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Überlastungsanzeige: Sorry Chef, ich kann nicht mehr!

Höhere Ziele, kürzere Deadlines, gleichzeitiger Personalabbau und Umstrukturierungen – mit einer Überlastungsanzeige machen Arbeitnehmer darauf aufmerksam, dass sie eine persönliche Grenze erreicht haben. Mitarbeiter zeigen damit dem Chef, dass die Aufgaben zu viel werden oder der Druck zu groß ist. Mitarbeiter schützen sich mit einer Überlastungsanzeige selbst und weisen auf mögliche Gefahren der wachsenden Arbeitsbelastung hin. Wir erklären, was eine Überlastungsanzeige ist, warum sie ein wichtiges Mittel ist und was Sie dazu wissen sollten…



Überlastungsanzeige: Sorry Chef, ich kann nicht mehr!

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Was ist eine Überlastungsanzeige?

Die Überlastungsanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Dienstherren, die darauf hinweist, dass die Situation am Arbeitsplatz zu einer Überlastung führen, die potenzielle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit des Mitarbeiters bergen. Diese Überforderung hat dabei nichts mit Unvermögen des Arbeitnehmers zu tun. Sie ist ein Resultat von Arbeitsbedingungen und/oder organisatorischen Mängeln, die er nicht beeinflussen kann.

Gerade in der Pflege und andere sozialen Berufen, aber auch in weiteren Bereichen, passt der Personalschlüssel nicht zum tatsächlichen Arbeitsaufkommen. Immer mehr Arbeit wird auf immer weniger Personal verteilt. Die Kapazitäten der Mitarbeiter werden dabei dauerhaft überschritten. Mit der Überlastungsanzeige werden Vorgesetzte darauf hingewiesen, dass sich etwas ändern muss.

Gründe für die Überlastungsanzeige

In erster Linie schützt die Überlastungsanzeige Mitarbeiter vor den Risiken einer dauerhaften Überforderung im Beruf. Wer langfristig jeden Tag über seinen körperlichen und psychischen Grenzen hinausgehen muss, leidet früher oder später unter ernsthaften gesundheitlichen Problemen. Der Hinweis dient aber nicht nur eigenen Interessen, sondern auch denen des Unternehmens und möglichen Drittbetroffenen. Sie schützt etwa Patienten, deren ausreichende Pflege infolge der Überlastung nicht gewährleistet werden kann.

Im Gesundheitswesen ist die Überlastungsklage ein Instrument, um Arbeitgeber deutlich auf drohende Gefahren für Patienten oder Bewohner hinzuweisen, sofern keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unternommen werden.

Erklärung zur Begrifflichkeit

Der Begriff Überlastungsanzeige wird zwar im Arbeitsrecht gebraucht, ist aber genau genommen kein juristischer Fachbegriff. Rechtlich setzt sich die Überlastungsklage aus Teilen des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitsvertrags (Nebenpflichten) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zusammen.

Da es kein geschützter Begriff ist, werden teilweise andere Bezeichnungen synonym verwendet:

  • Entlastungsanzeige
    Dieser Begriff weist darauf hin, dass die Beschäftigten sich mit der Überlastungsanzeige vor allem entlasten wollen – gerade im Schadensfall ist das von Bedeutung.
  • Gefährdungsanzeige
    Bei der Gefährdungsanzeige werden die möglichen Gefahren (für Mitarbeiter, den Arbeitgeber oder Dritte) in den Vordergrund gestellt, die von der dauerhaften Überlastung ausgehen.
  • Qualitätsanzeige
    Hier liegt der Schwerpunkt darauf, dass gewisse zuvor definierte Qualitätsstandards nicht mehr eingehalten werden können.
  • Präventionsanzeige
    Diese Bezeichnung weist darauf hin, dass Gefahren vorgebeugt werden sollen. Diese müssen noch nicht eingetreten sein, sind aber bereits absehbar, wenn sich nichts ändert.


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Inhalt: Was schreibt man in eine Überlastungsanzeige?

