Eine CareerBuilder-Umfrage in Großbritannien kam jetzt zu dem Ergebnis, dass jeder vierte Brite (26 Prozent) im vergangenen Jahr mindestens einmal krankgefeiert hat, sieben Prozent der Beschäftigten meldeten sich sogar bis zu dreimal krank, obwohl sie kerngesund waren.

„Na und?“, denken Sie jetzt vielleicht, England ist weit weg und krankgefeiert wird hier auch. Stimmt. Die Zahlen allein wären nun wirklich keine Meldung wert. Was die Geschichte aber wirklich amüsant macht, sind die teils bizarren Ausreden, die die britischen Blaumacher sich haben einfallen lassen, um ihr Fehlen zu begründen: 16 Prozent der Krankmacher gaben zum Beispiel an „einfach keine Lust“ zur Arbeit gehabt zu haben (mutig!), 13 Prozent gestanden, in der Zeit ein Vorstellungsgespräch wahrgenommen zu haben (tollkühn!), 12 Prozent wollten sich einfach nur mal entspannen (verständlich!) und sechs Prozent hielt das schlechte Wetter davon ab, ins Büro zu kommen (britisches Wetter eben!).

Zum Schmunzeln sind aber auch einige Ausreden-Zitate, die die 258 befragten Personalchefs zur Umfrage beisteuerten, etwa:

  • Mein Bett ist zusammengebrochen und ich bin darunter steckengeblieben.
  • Ich bin mit dem Fahrrad gegen einen Laternenpfahl gefahren.
  • Meine Zehennägel sind zu lang für meine Schuhe und ich kann meinen Nagelknipser nicht finden.
  • Mein Körper muss sich erst an die neuen klimatischen Bedingungen anpassen.
  • Mein Glasauge ist herausgefallen und ich kann es nicht mehr wiederfinden.
  • Ich habe mir Pfeffer ins Auge gestreut.
  • Ich habe schlechtes Bier getrunken.
  • Ich habe vergessen mir einen Wecker zu kaufen.
  • Ich komme nicht aus dem Haus, ich habe mich eingeschlossen.
  • Mein Abfluss ist verstopft.

Doch halt! Bevor das missverstanden wird: Die Beispiele sind freilich nicht zur Nachahmung empfohlen. Krankfeiern ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, dem droht die Kündigung, mindestens aber eine Abmahnung. So gab denn auch knapp ein Drittel (29 Prozent) der befragten Arbeitgeber an, Mitarbeitern, die ohne nennenswerte Erklärung der Arbeit fernblieben, gekündigt zu haben.