Ein Interview mit Matthias Maslaton
Längst ist das Internet ein Massenmedium – aber breite Medienkompetenz ist dennoch nicht vorhanden. Entsprechend häufiger kommt es zu Rechtsunsicherheiten oder gar zu Rechtsverstößen, die mitunter teuer werden können oder sogar langfristig schaden. Was kann da alles passieren und wie kann ich mich wehren, wenn es hart auf hart kommt?, fragen sich zunehmend mehr Internetnutzer. Und das eröffnet zugleich neue Märkte: Seit Oktober bietet die ARAG etwa als erste Versicherung in Deutschland eine Online-Rechtsschutzpolice an. Mit Web@ktiv können sich private Nutzer unter anderem gegen Reputationsschäden, Identitätsdiebstahl und Urheberrechtsklagen zur Wehr setzen. Grund genug bei Matthias Maslaton, ARAG-Produktvorstand, nachzufragen.
Herr Maslaton, warum eine Rechtsschutz-Versicherung für Online-Nutzer?
Als wir vor drei, vier Monaten anfingen, ein Produkt dafür zu entwickeln, wussten wir, dass das ein großer Trend ist: Laut einer Befragung hält fast jeder zweite Deutsche eine Versicherung gegen Online-Mobbing für notwendig. In anderen Ländern existieren bereits Versicherungen zur E-Reputation. Wir wollten unser Produkt aber bewusst breiter aufstellen und diverse Bereiche der privaten Internetnutzung abdecken.
An wen richtet sich die Versicherung denn nun genau?
Kurz gesagt: An alle privaten Internetnutzer, die sich gegen die Fallstricke des Webs absichern wollen. Der Fokus liegt dabei auf Familien, also Eltern, die nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kinder schützen möchten. Kinder und Jugendliche sind viel im Internet unterwegs, haben aber leider nicht immer eine ausreichende Web-Kompetenz. Da kann es schnell passieren, dass durch illegale Downloads, Abo-Fallen oder Phishing Schaden entsteht. Auch das Thema Mobbing oder Diffamierung ist hier relevant. Sich gegen solche Dinge zu wehren, ist schwierig und kann sehr teuer werden. Hier bieten wir kompetente Beratung und Rechtsbeistand an.
Wogegen kann man sich damit versichern?
Für Beleidigung, Verleumdung oder Rufschädigung im Internet bieten wir einen Straf-Rechtsschutz für Anzeigeerstattung und einen Unterlassungs-Rechtsschutz. Hier übernehmen wir auch die Kosten für die Löschung rufschädigender Online-Inhalte. In Fällen von Identitätsmissbrauch helfen wir beim Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen. Ähnlich verhält es sich beim Online-Shopping, für das wir einen Vertrags-Rechtsschutz bieten, der etwa bei nichtgelieferter Ware in Anspruch genommen werden kann. Zudem erhält der Versicherte einen Straf-Rechtsschutz bei angeblichem Verstoß gegen Urheberrechte sowie für den Vorwurf der Beleidigung im Internet und angeblicher Hackerattacken.
Ein konkretes Beispiel bitte.
Nehmen wir das Thema Urheberrechtsverletzungen: Angenommen, Ihnen flattert eine Abmahnung ins Haus – etwa weil ihr Sohn angeblich illegal Musik aus dem Internet geladen hat. Hier helfen wir, indem wir spezialisierte Anwälte vermitteln, die wissen, wie man mit dem Thema umgeht. Dann zeigt sich recht schnell, ob es sich um eine gerechtfertigte Forderung handelt oder um einen Missbrauch von Abmahnungen, wie er leider immer häufiger vorkommt. Was wir natürlich nicht bieten, ist ein Freibrief zum illegalen Download: Der Versicherte wird in berechtigten Fällen die Kosten der Gegenseite, die wir natürlich versuchen herunterzuhandeln, tragen müssen. Wir bieten Rechtsbeistand für den Kunden, unterstützen ihn aber nicht darin, bewusst rechtsbrüchig zu werden.
Im Versicherungspaket ist auch Mediation enthalten. Wozu?
Das ist gerade im Bereich Cyber-Mobbing eine gute Sache, aber auch bei Urheberrechtsverletzungen. Solche vorgeschalteten, voranwaltschaftlichen Lösungen helfen, die Dinge etwas runterzukühlen. Dabei setzen sich erfahrene Mediatoren mit den Parteien zusammen und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Das kann dem Versicherten eine Menge Zeit, Nerven und natürlich auch Geld sparen. Daneben können Kunden unseren Telefonservice Jura-Tel kostenlos in Anspruch nehmen, bei dem man schnell einen Anwalt ans Telefon bekommt und im Vorfeld seine Themen besprechen kann.
