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Probearbeitstag: Das müssen Sie beachten!

Viele Unternehmen laden Bewerber zur „Probearbeit“ oder zu einem „Probearbeitstag“ ein. Kein schlechtes Zeichen! Das sogenannte „Einfühlungsverhältnis“ ist für beide Seiten eine Art Generalprobe für eine mögliche Zusammenarbeit. Es kann aber auch ein fieser Ausbeutungs-Versuch sein. Was Kandidaten an einem Probearbeitstag beachten müssen, plus Tipps wie Sie die Chance und den Praxiseindruck optimal nutzen…



Probearbeitstag: Das müssen Sie beachten!

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Definition: Was ist ein Probearbeitstag?

Der Probearbeitstag ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. Bedeutet: Wer nach dem Vorstellungsgespräch zu einem Probearbeitstag oder einer längeren Probearbeit eingeladen wird, geht keinerlei Verpflichtungen ein. Hat aber auch keine Rechte.

Ziel ist, sich noch besser kennenzulernen. Das Unternehmen will sehen, wie der oder die Kandidatin im Team zurecht kommt, welchen Arbeitsstil er oder sie pflegt und wie engagiert die Person ist. Umgekehrt können Bewerber herausfinden, ob ihnen das Arbeitsklima und der Job gefällt. Der Probearbeitstag ist damit noch Teil des Auswahlprozesses. Keinesfalls haben Kandidaten den Job schon in der Tasche!

💡 GUT ZU WISSEN: Probearbeitstage gibt es in zahlreichen Berufen und Branchen. Allen voran in der Gastronomie und Hotellerie, in sozialen Berufen, im Handwerk und in der Industrie.

Unterschied zwischen Probearbeit und Probezeit?

Probearbeit oder Probezeit? Beide Begriffe klingen ähnlich, sollten aber nicht verwechselt werden. Der Unterschied ist:

  • Die Probearbeit wird absolviert BEVOR ein Arbeitsverhältnis geschlossen wird. Es bestehen daher keine gegenseitigen Rechte und Pflichten.
  • Die Probezeit beginnt NACHDEM ein Arbeitsverhältnis geschlossen wurde.

Zwar handelt es sich bei beiden Formen um eine Testphase, in der beide Seiten herausfinden, ob sie zueinander passen. Bei der Probezeit gibt es aber einen unterschriebenen Arbeitsvertrag. Sie darf gesetzlich nicht länger als sechs Monate dauern.

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Checkliste zum Probearbeitstag

Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei Vorbereitung und Bestehen des Probearbeitstages.

Probearbeitstag Vorbereitung

  • Wissen einholen
    Werfen Sie einen Blick auf die Homepage des Arbeitgebers. Ein Mindestmaß an Hintergrundwissen verschafft Ihnen Sicherheit und kann bei ersten Gesprächen mit Chef oder Kollegen Pluspunkte bringen.
  • Druck simulieren
    Bereiten Sie sich mental auf unerwarteten Stress oder Testaufgaben vor. So beugen Sie Panikreaktionen vor und bleiben souverän.
  • Wecker stellen
    Erscheinen Sie unbedingt pünktlich. Autopanne, Zugverspätung, Rohrbruch – solche Ausreden kommen nie gut an. Die erste Arbeitsprobe wäre mit Unpünktlichkeit ungenügend.
  • Erscheinungsbild optimieren
    Machen Sie sich den Probetag nicht durch ästhetische Flüchtigkeitsfehler kaputt. Daher: Zähne putzen, Schuhe wienern, Haare waschen, Hemd bügeln, Fingernägel schneiden, angemessene Kleidung auswählen.
  • Arbeitsamt einbeziehen
    Melden Sie den Probearbeitstag bei der Arbeitsagentur an, sofern Sie arbeitslos gemeldet sind. Das erspart Ärger um eine mögliche Rückzahlung erhaltener Leistungen und aktiviert den Unfallversicherungsschutz. Klären Sie mit der Arbeitsagentur auch die Übernahme der Fahrtkosten.

Während des Probearbeitstages

  • Engagement
    Bieten Sie den Kollegen proaktiv Hilfe an. Machen Sie mehr als nötig und stellen Sie viele Fragen oder gehen Sie auf konstruktive Vorschläge ein. All das beweist Interesse und gewinnt Sympathien. Zeigen Sie, dass in Ihnen ein guter Teamplayer steckt, mit dem man gerne zusammenarbeitet.
  • Respekt
    Ihre Wertschätzung für Firma und Kollegen sollte erkennbar sein. Versuchen Sie nicht, sich zu profilieren, indem Sie Arbeitsweisen abwerten. Kurz: Bleiben Sie sich stets freundlich, höflich, und respektvoll.
  • Smartphone
    Schalten Sie Ihr Smartphone am Probearbeitstag aus. Private Anrufe entgegenzunehmen oder auf Instagram und Whatsapp über die Arbeit oder Eindrücke plaudern – tabu! Man hat Sie nicht als Beobachter eingeladen, sondern als möglichen Mitarbeiter im Wortsinn.

