Das Gesetz mit den Änderungen – oder besser formuliert: Kürzungen – beim Gründungszuschuss sollte ursprünglich am 1. November 2011 in Kraft treten. Dann scheiterte der Gesetzesentwurf im Bundesrat und ging in den Vermittlungsausschuss. Erst als dieser auch keine Lösung fand, war klar: Das Gesetz kommt, und die geplanten Kürzungen werden umgesetzt. Wir hatten bereits im Oktober darauf hingewiesen und gleichzeitig Ratschläge für Gründer gegeben, um die verbleibende Zeit optimal zu nutzen. Vor kurzem hat Bundespräsident Christian Wulff das Gesetz unterschrieben, heute ist es in Kraft getreten. Dadurch ändert sich für Gründer einiges:
Die Änderungen beim Gründungszuschuss
Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Kürzungen. Als Grund wird oft der Missbrauch des Gründungszuschusses genannt. Den gibt es sicher, als alleinige Begründung reicht er aber nicht. Ein Hauptgrund liegt – auch wenn dies offiziell so nicht bestätigt wird – in dem 2011 verabschiedeten Sparpaket, das die Bundesregierung durchgesetzt hat. Der größte Teil der Sparmaßnahmen betrifft den Bereich Arbeit und Soziales, zu dem auch die Arbeitsagenturen und Jobcenter zählen.
- Das Budget der Arbeitsagenturen für den Gründungszuschuss wird von aktuell 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro gekürzt.
- Bisher besteht ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss, dieser wird in eine Ermessensleistung umgewandelt, das heißt, dass die zuständigen Sachbearbeiter entscheiden, ob der Zuschuss bewilligt wird oder nicht.
- Die Höhe des Gründungszuschusses beträgt in der ersten Phase die Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung. Bisher dauerte diese Förderungsphase neun Monate, seit heute umfasst dieser Zeitraum nur noch sechs Monate.
- Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, musste der Antragsteller bisher noch 90 Tage Restanspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben. Durch das neue Gesetz müssen Antragsteller jetzt noch 150 Tage Restanspruch vorweisen können.
Darauf sollten Sie achten
Auch wenn durch das neue Gesetz der Gründungszuschuss gekürzt wird, bietet er für Gründer nach wie vor Chancen. Falls Sie sich selbstständig machen wollen, sollten Sie dennoch einige Details beachten:
- Informieren Sie sich über die Rechtslage. – Da das Budget für den Gründungszuschuss von 1,8 Milliarden auf 470 Millionen Euro pro Jahr gekürzt wird, müssen die Sachbearbeiter der Arbeitsagentur die Anträge auf Gründungszuschuss stärker prüfen als bisher. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch begründete Anträge auf Grund von kleinen – bisher unwichtigen – Fehlern abgelehnt werden. Natürlich können Sie Widerspruch gegen eine solche Ablehnung einlegen, dazu sollten Sie die aktuelle Rechtslage jedoch gut kennen.
- Sorgen Sie für eine stabile Finanzierung. – Die wichtige erste Förderungsphase wurde von ursprünglich neun auf jetzt sechs Monate gekürzt. Gründer müssen daher für eine größere finanzielle Absicherung sorgen, um auch nach dem Auslaufen dieser ersten Förderung weiter arbeiten zu können. Dazu kommt, dass die Bewilligung des Gründungszuschusses jetzt eine Ermessensleistung ist. Und Angesichts des knappen Budgets werden Sachbearbeiter Anträge mit knappe Finanzierung wahrscheinlich eher nicht bewilligen.
Update: Wie Lars in den Kommentaren richtig ergänzt, hat bei der Arbeitsagentur die Arbeitsaufnahme immer Vorrang vor allen anderen Maßnahmen, also auch vor dem Gründungszuschuss. Details dazu finden Sie in dem verlinkten PDF. Danke für den Hinweis. - Treten Sie sicher auf. – Da es sich beim Gründungszuschuss jetzt um eine Ermessensleistung handelt, ist neben Ihrem Business- und Finanzierungsplan vor allem Ihr Auftreten im Gespräch bei der Arbeitsagentur ein entscheidender Faktor. Eine gute Vorbereitung – und die Beratung durch einen kompetenten Gründungsberater – ist natürlich wichtig. Viel wichtiger ist aber, dass Sie selbst von Ihrer Geschäftsidee überzeugt sind und diese leidenschaftlich und mit Nachdruck vertreten. Idealerweise können Sie auch schon bestehende Kontakte in ihrem angestrebten Geschäftsbereich vorweisen.
