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Üble Nachrede: Das kostet den Job

Als Mitarbeiter sollte man mit Äußerungen über Chef, Kollegen oder Arbeitgeber besser vorsichtig sein. Wer hier den falschen Ton anschlägt, kann sicher sein, zumindest der Arbeitsatmosphäre nachhaltig zu schaden. Im schlimmsten Fall ist sogar der gesamte Job gefährdet, wenn man mit dem Gesagten über die Stränge schlägt. Üble Nachrede sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, passiert jedoch immer wieder – entweder unbeabsichtigt, aber auch aus Wut oder Kalkül. Diese Fälle landen regelmäßig vor dem Arbeitsgericht. Hier zeigt sich, wie ernst üble Nachrede ist und dass Arbeitnehmer sich nicht alles erlauben können, wenn sie an ihrem Job hängen…



Üble Nachrede: Das kostet den Job

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Üble Nachrede: Was versteht man darunter?

Was eine Beleidigung ist, weiß jeder. Etwas komplizierter ist bei bei übler Nachrede. Der Begriff ist zwar sehr geläufig und jeder kann damit auch irgendetwas anfangen, aber wirklich sicher sind sich nur wenige. Daher zunächst einmal zur Begriffserklärung:

Allgemein versteht man unter übler Nachrede ein Verhalten und vor allem Äußerungen, die dem Ruf einer anderen Person schaden sollen. Konkret wird dies in §186 des Strafgesetzbuches benannt. Hier heißt es…

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist […]

Der üblen Nachrede macht man sich dann schuldig, wenn man Unwahrheiten über jemanden verbreitet, die Ruf und Ansehen – beispielsweise am Arbeitsplatz, in der Branche, aber auch in der Öffentlichkeit – schaden. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Kollege durch üble Nachrede bei einer Beförderung übergangen wird oder sogar seinen Job verliert, weil plötzlich die Runde macht, dass dieser seinen Pflichten nicht nachkommt und gegen seinen Arbeitsvertrag verstößt.

Im Gesetz wird auch deutlich, dass üble Nachrede keine Kleinigkeit ist. Wer sich schuldig macht, muss mindestens mit einer Geldstrafe, möglicherweise aber auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Schwere Fälle, in denen die üble Nachrede schriftlich verbreitet wurde, können sogar Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren bedeuten.

Üble Nachrede ist auch im Internet strafbar

In der scheinbaren Anonymität des Internets fühlen sich viele so sicher, dass sie Beleidigungen oder Hass-Kommentaren freien Lauf lassen. Facebook und andere Social Media sind dabei auch immer wieder die Plattformen von übler Nachrede. Es werden Gerüchte verbreitet, Informationen gestreut und Cybermobbing betrieben. Doch sollten Sie nie vergessen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Vor dem heimischen Computer mag es Ihnen vielleicht nicht so vor kommen, doch wenn Sie im Internet – beispielsweise auf Facebook oder in einem Forum – Unwahrheiten über eine andere Person erzählen, die dieser schaden, können Sie dafür belangt werden. Sie sollten sich deshalb genau überlegen, ob Sie Ihrem Ärger digital Luft machen wollen oder ob es sich wirklich lohnt, falsche Informationen ins Netz zu stellen.

Auf der anderen Seite bedeutet dies, dass Sie sich im Internet längst nicht alles gefallen lassen müssen. Wenn Sie herausfinden, dass jemand schlecht über Sie redet oder Sie in Verruf bringt, können Sie dagegen vorgehen.


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Üble Nachrede: Wehren Sie sich!

Üble Nachrede kann nicht nur Folgen für Ihren Ruf und Ihre Karriere haben, es ist auch eine psychische Belastung. Das Umfeld hat plötzlich eine sehr schlechte Meinung von Ihnen, es werden Unwahrheiten verbreitet, mit denen Sie sich immer wieder konfrontiert sehen und bereits nach kurzer Zeit kann die Energie und auch der Willen fehlen, dagegen anzukämpfen. Betroffene ziehen sich meist immer weiter zurück, um sich den Nachwirkungen der üblen Nachrede zu entziehen.

Genau das ist in vielen Fällen die falsche Reaktion – auch wenn sie noch so verständlich ist. Um mit übler Nachrede richtig umzugehen, sollten Sie sich unbedingt dagegen wehren. Das heißt zunächst einmal, dass Sie den ursprünglichen Verbreiter der falschen Informationen zur Rede stellen. Widerstehen Sie dem Drang, laut zu werden oder mit Beschimpfungen um sich zu werfen, sondern machen Sie stattdessen sachlich aber mit Nachdruck deutlich, dass Sie das Verhalten nicht einfach dulden werden.