Probearbeitstag Nachbereitung

Das Feedback zu Ihrem Probearbeitstag erhalten Sie meist erst einige Tage später. Diese Zeit gibt Ihnen die Möglichkeit, das Erlebte zu verarbeiten und zu analysieren. Bedenken Sie bei der Nachbereitung:

  • Wie war Ihr Bauchgefühl am Probearbeitstag?
  • Machen Ihnen die Arbeitsinhalte Spaß – auch dauerhaft?
  • Welchen Eindruck haben Kollegen und Chef auf Sie gemacht?
  • Welche Aspekte sind Ihnen positiv in Erinnerung geblieben?
  • Welche Faktoren haben Sie gestört oder sind negativ aufgefallen?
  • Welcher Umgangston gehört zur Unternehmenskultur?
  • Haben Sie sich dabei wohlgefühlt?
  • Sehen Sie im Ansatz Probleme oder Konfliktfelder?
  • Ist Ihnen der Chef sympathisch?
  • Spricht etwas gegen die Arbeit im Unternehmen?
  • Welche Punkte wollen Sie in einem Folgegespräch klären?

Die beiden letzten Punkte sind ausschlaggebend, ob Sie einen Arbeitsvertrag annehmen oder nicht. Bei dieser Entscheidung sollten Sie aber bedenken, dass der Eindruck des Probearbeitstages zwar wichtig, jedoch nicht umfassend ist. Manches Problem löst sich im Laufe der Zusammenarbeit von selbst. Darüber hinaus können Sie weitere Bewertungen zum Job in spe online einholen – auf Arbeitgeberbewertungsportalen oder in Fachforen.

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Häufige Fragen zum Probearbeitstag

Sind Probearbeiten nach dem Vorstellungsgespräch ein gutes Zeichen?

Zunächst: ja. Die Bewerbung und das Bewerbungsgespräch haben Sie gemeistert. Nun will man Sie besser kennenlernen. Sie sind also noch im Rennen, aber nicht zwangsläufig der Favorit. Der Probearbeitstag hat den Charakter einer Generalprobe. Falls es sich um Ihren Traumjob handelt, sollten Sie sich also unbedingt interessiert und engagiert zeigen.

Wird man für den Probearbeitstag bezahlt?

Nein. Ein Einfühlungsverhältnis sieht keine Bezahlung vor. Auch Anspruch auf Mindestlohn besteht nicht. Manche Unternehmen erstatten allerdings Fahrtkosten oder zahlen eine Aufwandsentschädigung. Dies sollten sie aber schriftlich festlegen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass damit nicht die geleistete Arbeit vergütet wird!

Was ist besser: Probearbeit, Schnuppertag oder Praktikum?

Zum schnellen beschnuppern und testen, ob Arbeitsbedingung und die Chemie stimmen, reichen ein Schnuppertag oder ein paar Probearbeitstage aus. Das gilt erst recht für Gelegenheitsjobs, Schülerjobs oder Studentenjobs. Wer dagegen in einen Beruf (oder festen Nebenjob) richtig reinfühlen will, sollte eher über ein Praktikum nachdenken.

Was darf ich am Probearbeitstag tun?

Während des Probetages dürfen Bewerber zwar verschiedene Tätigkeiten ausprobieren und kennenlernen, jedoch nur kleinere Aufgaben übernehmen und auch nur für kurze Zeit. Idealerweise begleiten Sie andere Arbeitnehmer, schauen sich alles an und stellen Fragen. Sobald Arbeitgeber Aufgaben übertragen, die dem späteren Aufgabenspektrum oder einer verwertbaren Arbeitsleistungen entsprechen, wird es gefährlich. Dann kann aus dem Einfühlungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis entstehen. Beispiel: Auf dem Beifahrersitz mitfahren ist okay; den Lkw selbst lenken, beladen und entladen nicht!

Wer haftet für Schäden bei Probearbeiten?

Weil kein vertragliches Verhältnis besteht, haftet der Schnupperkandidat falls der beim Probearbeiten einen Schaden im Betrieb verursacht. In der Regel springt dafür die private Haftpflichtversicherung ein. Bewerber sollten sich deshalb vor den Probetagen kurz mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und – schriftlich – zusichern lassen, dass sie dafür ausreichend versichert sind.

Bin ich bei einem Unfall am Schnuppertag versichert?

Bei einem Arbeitsunfall greift in den meisten Fällen die gesetzliche Unfallversicherung – auch wenn es sich nur um ein Probearbeitstag handelt. Laut Bundessozialgericht sind die Bewerber als „Wie-Beschäftigter“ zu werten (Az. B 2 U 1/18/R). Hat der Schnupperkandidat gar auf Anweisung des Arbeitgebers gehandelt, könnte sogar eine Regressforderungen der Berufsgenossenschaft folgen. Denn das sieht wieder nach einem tatsächlich Arbeitsverhältnis und damit nach Schwarzarbeit aus.

Darf ich auch mit Job woanders zur Probe arbeiten?

Nur, wenn Sie dafür Urlaub nehmen und damit auch sonst nicht gegen den aktuellen Arbeitsvertrag verstoßen. Das wäre der Fall, falls Sie einen Jobwechsel zu einem Wettbewerber anstreben (sogenanntes „Wettbewerbsverbot“ bei Nebentätigkeiten). Heimliche Probearbeitstage sind gefährlich und können im Extrem zu einer fristlosen Kündigung führen.

Ansonsten gilt nach dem Probearbeitstag

  • Absage
    Sie sind sich sicher, dass der Job nicht der richtige ist, nachdem Sie einen ganzen Tag mit drei Miesmuscheln im Büro verbracht haben? Dann danken Sie dem Unternehmen für die Chance und sagen höflich ab – aber erst, nachdem Sie mindestens eine Nacht darüber geschlafen haben.
  • Einstieg
    Interessante Aufgaben, nette Kollegen, gute Rahmenbedingungen, ein durch und durch gelungener Probearbeitstag? Herzlichen Glückwunsch zum neuen Job!

Wie immer Sie sich entscheiden, wir wünschen Ihnen viel Erfolg am Probearbeitstag!


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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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