Neuer Job, neues Glück! In dieser Situation überwiegt oft die Freude, eine Beschäftigung gefunden zu haben, und der Arbeitsvertrag ist schnell unterschrieben. Womöglich ein Fehler. Oder auch das kommt vor: Der Mitarbeiter wird zum Chef zitiert. Vor ihm liegt ein Aufhebungsvertrag. Wenn der Mitarbeiter hier und jetzt nicht unterschreibe, drohe ihm die fristlose Kündigung, so der Vorgesetzte. Der Angestellte hat Angst um seine berufliche Zukunft – und lässt sich zur Unterschrift drängen. Fatal! Denn nun hat er sein Recht auf sofortiges Arbeitslosengeld und eine angemessene Abfindung verwirkt.
Immer wieder steckt in Arbeitsverträgen der Teufel im Detail. „Ob allgemeine Beschäftigungskonditionen, Urlaub oder Befristung – hier gilt es, Stolperfallen vorzubeugen“, sagt der Rechtsanwalt Rainer Vetter, Experte für Arbeitsrecht von der Böblinger Kanzlei Eberspächer & Klein. Auf eine voreilige Unterschrift von Arbeits-, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen folgen Konsequenzen, von denen Sie womöglich keine Ahnung hatten. Bis jetzt… mehr →
Es gehört zu den ehernen Gesetzen, die ewig gelten: Starke Persönlichkeiten eiern nicht herum. Wer seine Karriere anstoßen will, der trifft konsequente Entscheidungen – gerade auch in eigener Sache. Das Credo dieser Menschen lautet: liebe es, lass es oder ändere es. So gewinnen sie Klarheit im Kopf und Hartnäckigkeit im Handeln. Die folgenden Fragen helfen, mehr Klarheit über die eigenen Ziele zu verschaffen:
Ich bräuchte mal deinen Rat …
Den gebe ich dir gerne. Aber bevor man einen Rat einholt, sollte man sich stets drei Fragen stellen. Darf ich dir diese Fragen stellen? Wäre das okay für dich?
Das war aber noch nicht die erste Frage…? Ja, klar. Frag mich einfach!
Also gut, hier kommt die erste Frage: Suchst du nach einem Rat oder nach einer Bestätigung? Versteh mich nicht falsch, aber viele Menschen, die jemanden um einen Rat bitten, wollen in Wahrheit nur eine Bestätigung für eine Entscheidung, die sie längst getroffen haben. Oder sie wollen einfach hören, dass sie im Recht sind. Ein Rat ist etwas, das man annehmen kann, aber nicht muss. In diesem Fall kann man aber keinen Rat geben, weil derjenige bereits gedanklich viel zu festgelegt ist. Zudem riskiert der Ratgeber, dass er am Ende dafür kritisiert wird, dass er eine unerwünschte Empfehlung ausgesprochen hat. So oder so endet die Sache für beide Seiten frustrierend und ineffizient.
Hm, und die zweite Frage?
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Markus Jung gründete 2004 das Portal Fernstudium-Infos, über das sich Studieninteressierte und Fernstudenten austauschen können. Seitdem hat es sich zu einem der umfangreichsten, deutschsprachigen Informationsangebote zu diesem Thema entwickelt, mit über 15.000 registrierten Nutzern. Im März erscheint sein mit Anne Oppermann verfasster Ratgeber “100 Fragen und Antworten zum Fernstudium” im Feldhaus Verlag. Jung ist auch am 18. März auf der Didacta in Köln (Stand J001b, Halle 10.1). mehr →
Gut, es gibt da diese Fragen, wie Sie in vielen Vorstellungsgesprächen gestellt werden. Immer wieder. Weit über 100 davon finden Sie auch in diesem Blog. In der Regel bereiten sich Kandidaten darauf gründlich vor, was Personaler in gewisserweise auch erwarten. Das Ergebnis sind auf Hochglanz polierte Antworten, die genauso klingen wie die Phrasen im Arbeitszeugnis Jahre später. Aber mal ehrlich: So richtig überzeugend ist das nicht. Deshalb – und als erfrischende Satire – an dieser Stelle einmal zehn brutale, nackte und ungeschönte Antworten auf typische Bewerbungsfragen, die womöglich viel öfter und viel näher an der Wahrheit liegen als Personalern lieb ist:
Früher war ich ein großer Musikfan von David Hasselhoff, aber heute stehe ich voll auf die Songs von Michael Wendler.