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Tarifvertrag: Die wichtigsten Arten & Inhalte einfach erklärt

Ein Tarifvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen den Tarifvertragspartnern. Das sind Gewerkschaftsmitglieder auf der einen und Arbeitgeber auf der anderen Seite. Durch die Tarifautonomie geschieht dies unabhängig vom Staat. Dabei haben Tarifverträge gegenüber normalen Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile – aber damit verbunden sind auch offene Fragen. Hier bekommen Sie alle Antworten: Wir erklären, welche Arten unterschieden werden und unter welchen Bedingungen ein Tarifvertrag für Sie gilt…



Tarifvertrag: Die wichtigsten Arten & Inhalte einfach erklärt

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Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung über wichtige Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen. Er ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Gewerkschaften (stellvertretend für die Arbeitnehmer) und den Arbeitgeberverbänden (bei Verbandstarifen stellvertretend für den Arbeitgeber) beziehungsweise einzelnen Arbeitgebern (bei Haus-, Firmen- oder Werkstarif). Die rechtliche Grundlage des Tarifvertrags – in Österreich Kollektivvertrag, in der Schweiz Gesamtarbeitsvertrag genannt – ist das Tarifvertragsgesetz (TVG).

Arbeitszeit, Lohn und Gehalt oder Urlaubstage werden zwischen den Tarifparteien ausgehandelt und auf Arbeitsverhältnisse angewendet. Durch die sogenannte Tarifbindung sind die Inhalte des Vertrags für beide Seiten verpflichtend.

Welche Funktionen erfüllt ein Tarifvertrag?

Darüber hinaus erfüllen Tarifverträge weitere wichtige Funktionen:

  1. Schutzfunktion
    Durch Tarifverträge werden Mitarbeiter geschützt. Aufgrund der verbindlichen Vorgaben für individuelle Arbeitsverträge können Arbeitgeber nicht einseitig die Arbeitsbedingungen bestimmen.
  2. Friedensfunktion
    Den Vertragsparteien ist es während der Laufzeit des Tarifvertrags untersagt, Arbeitskämpfe bezüglich der geregelten Inhalte zu führen. Für die Dauer können somit keine weiteren Forderungen zu bereits geklärten Themen gestellt werden.
  3. Ordnungsfunktion
    In Tarifverträgen werden für den Bereich (eine Branche oder einen Arbeitgeber) allgemeingültige Standards etabliert. Durch die Ordnungsfunktion können sich alle Beteiligten daran orientieren.
  4. Verteilungsfunktion
    Durch die enthaltenen Regelungen zu Gehaltstabellen, Entgeltgruppen und Bezahlungen sollen Arbeitnehmer am Wohlstand der Gesellschaft und dem Sozialprodukt teilhaben.

Unterschied zwischen Arbeit- und Tarifvertrag

Sowohl Arbeits- als auch Tarifverträge bestimmen die Rahmenbedingungen und wichtige Fragen zum Beschäftigungsverhältnis. Allerdings gibt es große Unterschiede: Der Arbeitsvertrag ist eine individuelle Abmachung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber. Darin wird eine Leistung gegen eine entsprechende Bezahlung vereinbart.

Ein Tarifvertrag regelt die Bedingungen für alle Gewerkschaftsmitglieder und innerhalb ganzer Branchen. Er steht in der Hierarchie der Abkommen höher und ist bindend. In der Praxis werden die Regelungen oft nicht nur auf Gewerkschaftsmitglieder, sondern auch andere Mitarbeiter angewendet.

Ein weiterer Unterschied ist die unmittelbare Wirkung des Tarifvertragsgesetz es. Es bedarf keiner weiteren Vereinbarung oder Bestätigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Verstoßen Regelungen im Arbeitsvertrag dagegen, sind sie ungültig. Die individuellen Dienstverträge müssen sich deshalb immer im Rahmen der Tarifvereinbarungen bewegen. Dabei besteht grundsätzlich Tarifvorrang.

