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Nebentätigkeit: Was ist erlaubt? + Genehmigung Muster

Eine Nebentätigkeit ist eine bezahlte Beschäftigung, die neben dem Hauptberuf ausgeübt wird. Darunter fallen oft Minijobs, Aushilfsjobs und Teilzeitbeschäftigungen, aber auch selbstständige Arbeit nach Feierabend oder am Wochenende kann eine Nebentätigkeit sein. Doch nicht jede Tätigkeit neben Ihrem Beruf ist erlaubt. Das Arbeitsrecht macht klare Vorgaben und möglicherweise brauchen Sie eine Genehmigung vom Arbeitgeber. Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Nebentätigkeit – plus ein kostenloses Muster für eine Nebentätigkeitsvereinbarung…



Nebentätigkeit: Was ist erlaubt? + Genehmigung Muster

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Nebentätigkeit: Was ist erlaubt?

Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt und durch das Recht auf Berufsfreiheit (§ 12 Grundgesetz) gedeckt. Ein pauschales Nebentätigkeitsverbot ist sogar unzulässig. Was Sie in Ihrer Freizeit oder nach Feierabend machen, ist Privatsache.

Sie müssen aber die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten. Arbeitszeiten aus Ihrer Nebentägigkeit werden auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Zusätzlich kann es im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag) Regelungen geben, die eine Nebentätigkeit einschränken oder eine Genehmigung erforderlich machen.

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Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig?

Eine Nebentätigkeit muss vom Arbeitgeber nicht genehmigt werden (Ausnahme: Beamte brauchen für die Ausübung einer Nebentätigkeit IMMER eine Genehmigung vom Dienstherren). In den meisten Arbeitsverträgen wird jedoch vereinbart, dass Mitarbeiter dazu verpflichtet sind, einen Nebenjob vor dessen Aufnahme beim Arbeitgeber anzuzeigen. Heißt: Sie müssen Ihren Chef darüber informieren. Das gilt erst recht, wenn die Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers verletzen kann.

Arbeitgeber können aus verschiedenen Gründen ein berechtigtes haben:

  • Arbeitnehmer wollen für einen Konkurrenten arbeiten (Achtung: Wettbewerbsverbot!)
  • Sie überschreiten sozialversicherungsrechtliche Grenzen (450 Euro bei Minijobs).
  • Sie arbeiten im Zweitjob auch sonntags und haben keinen Ersatzruhetag (§ 11 ArbZG).
  • Ihre Arbeitszeit überschreitet 10 Stunden am Tag (beziehungsweise 8 im Durchschnitt) (§ 3 ArbZG).
  • Sie halten die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor dem Beginn des Hauptberufs nicht ein (§ 5 Abs. 1 ArbZG).
  • Sie üben die Nebentätigkeit auch während der Hauptarbeitszeit aus – zum Beispiel am Handy Telefonate annehmen oder E-Mails beantworten.
  • Sie arbeiten nebenbei im Urlaub. Das widerspricht dem Erholungszweck im Bundesurlaubsgesetz (gilt auch, wenn Sie krankgeschrieben sind).

Besonders kritisch sind Konkurrenztätigkeit und eine Überschreitung der maximalen gesetzlichen Arbeitszeit (48 Stunden bei einer 6-Tage-Woche). Im schlimmsten Fall droht eine fristlose Kündigung.

Genehmigung Nebentätigkeit: Kostenloses Muster

Auch wenn der Arbeitgeber den Job nicht genehmigen muss, wird oft von einer Genehmigung der Nebentätigkeit gesprochen. Im Grunde informieren Sie das Unternehmen nur darüber und kommen einer möglichen Pflicht aus dem Arbeitsvertrag nach. Hier finden sich Klauseln vom Typ „Jegliche Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber unaufgefordert anzuzeigen“. Kann der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse nachweisen (etwa bei einer Konkurrenztätigkeit), kann er den Nebenjob nicht verbieten.

