Werbung
Werbung

Mehrfachbeschäftigung: Das müssen Sie beachten

Mehrfachbeschäftigung – noch vor wenigen Jahren war dieses Wort kaum bekannt. Die meisten Arbeitnehmer gingen einem Job Vollzeitjob bei einem Arbeitgeber nach. Seit einigen Jahren wächst die Zahl der Multijobber jedoch spürbar. Mehrfachbeschäftigung ist längst keine Ausnahme mehr, sondern für immer mehr Menschen notwendig. Wir fassen zusammen, was Arbeitnehmer bei einer Mehrfachbeschäftigung beachten sollten…



Mehrfachbeschäftigung: Das müssen Sie beachten

Mehrfachbeschäftigung Definition: Mehrere Jobs, mehrere Arbeitgeber

Grundsätzlich ist von Mehrfachbeschäftigung nur dann die Rede, wenn Arbeitnehmer für verschiedene Arbeitgeber tätig sind. Arbeiten Sie beispielsweise sowohl im Betrieb als auch im Haushalt Ihres Arbeitgebers, liegt formal keine Mehrfachbeschäftigung vor.

Eine Mehrfachbeschäftigung ist sowohl bei Voll- und Teilzeitjobs als auch bei einer geringfügigen Beschäftigung – 450-Euro-Minijob – möglich.

Es sind mehrere Konstellationen denkbar:

  • Sie haben eine Hauptbeschäftigung und üben einen oder mehrere Nebenjobs aus.
  • Sie haben eine Hauptbeschäftigung und einen Nebenjob und beginnen eine kurzfristige Beschäftigung.
  • Sie gehen ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigungen nach.
  • Sie machen sich neben Ihrem Hauptjob selbstständig.
Anzeige

Mehrfachbeschäftigung: Versicherungspflichtig oder versicherungsfrei?

Bezogen auf die unterschiedlichen Versicherungen hängt es ganz von der Art und den finanziellen Ausmaßen Ihrer Mehrfachbeschäftigung ab, ob Sie versicherungspflichtig sind oder nicht.

Nehmen Sie als Arbeitnehmer mehrere 450-Euro-Jobs an und überschreiten Sie damit insgesamt die 450-Euro-Grenze, werden diese Jobs versicherungspflichtig.

Nehmen Sie neben einer versicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitarbeit einen 450-Euro-Minijob an, ist dieser bezüglich der Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig.

Der Zweitjob ist zwar rentenversicherungspflichtig, jedoch können Sie sich davon befreien lassen. Ein zweiter oder dritter 450-Euro-Minijob wird mit Ihrem Haupteinkommen zusammengerechnet, hier kommt dann die Kranken- und Pflegeversicherung dazu.

Einzige Ausnahme: Eine Tätigkeit ist auf weniger als drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet. Solch kurzfristige Beschäftigungen werden nicht als Mehrfachbeschäftigung gezählt.

Mehrfachbeschäftigung: Festanstellung und Selbstständigkeit kombinieren

Wer sich für diesen Weg entscheidet, wird mehr Arbeit investieren müssen als bei einer reinen Festanstellung. Gleichzeitig können Sie nicht ganz so selbstbestimmt und flexibel arbeiten, wie es bei einer klassischen Selbstständigkeit der Fall wäre.

Das Modell des angestellten Unternehmers ist daher immer ein Kompromiss. Dieser bietet Ihnen jedoch viele Vorteile:

  • Die Sicherheit, dass Ihre Miete, Kranken-, Rentenversicherung und Ähnliches auf jeden Fall durch Ihr Gehalt gedeckt sind. Bei einer reinen Selbstständigkeit ist das nicht so einfach.
  • Die Flexibilität, vieles auch von zu Hause aus oder ortsunabhängig erledigen zu können.
  • Dank der festangestellten Arbeit haben Sie nach wie vor ein Team und regelmäßigen Kontakt mit Kollegen. Für viele ist das ein wichtiges Kriterium, ständig alleine zu arbeiten, ist nicht jedermanns Sache.
  • Abwechslungsreiche Aufgaben und Projekte, die Sie so bei alleiniger Festanstellung nicht hätten.
  • Ein Einkommen, dass zu einem guten Teil direkt von Ihrer Leistung abhängt. Mehr Engagement lohnt sich daher sichtbar für Sie.
  • Die Freiheit, Kunden und Projekte ablehnen zu können, da Sie nicht in dem Maße auf das Honorar angewiesen sind wie ein reiner Freiberufler.
Anzeige

Angestellter Unternehmer: Wie sieht das in der Praxis aus?

