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Werkstudent: Gehalt, Voraussetzungen + 9 unschlagbare Vorteile

Studierende sind notorisch knapp bei Kasse. Abhilfe kann ein Job als Werkstudent schaffen. Der hat den Charme, dass Sie in einem Bereich arbeiten, der inhaltlich mit Ihrem Studium verwandt ist. Jobs für Werkstudenten gibt es oft in der Informatik, im Marketing und der Wirtschaft. Der Status als Werkstudent hat viele Vorteile, sowohl für den Studierenden als auch das Unternehmen. Unter welchen Voraussetzungen solche Jobs möglich sind und was Sie zur Sozialversicherung wissen müssen…



Werkstudent: Gehalt, Voraussetzungen + 9 unschlagbare Vorteile

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Definition: Wer gilt als Werkstudent?

Als Werkstudent gilt ein Studierender, der neben dem Studium noch einer Beschäftigung nachgeht. Im Gegensatz zu typischen Studentenjobs wie Kellnern oder Kassieren existiert oft eine inhaltliche Nähe zum späteren Beruf. Als Werkstudent gehen Sie einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach oder üben sogar eine selbständige Tätigkeit neben dem Studium aus.

Voraussetzungen für Werkstudenten

Als Werkstudent gelten Sie, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ordentliches Studium an Universität oder Fachhochschule
  • Studium ist die Haupttätigkeit
  • Maximal 20 Stunden pro Woche

Ausnahmen gelten lediglich in den Semesterferien, am Wochenende, bei Jobs mit Nachtschichten oder wenn der Job auf drei Monate begrenzt ist. Unter folgenden Voraussetzungen gelten nicht als Werkstudent (und sind somit sozialversicherungspflichtig):

Das bedeutet auch: Sobald Sie das Studium beenden oder es abbrechen, erlischt Ihr Status als Werkstudent.

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Gehalt: Was verdienen Werkstudenten?

Es lassen sich nur wenige pauschale Angaben zum Gehalt von Werkstudenten machen. Wie andere Arbeitnehmer auch, haben Sie Anspruch auf den Mindestlohn, der liegt bei 12,41 Euro pro Stunde (Stand 2024).

Bedeutet: Mit Mindestlohn liegt Ihr Gehalt als Werkstudent bei etwa 768 Euro, sofern Sie die volle Stundenzahl von bis zu 20 Wochenstunden arbeiten. Allerdings zahlen Betriebe mit Tarifbindung in der Regel höhere Stundenlöhne. Und auch so liegt der Stundenlohn in gefragten Bereichen wie etwa der IT-Branche höher. Hier können 12 bis 15 Euro pro Stunde möglich sein.

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Steuer: Wie viel darf ich als Werkstudent verdienen?

Auch als Werkstudent sind Sie steuerpflichtig. Wer unverheiratet und kinderlos ist, gehört üblicherweise in Steuerklasse I. Die Abzüge in dieser Lohnsteuerklasse sind zwar die höchsten, allerdings müssen Sie erst ab einem bestimmten Einkommen Steuern zahlen. In diesem Jahr liegt der Steuerfreibetrag bei 9.744 Euro, für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.

Das bedeutet für Sie: Erst auf einem Einkommen über monatlich 989 Euro fallen Steuern an. Im Rahmen der Steuererklärung können Sie sich mögliche Steuern aber zurückerstatten lassen.

Auswirkungen auf Bafög, Kindergeld, Waisenrente

Etwas schwieriger ist es, wenn Sie Bafög-Empfänger sind: Dann dürfen Sie nicht mehr als 451,82 Euro pro Monat verdienen. Heißt: Nicht mehr als 5.421,84 Euro im Jahr. Entscheidend ist der Bewilligungszeitraum. Mal etwas mehr ist kein Problem. Sobald Sie aber häufiger über diesen Verdienst kommen, wird Ihnen das zusätzliche Einkommen entsprechend vom Bafög abgezogen. Zuvor sollten Sie also genau abwägen, ob sich ein Nebenjob lohnt.

Anders sieht es beim Kindergeld aus. Hier haben Studenten unabhängig vom Einkommen bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf das Kindergeld. Es gilt allerdings auch hier die 20-Stunden-Regel. Wer seine Eltern oder einen Elternteil verloren hat, bezieht eine (Halb-)Waisenrente. Ein Werkstudent kann bis zum 27. Lebensjahr Waisenrente beziehen. Sie wird rückwirkend für bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt. Der Nebenerwerb eines Werkstudenten hat keinen Einfluss auf die Waisenrente, da mittlerweile die Einkommensabrechnung entfällt.


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Werkstudentenprivileg: Sozialversicherung bei Werkstudenten

Das sogenannte Werkstudentenprivileg ist wohl einer der größten Vorteile, wenn Sie als Werkstudent arbeiten. Dadurch sparen Sie nämlich bei der Sozialversicherung. Bei normalen Arbeitnehmern besteht oft ein deutlicher Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt. Werkstudenten haben mehr Netto vom Brutto, denn sie sind von den Abgaben für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Das gilt unabhängig von der Höhe Ihres Gehaltes.

