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Verspätung im Job: Arbeitsrecht, Abmahnung & Tipps

Es gibt viele Gründe für eine Verspätung: Stau auf der Autobahn, Bahnstreik oder Sie sind einfach zu spät dran. Im Job verspäten sich Arbeitnehmer immer wieder. Die Frage: Drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn Sie unpünktlich sind? Wir erklären, was das Arbeitsrecht sagt – und geben Tipps, wie Sie sich bei einer Verspätung im Job richtig verhalten…



Verspätung im Job: Arbeitsrecht, Abmahnung & Tipps

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Verspätung: Droht eine Abmahnung?

Ob 5 Minuten oder eine halbe Stunde: Irgendwann ist jeder einmal zu spät am Arbeitsplatz. Stau oder Bahnstreik können die Anreise verzögern oder Sie haben die Snooze-Taste einmal zu oft gedrückt und verschlafen. Die große Sorge: Wie reagiert der Chef und droht gleich eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit?

Die gute Nachricht: Bei einer einmaligen Verspätung greift kein Unternehmen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Sie werden nicht gleich in die Personalabteilung bestellt, weil ein Zug ausgefallen ist und Sie etwas zu spät kommen.

Richtiges Verhalten bei Verspätung

Wie Ihr Chef reagiert, hängt aber auch von Ihrem Verhalten ab. Überspielen Sie Ihre Verspätung nicht und tun Sie nicht so, als sei nichts passiert. Motto: „Ich bin doch da, regen Sie sich nicht so auf!“ Damit schaden Sie sich mehr als mit der Unpünktlichkeit selbst. Übernehmen Sie die Verantwortung, halten Sie die Verspätung zu kurz wie möglich und arbeiten Sie daran, die Auswirkungen auf Aufgaben, Projekte, Kollegen oder Kunden so gering wie möglich zu halten.

Vorsicht bei ständiger Verspätung

Arbeitgeber zeigen Verständnis, wenn die Verspätung eine einmalige Ausnahme ist. Sind Sie hingegen ständig zu spät und liefern fadenscheinige Ausreden, ist das nicht nur unzuverlässig, sondern ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Ist Ihnen die Unpünktlichkeit zuzurechnen, muss der Arbeitgeber für die ausgefallene Arbeitszeit keinen Lohn zahlen und es kann zur Abmahnung kommen. Bei Wiederholungen droht gar eine Kündigung.

Zusätzlich ruinieren chronische Zuspätkommer ihren Ruf. Chef und Kollegen merken, wie unmotiviert, schlecht organisiert und dreist solche Mitarbeiter sind.


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Arbeitsrecht bei Verspätungen: Das müssen Sie wissen

Verspätungen können zu Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern und Arbeitgebern führen. Entsprechend sind sie auch ein Thema im Arbeitsrecht, um Rechte und Pflichten zu klären. Wir beantworten die häufigsten und wichtigsten Fragen zu Verspätungen:

Bin ich für die Verspätung selbst verantwortlich?

Ob Bahnstreik, Stau, wetterbedingte Verzögerungen oder andere Faktoren: Sie haben oftmals keinen Einfluss auf die Verspätung, die Verantwortung tragen Sie trotzdem! Arbeitnehmer haben das sogenannte „Wegerisiko“ auf Ihrer Seite. Es ist Ihre Aufgabe, pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen und falls nötig frühzeitig eine alternative Anreise zu planen.

Kann der Chef mich kündigen?

Ihr Chef kann Sie nicht einfach kündigen, weil Sie einmal verspätet zur Arbeit gekommen sind. Ein solcher Schritt setzt eine grobe und bewusste Pflichtverletzung voraus. Eine einfache Verspätung rechtfertigt keine Arbeitgeberkündigung. Zusätzlich muss vorher in der Regel eine Abmahnung erfolgen. Hier werden Sie zur Verhaltensbesserung aufgefordert und vor einer möglichen Kündigung gewarnt, wenn Sie sich erneut verspäten. Kommt es dann zu weiteren Verspätungen, können Sie den Arbeitsplatz verlieren.

Muss ich den Arbeitgeber informieren?

Sobald Sie absehen können, dass Sie nicht pünktlich sind, sollten Sie den Chef informieren. Das ist höflich, professionell und zeigt, dass Sie alles tun, um die Konsequenzen der Unpünktlichkeit abzumildern. Ihr Arbeitgeber weiß Bescheid und kann auf die Verspätung reagieren. Vielleicht muss für die Zeit ein Kollege Ihre Aufgaben übernehmen. Ein Anruf beim Arbeitgeber ist aber nicht nur guter Wille. Fehlende Information über eine absehbare Verspätung kann als Pflichtverstoß zu einer Abmahnung führen.

Muss ich die Zeit nacharbeiten?

Kommen Sie aus eigenem Verschulden zu spät, muss der Arbeitgeber für diese Zeit grundsätzlich keinen Lohn zahlen. Da Sie keine Arbeitsleistung erbringen, besteht kein Anspruch auf die Vergütung. Wollen Sie Ihr volles Gehalt beziehen, müssen Sie die Zeit deshalb nacharbeiten. In der Praxis zeigen sich viele Unternehmen jedoch kulant, solange die Verspätung eine Ausnahme ist. Ausnahmen gibt es bei unverschuldeteten Ereignissen, die zur Verspätung führen. Hier behalten Sie Ihren Lohnanspruch.

Kann ich von zu Hause aus arbeiten?

