Weil heute der Europäische Datenschutztag ist, wurde ich jetzt schon ein paar Mal gefragt, ob etwa Personaler Profile in Online-Netzwerken auswerten und dazu im Vorstellungsgespräch Fragen stellen dürfen, Motto: “Ich habe gesehen, Sie betreiben privat auch die Seite Komasaufen.de. Wie, glauben Sie, passt das zum Image eines Piloten?”
Kurze Rücksprache beim Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Peter Groll. Erwartetes Ergebnis: Der Personaler darf das. Das Internet ist ein öffentlicher Raum, keine Privatsphäre! Grundsätzlich dürfen Personalverantwortliche sämtliche dort frei verfügbaren Daten von Bewerbern auswerten und im Jobinterview thematisieren, beziehungsweise den Kandidaten damit konfrontieren. Selbst bei halböffentlichen Netzwerken wie StudiVZ ist das erlaubt. Sobald jemand legal Zugang zu diesem Netz bekommt, kann er die dort zugänglichen Informationen nutzen. Einzige Ausnahme: Profile, die wirklich privat und damit nur ausgewählten Freunden zugänglich sind. Aber in dem Fall bekommt man die Anfrage des Personalers ja mit. Undercover-Anfragen sind dagegen illegal.
Das alles gilt für Bilder, Blogs, Videos, Kommentare und Forenbeiträge natürlich genauso. Jeder, wirklich jeder, sollte sich deshalb genau überlegen, was er im Internet öffentlich und unter seinem Klarnamen publiziert – und zwar bevor er oder sie das online stellt. Denn die Daten werden…
- …verlinkt,
- …weitergeleitet,
- …gefunden,
- …gesammelt,
- …analysiert,
- …thematisiert,
- …verwendet!
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