Manchmal überrascht mich Justizias Blindheit und Kälte doch: Begeht ein Arbeitnehmer Selbstmord, weil er gemobbt wurde, können seine Angehörigen von dessen Ex-Arbeitgeber nicht verlangen, die Kosten für seine Beerdigung sowie Schadenersatz für die erlittenen Qualen des Verstorbenen zu zahlen (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 347/07). Nur wenn es eindeutige Anzeichen für dessen Suizidgefährdung gab, käme eine andere Beurteilung infrage.