GehaltVergangene Woche verkündete der Commerzbank-Vorstand für das Jahr 2008 keine Boni zu zahlen. Das gelte für den Vorstand durchweg und alle Mitarbeiter der Commerzbank sowie alle Tochtergesellschaften. Also auch die Dresdner Bank und deren Investmenttochter Dresdner Kleinwort. Unter Bankern sorgte die Meldung für Zündstoff. Nicht zuletzt weil so ebenfalls bekannt wurde, dass rund 50 Topmanager von Dresdner Kleinwort Boni in Höhe von insgesamt 120 Million erhalten.

Unabhängig von Fragen wie „Wofür eigentlich?“ oder „Ist das in diesen Tagen überhaupt noch anständig?“ stellt sich zunächst einmal eine ganz andere Frage, die wohl alle Mitarbeiter, die solche Prämien erhalten, interessieren dürfte:

Darf der Chef einen vereinbarten Bonus einfach streichen?

Eine erste Antwort darauf gibt der Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Peter Groll:

„Grundsätzlich ist das möglich, allerdings bestehen vorher eine Reihe arbeitsrechtlicher Hürden. Werden diese nicht genommen, muss der Bonus gezahlt werden und ist gerichtlich durchsetzbar. In vielen Arbeitsverträgen ist zum Beispiel die Rede davon, dass der Mitarbeiter einen Bonus „erhält“. Die Arbeitsgerichte legen an solche Formulierungen strenge Maßstäbe. Häufiges Ergebnis: Dem Wortlaut nach kann der Mitarbeiter einen Bonus beanspruchen. Auch die Höhe der Boni kann nicht einfach nach Gutsherrenart gekürzt werden. Die Rechtssprechung fordert, dass der Arbeitgeber bei der Verteilung zumindest billiges Ermessen (§ 315 BGB) einhält. Heißt: Sind Boni individuell zugesagt, beziehungsweise garantiert, kann der Mitarbeiter auf dieser Garantie bestehen. Wurden Ziele vorgegeben und erreicht, muss dies ebenfalls berücksichtigt werden. Im speziellen Fall der Dresdner Bank und Dresdner Kleinwort gibt es aber noch einen weiteren Aspekt: Es wurde eine schriftliche Zusage über die Bonushöhe gemacht, die unter dem Vorbehalt einer Überprüfung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Bank stand. Man kann hier also den Standpunkt vertreten, dass die Bank sich insoweit selber gebunden hat, wenn es ihr nicht gelingt die unerwartet schlechten Zahlen darzulegen. Folge: Sie muss zahlen. Zudem gilt immer auch der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz: Werden nur einige Boni gezahlt, darf die Bank nicht ohne sachlichen Grund einzelne Mitarbeiter davon ausnehmen.“