Müssen Sie Ihren Chef informieren, sollte das Schreiben stets folgende Punkte enthalten, damit keine formalen Fehler gemacht werden:

  • Name, Anschrift, Position des Arbeitnehmers
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Datum
  • Beschreibung der Nebentätigkeit
  • Ausübungsbeginn oder -zeitraum
  • Zeitlicher Umfang
  • Ort, Datum, Unterschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers

Das folgende Muster zeigt, wie eine solche Nebentätigkeitsvereinbarung aussehen kann. Wenn Sie mögen, können Sie es gleich hier online im Browser editieren und individuell anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken:

Nebentätigkeitsvereinbarung

Max Muster
Kannweg 12
12345 Musterstadt

TT.MM.JJJJ

Beispiel GmbH
Musterstr. 89
12345 Musterstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem (DATUM / Alternativ: von…bis…) beabsichtige, die folgende Nebentätigkeit auszuüben. Ich bitte Sie, dies zu genehmigen:

Art der Nebentätigkeit

______________________________

Arbeitgeber und Bruttogehalt
Die Nebentätigkeit übe ich auf 450-Euro-Basis für und im Auftrag der Firma XY aus.

Umfang der Nebentätigkeit (wöchentlicher Zeitaufwand)

  • Wochenstunden für die unmittelbare Nebentätigkeit: _________ Stunden
  • Zusätzlicher Zeitaufwand (z.B. Vorbereitung): _________ Stunden

Ich versichere, dass durch die Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und Ruhetage eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag bestehen fort.

Mit freundlichen Grüßen

______________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

GENEHMIGT durch

______________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber, Firmenstempel

Download: Genehmigung Muster (Word)

HINWEIS: Die vorliegende Mustervorlage ist als Anregung gedacht und im Einzelfall individuell anzupassen. Sie ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nebentätigkeit anzeigen: 3 Tipps

Wer den Arbeitgeber offiziell informiert und so eine Genehmigung erhält, steht auf der sicheren Seite. Wenn Ihr Nebenjob keine Regeln verletzt oder gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, kann dieser nicht abgelehnt werden – deshalb empfehlen wir generell:

  • Nebentätigkeit schriftlich genehmigen lassen
    Lassen Sie sich die Nebentätigkeit immer schriftlich genehmigen. Sonst haben Sie im Streitfall schlechte Karten.
  • Jede Nebentätigkeit einzeln genehmigen
    Eine allgemeine Genehmigung für Nebentätigkeiten reicht nicht. Sie müssen sich jeden Job einzeln beantragen und genehmigen lassen.
  • Offen mit Arbeitgeber umgehen
    Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber offen über geplante Nebentätigkeiten. Das beugt Streit vor und weckt Verständnis für Ihre Situation.


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Nebentätigkeit für Beamte und im öffentlichen Dienst

Ob die Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst genehmigungspflichtig ist, hängt vom arbeitsrechtlichen Status ab. Beamte, Richter oder Soldaten müssen sich den Nebenjob vom Dienstherrn genehmigen lassen. Ausnahmen sind sogenannte „genehmigungsfreie“ Nebentätigkeiten. Zum Beispiel wenn Sie ein Buch schreiben oder als Gutachter tätig werden.

Für andere Angestellte im öffentlichen Dienst gilt der TVöD, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Danach besteht nur eine Anzeigepflicht. Heißt: Sie müssen den Arbeitgeber über die Nebentätigkeit lediglich in Kenntnis setzen.

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Konsequenzen: Was droht bei unzulässiger Nebentätigkeit?

Wer seiner Anzeigepflicht laut Arbeitsvertrag nicht nachkommt, aber trotzdem heimlich einer Nebentätigkeit nachgeht, riskiert eine Abmahnung. Dabei ist es egal, ob der Chef zustimmen müsste – sobald eine Informationspflicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, müssen Sie sich daran halten.

Noch schlimmer kann es kommen, wenn es sich um eine unzulässige Nebentätigkeit handelt. Wer für einen Konkurrenten oder Wettbewerber arbeitet, dem kann der Arbeitgeber per verhaltensbedingter Kündigung sofort kündigen. Vor allem, wenn dem Unternehmen dabei erheblicher Schaden entstanden ist.

Kann der Arbeitgeber die Genehmigung widerrufen?

Sie haben Ihren Arbeitgeber informiert, dieser hat Ihrer Nebentätigkeit zugestimmt und keinen Grund gesehen, der gegen eine Ausübung spricht und Ihnen mit seiner Unterschrift die Genehmigung erteilt. Kann der Chef zu einem späteren Zeitpunkt seine Meinung ändern und die Genehmigung widerrufen? Zunächst: Nein, die Zustimmung kann nicht zurückgenommen werden, möglich ist aber eine Änderungskündigung.

Mit einem sogenannten „Widerrufsvorbehalt“ in der Genehmigung können Arbeitgeber sich jedoch absichern. Stellt sich später heraus, dass die Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers tangiert, kann er die Genehmigung dann wieder einkassieren.

