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Meister-Bafög: Voraussetzungen, Antrag, Rückzahlung

Das Meister-Bafög, mittlerweile als Aufstiegsbafög bekannt, dient der finanziellen Unterstützung bei Weiterbildungen. Die staatliche Förderung ermöglicht Fortbildungen, höhere fachliche Abschlüsse und auch Existenzgründungen. Es ist als Pendant zum Berufsausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gedacht. Im Gegensatz zu diesem richtet es sich nicht an Berufsauszubildende, sondern als Aufstiegsförderung an Fachkräfte mit bereits abgeschlossener Ausbildung. Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Meister-Bafög wissen müssen: Mit Informationen zu Voraussetzungen, Antrag, Höhe, Dauer und Rückzahlung…



Meister-Bafög: Voraussetzungen, Antrag, Rückzahlung

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Meister-Bafög: Definition und Voraussetzungen

Das Meister-Bafög gibt es bereits seit 25 Jahren. Es verfolgt vorrangig das Ziel, mehr Anreize zur Weiterbildung zu schaffen und zu Existenzgründungen zu ermutigen, um seinerseits selbst Ausbildungsplätze zu schaffen. Mit dem Meister-Bafög fördert der Staat direkt einzelne Fort- und Weiterbildungen, langfristig soll es aber die gesamte Wirtschaft unterstützen.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), so der offizielle Titel, fördert Handwerker und andere Fachkräfte, die sich zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Betriebswirten oder staatlich geprüften Erziehern fortbilden. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Anders als beim normalen Bafög gibt es beim Meister-Bafög keine Altersgrenze. Ob Sie 25 oder 45 Jahre alt sind, spielt keine Rolle. Es gibt jedoch andere Voraussetzungen für Meister-Bafög, die Sie erfüllen müssen, um die Aufstiegsförderung nutzen zu können.

Berufsausbildung

Mit dem Meister-Bafög wird nicht die erste Berufsausbildung, sondern darauf aufbauende Fort- und Weiterbildungen gefördert. Erste Voraussetzung ist deshalb eine bereits abgeschlossene Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifizierung mit regelmäßiger Berufspraxis.

Höherer angestrebter Abschluss

Es handelt sich beim Meister-Bafög per Gesetz um eine Aufstiegsförderung. Den Zuschuss gibt es somit nur, wenn der angestrebte Abschluss höher als der bereits vorhandene berufliche Abschluss ist. Wenn neben einer ersten Berufsausbildung beispielsweise bereits ein Studium absolviert wurde, besteht möglicherweise kein Anspruch auf Meister-Bafög mehr Allerdings können Bildungswillige mit vorherigem Bachelorstudium Meister-Bafög beantragen.

Dauer der Fortbildung

Die Fortbildungsmaßnahmen, die durch Meister-Bafög unterstützt werden, müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden lang dauern. Der maximale Vollzeit-Zeitrahmen liegt bei 36 Kalendermonaten. Hierbei gilt eine regelmäßige wöchentliche Zeit der Fortbildung von vier Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden. Bei Teilzeitfortbildungen ist die maximale Dauer auf 48 Monate begrenzt und durchschnittlich müssen jeden Monat mindestens 18 Unterrichtsstunden stattfinden.

Bei erfüllten Voraussetzungen besteht Anspruch auf Meister-Bafög für deutsche Staatsbürgen. Zusätzlich können aber auch EU-Bürger und andere Ausländer Meister-Bafög erhalten. Ausländer müssen einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verfügen, sich bereits seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland aufhalten und erwerbstätig sein – entweder in einem Job oder in einer Berufsausbildung.

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Mögliche Fortbildungen mit Meister-Bafög

Durch eine Gesetzesnovelle können Meister-Bafög auch Bachelor-Studenten und Studienabbrecher beantragen. Dabei muss der angestrebte Abschluss aber über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Konkret kann es sich zum Beispiel um folgende Fortbildungen handeln:

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Förderungsfähige Weiterbildungsformen

Meister-Bafög können Sie grundsätzlich für verschiedene Fort- und Weiterbildungen beantragen – unabhängig ob diese in Vollzeit, Teilzeit, schulischer oder außerschulischer Form stattfinden. Es kann bei den einzelnen Fortbildungen jedoch unterschiedliche Voraussetzungen geben, die Sie beachten sollten.