Es gibt keine eindeutigen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen, die den Inhalt der Überlastungsanzeige vorschreiben. Die Mitteilung ist somit nicht an eine feste Form gebunden und (in der Theorie) sogar mündlich möglich. Wir raten jedoch dringend zur schriftlichen Überlastungsanzeige. Diese ist nachweisbar und wird ernster genommen.

Der Inhalt einer Überlastungsanzeige sollte möglichst konkret die Situation am Arbeitsplatz beschreiben und verdeutlichen, warum die Überlastung auftritt und welche Konsequenzen diese hat. Diese Aspekte sollten enthalten sein:

  • Datum
  • Name (möglicherweise Personalnummer)
  • Abteilung oder Bereich, um den es geht
  • Beschreibung der Situation und Probleme
  • Berufliche Konsequenzen (Beschwerden, Fehler, sinkende Qualität, fehlende Betreuung…)
  • Persönliche Konsequenzen (Überstunden, Krankheiten, körperlicher und psychische Belastungen…)
  • Folgen für das Unternehmen
  • Mögliche Lösungsvorschläge
  • Aufforderung zur Handlung und Änderung der Bedingungen
  • Unterschrift

Überlastungsanzeigen müssen immer persönlich eingereicht werden, eine Sammelbeschwerde ist nicht möglich.

Hat eine Überlastungsanzeige Nachteile?

Manche Arbeitnehmer haben Angst, dass eine Überlastungsanzeige Nachteile mit sich bringen könnte. Schließlich konfrontieren Sie den Chef direkt mit einigen Missständen im Job und fordern ein, dass dieser etwas unternimmt. Allerdings haben Mitarbeiter hier das Recht auf ihrer Seite – geregelt in § 612a Bürgerliches Gesetzbuch.

Es darf kein Nachteil für Mitarbeiter entstehen, die in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben. Und genau dieses Recht auf eine Überlastungsanzeige gehört dazu.

Überlastungsanzeige Muster

Max Mustermann
Personalnummer: 123456
Abteilung: Pflegestation A1
Datum TT.MM.JJJJ

An die Geschäftsführung
Musterstraße 1
12345 Neustadt

Anzeige einer Arbeitsüberlastung seit TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Pflegestation A1 ist es seit dem TT.MM.JJJJ zu einer erheblichen Arbeitsüberlastung gekommen. Um negative Folgen für die Abteilung und mein Arbeitsverhältnis vorzubeugen, weise ich Sie hiermit auf diese Umstände hin.

Verursacht wurde die Überlastung verursacht durch

  • ungeplanten Personalausfall
  • Urlaub von Personal
  • unbesetzte Stellen in der Abteilung
  • einen akuten Notfall
  • erhöhtes Arbeitsaufkommen
  • Nichteinhaltung der Pausenzeiten
  • Nichteinhaltung der Arbeitszeiten gem. § 3 ArbZG.

Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar:
_________________

Aus diesem Grund war es nicht möglich,

  • die anfallenden Arbeiten fristgerecht zu erledigen
  • die erforderliche Qualität meiner Arbeitsleistung sicherzustellen

Dies betrifft im Einzelnen folgende Tätigkeiten:
_________________

Ich warne vor möglichen Schäden insbesondere in folgenden Bereichen:
_________________

Ich betone zudem ausdrücklich, dass etwaige Fehler oder die unsachgemäße Erledigung von Aufgaben durch die beschriebene Überlastung hervorgerufen wurden. Mögliche Schadensersatzforderungen weise ich daher zurück. Da die Ursache in der Organisation der Abteilung liegt, werde ich auch etwaige Ermahnungen oder Abmahnungen zurückweisen.

Die Überlastung hatte diese persönlichen Konsequenzen zur Folge:
_________________

Ich empfehle folgende Maßnahmen zur Behebung:
_________________

Ich bitte Sie hiermit, entsprechende Maßnahmen zur Entlastung zu ergreifen.

Mit freundlichem Gruß
Unterschrift

Kopie an den Betriebsrat am TT.MM.JJJJ

Muster als Download (WORD)

Muster als Download (PDF)


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Überlastungsanzeige: Gibt es eine Pflicht?

