Die Entlassungswelle wächst: Siemens streicht 3800 Stellen, bei Henkel sind es 3000 Jobs, die wegfallen, bei BMW sogar 8100. Bei Continental wiederum sollen 2000 Stellen gestrichen werden, und auch bei der Telekom geht der Stellenabbau weiter.

Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, ist das für die Betroffenen bitter. Häufig werden aber juristische Fehler gemacht, die dem Arbeitnehmer die Chance bieten, die Kündigung anzufechten. Egal, wie gut der Arbeitgeber die Kündigung begründet – viele sind fehlerhaft oder rechtlich unwirksam. Damit wird die Höhe der Abfindung (üblich ist ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) verhandelbar.

Doch selbst sich an der Kündigung nicht rütteln lässt, kann man mit einem kühlen Kopf nicht selten etwas mehr für sich herausschlagen: Wer etwa einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag unterschreibt, sollte vorher wissen, dass er zwölf Wochen lang kein Arbeitslosengeld bekommt. Juristisch hat er die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Folglich sollte dieses Minus entweder in die Abfindungssumme eingepreist werden oder man erhebt eine Kündigungsschutzklage. Sie endet damit, dass ein Vergleich beim Arbeitsgericht geschlossen wird. Juristisch ist man damit aber aus dem Schneider. Allein die glaubhafte Andeutung einer solchen Klage erhöht oft die Abfindungssumme.

Analysieren Sie zudem alle möglichen Ansprüche. Also nicht nur die Abfindung, sondern auch Bonuszahlungen, Aktienoptionen, Dienstwagen, Wettbewerbsverbot, Zeugnis, Freistellung, betriebliche Altersversorgung sowie Leistungen für die berufliche Neuorientierung. Beispiel Dienstwagen: Nach der Kündigung bedarf es einer ausdrücklichen Regelung darüber, wie man diesen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nutzen darf. Die meisten Arbeitgeber werden versuchen, einen dabei wie einen unverschämten Querulanten dastehen zu lassen. Alles Verhandlungstaktik, die einschüchtern soll! Eine Kündigung ist keine Schande, sich übers Ohr hauen zu lassen schon. Konsultieren Sie gegebenenfalls lieber einen erfahrenen Anwalt. Die andere Seite macht das im Zweifel auch.

Das Wichtigste ist allerdings, die Kündigung nie persönlich zu nehmen. Psychologisch wird sie so zum Tabuthema, über das man nicht mehr gut reden kann. Folge: Die Menschen schämen sich und verlieren rasant an Selbstwertgefühl. Das ist Gift für eine anschließende Bewerbung. Personaler erkennen das prompt, und es schmälert den Wert eines Bewerbers. Egal, wie viele Absagen einer schon bekommen hat – entscheidend ist, sein Selbstbewusstsein zu wahren, die eigenen Stärken herauszuschälen sowie ein klassisches Vorurteil außer Kraft zu setzen: dass man resigniert hat, den Anschluss verpasst und der Marktwert von Tag zu Tag schwindet.