Liebe macht Arbeit. Manchmal gilt das auch andersherum. Wie Soziologen herausgefunden haben, ist der Arbeitsplatz neben Freundeskreis und Ausbildung die drittgrößte Partnerbörse. Bis zu 35 Prozent aller Ehen bahnen sich hier an. Denn hier findet zusammen, was zusammen passt: Interessen und Bildung der Kollegen ähneln sich häufig, zudem gibt es innerhalb von Abteilungen so etwas wie eine erzwungene Intimität: Die Teammitglieder geben zwischendurch Privates preis. Potenzielle Partner kaufen also nicht die Katze im Sack. Mit der Folge, dass hier angebahnte Ehen statistisch länger halten.
Wen Amors Pfeil im Büro trifft, sollte jedoch aufpassen. Büroflirts sind heikles Terrain – und damit meine ich nicht das Fummeln im Fahrstuhl, Kopulationen am Kopierer und Promiskuität statt Produktivität. Never fuck the company!, lautet ein Bonmot, das in beiden Bedeutungen wörtlich genommen werden darf. Allen selbst ernannten Schreibtisch-Casanovas und Herzensbrechern auf der Pirsch sollte klar sein, dass ihre Avancen arbeitsrechtlich nicht ungefährlich sind. Schlimmstenfalls riskieren sie damit eine Anzeige oder gar Kündigung.
Wer sich etwa einer Kollegin oder einem Kollegen körperlich nähert und grabscht (ohne das der das will), muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. So legte zum Beispiel ein zuvor unbescholtener Ausbilder ungefragt seinen Arm um eine Kollegin, die das nicht wollte – Abmahnung! (Landesarbeitsgericht Hamm, 17 SA 1544/96). Ein Verkäufer wiederum betatschte eine Kollegin regelmäßig trotz deren Gegenwehr an Hüfte und Rücken – fristlose Kündigung! (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 15 CA 7402/01). Natürlich sind das extreme Beispiele und solche Mittel werden auch oft erst angewandt, wenn feststeht, dass der oder die Betroffene klar erkennbar die Anzüglichkeiten abgelehnt hat. Bei einem Reiseleiter, der eine Diensttour überraschend zum Techtelmechtel mit einer Kollegin nutzte, reichte es deshalb nicht zum Rauswurf (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 341/03).
Jobverlust droht aber auch bei Liebesbriefen. Wer seine sexuellen Aufforderungen mit obszönen Witzchen garniert, zu Papier bringt und das Ganze an Kollegen verschickt, stört nach Meinung der Gerichte den Betriebsfrieden und kann rausfliegen (Bundesverwaltungsgericht, 1 DB 5.96). Das gilt erst recht für Sexmails per SMS (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 9 SA 853/01). Also: Vorsicht beim aggressiven Flirten!
Aber wie sieht es bei der Liebe am Arbeitsplatz aus?
Arbeitgeber und Arbeitspsychologen sehen solche Liebschaften heute mehrheitlich gelassen. Tatsächlich hat das Techtelmechtel im Büro oft positive Nebenwirkungen: Verliebte verbringen mehr Zeit im Betrieb, weil zuhause keiner wartet, und sie strengen sich mehr an, um gegen das Klischee der verträumten, turtelnden Faulenzer anzukämpfen. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille.
„Nicht nur grobe Annährungsversuche können ernsthafte Folgen haben“, sagt Peter Groll, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt. „Auch wenn es zwischen beiden funkt, kann das bei allem Liebesglück doch Probleme machen.“ So kann die Einkäuferin eines Unternehmens in ernste Schwierigkeiten geraten, wenn ihr Partner ein großer Lieferant ist – vor allem, wenn die geheime Liaison enttarnt wird und danach Fragen über die Preisgestaltung eines Produkts gestellt werden. Sollte es die Produkte anderswo billiger geben, ist das womöglich schon ein Kündigungsgrund. „Allein dieser Verdacht kann zu einer Kündigung führen, falls es nicht gelingt, diesen vollständig zu entkräften“, betont der Fachanwalt Groll. Ähnliches gelte zum Beispiel auch für verliebte Kreditsachbearbeiter, die nach dem Vieraugenprinzip über Kredite entscheiden. Sie sollten ihre Beziehung sofort dem Arbeitgeber offenbaren. Das sichert den Arbeitsplatz und erspart viel Zoff.
Ebenso schwierig sind vertikale Liebschaften, also zwischen Boss und Untergebenen oder Partnern unterschiedlicher Gehaltsgruppen. Die Amerikaner nennen das „No hanky-pank with the payroll“ – keine Affäre mit Angestellten! Den Bossen droht bei solchen Konstellationen leicht ein Imageverlust, den Geliebten wird gerne nachgesagt, die Beziehung basiere allein auf einem karrieretaktischen Kalkül. So oder so: pures Gift für die Liebe.
Überhaupt sind Job und Privatleben im täglichen Miteinander schwer zu trennen, Konflikte also programmiert. Büroliebespaare sitzen immer in einer Art Glashaus. Alles, was sie tun, wird genau beobachtet und die Kollegen erfahren so womöglich mehr Privates als sie sollten. Das führt früher oder später zu Klatsch und Unruhe im Team: Warum bleibt Susanne länger als sonst auf der Toilette? Müssen die ständig Händchenhalten?! Dahinter formieren sich schnell Zweifel an der Arbeitsleistung. Vorteile, die beide aus der Verbindung ziehen, haben zudem einen Hautgout von Vetternwirtschaft. Und so lange alles läuft – prima. Was aber, wenn es zum Bruch kommt? Fast immer wird dann aus Liebe eine verhängnisvolle Affäre. Das belastet das Betriebsklima und führt oft dazu, dass eine(r) der beiden den Job verliert.
Personalprofis raten Büropärchen deshalb: So lange beide nicht sicher sind, dass die Beziehung hält, sollten sie das erotische Abenteuer diskret behandeln. Kein Knutschen im Gang, kein Poussieren in der Kantine. Offenbart sich das Paar, sollten sich beide einigen, dass sie im Büro nur Kollegen sind. Erst nach Feierabend sind sie wieder Liebende. Das Beste ist zudem, klare Regeln zu vereinbaren und im Büro so weit wie möglich auf Distanz zu bleiben. Und Beziehungsprobleme bleiben sowieso immer (!) Privatsache.



derherold
Diese Beziehungen halten wohl länger, weil man sich besser kennt und -unter Kollegen- das soziale, geistige, wirtschaftliche Umfeld ähnlich ist.
Daß Aufstieg geneidet, daß getuschelt wird, etc., gehört mE zum üblichen Buschfunk – auch ohne tatsächliche Büroaffaire. Der Knackpunkt ist eher darin zu sehen, wenn die Beziehung scheitert: wir verbringen Mo-Fr die meiste Zeit unseres “wachen” Lebens am Arbeitsplatz. Vor einer streitsüchtigen Ehefrau kann man zur Arbeit fliehen – den ganzen (Büro-)Tag Streß mit der Ex kann ich niemandem empfehlen.
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