Dies gilt wie oben angesprochen beispielsweise bei der Mindestdauer und den wöchentlichen Unterrichtsstunden bei Vollzeit-Fortbildungen. Besonderheiten gibt es aber auch bei Fernlehrgängen und mediengestützten Lehrgängen, die durch Meister-Bafög unterstützt werden sollen:

Fernlehrgänge

In § 4 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung wird geregelt, dass Fernlehrgänge durch Meister-Bafög wie eine Teilzeitmaßnahme förderfähig sind. Dies ist möglich, wenn die genannten Voraussetzungen des Aufstiegs-Bafögs erfüllt werden und der Lehrgang nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen ist oder von einem öffentlich-rechtlichen Träger durchgeführt wird.

Mediengestützte Lehrgänge

Auch mediengestützte Lehrgänge sind nach § 4a AFBG unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Entscheidend ist, dass Präsenzunterricht diese ergänzt und regelmäßige Leistungskontrollen durchgeführt werden. Als mediengestützte Kommunikation zählen dabei Lehrgänge, die auf Online-Lernplattformen stattfinden, bei denen allerdings eine Lehrkraft den Lernprozess aktiv steuert und kontrolliert.

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Antrag auf Meister-Bafög

Wollen Sie Meister-Bafög in Anspruch nehmen, müssen Sie selbst aktiv werden, sich um den Antrag kümmern und diesen einreichen. In der Regel ist das kommunale Amt für Ausbildungsförderung, also das Bafög-Amt, zuständig. Sie können auch über die Hotline 0800/6 22 36 34 erfahren, welche Behörde für Sie zuständig ist, denn es gibt einige Abweichungen. Während Sie in Hamburg bei der Handwerkskammer den Antrag stellen, gehen Sie in Hessen zu den Studentenwerken. Für den Antrag auf Meister-Bafög müssen Sie insgesamt sieben Dokumente, die Formblätter A bis G, ausfüllen. Diese können Sie online herunterladen und erhalten sie vom entsprechenden Amt.

Wichtig: Kümmern Sie sich frühzeitig um den Antrag auf Meister-Bafög, mindestens drei Monate vor Beginn der Fortbildung ist empfehlenswert. Wer Fristen verpasst, kann keine rückwirkende Förderung in Anspruch nehmen. Ist die Hälfte der Fortbildung absolviert, müssen Sie zudem einen Teilnahmenachweis erbringen, den der Bildungsträger für Sie ausstellt. Ist Ihre Fortbildung förderungsfähig und der Antrag auf Meister-Bafög wird bewilligt, beginnt die Zahlung gleichzeitig mit der Aufstiegsfortbildung. Zusätzlich zum Meister-Bafög können Sie einen Zuschuss für die Prüfungsvorbereitungsphase erhalten. Dieser erfordert einen gesonderten Antrag bei der KfW.

Meister-Bafög Rechner

Die genaue Höhe Ihres Förderbeitrags ist einkommens- und vermögensabhängig. Wer wissen will, wie viel Meister-Bafög er erhalten kann, hat dazu mit dem Förderrechner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Gelegenheit. Der führt Sie durch einzelne Fragen, aus deren Beantwortung sich Ihre individuelle Förderhöhe errechnen lässt. Klicken Sie dazu einfach nachfolgenden Link: Förderrechner


Häufige Fragen und Antworten zum Meister-Bafög

Wer hat Anspruch auf Meister-Bafög?

Anspruch auf die monatliche Unterstützung mit Meister-Bafög haben alle diejenigen, die eine Aufstiegsfortbildung absolvieren. Früher richtete es sich vorrangig an Personen mit abgeschlossener Ausbildung, die eine Fortbildung zum Handwerks- und Industriemeister, Erzieher, Techniker, Fachkaufmann oder Betriebswirt anstrebten.

Mittlerweile hat der Staat den Kreis der Berechtigten auf Studierte mit Bachelorabschluss und Studienabbrecher ausgedehnt. Nach wie vor ausgeschlossen sind Hochschulabsolventen mit höherem Bildungsabschluss wie Master, Staatsexamen oder Doktor.

Wie viel Geld darf man beim Meister-Bafög haben?

