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Mitarbeiter Prämien: Motivieren, aber steuerfrei

Mitarbeiter Prämien sind ein bewährtes Mittel, um Angestellte zu motivieren und zusätzliche Wertschätzung für Leistung und Loyalität auszudrücken. Möglicher Nachteil: Finanzielle Prämien müssen voll versteuert werden. So kommt nur ein Teil der Mitarbeiter Prämie tatsächlich beim Arbeitnehmer auf dem Konto an. Zum Glück gibt es bessere Alternativen, mit denen Arbeitgeber steuerfreie Prämien gewähren können! Wir zeigen viele Beispiele und bis zu welcher Höhe die Leistungen steuerfrei bleiben können…



Mitarbeiter Prämien: Motivieren, aber steuerfrei

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Mitarbeiter Prämien: Vorteile der Zusatzleistungen

Arbeitnehmer müssen nicht erst vom Nutzen einer Prämie überzeugt werden. Der Vorteil liegt für sie klar auf der Hand: Zusätzlich zum Gehalt gibt es einen Bonus on top. Über mehr Geld vom Chef freut sich jeder. Umso mehr, weil es als „Dankeschön“ und Zeichen der Anerkennung des Chefs empfunden wird. Arbeitgeber sehen zuerst zusätzliche Kosten. Dabei gibt es für Unternehmen gute Gründe, Mitarbeiter Prämien zu gewähren:

  • Mehr Motivation
    Die Anerkennung der eigenen Leistungen durch eine Prämie kann die Motivation der Mitarbeiter spürbar erhöhen. Arbeitgeber können auf diese Weise – am besten zusätzlich zu anderem Feedback – die Wertschätzung für ihre Mitarbeiter zum Ausdruck bringen. Wer merkt, dass er geschätzt wird, ist auch gerne bereit, sich ins Zeug zu legen.
  • Mehr Loyalität
    Prämien sind ein gutes Mittel, um talentierte Mitarbeiter langfristig an das eigene Unternehmen zu binden (PDF). Finanzieller Anreiz allein reicht heute in den meisten Fällen zwar nicht mehr aus, aber dennoch kann es einen zusätzlichen Ausschlag in die richtige Richtung geben.
  • Geringere Kosten
    Eine reguläre Gehaltserhöhung bedeutet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen eine höhere Steuerbelastung. Wird jedoch auf Prämien oder andere Arbeitgeberleistungen zurückgegriffen, können diese zum Teil steuerfrei gewährt werden und verursachen dadurch keine weiteren Kosten, die an den Staat abgeführt werden müssten.
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Beispiele: Steuerfreie Prämien für Mitarbeiter

Die Frage nach dem „Warum?“ ist damit beantwortet. Bleibt zu klären: Wie können Mitarbeiter Prämien gezahlt werden? Erste Möglichkeit ist ein klassischer Bonus. Vom Arbeitgeber gibt es eine Sonderzahlung, die zusätzlich zum normalen Gehalt überwiesen wird. Grundsätzlich gut, doch muss die Summe voll versteuert werden. Ein erheblicher Teil landet nicht beim Angestellten, sondern beim Finanzamt.

Damit die Prämie möglichst komplett beim Mitarbeiter ankommt, können Sie Alternativen nutzen. Diese Beispiele für geldwerte Vorteile, Sachzuwendungen und Arbeitgeberleistungen bleiben steuerfrei:

Sachbezüge

Jeden Monat gibt es eine Steuerfreigrenze für Sachbezüge in Höhe von 50 Euro. So kann der Arbeitgeber beispielsweise monatlich einen Tankgutschein, ein Restaurantgutschein oder Eintrittskarten übergeben, Geschenke wie Wein und Spirituosen, Bücher, Hörbücher machen oder andere Aufmerksamkeiten für bis zu 50 Euro gewähren. Alles komplett steuerfrei – wird die Summe von 50 Euro überschritten, muss jedoch der gesamte Betrag versteuert werden (Unterschied zwischen einer Freigrenze und einem Freibetrag).

Anlassbezogene Geschenke

Gibt es einen konkreten Anlass – einen Geburtstag, eine Hochzeit, ein Jubiläum, die Geburt eines Kindes, eine Beförderung… – können Geschenke und Aufmerksamkeiten von bis zu 60 Euro steuerfrei bleiben. Fallen mehrere Anlässe in einen Monat, kann die Freigrenze mehrmals genutzt werden. Vorsicht: Eine Geburtstagskarte mit Geld ist nicht möglich – hier muss die Summe voll versteuert werden.

Technische Geräte

Ein Laptop oder Smartphone kann dem Mitarbeiter komplett steuerfrei zur privaten Nutzung überlassen werden. Einzige Bedingung: Es muss offiziell im Besitz des Unternehmens bleiben. Mit dem Ende der Zusammenarbeit müssen die technischen Geräte also zurückgegeben werden.