Um Festanstellung und Selbstständigkeit kombinieren zu können, brauchen Sie zunächst einen Arbeitgeber, der einer Reduktion der Arbeitszeit zustimmt. Denn wenn Sie sich ernsthaft freiberuflich engagieren wollen, brauchen Sie in der Regel mehr Zeit, als Sie neben einem Vollzeitjob zur Verfügung haben.

Ob Sie die Arbeitszeit dann fest oder flexibel einteilen können, hängt von Ihrem Arbeitgeber, Ihrer persönlichen Organisation und Ihren Aufgaben ab.

  • Wettbewerb

    Bedenken Sie, dass Ihre Selbstständigkeit in den meisten Fällen in einem anderen Bereich stattfinden muss, als Ihre Festanstellung. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Nebentätigkeit neben der Anstellung schriftlich genehmigen und wird darauf Wert legen, dass Sie keinesfalls zur Konkurrenz werden oder konkurrierende Unternehmen unterstützen.

  • Netzwerk

    Für Ihre Selbstständigkeit bedeutet das, dass Sie die ersten Kunden oder Aufträge bereits sicher haben und genau wissen sollten, wie und in welchem Bereich Sie Ihre Dienstleistungen anbieten werden. Entsprechend müssen Sie sich Kontakte suchen und Ihr Netzwerk aufbauen. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher sollten Sie auch damit bereits lange vor Ihrem Wechsel von Voll- auf Teilzeit beginnen.

  • Arbeitszeit

    Überhaupt sollten Sie sich im Klaren sein, dass Sie durch Ihre zusätzliche Selbstständigkeit unterm Strich mehr arbeiten werden, als Sie an Zeit durch die Reduktion auf einen Teilzeitjob gewonnen haben.

  • Finanzen

    Ihre Fixkosten und wichtigsten Grundbedürfnisse werden zwar durch Ihr Gehalt gedeckt, doch ein großer Teil Ihres Einskommens hängt von freiberuflichen Aufträgen ab. Gehen diese zurück, werden Sie das finanziell sehr deutlich spüren. Ob das Modell des angestellten Unternehmers für Sie eine dauerhafte Arbeitsform oder nur die Vorstufe zu einer vollständigen Selbstständigkeit ist, hängt ganz von Ihnen ab.

Anzeige

Mehrfachbeschäftigung: Tipps für Arbeitnehmer

Wollen oder müssen Sie mehreren Jobs nachgehen, sind mit der neuen Situation meist auch einig Anforderungen verbunden. Der Organisationsaufwand wächst beispielsweise beträchtlich, da Sie als Arbeitnehmer nicht nur die Arbeitszeiten mehrerer Jobs koordinieren, sondern auch die Fahrten zu den verschiedenen Unternehmen planen müssen.

Wichtig: Achten Sie darauf, die zulässige Höchstdauer bei der Arbeitszeit nicht zu überschreiten. Gemäß Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer durchschnittlich nur 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Für die Einhaltung dieser Grenze ist der Arbeitgeber zuständig, der prüfen muss, ob seine Mitarbeiter sie einhalten. Anderenfalls riskiert er empfindliche Geldstrafen. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer Ihre verschiedenen Arbeitgeber über die Mehrfachbeschäftigung informieren sollten.

Zwar besteht allgemeine Berufswahlfreiheit, was grundsätzlich auch eine Nebenbeschäftigung einschließt. Allerdings kann diese unter gewissen Voraussetzungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eingeschränkt oder untersagt werden.

Die häufigsten Fragen zur Mehrfachbeschäftigung:

  • Kann mein Arbeitgeber mir Nebenjobs verbieten?

    Ja und nein. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber Nebenjobs nicht ausschließen. Er kann allerdings darauf bestehen, dass diese Ihre Leistung im Hauptjob nicht beeinträchtigen. Arbeiten Sie beispielsweise nach Feierabend noch im Gastronomie Bereich und kommen deshalb übermüdet zur Arbeit, kann Ihr Arbeitgeber den Nebenjob untersagen. Für Konkurrenzunternehmen dürfen Sie ohnehin nicht arbeiten.

  • Was muss ich versicherungstechnisch beachten?

    Als Arbeitnehmer reicht es, Ihren verschiedenen Arbeitgebern alle notwendigen Angaben für die Meldung zur Sozialversicherung zu geben. Dazu gehören auch Informationen über den Umfang und die Art Ihrer verschiedenen Arbeitsverhältnisse und natürlich Versicherungsnummer und Co. Grundsätzlich sind Sie auf der sicheren Seite, sobald Sie Ihren Arbeitgebern alle notwendigen Daten mitteilen.

  • Kann ich meinen Urlaub für weitere Jobs nutzen?