Die Höhe des Meister-Bafögs beziehungsweise der Unterhaltsförderung ist einkommens- und vermögensabhängig. Aber es gibt Freibeträge: So können Sie ein Vermögen von 45.000 Euro freistellen lassen.

Bei Verheirateten erhöht sich der Freibetrag um weitere 2.300 Euro, ebenso für jedes Kind. Das Vermögen Ihres Ehepartners bleibt anrechnungsfrei, gleiches gilt für selbst benutztes Wohneigentum und ein Fahrzeug.

Wie viel muss man beim Aufstiegs-Bafög zurückzahlen?

Wer Meister-Bafög erhält, muss maximal 50 Prozent davon, nämlich den Darlehensanteil, zurückzahlen. Es gibt allerdings auch da noch vielfältige Erlässe: Beispielsweise können Sie 50 Prozent des Darlehensanteils sparen, wenn Sie die Prüfung erfolgreich bestehen. Diesen müssen Sie allerdings gesondert bei der KfW beantragen.

Außerdem können Sie bis zu maximal sechs Jahre mit der Rückzahlung warten. In dieser Zeit ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei. Danach zahlen Sie innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten von 128 Euro das Meister-Bafög zurück.

Wann wird das Meister-Bafög ausgezahlt?

Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie das Meister-Bafög frühstmöglich beantragen, da Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit rechnen müssen. Außerdem erhalten Sie frühestens im Monat der Antragstellung Geld.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie das Geld für das Meisterstück (oder die fachpraktische Arbeit) erhalten Sie zehn Kalendertage vor den Fälligkeitsterminen.

Was übernimmt das Aufstiegs-Bafög?

Das Meister-Bafög umfasst bis zu 15.000 Euro Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als kostengünstiges Darlehen gezahlt werden. Hinzu kommen bis zu 2.000 Euro für die Anfertigung des Meisterstücks beziehungsweise Materialkosten.

Auch diese sind je zur Hälfte Zuschuss beziehungsweise Darlehen. Des Weiteren können Ihnen bis zu 100 Prozent des Darlehens erlassen werden, wenn Sie im Anschluss eine Firmengründung innerhalb der ersten drei Jahre realisieren.

Meister-Bafög: Höhe und Leistungen

Das Meister-Bafög besteht aus unterschiedlichen Leistungen, die zusammen die gesamte Förderung ausmachen. Je nach individueller Situation variieren die Beiträge, die Sie erhalten sowie die Höhe, in der Sie die Förderung in Anspruch nehmen können. Im Folgenden haben wir die verschiedenen Leistungen und deren Höhe für Sie aufgelistet:

Beitrag zum Lebensunterhalt

Der Unterhaltsbedarf wird beim Meister-Bafög für Vollzeitfortbildungen abhängig vom Einkommen und Vermögen gefördert. Heißt: Je mehr Einkommen und Vermögen Sie besitzen, desto geringer fällt der Förderbetrag beim Meister-Bafög aus. Der Beitrag zum Lebensunterhalt beträgt dabei maximal 892 Euro. Dieser setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Grundbedarf: 398 Euro
  • Wohnpauschale: 325 Euro
  • Zuschlag Krankenversicherung: 84 Euro
  • Zuschlag Pflegeversicherung: 25 Euro
  • Erhöhungsbetrag Antragssteller: 60 Euro

Zusätzliche Aufschläge gibt es für Verheiratete (bis zu 235 Euro) und pro Kind (bis zu 235 Euro). Alleinerziehende können pauschal 150 Euro Kinderbetreuungskosten erhalten. Bei diesen Beträgen handelt es sich zu 100 Prozent um Zuschüsse.

Fortbildungskosten

Mit dem Meister-Bafög werden auch die Kosten der Fortbildung erleichtert. Dieser Teil der Förderung erfolgt einkommens- und vermögensunabhängig sowohl bei Voll- als auch bei Teilzeitfortbildungen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt das Meister-Bafög bis zu 15.000 Euro. Diese Summe ist zu 50 Prozent ein Zuschuss und zu 50 Prozent ein zinsgünstiges Darlehen.

Mit bestandener Prüfung können 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Fortbildungskosten erlassen werden. Materialkosten für ein Meisterprüfungsstück (oder eine vergleichbare Arbeit) werden zudem bis zur Hälfte der Kosten (höchstens aber 2.000 Euro) gefördert. Der Zuschussanteil ist auch hier 50 Prozent.

