Groll’s Arbeitsrechtskolumne
Peter Groll ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt. Für die Karrierebibel analysiert und kommentiert er regelmäßig wichtige und aktuelle Urteile aus dem deutschen Arbeitsrecht. So bleiben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Fach- und Führungskräfte stets über ihre Rechte und rechtliche Fallstricke informiert.
Untätigkeit schützt vor Strafe nicht
Az.: 18 Ca 4625/11 Weil das Unternehmen umzog, verlagerte sich auch der Dienstsitz des Geschäftsführers. Trotz der nun wesentlich weiteren Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle war der geldwerte Vorteil für den Dienstwagen auf seiner Gehaltsabrechnung aber gleich geblieben. Pech für das Finanzamt, gut für ihn, dachte sich der Mann: Der Fehler sei schließlich einer der Buchhaltung und nicht seiner. Die Richter sahen das anders: Der Geschäftsführer hätte seine Gehaltsabrechnungen prüfen und diesen eindeutigen Fehler erkennen müssen, zumindest bestünde der Verdacht des Betrugs zu Lasten des Finanzamts. Nachzahlung!
Einen einzigen Job wegstrukturieren gilt nicht
Az.:2 Sa 707/10 Zack, da war der „Vice President Sales“ eines IT-Unternehmens seinen Job los. Seine Hierarchieebene unterhalb des Vorstands war weggefallen, und der Vorstand selbst wollte sich jetzt um seine Aufgaben kümmern. So nicht, urteilten die Richter des LAG Berlin und erklärten die betriebsbedingte Kündigung für unwirksam. Die sei sogar missbräuchlich, denn alleiniger Inhalt der Umstrukturierung sei der Wegfall der Position des „Vice President Sales“ gewesen. Wenn eine Umstrukturierung aber nur darauf abzielt, dass ein bestimmter Arbeitsplatz wegfallen soll, dann müsse der Arbeitgeber erklären, inwiefern das Beschäftigungsbedürfnis tatsächlich weggefallen ist. Das konnte er im vorliegenden Fall aber nicht.
Kündigung wegen Bestechlichkeit
Az.: 6 Sa 1081/11 Der Direktor und Vertriebsleiter einer Bank ließ sich von einem Geschäftspartner die private Terrasse nebst Beleuchtung erneuern. Für ihn umsonst, denn die Abrechnungen des Handwerkers wurden über ein anderes Projekt abrechnet. Die Bank betrachtete das als Bestechlichkeit und kündigte dem Mann fristlos. Zu Recht, wie das das Landesarbeitsgericht Düsseldorf befand. Der Mann habe sich gar wegen Vorteilsnahme in den Bereich der Strafbarkeit begeben. Seiner Ausrede, er hätte die Bauleistung privat bezahlt, glaubte das LAG nicht. Ebenso wenig dem Handwerker, der im Zeugenstand aussagte, er wüsste von nichts.






