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Wohngemeinschaft: Definition, Gründung + 10 wichtige Tipps

Wenn es fürs Studium in eine fremde Stadt geht, ist eine Wohngemeinschaft (WG) für viele die ideale Wohnform: Günstigere Miete, neue Leute, mit denen man (idealerweise) gemeinsame Abende verbringt. Das Zusammenleben mit fremden Menschen kann aber auch eine Herausforderung bedeuten. Welche Vor- und Nachteile es gibt, worauf Sie beim Mietvertrag achten sollten plus: Tipps, wie das Zusammenleben funktioniert…



Wohngemeinschaft: Definition, Gründung + 10 wichtige Tipps

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Was bedeutet eine Wohngemeinschaft?

In einer Wohngemeinschaft leben Menschen zusammen, die weder miteinander verwandt oder verschwägert sind. Jede Person hat ein privates Zimmer. Allgemeine Räume wie Wohnzimmer, Küche und Bad stehen allen zur Verfügung. Je nach Größe der Wohnung leben meist zwischen zwei und fünf Personen in einer Wohngemeinschaft.

Wer in eine Wohngemeinschaft zieht, gibt ein Stück Freiheit und Privatsphäre auf. Dafür kann es je nach Lebensphase und Situation gute Gründe geben. Die meisten bringen Wohngemeinschaften mit Studenten in Verbindung, aber ebenso möglich ist eine Berufstätigen-WG oder eine Senioren-WG.

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Was braucht man, um eine WG zu gründen?

Ganz gleich, welcher Lebensabschnitt gerade vorliegt, kann eine Wohngemeinschaft als Zweckgemeinschaft fungieren oder zur zweiten Familie werden. Wenn Sie eine WG gründen wollen, sollten Sie Folgendes beachten:

Sinn der Wohngemeinschaft

  • Zweck-WG
    Hier raffen sich Leute zusammen, die alle ein gemeinsames Ziel verfolgen: Ein Dach über dem Kopf zu haben bei einigermaßen bezahlbaren Mieten. Da man sich nicht kennt, kann es passieren, dass Sie relativ anonym nebeneinander her leben und nur das Notwendigste teilen. Je nach Größe der Wohngemeinschaft sollten Sie darauf achten, dass sich Leute mit den ungefähr gleichen Werten und Vorstellungen finden, anderenfalls gestaltet sich das Zusammenleben schwierig.
  • Wunsch-WG
    Sie gründen gezielt mit vertrauten Leuten: Beispielsweise mit Kommilitonen oder mit Schulfreunden, die es glücklicherweise an denselben Studienort verschlagen hat. Vorteil: Sie haben gleich jemanden zur Hand, mit dem Sie gemeinsame Aktivitäten unternehmen können. Aber auch unter Freunden besteht Konfliktpotenzial. Häufig erlebt man zum ersten Mal das Koch-, Wohn- und Putzverhalten so hautnah mit. Nur weil es Freunde sind, muss es nicht auf allen Ebenen passen.
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Suche nach Wohngemeinschaft oder Mitbewohner

  • Zeitraum
    Regelmäßig zu Semesterbeginn wird der Wohnungsmarkt mit Wohnungssuchenden überschwemmt. Wer kann, sollte sich frühzeitig um ein WG-Zimmer kümmern, da der Wohnungsmarkt gerade in Universitätsstädten angespannt ist.
  • Mitbewohner
    Egal, ob Sie eine WG gründen oder in eine Wohngemeinschaft ziehen wollen: Überlegen Sie sich, mit welchem Menschenschlag Sie gut auskommen. Erstsemester haben für gewöhnlich ein anderes Bedürfnis nach Partys als Promovierende. Eine Rolle spielt auch die persönliche Motivation: Suchen Sie Anschluss in einer fremden Stadt oder wollen Sie lediglich die Kosten gering halten?
  • Kriterien
    Klären Sie, welche Bedingungen Ihnen wichtig sind: Lage der Wohngemeinschaft, Größe des Zimmers, Ausstattung (möbliert, teilmöbliert oder leer), Extras wie Balkon oder Garten. Besonders wichtig bei den Angeboten natürlich die Miete: Bezieht sich der angegebene Mietpreis auf Kalt- oder Warmmiete? Sind Strom, Kabel- und Internetanschluss bereits enthalten? Wird eine Kaution fällig? Einige Vermieter verlangen zudem eine Elternbürgschaft oder eine Schufa-Auskunft.
  • Kanäle
    Nutzen Sie alle Medien und Kanäle. Bei Online-Inseraten von Lokalzeitungen, Stadtmagazinen und Wohnungsbörsen (Immowelt.de, Immobilienscout24.de, WG-Suche.de) können Sie Ihre Suche filtern. Studierende sollten außerdem das Studentenwerke und Aushänge in der Mensa und an der Uni beachten. Hilfe bei der Suche kann außerdem durch Netzwerke kommen – Kommilitonen, Freunde, Familie, Nachbarn.