Die Online-Reputation wird ja zunehmend wichtiger. Was versichern Sie da?
Bei Rufmord, Beleidigungen oder der Veröffentlichung schädlicher Fotos ermitteln wir zunächst die Betreiber der Webseiten, auf denen sich rufschädigende Inhalte befinden. Dazu arbeiten wir mit Löschdiensten zusammen, die diese Betreiber dann auffordern, die Inhalte zu entfernen. Das vollständige Löschen aller Themen, die jemals im Netz gewesen sind, können wir aber nicht garantieren. Wir fokussieren uns darauf, die Primärquellen abzuschalten. Hier haben wir eine Löschquote von 80 bis 85 Prozent. Dazu bieten wir wieder einen aktiven Straf-Rechtsschutz für eine Anzeigenerstattung gegen die Verursacher an. Und da in solchen Fällen immer auch die Gefahr der Wiederholung besteht, helfen wir unserem Versicherten ebenso bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen.
Aber was ist mit Inhalten, den man selbst mal ins Web gestellt hat und nun bereut?
Dann wird es schwierig. Vor allem wenn die Facebook-Freunde das beispielsweise schon weitergeleitet haben. In solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit gering, derlei Inhalte wieder komplett aus dem Internet zu entfernen. Aber auch dabei beraten wir die Kunden durch unsere Anwälte. Man muss dazu aber sagen: Hier bewegen wir uns in einem Umfeld, in dem rechtlich kaum Handlungsspielräume bestehen.
Und was ist, wenn ich mich dem Vorwurf der Rufschädigung ausgesetzt sehe?
Wenn einem Versicherten Beleidigung, Verleumdung oder Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, greift der Rechtsschutz natürlich auch. Hat der Versicherte nicht vorsätzlich gehandelt, tragen wir die Prozesskosten vollständig. Andernfalls dürfen wir das nicht. Das ist rechtlich nicht anders möglich.
Sichert Ihr Produkt Web@tiv auch die Jobreputation ab?
Wir richten uns aktuell ausschließlich an private Web-Nutzer. Allerdings sind heute die private und die berufliche Reputation kaum noch voneinander zu trennen. Fotos von privaten wilden Partys, die in Blogs oder Foren veröffentlicht werden, können natürlich auch Rückwirkungen auf das Jobleben haben.
Okay, anders gefragt: Was ist mit Bloggern – können die sich damit ebenfalls versichern?
Nur die rein privaten Blogger. Wird das Blog nicht gewerblich betrieben, ist der Betreiber etwa bei Abmahnungen urheber- und strafrechtlich geschützt. Sobald mit dem Blog aber Einnahmen erzielt werden, also bei kommerziellem Betrieb greift die Versicherung nicht. Und möchte der Blogger selbst urheberrechtlich gegen einen anderen vorgehen, ist das ebenfalls nicht abgedeckt. Auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist nicht versichert. Wir fokussieren eben mit dieser Police auf private Nutzer.
Wie hoch ist die Summe, mit der man abgesichert ist?
Es gibt ein Gesamtlimit von 100.000 Euro. Bucht man also beispielsweise eine Weltreise und das Angebot stellt sich als Lug und Betrug heraus, führen wir den Prozess über alle Instanzen bis zu einer Summe von 100.000 Euro. Dann gibt es so genannte Unterlimits. Bei der Mediation zum Beispiel beträgt die Summe 1500 Euro, beim Urheberrechtsschutz 190 Euro je Beratung. Aktiver Strafschutz, also das Erstellen einer Strafanzeige, ist mit einer Summe von 1000 Euro abgedeckt. Für die Löschung reputationsschädigender Inhalte stellen wir für die Recherche des Verantwortlichen 100 Euro je Fall zur Verfügung. Das klingt jetzt vielleicht wenig. Wir wissen aber, dass das ausreicht, wenn der Kunde zu uns kommt und wir unsere spezialisierten Anwälte darauf ansetzen.
Und was kostet Web@ktiv im Monat?
Im Familientarif 9,90 Euro und im Singletarif 8,42 Euro. Der Unterschied ist: Im Singletarif sind neben dem Versicherungsnehmer nur dessen Kinder mitversichert, im Familientarif auch der Lebenspartner.
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