Ein Arbeitnehmer, der Überstunden mit dem Argument verweigert, dass er sonst die gesetzlich zulässige Arbeitszeit von täglich 10,5 Stunden überschreitet, darf nicht wegen Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 6 Sa 53/07).
Über Stunden – Nicht länger als 10,5 Stunden arbeiten
Fundsachen, Job
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derherold
Ich nehme an, daß damit *täglich* gemeint ist.
Oder in der Medienbranche *wöchentlich* ?
Jochen Mai
Hahaha, nein, gemeint war schon “täglich” – ich ergänze das. Danke.
Henning
Wo sind denn diese 10,5 Stunden festgelegt und was passiert, wenn man drüber ist? Macht es einen Unterschied, ob die Stunden einen direkten Einfluss auf das Gehalt oder die restliche Arbeitszeit haben (bei Bezahlung pro Stunde oder Gleitzeit)?
Jochen Mai
@Henning: Die einschlägigen Paragrafen findest du im BetrVG und dem AZG. Exemplarisch sei dieser Link angeführt.
Henning
Danke, hilft mir schon sehr weiter. Diese Beschränkung gilt also vor allem für den Arbeitgeber. Wenn ich von mir aus mehr als zehn Stunden arbeite, sollte es ja dann kein Problem geben.
Jochen Mai
Doch. Eventuell schon – aber für Ihren Chef. Nach der neueren Rechtsprechung ist der nämlich (vereinfacht ausgedrückt) für Ihr Wohlergehen auf der Arbeit verantwortlich. Falls Sie also häufig länger arbeiten, er das sieht und mindestens billigt (Anweisung wäre schlimmer) und Sie von der vielen Arbeit krank werden, könnten Sie Ihren Chef gar verklagen.