Die letzten Jahre haben gezeigt: Auch Jobs bei vermeintlich soliden Unternehmen sind alles andere sicher, Arbeitslosigkeit kann daher grundsätzlich jeden treffen. Für hochqualifizierte Arbeitnehmer stellt eine solche Phase maximal ein Ärgernis dar, ein neuer Job ist in der Regel schnell gefunden. Anders sieht es allerdings bei Arbeitnehmern aus, die einen fast ausgestorbenen Beruf erlernt haben. Das ist gar nicht so selten, denn die Berufsbilder haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. In diesem Fall kann eine Umschulung der richtige Weg sein – vielleicht sogar mit der Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit.
Mir ist natürlich klar, dass eine Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur bei den meisten Lesern keine Begeisterung auslösen wird. Doch das negative Bild beruht in vielen Fällen auch auf Vorurteilen und negativen Presseberichten, die Praxis sieht jedoch oft anders aus. Denn viele der in den Medien gezeigten Beispiele beziehen sich auf das Jobcenter, der für Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz vier genannt – zuständigen Behörde. Diese unterscheidet sich deutlich von der Arbeitsagentur.
Mehr Spielraum und Ressourcen
Die Bundesagentur für Arbeit ist für Empfänger von Arbeitslosengeld I zuständig und rechtlich im Sozialgesetzbuch III angesiedelt. Für Sie als Kunde ist das von Vorteil, denn das SGB III bietet den Mitarbeitern der Arbeitsagentur deutlich größere Spielräume und Fördermöglichkeiten als das Sozialgesetzbuch II, in dem das Jobcenter angesiedelt ist. Auch die finanzielle Ausstattung der Arbeitsagentur ist – im Verhältnis von Fördermitteln zu Kunden – deutlich besser, als dies beim Jobcenter der Fall ist.
Die Zielsetzung der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur ist klar: Möglichst viele Kunden in Arbeit zu bringen, bevor sie in das Arbeitslosengeld II rutschen. Ein Förderinstrument ist dabei die Umschulung.
Voraussetzungen und Chancen
Um eine Umschulung von der Arbeitsagentur genehmigt zu bekommen, müssen Sie Ihren Sachbearbeiter davon überzeugen, dass Sie in Ihrem erlernten Beruf keine realistische Chance mehr haben. In der Praxis bedeutet das: Ist Ihr Beruf auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt, ist eine Förderung möglich.
Auch wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten können, ist eine Umschulung denkbar. Dann werden sich jedoch auch die Krankenkassen einschalten. Wer allerdings einfach keine Lust mehr auf seinen Job hat, darf sich keine Chancen ausrechnen.
Eine weitere Voraussetzung: Der Beruf in den Sie umschulen wollen muss realistische Jobchancen bieten. Idealerweise haben Sie sich dazu bereits im Vorfeld Gedanken gemacht und auch schon recherchiert, so dass Sie Ihrem Sachbearbeiter bereits verschiedene Optionen vorlegen können. Ganz wichtig: Stellen Sie Ihren Sachbearbeiter niemals vor vollendete Tatsachen! Erstens können Sie die Entscheidungen gar nicht treffen und zweitens kann er sich sonst übergangen fühlen und wütend reagieren. Ihre Chancen auf eine Umschulung reduzieren sich dann drastisch.
Umfang und Ablauf
Sollten Sie Ihren Sachbearbeiter überzeugen können, müssen Sie die Förderung beantragen. Wichtig: Lassen Sie sich die Zusage unbedingt schriftlich geben, rein mündliche Absprachen sind im Streitfall – selbst mit einem anwesenden Zeugen – nicht viel wert. Die Finanzierung der Umschulung geschieht dann über einen so genannten Bildungsgutschein. Dieser deckt Ausbildungs- und Fahrtkosten ebenso ab wie die Unterbringung und Verpflegung bei Übernachtungen im Rahmen der Ausbildung.
Beachten Sie bitte: Die Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes müssen Sie gesondert klären, diese ist in der Regel nicht Teil des Bildungsgutscheines. Die Höhe liegt jedoch auf keinen Fall unter Ihrem bisherigen Arbeitslosengeld.
Tipps und Tricks
Um Ihre Chancen auf die Förderung und einen problemlosen Umgang mit der Arbeitsagentur zu erhöhen, sollten Sie die folgenden Tipps beachten:
- Treten Sie stets höflich und freundlich bei der Arbeitsagentur auf. Die meisten Sachbearbeiter werden es Ihnen dann gleich tun.
- Informieren Sie sich im Vorfeld über Fördermöglichkeiten und rechtlichen Grundlagen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.
- Bereiten Sie sich gründlich vor und bringen Sie einige Alternativ-Berufe zum Gespräch mit.
- Beantragen Sie Förderungen möglichst zu Beginn des Monats, sonst riskieren Sie, dass das Budget der jeweiligen Arbeitsagentur aufgebraucht ist und eine Förderung nicht zulässt.