Sowohl für Arbeitnehmer als auch Beamte besteht eine Pflicht zur Überlastungsanzeige, wenn eine Situation am Arbeitsplatz untragbar geworden ist. Diese lässt sich aus den Nebenpflichten im Arbeitsvertrag ableiten und ist in § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sowie § 241 Absatz 2 und § 242 BGB festgehalten.

Deutlich konkreter werden die Nebenpflichten des Arbeitnehmers in § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erläutert. Dort heißt es:

(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

(2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.

Pflicht auch für Beamte

Auch Beamte sind zur Überlastungsanzeige verpflichtet, diese gilt auch im Beamtenrecht. Beamte können gemäß bestimmter Vorschriften sogar schadensersatzpflichtig sein, wenn sie einer Pflicht zur Überlastungsklage nicht nachkommen: für Bundesbeamte ist es § 63 Bundesbeamtengesetz , der dies regelt. Bei Landesbeamten wird in § 36 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die Vorschrift gleichlautend festgehalten. Wird diese Pflicht verletzt, sind laut § 75 BBG Bundesbeamte und gemäß § 48 BeamtStG Landesbeamte zum Schadensersatz verpflichtet.

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Davor schützt eine Überlastungsanzeige

Arbeitnehmer und Beamte sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit, aber auch für die anderer Personen verantwortlich. Dabei geht es nicht nur um körperliche Unversehrtheit. Die Folgen von Überlastung zeigen sich beispielsweise durch…

  • Fehler in der Tätigkeit,
  • längere Bearbeitungszeiten,
  • Beschwerden von Kunden,
  • Fristversäumnisse und
  • Regressansprüche.

Die Überlastungsanzeige soll auch Schadensersatzansprüche vermeiden, die infolge der Überlastungssituation auftreten können. Denn nur wenn der Arbeitgeber unterrichtet ist, kann er seinen Verpflichtungen nachkommen, wie sie in § 618 BGB festgehalten sind.

Aber es sind längst nicht nur Fehler oder drohende Schadensersatzansprüche durch geschädigte Patienten oder Angehörige: Der Beschäftigte selbst läuft Gefahr, in einen Burnout zu rutschen. Dauerhafte Überlastung und der enorme Stress bleiben nicht ohne Folgen. Symptome eines Burnouts können sein:

Die Überlastungsanzeige ist so gesehen der offizielle Weg der Abgrenzung, Sie sagen damit nein: Bis hierhin und nicht weiter.

Reaktion des Arbeitgebers

Ein guter Arbeitgeber, der seine Arbeit und seine Pflichten ernst nimmt, wird mit Kenntnis der Überlastungsanzeige handeln und versuchen, die Probleme entsprechend anzugehen. Werden keine Änderungen eingeleitet, vernachlässigt er seine Fürsorgepflicht.

Leider reagieren manche Führungskräfte anders. Sie üben Druck aus oder drohen mit Kündigung. Solche Risiken können Sie minimieren, indem Sie sich Unterstützung holen, beispielsweise durch Kollegen und gleichzeitig mehrere Überlastungsanzeigen einreichen.

Um der Forderung nach Entlastung entsprechend Gewicht zu verleihen, sollten Sie außerdem die Unterstützung des Betriebsrats oder Personalrats hinzuziehen und eine Kopie der Überlastungsanzeige anfertigen.

Welche Folgen hat eine Überlastungsanzeige?

Für Ihre Arbeit ändert sich nicht sofort etwas. Auch wenn Sie mit einer Überlastungsanzeige die Verantwortung für zukünftig entstehende Fehler infolge der Überlastung abgeben, sind Sie nach wie vor in der Pflicht, mit der gebotenen Sorgfalt Ihren Aufgaben nachzugehen.

Eine Überlastungsanzeige ist kein Freibrief für schlampige Arbeit. Und Sie liefern Ihrem Chef keinen Grund, Sie in irgendeiner Form der unberechtigten Überlastungsanzeige zu beschuldigen.

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[Bildnachweis: Azat Valeev by Shutterstock.com]

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