Anrechnung des Vermögens beim Meister-Bafög

Das Vermögen des Antragstellers wird erst ab einem gewissen Wert angerechnet. Bis zu dieser Grenze handelt es sich um einen Freibetrag. Aktuell liegt der Freibetrag für das Vermögen bei 45.000 Euro. Für den Ehe- oder Lebenspartner und jedes Kind wird dieser Betrag um 2.300 Euro erhöht.

Auch können Sie neben Ihrer Fortbildung immer noch einen Minijob ausüben: Bis zu 450 Euro sind monatlich anrechnungsfrei, das heißt, Sie haben keinerlei Abzüge von Ihrem Meister-Bafög zu erwarten.

Beispiel für Meister-Bafög

Zum besseren Verständnis haben wir ein einfaches Beispiel erstellt, das Ihnen zeigt, welche Leistungen Sie in welcher Höhe beim Meister-Bafög in Anspruch nehmen können. Eine alleinerziehende Mutter von 2 Kindern macht in Vollzeit eine förderungsfähige Fortbildung. In dieser Zeit hat sie kein weiteres Einkommen. Sie erhält folgende Förderungen:

Den höchsten Beitrag zum Lebensunterhalt in Höhe von 892 Euro. Hinzu kommen Aufschläge von 235 Euro pro Kind, also 470 Euro. Durch das Meister-Bafög bekommt die Teilnehmende einen Unterhaltsbeitrag von 1.362 Euro. Als Alleinerziehende bekommt sie zudem pauschal 150 Euro monatlich pro Kind. So beläuft sich das Meister-Bafög auf 1.662 Euro monatlich. Dies ist zu 100 Prozent ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Die Fortbildungskosten belaufen sich auf 5.000 Euro. Zu 50 Prozent werden diese als Zuschuss übernommen, die verbleibenden 2.500 Euro kann die angehende Meisterin zinsgünstig über die KfW-Bank finanzieren. Bei bestandener Prüfung ist zudem ein Erlass von der Hälfte dieser 2.500 Euro möglich.

Zusammengefasst beträgt das Meister-Bafög in einem Jahr für dieses Beispiel: 16.344 Euro Beitrag zum Lebensunterhalt, 3.600 Euro Kinderbetreuungszuschuss, 2.500 Euro Zuschuss zu den Fortbildungskosten sowie ein zinsgünstiges Darlehen, von dem bei erfolgreicher Prüfung lediglich 1.250 Euro Rückzahlung anfallen.

Meister-Bafög zurückzahlen

Das Beispiel zeigt bereits, dass der Staat einen großen Teil des Meister-Bafögs als reinen Zuschuss gewährt. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine Förderung, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Wenn Sie Ihr Meister-Bafög zurückzahlen, ist die Summe oft nur ein kleiner Teil von dem, was Sie als Zuschuss in der Förderung erhalten haben. Für die Rückzahlung gibt es beim Meister-Bafög zudem besonders gute Konditionen:

  • Rückzahlungsbeginn
    Frühestens zwei Jahre nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme, unter Umständen auch erst nach sechs Jahren. In dieser Zeit fallen keine weiteren Zinsen an. Im Anschluss haben Sie insgesamt zehn Jahre Zeit, um Ihr Meister-Bafög zurückzuzahlen. Eine frühere Rückzahlung ist dabei jederzeit möglich.
  • Freistellung
    Sollte sich Ihre berufliche und finanzielle Situation so entwickeln, dass Sie das Meister-Bafög nicht zurückzahlen können, kann die Rückzahlung gestundet werden. Dies ist möglich, wenn Sie ein Kind bis zum vierzehnten Lebensjahr betreuen oder ein Kind mit Behinderung pflegen müssen. Zusätzlich darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht über 30 Stunden liegen.
  • Erlass
    Möglicherweise kann die Rückzahlung des Meister-Bafögs sogar erlassen werden, wenn das Einkommen bestimmte Werte nicht übersteigt: Beim Förderungsberechtigten nicht mehr als 1.260 Euro, bei Ehepartnern oder Lebenspartnern bleiben zusätzlich 630 Euro und pro Kind zusätzlich 570 Euro anrechnungsfrei.

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[Bildnachweis: Volha Hlinskaya by Shutterstock.com]

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