Vorbereitung fürs WG-Casting

Wer in eine Wohngemeinschaft ziehen will, sollte sich zuvor einige Gedanken machen. Die Wohnungsbesichtigung gleicht angesichts der oft angespannten Lage eher einem Casting. Das heißt, Sie als potenzieller Mitbewohner bewerben sich um das WG-Zimmer. Und wie bei einer Bewerbung im Arbeitsleben wollen Sie einen guten Eindruck hinterlassen. Diese Tipps helfen:

  • Namen & Adressen
    In den Inseraten stehen teilweise nur Vornamen. Notieren Sie beim Erstkontakt den vollständigen Namen des Ansprechpartners. So wissen Sie beim Castingtermin, welches Klingelschild Sie drücken müssen. Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin und begrüßen Sie freundlich die potenziellen Mitbewohner.
  • Persönlichkeit
    Am Ende überzeugt die Persönlichkeit. Gemeinsame Werte, Hobbys und Gewohnheiten erhöhen die Chance auf ein gutes Miteinander. Sie sind eher Frühaufsteher, Veganer, Rollenspielfan…? Hervorragend, wenn die zukünftigen WG-Kollegen das auch so sehen. Gleichzeitig sollten Sie sich nicht verbiegen, wenn Sie all das nicht sind, aber genau das erwünscht ist.
  • Praxistest
    Manche Wohngemeinschaft unterzieht beim WG-Casting den potenziellen Mitbewohner einem Praxistest: Wie gut kann er mit dem Staubsauger oder Putzlappen umgehen? Humor ist wichtig, zumal Sie nicht gleich als Spaßbremse gelten wollen. Authentizität ist aber wichtiger: Falls Ihnen die Spielchen zu weit gehen, sollten Sie die Besichtigung abbrechen. Gleiches gilt für zu persönliche Fragen.
  • No-gos
    Keinesfalls sollten Sie Eltern oder Freunde zum Besichtigungssystem mitschleppen. Das wirkt unselbstständig. Vorab sollten Sie die Wohnungsanzeige genau prüfen: Unseriöse Annoncen finden sich immer wieder. Hinter der spottbilligen Traum-Studentenbude inklusive Putzkraft verbirgt sich meist eine Studentenverbindung, die ausschließlich an männliche Studenten vermietet. Werden hingegen ausschließlich junge Frauen zur Untermiete gesucht, deutet das auf zwielichtige Vermieter, die sexuelle Gefälligkeiten als Gegenleistung für die Unterkunft erwarten.
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Mietvertrag der Wohngemeinschaft

Wer eine Wohngemeinschaft gründen will, braucht einen Mietvertrag: Wer wird Mieter? Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten und ihre Vor- und Nachteile vor:

  • Sie sind Hauptmieter

    Ein Untermieter, alle anderen Mitbewohner sind offiziell Unterbewohner. Für den Vermieter praktisch: Es gibt nur einen Ansprechpartner, der für alles zuständig ist. Statt sich beispielsweise mit fünf Mietern herumschlagen zu müssen, gibt es nur einen.