Je nach dem, wie sich die üble Nachrede auf Ihre Karriere oder Ihren Stand beim Arbeitgeber ausgewirkt hat, sollten Sie auch nicht zögern, einen Anwalt einzuschalten, um mögliche rechtliche Wege prüfen zu lassen. Suchen Sie auch unbedingt das Gespräch mit dem Chef, um die Situation zu klären. Hier helfen Argumente, die entkräften, was über Sie gesagt wurde. Zwar müssen Sie sich nicht für die Lügen rechtfertigen, die andere über Sie verbreiten, doch hilft es dabei, Kollegen und Vorgesetzte vom Gegenteil zu überzeugen und Ihren Ruf wieder herzustellen.

Ansonsten gilt: Ein möglichst offener Umgang hilft dabei, die üble Nachrede zu entkräften. Enttarnen Sie diese als das, was sie ist: Haltlose Behauptungen, die nur darauf abzielen, jemand anderem zu schaden. Gelingt das, fällt das negative Bild auf den Verbreiter solcher Informationen zurück und Sie beweisen wahre Größe.

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Wann kann üble Nachrede den Job kosten?

Unternehmen und Arbeitgeber müssen nicht untätig zusehen, wenn ein Mitarbeiter schädliche Lügen verbreitet oder Rufschädigung betreibt. Zu diesem Schluss kommt auch die Rechtsprechung immer wieder, wenn Mitarbeiter versuchen, sich gegen eine Kündigung zu wehren – nicht selten ohne Erfolg. Die Gerichte gehen in ihren Urteilen davon aus, dass es für den Arbeitgeber im Anschluss an die üble Nachrede des Mitarbeiters nicht zumutbar sei, die Zusammenarbeit weiterzuführen. So bleiben die Kündigungen bestehen.

Ob die üble Nachrede wirklich den Job kostet, wird zwar von Fall zu Fall individuell entschieden, dennoch zeigen sich einige Gemeinsamkeiten, die eine Kündigung zur Folge haben können.

  • Nachhaltige Rufschädigung
    Ein entscheidender Faktor ist der nachhaltig rufschädigende Effekt der Äußerungen. Kritik ist erlaubt, muss aber sachlich sein und sich auf Tatsachen berufen. Besteht das Ziel einer Äußerunig oder eines Verhaltens einzig darin, einem anderen zu schaden, greifen Arbeitsgerichte hart durch.
  • Nachprüfbare Fakten
    Wer sich nur Märchen ausdenkt, um den Ruf anderer zu schädigen, hat vor dem Arbeitsgericht schlechte Karten. So blieb die Kündigung einer Mitarbeiterin bestehen, die den Chef des Alkoholismus beschuldigt hatte, ohne dass es Gründe oder Beweise für diese Anschuldigung gab. Eine echte Meinungsäußerung auf Basis nachprüfbarer Fakten fällt hingegen nicht so schnell in die üble Nachrede.

Beispiel für eine Klage zur üblen Nachrede

In Thüringen kandidierte eine Dame bei den Kommunalwahlen und trat als parteilose Kandidatin gegen den amtierenden Landrat an. Sie warb für sich unter anderem mit einem Handzettel, der kurz vor der Wahl einem lokalen Anzeigenblatt beigefügt war .Dort stellte sie ihre politischen Leitlinien vor und kritisierte die Politik des derzeitigen Amtsinhabers – dummerweise gleichzeitig ihres Chefs – wie folgt:

„Wie der jüngste Umweltskandal in B. und der Subventionsbetrug am Rathaus in C. beweist, deckt der amtierende Landrat sogar die Betrügereien im Kreis. Ich stehe für eine transparente Politik, die Gesetze einhält und die Pflichtaufgaben im Landkreis überprüft.“ Und wie reagierte ihr Chef darauf? Natürlich mit einer fristlosen Kündigung wegen Beleidigung und übler Nachrede.

Der Fall ging bis vor das Bundesarbeitsgericht, wo die Dame schließlich gewann. Die Meinungsäußerung der Klägerin stand im Vordergrund, da ihre Aussagen im Rahmen des Wahlkampfes erfolgten. Mitarbeiter müssen immer darauf achten, keine unrichtigen Tatsachen zu verbreiten, so das Bundesarbeitsgericht. Wer Falsches in die Welt setzt, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Dagegen sind Werturteile prinzipiell geschützt, solange sie keine Beleidigung oder eine Schmähkritik darstellen.


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Üble Nachrede vom Chef: Was tun, wenn der alte Arbeitgeber lästert?

Leider verhalten sich auch Arbeitgeber bei ihren Äußerungen zu Mitarbeitern nicht immer korrekt, gerade dann, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Immerhin ist es üblich, dass Personaler mit ehemaligen Arbeitgebern oder Ex-Chefs von Bewerbern Kontakt aufnehmen, um sich nach deren Leistungen und Verhalten am Arbeitsplatz zu erkundigen. Blöd für den Mitarbeiter, wenn der alte Chef dann wenig Gutes über den ausgeschiedenen Kollegen zu berichten hat – oder sogar üble Nachrede praktiziert.