Ausnahme durch das Günstigkeitsprinzip

Durch den Tarifvorrang gelten die Vorgaben aus dem Tarifvertrag, wenn im einzelnen Arbeitsvertrag ungünstigere Regelungen getroffen wurden. Das Wohl des Arbeitnehmers steht im Vordergrund. Durch das Günstigkeitsprinzip wird immer die Regelung genutzt, die ein Vorteil für den Mitarbeiter ist.

Falls im Arbeitsvertrag bessere Konditionen ausgehandelt wurden, als sie der Tarifvertrag vorsieht, gilt der Arbeitsvertrag.


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Inhalt von Tarifverträgen

Tarifverträge enthalten einen schuldrechtlichen (obligatorischen) Teil, der die Rechte und Pflichten umfasst, und einen normativen Teil, der arbeitsrechtliche Normen festsetzt. Dieser ist für Arbeitnehmer besonders interessant, denn er befasst sich mit dem Arbeitsverhältnis und den zugehörigen Fragen.

Die wichtigsten Inhalte eines Tarifvertrages für Mitarbeiter sind:

Arbeitszeiten

Neben einer Verkürzung der Arbeitszeit geht es häufig um die konkrete Ausgestaltung. Dazu können Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit zählen. Auch Regelungen zu täglichen Pausen und Höchstarbeitszeiten sind Inhalt von Tarifverträgen.

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Gehalt

Ein häufiger Streitpunkt und eine der wichtigsten Forderungen der Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen ist das Gehalt beziehungsweise der Lohn der Arbeitnehmer. Hierbei wird festgelegt, wie viel die Arbeitnehmer verdienen oder in welchen Schritten das Gehalt erhöht wird.

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Arbeitsbedingungen

Die Bedingungen, unter denen eine Aufgabe zu erledigen ist, kann im Arbeitsalltag einen großen Unterschied für die Arbeitnehmer machen. Sind sie Lärm, Staub oder Abgasen ausgesetzt? Arbeiten sie im Freien, ist die Arbeit überwiegend körperlich oder im Sitzen? Davon hängen Wohlbefinden, aber auch die Gesundheit ab. Aus diesem Grund fordern Gewerkschaften verstärkt bessere Arbeitsbedingungen.

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Kündigungsfristen

Häufig werden in Tarifverträgen längere Kündigungsfristen als die gesetzlichen vereinbart. Dies ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit und wird beispielsweise im öffentlichen Dienst in § 34 TVöD geregelt. Ebenso können aber auch kürzere Kündigungsfristen als die gesetzlich vorgesehenen Fristen vereinbart werden. Neben Kündigungen und Entlassungen regelt ein Tarifvertrag auch Einstellungsmodalitäten bei neuen Arbeitsverhältnissen.

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Urlaubsanspruch

Das Bundesurlaubsgesetz regelt lediglich den gesetzlichen Mindestanspruch. Durch die Verhandlungen der Gewerkschaft kann ein Tarifvertrag nach oben abweichen und für Arbeitgeber mehr Urlaubstage herausholen.

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Zusatzleistungen

Auch zusätzliche Leistungen an die Arbeitnehmer – beispielsweise in Form von Weihnachtsgeld oder betrieblicher Altersvorsorge – können im Tarifvertrag vereinbart werden. Welche genauen Leistungen hier geregelt werden, variiert von Branche zu Branche.

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Wann gilt ein Tarifvertrag für mich?

Es gibt zigtausende Tarifverträge in Deutschland, für Mitarbeiter lautet die entscheidende Frage: Gilt ein Tarifvertrag für mich? Grundsätzlich gibt es dafür drei Möglichkeiten:

  1. Tarifwirkung

    Sie sind Mitglied in der Gewerkschaft und Ihr Arbeitgeber Teil des Arbeitgeberverbandes, der den Tarifvertrag geschlossen hat? Dann fällt Ihr Arbeitsverhältnis unter die Tarifwirkung und die getroffenen Vereinbarungen sind für Sie gültig.

