Groll’s Arbeitsrechtskolumne
Peter Groll ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt. Für die Karrierebibel analysiert und kommentiert er regelmäßig wichtige und aktuelle Urteile aus dem deutschen Arbeitsrecht. So bleiben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Fach- und Führungskräfte stets über ihre Rechte und rechtliche Fallstricke informiert.
Je mehr Freiheiten, desto riskanter der Jobwechsel
Az.: 13 Ta 468/11 Arbeitsrecht gilt nur für Arbeitnehmer, wie das Wort schon sagt. Ob man aber tatsächlich Arbeitnehmer ist, hängt davon ab, ob man weisungsabhängig und in den Betrieb fest eingegliedert ist. Darauf berief sich ein Rechtsanwalt, der bei einer Kanzlei als sogenannter International Partner im M & A Bereich einsteigen wollte. Über die Eckwerte war man sich bereits einig und tauschte fleißig E-Mails aus, ein schriftlicher Vertrag sollte folgen. Als der Mann dann seine bisherige Kanzlei verließ und die Mandanten bereits informiert hatte, teilte ihm die neue Kanzlei mit, dass man an einer Zusammenarbeit kein Interesse mehr habe. Er marschierte zum Arbeitsgericht und klagte das vereinbarte Jahresgehalt von immerhin 650.000 Euro ein. Die Richter erklärten sich für nicht zuständig und verwiesen den Fall an das Landgericht Frankfurt. Der Anwalt sei kein klassischer Arbeitnehmer, weil er bei der Bearbeitung seiner Mandate vollkommen frei sein sollte und keinerlei Weisungen oder inhaltlicher Kontrolle unterlag. Durch sein Gehalt und die damit verbundene gesamte soziale Stellung wäre er nicht so schutzwürdig wie ein Arbeitnehmer. Er kann seinen Anspruch nun vor den ordentlichen Gerichten weiter verfolgen, Ausgang offen.
Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhung
Az.: 2 Ca 133/11 Im Arbeitsrecht gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, vor allem bei Gehaltserhöhungen. Unternehmen müssen bei Lohnerhöhungen also gewichtige Gründe haben, um einzelne Mitarbeiter davon auszunehmen. So hatte ein Unternehmen in der Wirtschaftskrise das Weihnachtsgeld um die Hälfte gekürzt, einige Mitarbeiter hatten dagegen erfolgreich geklagt. Als es dann wirtschaftlich bergauf ging, erhielt die gesamte Belegschaft eine sofortige Gehaltserhöhung von zwei Prozent. Diejenigen, die sich das volle Weihnachtsgeld erstritten hatten, sollten die Erhöhung aber erst ein Jahr später bekommen. Das sah das Arbeitsgericht Celle anders und verurteilte die Firma auch den damaligen Klägern eine sofortige Lohnerhöhung zu gewähren. Es gebe keinen Grund, nur die Mitarbeiter zu bevorzugen, die freiwillig auf ihr Weihnachtsgeld verzichtet hatten, zumal es auf diesen Verzicht keinen Anspruch gab. Die Ausnahme hatte reinen Strafcharakter – und sei deshalb nicht zulässig.
Wer nicht will, muss nicht auf die Homepage
Az.: 7 Ca 1649/12 Fotogene Mitarbeiter werden von Arbeitgebern gerne mal als Aushängeschild im Internet auf der Homepage abgebildet. Dies geht aber nur mit deren vorherigem Einverständnis. Ohne Zustimmung dürfen Mitarbeiter-Fotos nicht auf der Homepage des Unternehmens erscheinen. Eine Bank hatte die Kollegin jedoch gleich zweimal abgebildet: Erst war sie mit ihrem Ausbildungsjahrgang und danach als Teilnehmerin einer Geschäftstagung im Bild zu sehen. Eine Zustimmung der Mitarbeiterin hatte die Bank aber nicht eingeholt. Nachdem die Arbeitnehmerin zu einem Konkurrenzunternehmen wechselte, verlangte sie die Löschung der Bilder von der Homepage. Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte. Die Richter begründeten dies mit den Persönlichkeitsrechten.
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