Für den Fall, dass Sie selbst kündigen (sog. Arbeitnehmerkündigung), müssen Sie lediglich die obigen Formvorschriften einhalten. Ansonsten reicht ein Satz wie „hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Natürlich können Sie beim Inhalt der Kündigung noch ein paar Punkte ergänzen. Wie Sie eine Kündigung schreiben, zeigt dieses Schema:
Briefkopf
Jedes Kündigungsschreiben beginnt mit Briefkopf und persönlichen Daten – vollständigen Namen und Anschrift. Auch der (Firmen-)Name und die Anschrift des Arbeitgebers muss dort stehen. Bei größeren Unternehmen ist es sinnvoll, die Personalnummer und ein Geburtsdatum zu nennen, um eine Verwechslungsgefahr mit Namenszwillingen auszuschließen.
Datum
In jeder Kündigung müssen zwei Datumsangaben stehen: Das Datum des Schreibens oben rechts. Es dokumentiert, dass die Kündigung fristgerecht eingereicht wurde. Und das Datum wann das Beschäftigungsverhältnis endet. Also den letzten offiziellen Arbeitstag.
Betreff
Wie jedes offizielle Schreiben benötigt auch die Kündigung einen Betreff. Aus Gründen der Klarheit und Eindeutigkeit sollte hier das Wort „Kündigung“ stehen. Das reicht als Überschrift und Betreff völlig. Falls vorhanden, können Sie Ihre Personalnummer dazu schreiben.
Adressat
Die Kündigung sollte sich in der Anrede an eine zuständige Person richten, nicht an „Sehr geehrte Damen und Herren“. Entweder richten Arbeitnehmer Ihre Kündigung persönlich an Ihren Chef oder an die Personalabteilung. Wer zuständig ist, sollten Sie vorher in Erfahrung bringen.
Kündigungserklärung
Der wichtigste Inhalt der Kündigung vom Arbeitsvertrag ist Kündigungserklärung: die unmissverständliche Aussage, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen. Diese befindet sich zwingend im ersten Satz nach der Anrede. Hierzu reichen wenige Worte – zum Beispiel:
- „Hiermit kündige ich mein meinen Arbeitsvertrag zum TT.MM.JJJJ.“
- „Hiermit kündige ich fristgerecht und ordnungsgemäß meinen bestehenden Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Termin.“
- „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum TT.MM.JJJJ.“
Begründung (optional)
Eine ordentliche Kündigung muss keine Begründung enthalten. Diese ist für Arbeitnehmer freiwillig. Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber dennoch einen Hinweis geben wollen, warum Sie kündigen, sollten Sie sachlich bleiben. Eine verbale Abrechnung verbietet sich. Formulierungen und Beispiele:
- „Ich habe mich aus beruflichen Gründen dazu entschieden, das bestehende Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen.“
- „Leider bin ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, meine Berufstätigkeit fortzusetzen.“
- „Wie ich Ihnen im persönlichen Gespräch schon mitgeteilt habe, liegen die Gründe meines Ausscheidens in den fehlenden Perspektiven.“
Danksagung
Wenn Sie im Guten gehen, sollten Sie sich im Kündigungsschreiben kurz für die Zusammenarbeit bedanken. Das ist höflich und zeugt von Größe und Respekt. Ein, zwei kurze Sätze reichen. Gute Formulierungen für die Danksagung sind:
- „An dieser Stelle möchte ich mich für die bisherige, gute Zusammenarbeit bedanken. Ich konnte viel für meinen beruflichen Werdegang lernen. Ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen weiterhin alles Gute.“
- „Vielen Dank für das gezeigte Vertrauen und die bislang positive Zusammenarbeit. Ich durfte in den vergangenen Jahren hier viel lernen und konnte mich persönlich wie beruflich entwickeln. Ich würde mich freuen, wenn wir in Kontakt bleiben.“
- „Haben Sie herzlichen Dank für die kollegiale Zusammenarbeit. Ich konnte mich hier auf fachlicher und persönlicher Ebene weiterentwickeln. Dafür bin ich sehr dankbar.“
Zusätzliche Bitten
Zum Ende des Schreibens sollten Sie den Arbeitgeber bitten, die Kündigung und den Termin schriftlich zu bestätigen. Den Empfang des Kündigungsschreibens muss der Arbeitgeber allerdings NICHT bestätigen. Dennoch ist die Bitte ratsam: Kommt der Chef dieser nach, haben Sie einen schriftlichen Beweis. Formulierungen und Beispiele:
- „Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt der Kündigung und das Aufhebungsdatum. Zusätzlich bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.“
- „Bestätigen Sie mir bitte kurz den Empfang der Kündigung in schriftlicher Form. Ferner möchte ich Sie bitten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das Sie an oben genannte Adresse schicken können.“
- „Ich möchte Sie bitten, mir den Erhalt der Kündigung und das Kündigungsdatum des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen. Bitte stellen Sie mir außerdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.“
TIPP: Immer um ein Arbeitszeugnis bitten! Zwar haben Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Der Satz spart aber Zeit, weil Firmen für die Ausstellung oft Zeit benötigen. Das Zeugnis brauchen Sie für die Bewerbung. Mit der Bitte ist es schon mal auf den Weg gebracht.
Grußformel + Unterschrift
Den Abschluss der Kündigung bildet immer eine offizielle Grußformel („mit freundlichen Grüßen“) sowie die handschriftliche Orignalunterschrift. Weitere Tipps und potenzielle Formfehler finden Sie in diesem kostenlosen PDF.