Anzeige
Anzeige

Kündigungsfalle: Mit diesen Tricks können Sie gefeuert werden

Viele Arbeitnehmer stehen unter einem gesetzlichen Kündigungsschutz und können nicht ohne weiteres vom Unternehmen vor die Tür gesetzt werden. Eigentlich. Denn Chefs und Arbeitgeber können durchaus einfallsreich werden, wenn es darum geht, Arbeitnehmer loszuwerden. Tatsächlich gibt es ein paar fiese Tricks, mit denen sich unliebsame Mitarbeiter feuern lassen. Nicht direkt – aber über Umwege, die so gar nicht danach aussehen. Hier erfahren Sie, welche Kündigungsfallen eingesetzt werden, um Arbeitsverhältnisse zu beenden und wie Sie darauf reagieren sollten…



Kündigungsfalle: Mit diesen Tricks können Sie gefeuert werden

Anzeige
Schon Karrierebibel Insider? Unser Gratis-Newsletter!
Kostenlose News, frische Impulse für den Job sowie exklusive Deals für Insider: Schon über 15.000 Abonennten! Gleich dazu gehören...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Kündigungsfalle: Warum greifen Arbeitgeber zu solchen Tricks?

Zunächst einmal stellt sich die Frage: Warum nutzen Arbeitgeber überhaupt Kündigungsfallen? Das Arbeitsverhältnis eines betroffenen Mitarbeiters könnte schließlich auch auf normalem Wege beendet werden. Oder? Zum Glück für Mitarbeiter ist es nicht so leicht, einen Arbeitsvertrag einseitig zu beenden. Vielmehr braucht der Chef – solange der gesetzliche Kündigungsschutz gilt, was bei einem Betrieb von mehr als zehn Mitarbeitern und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten der Fall ist – einen triftigen Grund, um eine Kündigung auszusprechen.

Laut Gesetz kann es sich um eine betriebsbedingte, personenbedingte, verhaltensbedingte oder in Ausnahmefällen um eine fristlose Kündigung handeln.

Das aus Arbeitgebersicht vorhandene Problem: Nicht jeder Arbeitnehmer, den man gerne kündigen würden, liefert ausreichend Gründe, um beispielsweise eine personenbedingte oder gar fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Hinzu kommt, dass Kündigungen für Unternehmen mitunter eine sehr kostspielige Angelegenheit sein können. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit werden Abfindungen von mehreren Tausend Euro fällig, die Unternehmen gerne einsparen würden.

Wenn nicht zu erwarten ist, dass ein Arbeitnehmer, der vor die Tür gesetzt werden soll, von alleine kündigt und sich somit alle weiteren Überlegungen erübrigen, greifen Arbeitgeber gerne auch einmal tief in die gemeine Trickkiste und versuchen mit verschiedensten Kündigungsfallen eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Wir stellen Ihnen die häufigsten Kündigungsfallen vor, die häufig kombiniert auftreten, um Mitarbeiter zu beeinflussen und eine Kündigung zu erwirken.

Anzeige

Nutzen Sie unsere kostenlosen Webinare!

Webinar Jobwechsel Platz Sichern Webinar Gehalt Platz Sichern

Kündigungsfalle: So trickreich gehen Arbeitgeber vor

Beleidigungen entlocken

Liefert der Mitarbeiter von sich aus keinen Grund für eine fristlose Kündigung, versuchen einige Arbeitgeber es mit einem besonders hinterhältigen Trick: Um den fristlosen Rausschmiss begründen zu können und somit sogar jeglicher Abfindung oder arbeitsrechtlicher Streitigkeit aus dem Weg zu gehen, sollen dem Mitarbeiter Beleidigungen gegenüber Chef oder Unternehmen entlockt werden.

Dafür werden die Betroffenen in einem direkten Gespräch gezielt provoziert und auf die Palme gebracht. Wer sich in einer solchen Situation nicht gut im Griff hat, ist möglicherweise nicht nur den Tränen nahe, sondern vergreift sich auch im Ton – genau das, worauf der Chef gehofft hat. Vorsichtig sollten Sie auch bei der Wahl der Gesprächspartner sein, wenn Sie Ihren Frust über Chef und Arbeitsplatz ventilieren. Wenn Sie einem Kollegen am Arbeitsplatz erzählen, was für ein Volltrottel doch im Chefsessel sitzt, wissen Sie nie genau, bei wem diese Information über Sie einmal landet.

Lügen auftischen

Eine weitere Kündigungsfalle sind diverse Lügen und erfundene Geschichten oder vermeintliche Fakten, mit denen Arbeitnehmer konfrontiert werden. Hierbei machen Unternehmen sich die Nervosität und auch die Unwissenheit vieler Mitarbeiter in arbeitsrechtlichen Fragen zunutze. So wird beispielsweise eine Kündigung als absolut rechtmäßig ausgegeben und als bereits endgültige Entscheidung verkauft, obwohl diese rechtlich überhaupt nicht vertretbar ist und jederzeit anfechtbar wäre. Mitarbeiter werden hier jedoch absichtlich überrascht und vor scheinbar vollendete Tatsachen gesetzt und zur Zustimmung gedrängt.