Nicht befreit hingegen sind Sie von der Rentenversicherung. Davon können Sie sich theoretisch befreien lassen, sofern Sie Ihre Tätigkeit im Rahmen eines Minijobs ausüben. Allerdings erwerben sie damit dann keine Beitragszeiten. Und die Befreiung von der Arbeitslosenversicherung ist insofern nachteilig, dass Sie keinen Schutz vor Arbeitslosigkeit erwerben, also auch kein Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld erhalten.

Wichtig: Um vom Werkstudentenprivileg zu profitieren, müssen Sie dem Arbeitgeber regelmäßig den Nachweis Ihres Studiums in Form einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung einreichen. Nur so gelten Sie als ordentlicher Student und erfüllen die Kriterien zur Befreiung von den Beiträgen zur Sozialversicherung.

Krankenversicherung als Werkstudent

In der Regel sind Studenten bis zum 25. Lebensjahr automatisch über die Familie krankenversichert. Wer das 25. Lebensjahr überschreitet, muss sich selbst bei der Krankenkasse versichern. Die bietet günstige Studententarife, die um die 110 Euro pro Monat liegen. Eine andere Grenze liegt beim Einkommen: Die Studentenwerke weisen darauf hin, dass die Familienversicherung nur bis zu einem monatlichen Einkommen von maximal 470 Euro gilt. Sobald Sie darüber liegen, müssen Sie sich ebenfalls selbst versichern.

Welchen Urlaubsanspruch haben Werkstudenten?

Wie jeder andere Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wieviele Tage Ihnen im Einzelnen zustehen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Arbeiten Sie beispielsweise in einem Betrieb, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, wird sich Ihr Urlaubsanspruch danach richten.

Anderenfalls steht jedem Arbeitnehmer Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz zu. Das heißt, bei einer 5-Tage-Arbeitswoche à 40 Stunden sind das mindestens 20 Urlaubstage (entspricht vier Wochen). Als Werkstudent berechnet sich Ihr Urlaub wie bei Beschäftigten in Teilzeitarbeit. Ausschlaggebend ist nicht die Anzahl der Arbeitsstunden, sondern der Arbeitstage.

Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch können Sie immer errechnen, indem Sie die Anzahl der Arbeitstage mit vier multiplizieren. Wer beispielsweise an drei Tagen arbeitet, erhält 12 Tage Urlaub. Allerdings gilt das erst ab einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten.

9 Vorteile als Werkstudent

Auch wenn das Geld starke Motivation für einen Vertrag als Werkstudent ausüben dürfte: Es gibt viele weitere Gründe, die dafür sprechen:

1. Sie sammeln Praxiserfahrung

Während des Studiums machen viele Studenten nur ein oder zwei Praktika, um erste Berufserfahrung zu sammeln. Werkstudenten hingegen sammeln wertvolle Praxiserfahrung. Somit haben sie in späteren Bewerbungsprozessen einen Vorteil anderen Kandidaten gegenüber, denen diese Erfahrung noch fehlt. Bei ansonsten relativ gleichen Voraussetzungen kann das der entscheidende Unterschied sein, warum Werkstudenten den Job bekommen.

2. Sie können den Job als Pflichtpraktikum angeben

Damit Studierende mehr Praxiseinblick bekommen, sind Pflichtpraktika oft Teil des Studiums. Das Blöde: Diese Art Praktikum muss nicht vergütet werden. Wer auf ein zusätzliches Einkommen angewiesen ist, muss dann Studium, Pflichtpraktikum und Job unter einen Hut bekommen. Oder Sie finden einen Job als Werkstudent – dann können Sie sich die Tätigkeit als Pflichtpraktikum anrechnen lassen.

3. Sie knüpfen wichtige Kontakte

Als Werkstudent kommen Sie nicht nur mit anderen Studierenden, sondern vielen anderen Menschen völlig unterschiedlichen Alters und mit gänzlich anderem Hintergrund in Kontakt. Das weitet nicht nur den Horizont, sondern kann sich später noch einmal als nützlich erweisen.

4. Sie können Branchen und Unternehmen überprüfen

Als Werkstudent bekommen Sie einen sehr guten Eindruck davon, wie die spätere Arbeit bei einem Unternehmen und in einer Branche aussehen kann. Auf diese Weise können Sie Ihren Studienschwerpunkt auf einen bestimmte Richtung legen oder auch feststellen, dass etwas gar nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

5. Sie können Ihre Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben

Oft erhalten Werkstudenten die Möglichkeit, Ihre Abschlussarbeit direkt beim Unternehmen zu schreiben. Die Themen können sich dabei aus der Arbeit ergeben oder gemeinsam mit Betreuer und Arbeitgeber abgesprochen werden.

6. Sie hinterlassen Eindruck

Vorbehalte gegenüber Berufsanfängern, die vom harten Arbeitsleben keine Ahnung haben, gibt es zur Genüge. Eine Tätigkeit als Werkstudent entkräftet solche Vorurteile und macht sich im Lebenslauf immer gut.