Steuern für die Nebentätigkeit

Die Einkünfte, die Sie mit Ihrer Nebentätigkeit verdienen, werden auch als „Zuverdienst“ oder „Nebenverdienst“ bezeichnet. Diese müssen Sie in der Regel wie Ihr restliches Einkommen versteuern. Ausnahmen gibt es bei Einkünften als Ausbilder, Betreuer, Erzieher, Übungsleiter oder vergleichbaren Tätigkeiten. Hier sind pro Jahr bis zu 3.000 Euro steuerfrei (sogenannter „Übungsleiterfreibetrag“).

Entscheidend für die Steuer sind die Höhe des Nebenverdienstes und Ihre Steuerklasse. Verdienen Sie im Nebenjob weniger als 450 Euro im Monat, handelt es sich um einen Minijob. Dafür müssen Sie keine Steuern zahlen. Rentner, die Altersrente beziehen, dürfen unbegrenzt dazuverdienen. Rentenabzüge gibt es nicht. Die Einkünfte aus Nebentätigkeit müssen aber versteuert werden. Betreiben Sie in Nebentätigkeit ein Gewerbe, kann dafür zusätzlich Gewerbesteuer anfallen.

Nebentätigkeit suchen: Tipps + 20 seriöse Jobs

Sie suchen eine Nebentätigkeit? Dann sollten Sie verschiedene Quellen für die Suche nach Stellenanzeigen nutzen:

  • Online-Jobbörsen

    Erste Anlaufstelle sollten Jobbörsen im Internet sein. Hier finden Sie eine Vielzahl von Angeboten und können die Suche nach Ihren individuellen Kriterien gestalten. Nutzen Sie auch Jobbörsen, die speziell auf Nebentätigkeiten ausgerichtet sind.

  • Zeitungsinserate

    Für die Suche nach Nebentätigkeiten sind lokale Tages- oder Wochenzeitungen eine gute Option. Ortsansässige Unternehmen inserieren hier freie Stellen und können direkt kontaktiert werden.

  • Initiativbewerbung

    Sie können sich auf eine Nebentätigkeit auch initiativ bewerben – also ohne konkretes Stellenangebot. Wenn Sie wissen, welchen Job Sie bei welchem Arbeitgeber nebenbei ausüben wollen, können Sie Ihre Unterlagen einreichen oder zuvor telefonisch nachfragen.

Nutzen Sie zur Nebentätigkeit Suche unsere Jobbörse

Sie wissen noch nicht, welche Nebentätigkeit Sie suchen? In unserer großen Übersicht stellen wir 20 beliebte und seriöse Nebenjobs vor:

Nebentätigkeit unter der Woche

  • Kurier
    Sie haben einen Führerschein, im besten Fall ein eigenes Auto, sind freundlich und kennen sich in Ihrer Stadt aus? Dann können Sie sich abends als Kurier etwas dazu verdienen. Gerade Restaurants sind häufig auf der Suche nach Fahrern.
  • Zusteller / Austeiler
    Als „Zusteller“ oder „Austeiler“ sind Sie dafür verantwortlich, dass Zeitungen oder Werbesendungen in den Briefkästen der Empfänger landen. Die meisten erhalten dazu ein festes Gebiet. Da Zeitungen morgens gelesen werden sollen, sind die Arbeitszeiten in dieser Nebentätigkeit meist früh.
  • Regale einräumen
    Ein Klassiker unter den Nebenjobs – gerade bei Schülern. Geschäfte suchen Aushilfen und Minijobber, die im Nebenjob die Regale auffüllen, Ware aus dem Lager holen oder Produkte austauschen.
  • Haushaltshilfe
    Kochen, putzen oder die Wäsche machen – alles, was Sie machen, um den eigenen Haushalt zu schmeißen, können Sie gegen Bezahlung auch als Minijob tun.
  • Statist
    Wer der glamourösen Welt der Stars und Sternchen näher kommen will, kann sich als Statist bewerben. Rollen in Reality-Soaps sind beliebt. Die Nebentätigkeit wird oft pauschal am Tag bezahlt. Je nach Umfang sind Hotelübernachtung und Catering inklusive.
  • Babysitter
    Wer gut mit Kindern umgehen kann, findet als Babysitter die richtige Nebentätigkeit. Die meisten Minijobber brauchen aber ein Netzwerk mehrerer Kunden, um nebenbei genug Geld verdienen zu können.
  • Taxifahrer
    Bequem im Auto sitzen, wenn es draußen regnet oder schneit und Kunden von A nach B fahren: Für den Taxifahrerjob brauchen Sie eine Ortskenntnisprüfung (ca. 50 Euro) und einen Personenbeförderungsschein (ca. 50 Euro). Geduld gegenüber unfreundlicher oder betrunkener Kundschaft sollten Sie ebenfalls mitbringen.