  2. Einzelvertragliche Vereinbarung

    Die Gültigkeit eines Tarifvertrages kann im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Selbst wenn Sie nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, kann geregelt werden, dass der Tarifvertrag für Ihre Beschäftigung angewendet wird. Dahinter steht die sogenannte Gleichstellungsabrede. Es handelt sich um eine Klausel im Arbeitsvertrag, anhand derer ein tarifgebundener Arbeitgeber festlegt, dass ein Tarifvertrag und alle eventuell nachfolgenden Tarifregelungen (dynamische Verweisungsklausel) auch für diesen Arbeitnehmer gelten.

  3. Allgemeinverbindlichkeit

    Es besteht die Möglichkeit, dass ein Tarifvertrag durch den Bundesarbeitsminister in den Status der Allgemeinverbindlichkeit gehoben wird. Dies kann passieren, wenn die Tarifwirkung nicht ausreicht, um die verschiedenen Arbeitnehmer einer Branche zu schützen.

  4. Eine mögliche Ausnahme: Es gibt Fälle, in denen der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist, dieser jedoch eine Satzung enthält, die eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (so genannte OT-Mitgliedschaft) ermöglicht. Gewerkschaften sprechen hier von Tarifflucht, denn die Inhalte des Tarifvertrages sind für den Arbeitgeber nicht mehr bindend.

    Wann gilt kein Tarifvertrag?

    Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass die bloße Existenz eines Tarfivertrages für die eigene Branche eine Bezahlung nach Tarif bedeutet. Es gilt: So lange weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer tarifgebunden sind, existiert für den Arbeitgeber keine Pflicht, sich hinsichtlich der Arbeitszeit oder des Gehalts daran zu orientieren. Es können dann auch schlechtere Konditionen ausgehandelt werden.

    Allerdings hat der Tarifvertrag eine Nachwirkung. Tritt ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus, verliert dieser nicht sofort seine Gültigkeit. Die Tarifbindung endet erst, wenn der Tarifvertrag tatsächlich ausläuft.

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    Gibt es einen Tarifvertrag in der Zeitarbeit?

    Im öffentlichen Dienst oder der Versicherungsbranche sind Tarifverträge ganz normal. Aber gibt es auch im Niedriglohnsektor, der oft über Zeitarbeit läuft, tarifliche Vereinbarungen? Dieser Bereich hat keinen guten Ruf und gilt als schlecht bezahlt.

    Durch eine Equal-Pay-Regelung wird die Bezahlung von Leiharbeitern nach neun Monaten an das Gehalt der Stammbelegschaft angepasst. Zusätzliche existieren Tarifverträge zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). Über Entgelttarifvertrag, Manteltarifvertrag und weiteren Abmachungen werden Rahmenbedingungen, Mindeststundenentgelte, Zulagen und andere Aspekte geregelt.

    Arten und Beispiele für Tarifverträge

    Die bekanntesten Tarifverträge sind die, von denen die meisten Arbeitnehmer betroffen sind. Große Beispiele sind folgende Branchen:

  • Öffentlicher Dienst – Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD)
  • Medizin – Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen (MFA)
  • Einzelhandel – Tarifvertrag Handel (Tv-H)
  • Versicherung – Tarifvertrag für die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche (TVF)
  • Bau – Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)
  • Metallverarbeitung – Entgelt-Rahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie (ERA)

Deutlich wird: Tarifvertrag ist noch lange nicht gleich Tarifvertrag. Bei der Betrachtung sollten deshalb verschiedene Arten unterschieden werden.

Unterscheidung nach Vertragsparteien

Tarifverträge können sich bereits dadurch unterschieden, wer die Vereinbarungen aushandelt und wer davon betroffen ist:

  • Verbandstarifvertrag

    Diese Art wird auch Branchen- oder Flächentarifvertrag genannt und ist die häufigste Form des Tarifvertrages in Deutschland. Er hat Gültigkeit für eine Branche oder einen vorher festgelegten Tarifbezirk, wie zum Beispiel ein bestimmtes Bundesland. Da sie meist auf regionaler Ebene geschlossen werden, gibt es geringfügige Unterschiede zwischen den Verträgen.