7. Sie haben gute Bedingungen

Der Verdienst von Werkstudenten ist meist höher als etwa von typischen Studentenjobs wie Pizzalieferant und ähnlichen. Hinzu kommen die Arbeitsbedingungen: Bei anderen Jobs gibt es häufiger mal schwarze Schafe: Keinen Arbeitsvertrag, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – und das, obwohl Arbeitgeber dazu verpflichtet sind. Bestimmte Branchen wie die Baubranche oder Gastronomie sind zudem berüchtigt für Schwarzarbeit.

8. Sie sind flexibel

Die meisten Arbeitgeber wissen um veränderte Stundenpläne je nach Semester und ermöglichen veränderte Arbeitszeiten. Hinzukommt, dass viele Studenten in den Semesterferien gerne ihre Stundenzahl aufstocken möchten. Die fallen meist in die Urlaubszeit, wo also das festangestellte Personal urlaubsbedingt ausfällt. Werkstudenten eignen sich dann hervorragend als Urlaubsvertretung.

9. Sie haben eine Jobperspektive

Als Werkstudent kennt man Sie im Unternehmen. Damit haben Sie bereits einen Fuß in der Tür, können im besten Fall sofort übernommen werden oder erfahren früher, wo Positionen frei sind. Und Ihr Chef kann sogar noch ein gutes Wort für Sie einlegen. Vitamin B zahlt sich aus.

Bewerbung als Werkstudent

Für eine Bewerbung als Werkstudent benötigen Sie folgende Unterlagen:

Werkstudent Anschreiben: Was schreibe ich in einer Bewerbung?

Hier führen Sie aus, was Sie an dem Werkstudentenjob reizt und wieso Sie glauben, diese Stelle gut zu besetzen. Aufgebaut wird es folgendermaßen:

  1. Briefkopf

    Der enthält neben den Absenderdaten (Vor- und Nachname, Adresse, Telefon, E-Mail) die Empfängerdaten (Firmenname, Ansprechpartner, Adresse), das Datum und den Betreff. Es folgt die persönliche (!) Anrede.

  2. Anschreiben

    Dann beginnt das eigentliche Bewerbungsschreiben, bei dem Sie Ihre Motivation darlegen. Wählen Sie einen Einleitungssatz, der das Interesse weckt – vermeiden Sie auf jeden Fall „Hiermit bewerbe ich mich als…“.

  3. Hauptteil

    Im Hauptteil berichten Sie von sich und Ihren Schlüsselkompetenzen, die Sie für diesen Werkstudentenjob befähigen. Wichtig: Schneiden Sie Ihre Soft Skills und Erfahrungen auf das jeweilige Unternehmen zu und streichen Sie den Mehrwert für Ihren potenziellen Arbeitgeber heraus.

  4. Schluss

    Im letzten Abschnitt Ihres Anschreibens drücken Sie Ihre Zuversicht und Freude auf ein Vorstellungsgespräch aus. Signalisieren Sie Offenheit für mögliche Rückfragen. Falls erwünscht, können Sie Gehaltsvorstellungen angeben.

  5. Briefende

    Sie beenden Ihr Schreiben mit einer freundlichen Grußformel und Ihrer eigenhändigen Unterschrift (am besten mit Tinte). Als letztes listen Sie unter „Anlagen“ Ihren Lebenslauf, mögliche Zeugnisse und Zertifikate oder Arbeitsproben auf.

Werkstudent Lebenslauf: Wie baue ich den CV auf?

Ihren Lebenslauf (manchmal auch Curriculum Vitae, CV, genannt) verfassen Sie am besten antichronologisch, das heißt: Die letzte Position zuerst. Die meisten Werkstudenten haben ohnehin noch keine umfassende Berufserfahrung und der bisherige Schulbesuch dürfte wenig bedeutend sein. Standard ist außerdem der tabellarische Lebenslauf, den Sie folgendermaßen aufbauen:

  1. Titel
    Überschrift: „Lebenslauf“ oder „Lebenslauf Max Mustermann“
  2. Persönliche Angaben
    Vorname, Nachname, Geburtstag und Geburtsort, vollständige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, (Bewerbungsfoto)
  3. Beruflicher Werdegang
    Beruf, Jobs, Erfahrungen, Positionen
  4. Ausbildung
    Schule, Ausbildung, Studium, höchster Abschluss, Note, Auslandssemester, Praktika
  5. Besondere Kenntnisse
    Weiterbildungen, Zertifikate, Fremdsprachen, EDV- IT-Kenntnisse, Führerschein, Auszeichnungen, etc.
  6. Interessen und Hobbys
    Privates Engagement, Ehrenämter, eigene Projekte, relevante Hobbys
  7. Ort, Datum, Unterschrift
    Immer aktuelles Datum, Unterschrift eigenhändig mit Füller

Tipp

Pandemiebedingt verzichten Unternehmen momentan auf das klassische Vorstellungsgespräch und führen stattdessen lieber Videointerviews. Was Sie sonst noch so bei Gesprächen per Telefon und Video beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel zum Telefoninterview.



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[Bildnachweis: FGC by Shutterstock.com]

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