Nebentätigkeit am Wochenende

  • Kellnern
    Ein Nebenjob, der gut in den Abend passt. Dann hat die Gastronomie Hochbetrieb. Das Gehalt wird oft durch Trinkgeld aufgestockt. Punkten können Sie mit Freundlichkeit, Fleiß und Stehvermögen.
  • Verkäufer
    Nicht nur abends, auch am Wochenende suchen Geschäfte Verkäufer. Wo Sie sich bewerben, hängt von Ihren Interessen und Fähigkeiten ab: Klamotten, Parfum oder Küchenutensilien auf Verkaufspartys sind lohnende Nebentätigkeiten.
  • Kassenkraft
    Kassierer müssen vor allem schnell sein – und vertrauenswürdig. Viele Discounter suchen für lange Öffnungszeiten dazu Schüler, Studenten und Aushilfen. Insbesondere abends und am Wochenende.
  • Pflegehelfer
    Krankenhäuser und Pflegeheime suchen oft nach Pflegehelfern, die bei einfachen Tätigkeiten unterstützen. Medizinisch vorgebildetes Personal hat hier natürlich besonders gute Chancen, doch werden auch Stellen ohne Ausbildung und Vorbildung angeboten.
  • Security
    Wachpersonal für Museen (Objektschutz), Supermärkte, Türsteher – die Bandbreite in diesem Minijob ist groß. Körperliche Fitness und eine Kampfsportart im Repertoire sind vorteilhaft. Zusätzlich sollten Sie Streit deeskalieren können.

Nebentätigkeit von Zuhause aus

  • Produkttester
    Der Verdienst hierbei ist gering. Vor allem Anfänger verdienen eher durch Masse. Vorteil dafür: Getestete Produkt dürfen Sie oft behalten.
  • Lektor
    Wer stilistisch und grammatikalisch fest im Sattel sitzt, kann als Lektor nebenbei Geld verdienen. Für Aushilfs-Lektoren gibt es Online-Portale, die diese nach Wörtern bezahlen.
  • Callcenter-Agent
    Manche Callcenter und Meinungsforschungsinstitute suchen Minijobber, die von Zuhause aus Inbound- und Outbound-Telefonate führen. Freundliches Verhalten wird vorausgesetzt. Weitere Erfahrung ist meist nicht erforderlich.
  • Nachhilfelehrer
    Diese Nebentätigkeit kann von examinierten Lehrern, Studenten oder Schülern ausgeübt werden. Gut daran: Die Schüler kommen meist zum Nachhilfelehrer nach Hause. Weitere Jobs bieten Lernkreise und Schulen mit Nachmittagsbetreuung.

Nebentätigkeit im Internet

  • Ebay Kleinanzeigen
    Mit eBay Kleinanzeigen können Sie nicht nur Plunder loswerden. Auch als Nebentätigkeit lässt sich hier Geld verdienen: Indem Sie günstige Angebote kaufen und zu einem besseren Preis verkaufen. Oder indem Sie für andere Produkte einstellen. Kaufen und Verkaufen können Sie die Schnäppchen auch auf Flohmärkten. Tipps zur Nebentätigkeit auf eBay Kleinanzeigen finden Sie in diesem kostenlosen PDF.
  • Content schreiben
    Sie können gut schreiben? Dann bieten Sie Ihre Dienst für Blogs, Online-Shops (Produktbeschreibungen) oder andere Texte im Internet an. Online-Content wird jedoch unterschiedlich bezahlt – per Wort oder pauschal. Und ob Sie diesen auch für Suchmaschinen optimieren können (SEO).
  • Online-Spiele testen
    Als Nebentätigkeit tatsächlich möglich: Spielehersteller suchen Minijobber, die Fehler finden sollen, bevor ein neues Spiel veröffentlicht wird. Erwartet wird, dass Sie sich mit Computerspielen auskennen und sorgfältig arbeiten.
  • Übersetzungsdienste
    Bringen Sie Fremdsprachenkenntnisse mit? Dann können Sie in diesem Nebenjob Ihre Übersetzungsdienste anbieten. Gerade online können Sie bei internationalen Shops und Webseiten Geld dazu verdienen.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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