führen. Die gute Nachricht: Die Grenzen für den Hinzuverdienst wurden stark angehoben. Im Vergleich zu den letzten Jahren können Sie deutlich mehr hinzuverdienen, ohne dass es zu Auswirkungen auf Ihre Rente kommt. Grundlage ist eine sogenannte dynamische Hinzuverdienstgrenze.

  • Teilweise Erwerbsminderungsrente
    Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsgrenze liegt die Grenze für den Hinzuverdienst im Jahr 2023 bei ungefähr 35.650 Euro – diese wird individuell ermittelt. Entscheidend dabei ist vor allem Ihr Gehalt in den letzten 15 Jahren.
  • Volle Erwerbsminderungsrente
    In der vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei etwa 17.820 Euro.

Verdienen Sie mehr als diese Grenzen im Jahr neben der Erwerbsminderungsrente, werden 40 Prozent des Betrages oberhalb der Grenze von Ihrer Rente abgezogen. Eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit darf dabei nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens erfolgen. Ansonsten kann der gesamte Rentenanspruch entfallen – unabhängig von der Höhe des zusätzlichen Einkommens.

Hinzuverdienstdeckel bei Erwerbsminderungsrente

Bei hohem Einkommen neben einer Erwerbsminderungsrente gibt es einen Hinzuverdienstdeckel. Dieser entspricht dem höchsten Einkommen, das Sie in den letzten 15 Jahren hatten. Ist Ihr Hinzuverdienst zusammen mit der bereits gekürzten Rente höher als dieses Einkommen, wird der darüber liegende Betrag von der Teilrente abgezogen.

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Hinzuverdienst zur Rente: Beachten Sie die Steuern

Von der neuen Regelung zum Hinzuverdienst können viele Menschen profitieren. Es gibt jedoch auch einiges zu beachten. Der wichtigste Punkt sind die Steuern. Für Ihre Rente zahlen Sie bislang vielleicht nur wenig oder sogar gar keine Steuern – durch den Zuverdienst kann sich das ändern. Gerade wenn Sie nicht nur einen Minijob, sondern ein umfangreicheres Arbeitsverhältnis oder eine Selbstständigkeit ausüben, steigt Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Die Gefahr: Es drohen Nachzahlungen, wenn Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Hier werden Rente und Einnahmen zusammengerechnet – und Betroffene können von hohen Forderungen des Finanzamts überrascht werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Steuerberater informieren, ob sich der Zuverdienst überhaupt lohnt. Und bilden Sie Rücklagen, um auf mögliche Nachzahlungen vorbereitet zu sein.

Hinzuverdienst bei Hinterbliebenenrente

Als Sonderform der Rente haben Witwen und Witwer vorübergehenden Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Für den Hinzuverdienst beträgt der Freibetrag das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes – dies ist der Wert, der einem Entgeltpunkt beziehungsweise Rentenpunkt entspricht und abhängig von der wirtschaftlichen Situation angepasst wird. Aktuell liegt der Rentenwert deutschlandweit bei 37,60 Euro.

Zur Hinterbliebenenrente dürfen Sie somit 992,64 Euro verdienen. Wie bei der Erwerbsminderungsrente wird der überschüssige Betrag zu 40 Prozent angerechnet und führt zu Rentenkürzungen. Für Eltern erhöht sich der Freibetrag pro Kind, das Anspruch auf die gesetzliche Waisenrente hat, um 210,56 Euro (das 5,6-fache des Rentenwertes).

Lassen Sie sich von der Rentenversicherung beraten

Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente ist die Kombination aus Beschäftigung und Rente für viele leichter. Dennoch kann es sinnvoll sein, Ihren Rentenversicherungsträger vorher zu kontaktieren. Hier können Sie sich umfangreich informieren und beraten lassen. Die Rentenversicherung kann auch eine konkrete Berechnung aufstellen und erklären, welche Auswirkungen Ihr Hinzuverdienst haben kann.


Warum in der Rente noch was hinzuverdienen?

Die Rente ist für viele mit dem Gedanken „Endlich nicht mehr arbeiten!“ verbunden. Nach jahrzehntelanger Arbeit ist das Ende von täglichem Stress und Anstrengung ein großes Ziel. Leider ist es nur für einen Teil der Rentner wirklich möglich. Studien zeigen, dass in Deutschland mehr als eine Millionen Rentner über 67 Jahren weiterhin arbeiten gehen – viele davon in einem Minijob. Ein trauriger Trend, bei dem die Zahl seit Jahren steigt.

Manch ein Rentner hat schlicht keine anderen Wahl. Gerade bei steigenden Preisen muss die Rente aufgebessert werden, um finanziell über die Runden zu kommen. Altersarmut ist ein großes Thema, weshalb langfristige Altersvorsorge immer wichtiger wird.

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Es sollte auf der anderen Seite nicht ignoriert werden, dass nicht jeder mit Erreichen der Regelaltersgrenze sofort mit der Arbeit aufhören will. Ein Teil der berufstätigen Rentner entscheidet sich ganz bewusst und aus eigenem Antrieb dafür. Das darf die sozial- und gesellschaftskritische Betrachtung aber nicht überschatten.


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[Bildnachweis: Nicoleta Ionescu by Shutterstock.com]