Die letzten Jahre haben gezeigt: Auch Jobs bei vermeintlich soliden Unternehmen sind alles andere sicher, Arbeitslosigkeit kann daher grundsätzlich jeden treffen. Für hochqualifizierte Arbeitnehmer stellt eine solche Phase maximal ein Ärgernis dar, ein neuer Job ist in der Regel schnell gefunden. Anders sieht es allerdings bei Arbeitnehmern aus, die einen fast ausgestorbenen Beruf erlernt haben. Das ist gar nicht so selten, denn die Berufsbilder haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. In diesem Fall kann eine Umschulung der richtige Weg sein – vielleicht sogar mit der Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit.

Mir ist natürlich klar, dass eine Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur bei den meisten Lesern keine Begeisterung auslösen wird. Doch das negative Bild beruht in vielen Fällen auch auf Vorurteilen und negativen Presseberichten, die Praxis sieht jedoch oft anders aus. Denn viele der in den Medien gezeigten Beispiele beziehen sich auf das Jobcenter, der für Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz vier genannt – zuständigen Behörde. Diese unterscheidet sich deutlich von der Arbeitsagentur.

Mehr Spielraum und Ressourcen

Die Bundesagentur für Arbeit ist für Empfänger von Arbeitslosengeld I zuständig und rechtlich im Sozialgesetzbuch III angesiedelt. Für Sie als Kunde ist das von Vorteil, denn das SGB III bietet den Mitarbeitern der Arbeitsagentur deutlich größere Spielräume und Fördermöglichkeiten als das Sozialgesetzbuch II, in dem das Jobcenter angesiedelt ist. Auch die finanzielle Ausstattung der Arbeitsagentur ist – im Verhältnis von Fördermitteln zu Kunden – deutlich besser, als dies beim Jobcenter der Fall ist.

Die Zielsetzung der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur ist klar: Möglichst viele Kunden in Arbeit zu bringen, bevor sie in das Arbeitslosengeld II rutschen. Ein Förderinstrument ist dabei die Umschulung.

Voraussetzungen und Chancen

Um eine Umschulung von der Arbeitsagentur genehmigt zu bekommen, müssen Sie Ihren Sachbearbeiter davon überzeugen, dass Sie in Ihrem erlernten Beruf keine realistische Chance mehr haben. In der Praxis bedeutet das: Ist Ihr Beruf auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt, ist eine Förderung möglich.

Auch wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten können, ist eine Umschulung denkbar. Dann werden sich jedoch auch die Krankenkassen einschalten. Wer allerdings einfach keine Lust mehr auf seinen Job hat, darf sich keine Chancen ausrechnen.

Eine weitere Voraussetzung: Der Beruf in den Sie umschulen wollen muss realistische Jobchancen bieten. Idealerweise haben Sie sich dazu bereits im Vorfeld Gedanken gemacht und auch schon recherchiert, so dass Sie Ihrem Sachbearbeiter bereits verschiedene Optionen vorlegen können. Ganz wichtig: Stellen Sie Ihren Sachbearbeiter niemals vor vollendete Tatsachen! Erstens können Sie die Entscheidungen gar nicht treffen und zweitens kann er sich sonst übergangen fühlen und wütend reagieren. Ihre Chancen auf eine Umschulung reduzieren sich dann drastisch.

Umfang und Ablauf

Sollten Sie Ihren Sachbearbeiter überzeugen können, müssen Sie die Förderung beantragen. Wichtig: Lassen Sie sich die Zusage unbedingt schriftlich geben, rein mündliche Absprachen sind im Streitfall – selbst mit einem anwesenden Zeugen – nicht viel wert. Die Finanzierung der Umschulung geschieht dann über einen so genannten Bildungsgutschein. Dieser deckt Ausbildungs- und Fahrtkosten ebenso ab wie die Unterbringung und Verpflegung bei Übernachtungen im Rahmen der Ausbildung.

Beachten Sie bitte: Die Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes müssen Sie gesondert klären, diese ist in der Regel nicht Teil des Bildungsgutscheines. Die Höhe liegt jedoch auf keinen Fall unter Ihrem bisherigen Arbeitslosengeld.

Tipps und Tricks

Um Ihre Chancen auf die Förderung und einen problemlosen Umgang mit der Arbeitsagentur zu erhöhen, sollten Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Treten Sie stets höflich und freundlich bei der Arbeitsagentur auf. Die meisten Sachbearbeiter werden es Ihnen dann gleich tun.
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über Fördermöglichkeiten und rechtlichen Grundlagen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.
  • Bereiten Sie sich gründlich vor und bringen Sie einige Alternativ-Berufe zum Gespräch mit.
  • Beantragen Sie Förderungen möglichst zu Beginn des Monats, sonst riskieren Sie, dass das Budget der jeweiligen Arbeitsagentur aufgebraucht ist und eine Förderung nicht zulässt.
  • Fixieren Sie grundsätzlich alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich und lassen Sie sich alle Bescheide unbedingt in Schriftform geben.
  • Zeigen Sie Ihrem Sachbearbeiter, dass Sie arbeiten wollen und können. Beides ist leider nicht selbstverständlich.
  • Anträge und Formulare finden Sie hier.
  • Potenzielle Umschulungen und Kurse können Sie unter anderem im KURSNET der Arbeitsagentur recherchieren.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!