Berufliche Fortbildungen

Kosten für Fort- und Weiterbildungen, die einen direkten Bezug zum Job haben, können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Dabei müssen die erworbenen Fähigkeiten dem Mitarbeiter helfen, in Zukunft bessere Leistungen im Sinne des Unternehmens zu erbringen.

Gesundheitsförderung

Jedes Jahr können Arbeitgeber bis zu 500 Euro steuerfrei in die Gesundheitsförderung eines Mitarbeiters investieren. Das können beispielsweise Kurse zur Stressbewältigung, Entspannung, Massagen oder Beiträge für andere Kurse oder sogar das Fitnessstudio sein. Voraussetzung: Nur wenn die Studios eine Krankenkassenzulassung haben, kann die Gesundheitsförderung steuerfrei bleiben.

Kinderbetreuung

Die Betreuung für Kinder kann sehr teuer sein. Umso besser, dass Arbeitgeber sich daran steuerfrei beteiligen können – theoretisch sogar unbegrenzt! Unternehmen können die anfallenden Kosten für eine Betreuung während der Arbeitszeit steuerfrei erstatten. Nicht nur für eine Kita im Betrieb, sondern auch bei externen Kindergärten. Bei kurzfristiger Betreuung für Kinder unter 14 Jahren können zusätzlich 600 Euro gezahlt werden.

Personalrabatte

Unternehmen können ihren Mitarbeitern Rabatte auf eigene Produkte oder Dienstleistungen geben. Solche Personalrabatte sind bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. Wer bei einem Fernsehhersteller arbeitet, kann so beim Kauf einen steuerfreien Rabatt von 1.080 Euro nutzen. Dies gilt für Waren oder Dienstleistungen, die das Unternehmen herstellt oder mit denen es handelt.

Arbeitskleidung

Sie müssen für Ihre Tätigkeit spezielle Arbeitskleidung kaufen? Das kann mitunter teuer sein. Handelt es sich tatsächlich nur um Arbeitskleidung, die nicht in der Freizeit oder bei anderen Anlässen getragen werden kann, kann der Arbeitgeber als Prämie steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse zahlen oder die gesamten Kosten übernehmen. Das gilt beispielsweise für Kochjacken, Sicherheitsschuhe oder Kleidung für Krankenschwestern. Einen schönen Business-Anzug für Banker kann das Unternehmen hingegen nicht zahlen – das kann schließlich zu vielen Anlässen getragen werden.

Ungenutzte Prämien können nicht nachgeholt werden

Bleiben steuerfreie Prämien für einen Zeitraum ungenutzt, können diese nicht später nachgeholt werden. Wurde beispielsweise für fünf Monate auf Sachbezüge verzichtet, können im sechsten Monat keine 300 Euro gewährt werden, sondern nur die normalen 50 Euro.


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Mitarbeiter Prämien: Noch mehr Vorschläge und Ideen

Neben reinen Zahlungen sind Sachbezüge die häufigsten Mitarbeiter Prämien. Dabei stehen Unternehmen vor der Frage: Welche Leistungen oder Sachzuwendungen kommen bei den eigenen Mitarbeitern besonders gut an? Mancher Chef läuft dabei zur Höchstform auf, findet Aufmerksamkeiten und Geschenke mit persönlichem Bezug, die eine Freude machen und zeigen, dass die individuelle Leistung und Persönlichkeit geschätzt wird.

Andere Vorgesetzte nutzen spezialisierte Dienstleister für Mitarbeiterprämien (zum Beispiel Sodexo Benefits). Diese bieten meist sogenannte Einkaufspässe an, mit denen sich die prämierten Mitarbeiter dann – im Rahmen der Gutschrift – selbst etwas kaufen, tanken oder essen gehen können. Kann man machen – besser kommt an, wenn der Chef sich selbst Gedanken macht. Darin sind zwei wichtige Subbotschaften enthalten: Subbotschaften stecken:

  • Ich habe mir für dich ein Stück meiner Lebenszeit genommen.
  • Du als Mitarbeiter bist es mir wert.

Vom rein finanziellen Aspekt einmal abgesehen kann solch einen Prämie mehr motivieren und nachhaltiger wirken, als ein Tankgutschein. Sie brauchen noch Inspiration für solche Prämien? Hier ein paar Vorschläge als Orientierung und Denkanregung für besonders motivierende Mitarbeiterprämien:

  • Ein handgeschriebener Brief
  • Ein persönlich ausgewähltes (Hör-)Buch
  • Ein Blumenstrauß für den Partner daheim (weil der Mitarbeiter so oft länger im Büro bleibt)
  • Ein Korb mit Delikatessen
  • Ein geschenkter freier Tag extra
  • Ein früherer Feierabend nach einer langen Arbeitswoche

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[Bildnachweis: Rufazillu by Shutterstock.com]

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