Auch wird psychischer Druck aufgebaut, indem etwa erzählt wird, dass die Kollegen sich regelmäßig über den betroffenen Mitarbeiter beschweren oder derjenige zunehmend zu einer Belastung für das gesamte Team wird. Dies soll eine Kündigung des Arbeitnehmers bewirken oder soweit provozieren, dass beleidigende Worte fallen und eine Kündigung möglich machen.

Gezieltes Mobbing

Auch Mobbing wird ganz gezielt eingesetzt, um unliebsame Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen zu treiben. Ständige Überstunden, stumpfsinnige und langweilige oder auf der anderen Seite unlösbare Aufgaben mit viel zu hochgesteckten Erwartungen sollen dazu führen, dass Arbeitnehmer von sich aus keinen Sinn mehr in der Anstellung sehen und das Unternehmen verlassen.

Eine Kündigungsfalle, die für Arbeitnehmer besonders anstrengend und frustrierend sein kann, da der Mobbing von der Führungsetage (auch „Bossing“ genannt) ausgeht, an die sich normalerweise gewendet wird, wenn Probleme dieser Art auftreten. Ist ein Arbeitnehmer dann der Verzweiflung nahe, kündigt er meist von selbst, um aus der beruflichen Situation herauszukommen.

Drohungen aussprechen

Einige Arbeitgeber setzen auch auf konkrete Drohungen, etwa dass ein Mitarbeiter mit einer Klage rechnen, die Kosten tragen oder für etwas haften muss, wenn er sich bei der Kündigung quer stellt. Diese Drohungen sind zwar in der Regel vollkommen inhaltslos, doch bauen sie einen enormen Druck auf, dem nicht jeder standhält. Aus Angst vor möglichen Folgen und Unsicherheit, wie viel Wahrheit möglicherweise doch hinter einer solchen Drohung stecken könnte, knicken Mitarbeiter ein und lassen sich auf die vom Unternehmen festgelegten Bedingungen ein.

Kürzungen vornehmen

Weihnachtsgeld? Dieses Jahr gestrichen. Den vereinbarten Bonus? Können Sie ebenfalls vergessen. Wenn Unternehmen einen Mitarbeiter loswerden wollen, ziehen sie gerne die finanziellen Daumenschrauben an und reduzieren alles, was nur möglich ist, auf ein Minimum. Die Zufriedenheit des Mitarbeiters ist ohnehin egal, wenn erreicht werden soll, dass dieser das Unternehmen verlässt. Entweder lassen Mitarbeiter sich aus finanzieller Sorge heraus auf Vorschläge ein oder reichen vollkommen frustriert und vom Arbeitgeber genervt die Kündigung selbst ein – beides Szenarien, mit denen kündigungswillige Arbeitgeber sehr gut leben können.

Aufhebungsvertrag vorlegen

Eine der wahrscheinlich häufigsten Fallen: Der Aufhebungsvertrag. Mitarbeiter werden kurzfristig zu einem Gespräch gebeten und dort dazu aufgefordert, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, der das Arbeitsverhältnis zeitnah beendet. Dabei wird der Betroffene unter Druck gesetzt und gedrängt, sofort zu unterschrieben, da das Angebot ansonsten zurückgezogen würde. Alles andere als seriös. Sollten jemand Ihnen drohen und Konsequenzen in Aussicht stellen, wenn Sie einen Vertrag nicht sofort unterzeichnen, können Sie mit Sicherheit davon ausgehen, dass es nicht in Ihrem Sinne ist, die Unterschrift zu tätigen.

Anzeige

Kündigungsfalle: Wie sollten Sie reagieren?

Sollte Ihr Arbeitgeber versuchen, Sie in eine Kündigungsfalle zu locken, gilt zunächst einmal Lassen Sie sich auf nichts ein! Das ist zwar leichter gesagt, als getan. Doch denken Sie daran, dass Sie das Recht auf Ihrer Seite haben. Es ist das Ziel Ihres Arbeitgebers, Sie zu einer unüberlegten Entscheidung zu drängen und wenn nötig nachzuhelfen, damit das Arbeitsverhältnis möglichst zu den Konditionen beendet wird, die für das Unternehmen am lukrativsten sind. Also erst einmal Ruhe bewahren, nichts unterschreiben und arbeitsrechtlichen Rat suchen.

Damit sind Sie erst einmal auf der sicheren Seite. Klar ist zu diesem Zeitpunkt allerdings auch, dass Sie in Kürze einen neuen Job antreten werden, da das Verhältnis zum jetzigen Chef vermutlich so zerrüttet ist, dass Sie dort nicht mehr lange bleiben wollen – allerdings sollten Sie dies dem Noch-Arbeitgeber gegenüber nie zeigen. Damit verschaffen Sie sich nicht nur Zeit, um ganz in Ruhe den nächsten Job aus einer ungekündigten Position heraus zu suchen, sondern verteidigen auch Ihren Anspruch auf eine mögliche Abfindung.

Solange Sie sich nicht auf die Kündigungsfallen oder etwaige Spielchen von Seiten Ihres Chefs einlassen, sitzen Sie immer noch am längeren Hebel und sollten sich dieser Machtposition bewusst sein – so haben Sie es in der Hand, die Regeln zu bestimmen, wie Sie aus dem Arbeitsverhältnis austreten.

Was andere Leser dazu gelesen haben

[Bildnachweis: FGC by Shutterstock.com]

Anzeige
Karrierebibel Podcast Teaser
Weiter zur Startseite