Wetter- und Verkehrschaos können den Arbeitsweg schwierig machen und lange Verspätungen bedeuten. Gleiches gilt bei langen Staus oder angekündigten Bahnstreiks. Eine Idee vieler Arbeitnehmer: Die Arbeit im Home Office erledigen. Eigenmächtig dürfen Sie eine solche Entscheidung nicht treffen. Es braucht klare Absprache und Zustimmung von Ihrem Vorgesetzten – am besten schriftlich.

Darf ich ein Taxi nehmen, wenn die Bahn ausfällt?

Der Zugverkehr steht still und Sie können nicht wie üblich mit der Bahn pendeln. Ein Taxi kann die Lösung sein, wenn Sie am Bahnhof feststecken. Dagegen ist nichts einzuwenden und vielleicht können Sie sogar eine Verspätung vermeiden. Die Kosten für die Taxifahrt tragen Sie allerdings selbst. Sie haben keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Zuschüsse vom Arbeitgeber.

Rückerstattungen bei Verspätung

Verspätungen aufgrund von einem Streik am Bahnhof oder Flughafen sind besonders frustrierend. Sie kommen zu spät, die Nerven liegen blank und das teure Ticker bringt Sie nicht weiter. Die tröstende Nachricht: Sie können Anspruch auf eine Entschädigung oder die Erstattung des Ticketpreises haben. Diese Regelungen gelten bei verspäteten Zügen:

  • Bei einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent. Bei 120 Minuten sind es 50 Prozent.
  • Verspätet sich ein gebuchter Zug um mehr als 20 Minuten, entfällt die Zugbindung und Sie können eine anderen Zug nehmen.
  • Haben Sie eine Zeitfahrkarte (etwa Wochen- oder Monatskarte) erhalten Sie bei mehr als 60 Minuten Verspätung pauschale Entschädigung.

Auch bei verspäteten Flügen können Sie Entschädigungen erhalten. Hier gilt:

  • Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden können Sie bei Flügen innerhalb der EU 250 bis 600 Euro bekommen. Ausnahmen sind außergewöhnliche Umstände oder ein Streik.
  • Ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline Verpflegung und Getränke zur Verfügung stellen.
  • Wird ein Flug auf den nächsten Tag verschoben, haben Sie Anspruch auf eine Übernachtung und den Transfer zum Hotel.

Diese Regelungen zu kennen ist, allerdings nur der erste Teil. Sie müssen Ihre Rechte und die Entschädigung einfordern. Sie müssen gegenüber Bahn oder Airline genau angeben, wann Sie von welchem Start- zu welchem Zielort reisen wollten und warum Sie eine Erstattung fordern.

Wollen Sie nicht alles selbst machen, gibt es Anbieter für diesen Service – für eine Sofortentschädigung müssen Sie jedoch auf 20 bis 25 Prozent der Summe verzichten.


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Verspätung: Was tun, wenn ich zu spät bin?

Können Sie selbst nichts für Ihre Verspätung, ist es verständlich, dass Sie genervt sind. Trotzdem müssen Sie in dieser Situation einen kühlen Kopf bewahren und sich richtig verhalten. Wir zeigen, was Sie tun sollten, wenn Sie sich im Job verspäten:

  • Informieren Sie Ihren Chef

    Sobald die Verspätung absehbar ist, rufen Sie Ihren Chef an oder schreiben eine E-Mail. Wer das nicht tut, wirkt gleichgültig und nimmt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, zu reagieren und falls nötig umzuplanen. Wichtig dabei: Bleiben Sie ehrlich und kommunizieren Sie klar, wie viel Sie zu spät kommen. Wenn Sie mindestens 45 Minuten zu spät kommen, dann sagen Sie das auch – es bringt nichts, von „ein paar Minuten“ zu reden, wenn Sie das nicht einhalten können.

  • Sprechen Sie mit den Kollegen

    Neben dem Vorgesetzten sollten Sie auch mit Ihren Kollegen sprechen. Steht ein gemeinsames Meeting an? Arbeiten Sie zusammen an wichtigen Projekten oder droht gar eine Deadline aufgrund der Verspätung zu kippen? Rufen Sie die betreffenden Mitarbeiter an und erklären Sie Ihre Lage. Geben Sie alle Informationen weiter, die Kollegen wissen müssen, um weiterzumachen oder einen Termin mit Kunden zu übernehmen.

  • Entschuldigen Sie sich

    Kommen Sie im Büro an, steht zunächst eine persönliche Entschuldigung für Ihr Zuspätkommen an. Melden Sie sich kurz beim Chef, sagen Sie, dass Sie ab jetzt da sind und entschuldigen Sie sich. Selbst, wenn Sie nichts für die Unpünktlichkeit können, sollten Sie dabei zur Verspätung stehen. Nennen Sie kurz den Grund, aber verzichten Sie auf Rechtfertigungen. Betonen Sie, dass es eine Ausnahme war und sich nicht wiederholen wird.

  • Holen Sie die Arbeit auf

    Die Verspätung können Sie nicht rückgängig machen, doch die verlorene Arbeitszeit bestmöglich aufholen. Holen Sie Telefonate nach, erledigen Sie liegengebliebene Aufgaben und arbeiten Sie besonders konzentriert. Je mehr Sie mit Leistungen und Ergebnissen überzeugen, desto schneller vergisst Ihr Chef eine einmalige Verspätung. Wenn Sie alle Aufgaben des Tages in gewohnter Qualität erledigen, minimieren Sie die Auswirkungen des verspäteten Arbeitsbeginns.


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