  • Firmentarifvertrag

    Dieser Vertrag entsteht zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen. Er wird auch Haustarifvertrag genannt. Bekannte Beispiele für Firmentarifverträge sind der Tarifvertrag zwischen der IG Metall und dem Automobilhersteller Volkswagen oder der Firmentarifvertrag zwischen der IG Bergbau, Chemie, Energie mit den großen Mineralölkonzernen. Orientiert sich dieser Tarifvertrag an branchenspezifischen Tarifen oder werden Inhalte von branchenspezifischen Verbandstarifverträgen übernommen, ist vom Anerkennungstarifvertrag die Rede.

  • Mehrgliedriger Tarifvertrag

    Dies ist eine speziellere Form des Tarifvertrages. Als Vertragspartner können auf beiden Seiten mehrere Parteien stehen. Es können beispielsweise fünf Gewerkschaften gleichzeitig mit mehreren Arbeitgeberverbänden verhandeln. Sofern es nicht anders festgelegt ist, bestehen hier mehrere Verträge, die von jeder Tarifpartei getrennt gekündigt oder geändert werden können. Genauso kann aber festgehalten werden, dass alle oder bestimmte Rechte nur gemeinsam angewendet werden können. Man spricht dann von Einheitstarif.

Unterscheidung nach Inhalt

Eine Unterscheidung ist auch anhand des Inhalts möglich. Die folgende Liste zeigt inhaltliche Arten von Tarifverträgen:

  • Manteltarifvertrag

    Der Manteltarifvertrag (auch als Rahmentarifvertrag bezeichnet) beschäftigt sich mit wichtigen Fragen des Arbeitsverhältnisses. Dazu zählen die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch oder Kündigungsfristen. Ein Vorteil dieser Verträge ist ihre lange Laufzeit, die teilweise sogar unbegrenzt sein kann.

  • Gehaltstarifvertrag

    Um eine angemessene Entlohnung der Mitglieder zu garantieren, schließen Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden Gehaltstarifverträge ab. Dadurch können Arbeitnehmer, für die der Vertrag gilt, sicher sein, nicht unter Tarif bezahlt zu werden. Er regelt zudem die Einteilung in verschiedene Lohn- und Gehaltsgruppen, die aufgrund der Arbeitsinhalte der einzelnen Arbeitnehmer voneinander unterschieden werden. Die Laufzeiten sind deutlich kürzer als beispielsweise bei einem Manteltarifvertrag.

  • Anschlusstarifvertrag

    Ein Tarifvertrag, der zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung gekündigt wird und mit neu verhandelten Vereinbarungen direkt im Anschluss wirksam wird, wird als Anschlusstarifvertrag bezeichnet.

  • Paralleltarifvertrag

    Dieser Tarifvertrag ähnelt dem Anerkennungstarifvertrag, da Tarifverträge gleichen Inhaltes von verschiedenen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen und deren Inhalte anerkannt werden.

  • Notlagentarifvertrag

    Diese Art von Tarifvertrag (auch als Sanierungstarifvertrag bezeichnet) tritt in Kraft, wenn eine wirtschaftliche Notlage oder Insolvenz des Unternehmens vermieden werden soll. Verbunden sind damit häufig Einbußen im Bereich der Sonderzahlungen und Arbeitsverlängerungen ohne Lohnausgleich. Im Gegenzug gilt es betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern.