    Das ist grundsätzlich nicht möglich. Die Urlaubszeit soll der Erholung des Arbeitnehmers dienen. Der Gesetzgeber gibt Arbeitgebern daher die Möglichkeit, Nebentätigkeiten in der Urlaubszeit zu untersagen. Verstoßen Arbeitnehmer gegen diese Vorgabe, können Abmahnungen folgen. Wenn die Nebentätigkeit Ihrer Erholung nicht im Wege steht, können Sie sich jedoch in Einzelfällen mit Ihrem Arbeitgeber einigen.

  • Schmälert Mehrfachbeschäftigung meine Karrierechancen?

    Das kommt ganz auf Ihren Arbeitgeber an. Einerseits kann Mehrfachbeschäftigung beispielsweise bei Beförderungen ein Nachteil sein. Wer Nebenjobs nachgeht ist dadurch natürlich belastet und wird eher selten für eine Beförderung vorgeschlagen. Andererseits können weitere Jobs Ihr Profil erweitern und Ihnen Vorteile gegenüber Kollegen verschaffen. Was schlussendlich schwerer wiegt, hängt von der konkreten Situation und der zu besetzenden Stelle oder Aufgabe ab.

Abgesehen vom Organisations- und Koordinationsaufwand ist Mehrfachbeschäftigung für Arbeitnehmer relativ einfach handhabbar. Einzig bei der Steuererklärung wird es dann wieder ein wenig komplizierter.

Grundsätzlich gilt hier: Alle Einkommensarten müssen angegeben und versteuert werden. Bei einer Mehrfachbeschäftigung empfehlen wir die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater.

Anzeige

Wachsende Mehrfachbeschäftigung: Ursachen und Gründe

Gemäß den Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit nimmt die Mehrfachbeschäftigung kontinuierlich zu. Etwa zehn Prozent aller Erwerbstätigen haben zwei oder mehr Jobs, Tendenz steigend. Die Gründe sind vielfältig:

  • Prekäre Arbeitsverhältnisse mit unklaren Perspektiven und geringer Bezahlung nehmen zu, das heißt, Arbeitnehmer können sich nicht mehr durch Gehalt aus ihrem Hauptjob finanzieren.
  • In vielen Branchen werden befristete Arbeitsverträge zum quasi Standard. Arbeitnehmer versuchen daher, durch Zweit- und Drittjobs eine gewisse finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
  • Immer mehr Unternehmen setzen in verschiedensten Bereichen Mini-Jobber ein.
  • Nebenjobs geben Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich Fähigkeiten und Erfahrungen in neuen Bereichen anzueignen.

Die meisten Mehrfachbeschäftigten gehen ihren verschiedenen Jobs vermutlich aus Notwendigkeit nach. Strategisch genutzt jedoch können mehrere Jobs Ihre Karriere ankurbeln.

Mehrfachbeschäftigung als Karriereturbo

Auch wenn Mehrfachbeschäftigung meist aus (finanzieller) Notwendigkeit heraus entsteht, können Sie die Situation für sich nutzen. Wählen Sie Ihre Nebenjobs gezielt aus, kann Mehrfachbeschäftigung sogar zum Karriereturbo werden und Ihnen einen Vorteil gegenüber Ihren Kollegen verschaffen.

Entscheidend ist dafür, dass Sie wissen, wo Sie mit Ihrer Karriere hin wollen. Streben Sie beispielsweise eine Beförderung im aktuellen Unternehmen an, können Sie durch einen gezielt ausgewählten Nebenjob möglicherweise vorhandene Lücken Ihres Profils schließen.

Darüber hinaus kann eine Mehrfachbeschäftigung…

  • zur Erprobung neuer Arbeitsbereiche und Branchen dienen.
  • eine Abwechslung und einen Ausgleich zum Hauptjob darstellen.
  • zur Vorbereitung eines Job- oder Branchenwechsels dienen.
  • dabei helfen, Ihren Hauptjob wieder schätzen zu lernen.
  • Ihre Belastbarkeit und Organisationsfähigkeit unter Beweis stellen.
  • geeignet sein, wenn Sie sich eigentlich selbstständig machen wollen, Ihnen dieser Schritt jedoch noch zu groß ist.
  • Ihnen die Gelegenheit geben, neben Ihrem Job ein Hobby zum Beruf machen.

Mehrfachbeschäftigung kann Ihnen so bei der Entwicklung Ihrer Fähigkeiten und Ihres Profils helfen. Dazu müssen Sie nicht jahrelang mehreren Jobs nachgehen. Es kann ausreichen, sechs bis neun Monate in anderen Bereichen aktiv zu sein und die so gewonnenen Erfahrungen dann gezielt im Hauptjob zu nutzen.

[Bildnachweis: Happy Stock Photo by Shutterstock.com]