- Fixieren Sie grundsätzlich alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich und lassen Sie sich alle Bescheide unbedingt in Schriftform geben.
- Zeigen Sie Ihrem Sachbearbeiter, dass Sie arbeiten wollen und können. Beides ist leider nicht selbstverständlich.
- Anträge und Formulare finden Sie hier.
- Potenzielle Umschulungen und Kurse können Sie unter anderem im KURSNET der Arbeitsagentur recherchieren.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
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Astrid Bülter
Gute Tipps für potentielle Umschüler, mit einem kleinem Fehler. Das Budget der Agenturen und Jobcenter ist nicht monatlich aufgeteilt, sondern gilt für das ganze Jahr. Oftmals ist es schlauer, sich am Ende eines Jahres für eine Umschulung/Weiterbildung zu bewerben, da dann die noch vorhandenen Gelder ausgegeben werden müssen.
Christian Mueller
Hallo Astrid,
danke für deinen Kommentar. Mir ist klar, dass das Budget der Arbeitsagenturen für ein Jahr zugewiesen wird. Allerdings weiß ich aus meiner Arbeit mit den Arbeitsagenturen – ich war einige Jahre Seminarleiter in der Erwachsenenbildung und habe da mit verschiedenen Klienten Umschulungen und Weiterbildungen beantragt – dass mit diesem Budget sehr unterschiedlich umgegangen wird.
Viele Arbeitsagenturen teilen das Budget intern monatlich auf – daher mein Tipp zu Monatsanfang zu kommen – manche geben den größten Teil bereis in der ersten Jahreshälfte aus. Dass gegen Jahresende noch viele Fördermittel übrig sind, habe ich ehrlich gesagt noch nie erlebt. Wo hast du diese Erfahrung denn gemacht?
Gruß,
Christian
Hernandez
wäre es nicht logischer zu beginn eines jahres einen versuch zu machen?
im übrigen finde ich den beitrag etwas flach. benimmregeln im umgang mit der afa – schön und gut. aber wie untermauere ich mein anliegen auf einen umschulungswunsch.. was, wenn man in einer region lebt, in der man als “über”qualifiziert eingestuft wird, die örtliche arbeitsmarktsituation kaum ein passendes angebot parat hat, und ganz andere als der eigene beruf mehr erfolg zur aufnahme einer tätigkeit verspricht?
oder wenn spezielle dinge wie zb ein sprachkurs oder der erwerb der fahrerlaubnis die chancen enorm erhöhen würden? also eher eine weiterbildung..
wie steht es da mit den chancen nett und höflich zum ziel zu kommen?
Christian Mueller
Hallo Hernandez,
du vermischst in deinem Kommentar zwei verschiedene Themen, nämlich Weiterbildung und Umschulung, die müssen allerdings getrennt behandelt werden.
Zu deiner ersten Frage: Wenn sich die Berufschancen “nur” im regionalen Arbeitsmarkt schlecht darstellen, wirst du mit dem Wunsch nach einer Umschulung vermutlich schlechte Karten haben. Es ist zwar vom konkreten Sachbearbeiter abhängig, doch wenn die Arbeitschancen in anderen Regionen besser sind, habe ich oft schon die Aufforderung zum Umzug gehört. Umschulungen werden in der Regel wirklich nur dann genehmigt, wenn es in diesem Beruf keine realistischen Chancen mehr gibt. Überqualifizierung ist übrigens aus Sicht der Arbeitsagentur etwas völlig anderes als keine Chancen im erlernten Beruf – leider.
Zu deiner zweiten Frage: Das ist dann das Themengebiet Weiterbildung, dazu hatten wir vor kurzem einen Artikel zu Fördermöglichkeiten, der allerdings nicht speziell auf die Arbeitsagentur eingeht: http://karrierebibel.de/weiterbildung-finanzieren-hier-gibt-es-fordergelder/.
Bei den von dir genannten Sprachkursen oder Führerscheinen hängt es stark davon ab, welche internen Vorgaben deine Arbeitsagentur vor Ort hat. Diese beruhen auf der Erfahrung, die die Arbeitsagentur mit der jeweiligen Maßnahme gemacht hat. Heißt Konkret: Wenn die Arbeitsagentur vor Ort – das ist bei jedem Standort unterschiedlich – gute Erfahrungen mit der Maßnahme und einer anschließenden Arbeitsaufnahme hat, wird der Sachbearbeiter diese vermutlich genehmigen. Es gibt jedoch auch Maßnahmen, die in einzelnen Arbeitsagenturen gar nicht finanziert werden.