Dies müssen Mitarbeiter sich nicht gefallen lassen und juristisch ist es heikel, dem Ex-Kollegen Übles nachzusagen. Die meisten Arbeitsgerichte verstehen dabei keinen Spaß und verdonnern den ehemaligen Arbeitgeber auch schon mal zu einer saftigen Strafe. So geschehen bei einem Unternehmen, das dem neuen Arbeitgeber lediglich „bestätigte“, dass der Zeugnistext im Verlauf eines arbeitsgerichtlichen Prozesses zustande gekommen sei. Die Führungskraft wurde daraufhin nicht eingestellt – und verklagte seinen Ex-Chef. Für die Richter stand fest, dass das neue Arbeitsverhältnis aufgrund der üblen Nachrede nicht zustande gekommen war (AZ 2 Sa 144/83). Der Ex-Arbeitgeber musste noch einmal ein halbes Jahresgehalt an den Kläger zahlen.

Tipps, wie Sie auf üble Nachrede vom Ex-Chef reagieren

Allerdings ist es schwer, eine solch fiese Mitgift nachträglich zu beweisen. Zumal man selbst dann vielleicht ein paar Euro herausholen kann, den Job aber trotzdem nicht bekommt. Und der ist im Zweifel mehr Wert. Was also können Sie gegen mögliche Lästereien tun?

  1. Zum Telefon greifen

    Auch wenn der Ärger groß ist: Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe. Falls es stichhaltige Anzeichen dafür gibt, dass Ihr alter Chef nicht vorhat, Sie zu loben, rufen Sie ihn an. Einen Versuch ist es wert und mehr als auflegen kann er nicht. Schildern Sie ihm die Situation, wie Sie ist: „Ich fürchte, wenn Sie Derartiges über mich erzählen, werde ich so schnell keinen neuen Job finden. Ist das Ihr Ziel oder können wir einen fairen Modus finden, der meiner beruflichen Zukunft nicht weiter im Weg steht?“ Wichtig ist, dass Sie ein solches Gespräch mündlich führen, E-Mails sind dafür gänzlich ungeeignet. Es sei denn, Sie haben vor, Ihren Ex-Chef in eine Falle zu locken und wollen Beweise für seinen Rufmord sammeln.

  2. Den Stolz zähmen

    Mal ehrlich: Im Grunde ist es nur der eigene Stolz, der Sie davon abhält, dem Tyrannen von einst einen weiteren Triumph zu gönnen. Jetzt anrufen und womöglich zugeben, dass Sie immer noch von ihm abhängig sind? Niemals!!! Eine ritterliche Haltung. Aber auch dumm, denn genau den Triumph bekommt er jetzt. Überwinden Sie Ihren Stolz und zeigen Sie Einsicht, dass Sie sich damals womöglich falsch verhalten und aus dem Fehler gelernt haben. Und im Zweifel: Spielen Sie dem Widerling die Nummer eben nur glaubhaft vor.

  3. Einen Umweg gehen

    Wenn es die Unternehmenskultur und -struktur zulässt, können Sie den ehemaligen Boss auch umgehen. Sprechen Sie gezielt die Personalabteilung an. Oder den Chef Ihres Ex-Chef. Schildern Sie, dass Sie keinen Job finden, weil ihr ehemaliger Vorgesetzter Ihnen schaden will. Unternehmen scheuen derlei potenziellen juristischen Sprengstoff. Deshalb wird dann oft eine pragmatische Lösung gefunden. Sicher, beliebter werden Sie dadurch nicht. Aber Sie bleiben so auch nicht unbedingt arbeitslos.

  4. Neue Fürsprecher suchen

    Eine Alternative ist, sich andere Referenzen innerhalb des Unternehmens zu suchen. Spätestens an diesem Punkt lohnt es sich, wenn Sie vorher ein gutes Netzwerk gepflegt haben. Dann können Sie auf andere vorgesetzte Fürsprecher zählen und den Bremsklotz ebenfalls ausmanövrieren.

  5. In die Offensive gehen

    Versuchen Sie nicht, eine schlechte Referenz im Lebenslauf zu verheimlichen. Personaler sind trainiert, Lücken im Lebenslauf aufzuspüren. Dort haken sie dann besonders gründlich nach. Besser ist, Sie gehen in die Offensive: Nicht indem Sie sich entschuldigen, sondern indem Sie die Zweifel an Ihrer Reputation Ihrerseits ins Zwielicht setzen.

    Geben Sie ruhig an, dass Sie bislang ein gutes Verhältnis zu Ihrem Ex-Chef hatten, dieses aber zum Schluss nachhaltig gestört wurde, weshalb Sie annehmen, dass er nicht allzu positiv über Sie redet. Ein guter Personaler wird jetzt mindestens auch Ihre Version hören wollen und Sie nicht sofort aussortieren (vorausgesetzt, der Rest stimmt). In diesem Fall sollten Sie im Vorstellungsgespräch allerdings auch eine anständige Begründung für die atmosphärischen Störungen vorbringen können.

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[Bildnachweis: lavitrei by Shutterstock.com]