Vorteile eines Tarifvertrags

Eine Tarifvereinbarung soll die strukturelle Ungleichheit der Arbeitnehmerseite gegenüber der Arbeitgeberseite ausgleichen. Dabei hat der Tarifvertrag viele Vorteile – nicht nur für Angestellte, sondern letztlich alle Beteiligten. Unsere Übersicht zeigt die wichtigsten Pluspunkte:

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Höherer Lohn
    Im Vergleich verdienen Angestellte in tarifgebundenen Unternehmen besser. Laut Statistischem Bundesamt kann der Lohn eines Facharbeiters in der Metallindustrie ohne Tarifbindung 11,20 Euro betragen, während sein Kollege mit Tarifbindung einen Stundenlohn von bis zu 20,65 Euro erhält.
  • Stärkere Einflussnahme
    Durch die Gewerkschaften können Arbeitnehmer bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln. So wurde durch die IG Metall der Einstieg in die Bildungsteilzeit geschaffen. Sie ermöglicht einem Arbeitnehmer eine Weiterbildung in Teilzeit (oder auch kompletter Freistellung) bei entsprechender Lohn- oder Gehaltsreduktion.
  • Transparente Gehälter
    Ohne Tarifvertrag werden die Gehälter mit jedem Mitarbeiter individuell ausgehandelt. Es besteht die Möglichkeit, dass zwei Mitarbeiter identische Arbeit verrichten, aber unterschiedliche vergütet werden. Eine ungerechte Entlohnung kann den Betriebsfrieden erheblich stören, zu Neid und Motivationsverlust führen.
  • Kürzere Reaktionszeit
    Die kurzen Laufzeiten von Lohn- und Gehaltstarifverträgen ermöglichen eine Teilnahme an den wirtschaftlichen Entwicklungen.
  • Kürzere Arbeitszeiten
    Arbeitnehmer mit Tarifvertrag arbeiten oft deutlich kürzer: In der Metall- und Elektroindustrie werden beispielsweise in Westdeutschland 35 Stunden durchschnittlich gearbeitet (Ostdeutschland: 38 Stunden). Dem gegenüber steht eine wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit von 40 Stunden bei nicht tarifgebundenen Unternehmen.
  • Besserer Schutz
    Rahmen- und Manteltarifverträge haben üblicherweise lange Laufzeiten. Das schützt vor zu schnellen Änderungen (und damit Verschlechterungen) der individuellen Arbeitsverträge.
  • Mehr Urlaub
    Der gesetzliche Urlaubsanspruch garantiert dem Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage Erholungsurlaub. Wer hingegen einen Metalltarifvertrag hat, erhält bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage Urlaub und zusätzlich die Hälfte des Monatsgehalts als Urlaubsgeld oben drauf.

Vorteile für Unternehmen

  • Gleiche Wettbewerbsbedingungen
    Der Tarifvertrag setzt Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen. Das heißt, dass jedes tarifgebundene Unternehmen einer Branche oder Region zu gleichen Arbeitsbedingungen und bei gleichem Lohn seine Arbeitnehmer beschäftigt. Tarifverträge übernehmen somit eine Kartellfunktion.
  • Keine Streiks
    Für die Dauer des Tarifvertrages gilt die oben angesprochene Friedenspflicht: Den Arbeitnehmern ist es währenddessen untersagt zu streiken. Das bedeutet für die Arbeitgeber wiederum Planungs- und Kalkulationssicherheit.
  • Bessere Planbarkeit
    Der Arbeitgeber kann Lohnkosten besser kalkulieren, da die Rahmenbedingungen von Arbeitsverträgen nicht jedes Mal mit einem neuen Arbeitnehmer individuell verhandelt werden müssen.
  • Größere Effizienz
    Ein Flächentarifvertrag bedeutet für die Unternehmen eine Arbeitserleichterung, da ein zeit- und kostenträchtiger Aufwand für eigene Tarifverhandlungen wegfällt.

Vorteile für den Staat

  • Keine Gesetze notwendig
    Nur Gewerkschaft und Arbeitgeberverband verhandeln miteinander. Das bedeutet eine Arbeitsentlastung für den Staat, der anderenfalls durch Gesetze regulierend eingreifen würde, so beispielsweise beim Mindestlohngesetz. Das steht nach Ansicht von Arbeitgeberverbänden konträr zur Tarifautonomie.
  • Nur eine Schlichterposition
    Verhärten sich dennoch die Fronten zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, nimmt der Staat die Rolle eines Schlichters ein.

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[Bildnachweis: Bacho by Shutterstock.com]

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