Beispiel aus meiner Arbeit in der Erwachsenenbildung: Die Arbeitsagentur Waiblingen hat meinem Teilnehmer den LKW-Führerschein vor einigen Jahren problemlos finanziert, die Agentur in Stuttgart hat das zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen – drei Monate später war der LKW-Führerschein jedoch auch dort wieder möglich. Grundsätzlich musst du – um den Sachbearbeiter zu überzeugen – ihm möglichst stichhaltige Argumente vorlegen, dass du durch diese Maßnahme einen Job findest und aus dem Arbeitslosengeld fällst. Einige Agenturen – Jobcenter sind da noch strikter – finanzieren bestimmte Maßnahmen daher nur bei Vorliegen einer Einstellungszusage durch ein Unternehmen, im Extremfall muss es sogar ein gültiger Vorvertrag sein.
Gruß,
Christian
Astrid Bülter
Hallo Christian,
ich habe selber 2 Jahre bei der Agentur für Arbeit gearbeitet und jetzt auf “der anderen Seite”, bei einem Bildungsträger, wo wir auch Umschulungen anbieten. Daher bin ich recht gut informiert, was diese Dinge angeht.
Meine Kontakte zu Agenturen und Jobcentern sind immer noch sehr gut – wenn du etwas dazu posten willst, biete ich dir gern an, dabei zu helfen…
Gruß
Astrid
Christian Mueller
Hallo Astrid,
deine Kompetenz bezweifle ich gar nicht, nur arbeite ich nach wie vor eng mit Arbeitsagenturen und Jobcentern zusammen (einige Klienten habe ich immer noch). Ich habe auch nicht gesagt, dass dein Kommentar falsch ist. Nur, dass meine Erfahrungen in der Praxis – an den Standorten an denen ich arbeite – andere sind. Und da du das System kennst weißt du, dass es da regional unterschiedliche Regelungen gibt.
Daher meine Frage: Auf welche Region bezieht sich deine Erfahrung denn? Wie bereits beschrieben habe ich die meisten erfolgreichen Anträge zum Monatsanfang durchbekommen, zum Jahresende war und ist es bei den hiesigen Agenturen jedoch immer problematisch, Förderungen zu bekommen.
Gruß,
Christian
Christian Mueller
@Astrid: P.S.: Was mich jedoch wirklich interessieren würde – und da gehe ich direkt auf dein Unterstützungsangebot ein – ist die Auswirkung der geplanten Anhebung der Verdienstgrenze für Mini-Jobs auf 450 Euro. Weißt du, ob und wie sich die Agenturen darauf einstellen und welche Auswirkungen sie davon für sich erwarten?
Gruß,
Christian
Hernandez
hallo christian, vielen dank für deine ausführliche antwort und deinen link zur weiterbildung/förderung..
schönes wochenende!
p.s. einen beruflich bedingten umzug habe ich grade hinter mir. :-)
Christian Mueller
Hallo Hernandez,
dann weiterhin viel Erfolg und ein schönes Wochenende.
Gruß,
Christian
Lars Hahn
Einige zusätzliche Anmerkungen noch zur Förderung mit Bildungsgutschein:
Weiterbildung ist eigentlich eher das Standardinstrument der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Die Umschulung wird nur selten genutzt, in der Regel nur dann, wenn jemand wirklich als ungelernt oder wieder ungelernt gilt.
Die Weiterbildung unterscheidet sich insofern, dass sie kürzer ist, an bereits Gelerntem anknüpft und zur Beseitigung von Defiziten dienen sollte. Insbesondere legt heute die Agentur für Arbeit Wert darauf, dass eine Notwendigkeit vorliegt.
Auch Fach- und Führungskräfte, ja sogar Akademiker, die arbeitssuchend sind, können eine Weiterbildung erhalten, wenn eine solche Notwendigkeit plausibel ist. Bei uns in der LVQ bieten wir ausschließlich für diese Zielgruppe Weiterbildungen an, die auch über den Bildungsgutschein gefördert werden können.
Wichtig bei der Auswahl sollte dabei die Art der Durchführung des Unterrrichts und die Qualität des Trägers sein. Man kann im Internet sich schnell ein Bild darüber machen, was Teilnehmer über den Anbieter sagen und ob z.B. echter Präsenzunterricht mit anerkannten Abschlüssen oder ob nur Telelearning stattfindet. Außerdem kann in einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort schnell die Qualität des Anbieters festgestellt werden. In unseren Erstgesprächen z.B. wird der Weiterbildungsbedarf gemeinsam anhand der bisherigen Karriere und der Ziele definiert. Karriereplanung quasi.
Förderung beruflicher Weiterbildung ist im Übrigen auch ein Instrument das die Jobcenter nutzen. Und hier sind auch viele Hochschulabsolventen gestrandet, die ja in der Regel keine Ansprüche bei der Agentur für Arbeit haben. Wir machen z.B. eine Absolventenoffensive genau für diese Zielgruppe und arbeiten insofern auch mit den Jobcentern ganz gut zusammen.