Ein Arbeitnehmer, der Überstunden mit dem Argument verweigert, dass er sonst die gesetzlich zulässige Arbeitszeit von täglich 10,5 Stunden überschreitet, darf nicht wegen Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 6 Sa 53/07).