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Lars Hahn
Gute Zusammenfassung zum Gründungszuschuss.
Noch ein kleiner Zusatz:
Für Arbeitssuchende, die einen GZ beantragen wollen, gilt besondere Vorsicht bei der Vorbereitung. So gilt immer der Vorrang der Vermittlung in Arbeit. Sobald der Arbeitsvermittler eine oder mehrere Stellen findet, auf die sich der “Bewerber” bewerben kann, hat die Bewerbung Vorrang.
Erst danach kann überhaupt über eine Ermessensentscheidung gesprochen werden. In der entsprechenden Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit liest sich das so: “Sind zum Zeitpunkt der Beantragung eines Gründungszuschusses auf dem für die Kundin oder den Kunden erreichbaren Arbeitsmarkt keine Stellenangebote möglich, sind die Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen und das Ermessen auszuüben.”
Nachzulesen übrigens unter
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A06-Schaffung/A065-Existenzgruender/Publikation/pdf/GA-Gruendungszuschuss.pdf
Bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Vermittler ihren Ermessensspielraum ausschöpfen.
Christian Mueller
Hallo Lars, danke für den Kommentar, dein Hinweis ist völlig richtig, die Arbeitsaufnahme hat bei der Arbeitsagentur IMMER Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. Ich ergänze den Hinweis mal im Artikel.
Gruß,
Christian
Lars Hahn
Super. Danke schön.
Christian Mueller
Gerne, danke für die Ergänzung.
Mirko D. Walter
Eng verwandt mit dem was Lars ergänzt hat und eine Folge davon ist: Hochqualifizierte Menschen, die ihre Arbeit verlieren und diese Gelegenheit zur Existenzgründung nutzen wollen, werden zu beinahe 100% durch das Raster fallen. Begründung ist dann eben, dass es genug “normale” Tätigkeiten geben würde.
Was daraus schlussendlich folgt ist eigentlich wirklich traurig: Schlechtqualifizierte oder Menschen aus einem Beruf mit sehr geringer Nachfrage (= keine freien Stellen) werden bevorzugt gefördert. Ob das wiederum wirtschaftlich mittelfristig sinnvoll ist, möchte ich doch mal sehr bezweifeln.
Danke für den interessanten Artikel!
Christian Mueller
Hallo Mirko,
erst mal danke für deinen Kommentar. Da ich selbst zweieinhalb Jahre in der Erwachsenenbildung gearbeitet habe, habe ich einige Klienten bei der Existenzgründung mit der Arbeitsagentur begleitet. Hochqualifizierte Menschen haben – genau wie du sagst – erst mal das Problem, dass die Sachbearbeiter sie auf andere Tätigkeiten hinweisen und – teilweise auch mit mehr als sanftem Druck – dahin schieben wollen. Allerdings habe ich auch mehrfach erlebt, dass gerade hochqualifizierte Menschen sich mit guter Vorbereitung so gut auf der Arbeitsagentur im Gespräch darstellen konnten, dass sie den Existenzgründungszuschuss erhalten haben. Das Paradoxe dabei: Hochqualifizierte Menschen wurden – zumindest in meiner Praxis – oft mit der Begründung “Da geht noch was anderes” abgelehnt, weniger qualifizierte Menschen jedoch grundsätzlich skeptisch begutachtet, weil ihnen die Erstellung einer tragfähigen Finanzierung und eines Buisnessplans nicht zugetraut wurde.
Sicherlich wird das gekürzte Budget es den Sachbearbeitern nicht einfacher machen, hochqualifizierte zu fördern, für möglich halte ich es dennoch, es wird nur schwerer. Wobei ich dazu generell sagen muss, dass die formale Qualifikation nichts mit der Eignung von Menschen für eine Selbstständigkeit zu tun hat. Ich habe viele Menschen kennen gelernt, die den Hauptschulabschluss grade so und die Ausbildung gar nicht geschafft haben. Aber eben nicht, weil sie nicht intelligent genug waren, sondern weil sie “zu dämlich” (Zitat eines Betroffenen) waren, um zu begreifen, wie wichtig eine Ausbildung sein kann. Wenn diese Menschen es dann realisieren, können sie sich richtig reinhängen und erfolgreiche sein. Natürlich nicht alle, dennoch ist da – meiner Meinung nach – mehr Potential vorhanden, als es auf den ersten Blick scheint.
Gruß,
Christian