Doch das geht: Wenn dem Chef die ständigen Raucherpausen seiner Mitarbeiter zunehmend stinken, kann er diese per Betriebsanweisung verbieten. Dann können Sucht-Raucher sich zwar immer noch eine Zigarette anmachen, draußen, und sie müssen – falls vorhanden – für diese Pause an der Stechuhr vorher ausstempeln oder aber die verqualmte Zeit nacharbeiten. Jedenfalls gibt es keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen. Wer dann gegen die Betriebsanweisung handelt, riskiert mindestens eine Abmahnung, im Wiederholungsfall gar die Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs.