Das Gesetz mit den Änderungen – oder besser formuliert: Kürzungen – beim Gründungszuschuss sollte ursprünglich am 1. November 2011 in Kraft treten. Dann scheiterte der Gesetzesentwurf im Bundesrat und ging in den Vermittlungsausschuss. Erst als dieser auch keine Lösung fand, war klar: Das Gesetz kommt, und die geplanten Kürzungen werden umgesetzt. Wir hatten bereits im Oktober darauf hingewiesen und gleichzeitig Ratschläge für Gründer gegeben, um die verbleibende Zeit optimal zu nutzen. Vor kurzem hat Bundespräsident Christian Wulff das Gesetz unterschrieben, heute ist es in Kraft getreten. Dadurch ändert sich für Gründer einiges:

Die Änderungen beim Gründungszuschuss

Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Kürzungen. Als Grund wird oft der Missbrauch des Gründungszuschusses genannt. Den gibt es sicher, als alleinige Begründung reicht er aber nicht. Ein Hauptgrund liegt – auch wenn dies offiziell so nicht bestätigt wird – in dem 2011 verabschiedeten Sparpaket, das die Bundesregierung durchgesetzt hat. Der größte Teil der Sparmaßnahmen betrifft den Bereich Arbeit und Soziales, zu dem auch die Arbeitsagenturen und Jobcenter zählen.

  • Das Budget der Arbeitsagenturen für den Gründungszuschuss wird von aktuell 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro gekürzt.
  • Bisher besteht ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss, dieser wird in eine Ermessensleistung umgewandelt, das heißt, dass die zuständigen Sachbearbeiter entscheiden, ob der Zuschuss bewilligt wird oder nicht.
  • Die Höhe des Gründungszuschusses beträgt in der ersten Phase die Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung. Bisher dauerte diese Förderungsphase neun Monate, seit heute umfasst dieser Zeitraum nur noch sechs Monate.
  • Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, musste der Antragsteller bisher noch 90 Tage Restanspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben. Durch das neue Gesetz müssen Antragsteller jetzt noch 150 Tage Restanspruch vorweisen können.

Darauf sollten Sie achten

Auch wenn durch das neue Gesetz der Gründungszuschuss gekürzt wird, bietet er für Gründer nach wie vor Chancen. Falls Sie sich selbstständig machen wollen, sollten Sie dennoch einige Details beachten:

  • Informieren Sie sich über die Rechtslage. – Da das Budget für den Gründungszuschuss von 1,8 Milliarden auf 470 Millionen Euro pro Jahr gekürzt wird, müssen die Sachbearbeiter der Arbeitsagentur die Anträge auf Gründungszuschuss stärker prüfen als bisher. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch begründete Anträge auf Grund von kleinen – bisher unwichtigen – Fehlern abgelehnt werden. Natürlich können Sie Widerspruch gegen eine solche Ablehnung einlegen, dazu sollten Sie die aktuelle Rechtslage jedoch gut kennen.
  • Sorgen Sie für eine stabile Finanzierung. – Die wichtige erste Förderungsphase wurde von ursprünglich neun auf jetzt sechs Monate gekürzt. Gründer müssen daher für eine größere finanzielle Absicherung sorgen, um auch nach dem Auslaufen dieser ersten Förderung weiter arbeiten zu können. Dazu kommt, dass die Bewilligung des Gründungszuschusses jetzt eine Ermessensleistung ist. Und Angesichts des knappen Budgets werden Sachbearbeiter Anträge mit knappe Finanzierung wahrscheinlich eher nicht bewilligen.
    Update: Wie Lars in den Kommentaren richtig ergänzt, hat bei der Arbeitsagentur die Arbeitsaufnahme immer Vorrang vor allen anderen Maßnahmen, also auch vor dem Gründungszuschuss. Details dazu finden Sie in dem verlinkten PDF. Danke für den Hinweis.
  • Treten Sie sicher auf. – Da es sich beim Gründungszuschuss jetzt um eine Ermessensleistung handelt, ist neben Ihrem Business- und Finanzierungsplan vor allem Ihr Auftreten im Gespräch bei der Arbeitsagentur ein entscheidender Faktor. Eine gute Vorbereitung – und die Beratung durch einen kompetenten Gründungsberater – ist natürlich wichtig. Viel wichtiger ist aber, dass Sie selbst von Ihrer Geschäftsidee überzeugt sind und diese leidenschaftlich und mit Nachdruck vertreten. Idealerweise können Sie auch schon bestehende Kontakte in ihrem angestrebten Geschäftsbereich vorweisen.
  • Alle wichtigen Informationen zur Gründung

    Wenn Sie sich weiter zum Thema Gründung informieren wollen empfehlen wir Ihnen unseren großen Übersichtsartikel mit allen relevanten Informationen für angehende Gründer.