    Problem bei dieser Konstellation: Sind Sie der Hauptmieter, bleibt alles an Ihnen hängen. Sie müssen sich allein mit dem Vermieter auseinandersetzen, wenn etwas kaputt ist. Aber Sie haben auch den Ärger mit den Mitbewohnern – wenn einer beispielsweise in einer Nacht-und-Nebelaktion auszieht und Sie vergeblich auf die Miete warten.

    Umgekehrt kann es auch als Untermieter schon mal stressig werden, wenn im Winter die Heizung ausfällt und der Hauptmieter sich weigert, den Vermieter zu verständigen: sei es aus Bequemlichkeit oder Konfliktscheue. Und hängt der Haussegen dauerhaft schief, kann der Hauptmieter dem Untermieter ohne Weiteres kündigen.

  • Sie gründen eine GbR

    In einer besseren Position stehen Sie, wenn Sie gemeinsam mit den anderen Mitbewohnern eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Dann sind alle Mitbewohner haftbar und verantwortlich. Dafür stehen aber auch alle im Mietvertrag und haben denselben Ansprechpartner.

    Problem bei dieser Konstellation: Das GbR-Modell ist umständlich, wenn Sie mit großer Fluktuation rechnen: Dann muss nämlich jedes Mal der alte Mietvertrag gekündigt und ein neuer mit der aktuellen WG-Zusammensetzung aufgesetzt werden. Sie können diesen Aufwand allerdings verhindern, wenn Sie eine entsprechende Klausel im Mietvertrag aufnehmen, die den Mieterwechsel ermöglicht.

  • Sie haben einen gleichberechtigten Mietvertrag

    Diese Konstellation bedeutet für alle Mieter die größte Entscheidungsbefugnis. Heißt: Sie erhalten alle wie bei einer normalen Mietwohnung einen Mietvertrag. Dieser geht nicht über drei Zimmer, Küche, Bad, sondern erstreckt sich üblicherweise auf ein Zimmer plus Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen wie Küche, Bad und eventuell Wohnzimmer. Wer Stress bei etwaigen Schäden vermeiden will, führt ein Übergabeprotokoll, wenn einer der Mitbewohner auszieht.

Bevor Sie eine Wohngemeinschaft gründen, sollten Sie sich beim potenziellen Vermieter über die konkreten Bedingungen des Mietvertrags informieren. Sollten die zweite und die dritte Option nicht möglich sein, empfiehlt es sich, seine Mitbewohner zuvor genau unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls als Hauptmieter auf eine Elternbürgschaft zu drängen.

6 wichtige Regeln fürs Zusammenleben

  1. Hygiene
    Bei Schmutz hat nicht jeder das gleiche Empfinden. Grobe Orientierungsmarke: Verlassen Sie ein Zimmer so, wie Sie es vorzufinden wünschen: Keine Überflutungen im Bad, regelmäßiges Lüften, Haare aus Waschbecken und Abfluss entfernen, Toilettenbürste benutzen.
  2. Privatsphäre
    Respektieren Sie die Intimsphäre der anderen. Hier helfen kleine Signale, die jeder auf Anhieb versteht. Lassen Sie Ihre Türen offen, sind Sie ansprechbar. Ist Ihr Zimmer zu, signalisieren Sie, dass Sie Ruhe wollen. Und falls doch mal etwas Wichtiges ist, gilt immer: Klopfen nicht vergessen.
  3. Fairness
    Damit es gerecht zugeht und keiner sich drücken kann, sollten Sie einen Putzplan erstellen. Der hält fest, wer wann den Müll herausträgt, die Gemeinschaftsräume säubert und Ähnliches.
  4. Zeiten
    Regeln Sie Ihren Alltag dort, wo es zu Überschneidungen kommt. So vermeiden Sie morgendlichen Stau vor der Badezimmertür. Feste Zeiten helfen auch, wenn Sie Ihre (Nacht-)Ruhe brauchen. Während dieser Zeiten kann man sein Handy etwas leiser stellen, gedämpft sprechen und insbesondere in den späteren Abendstunden auf lautstarke Besucher verzichten.
  5. Kompromisse
    Es lebt sich angenehmer in einer Wohngemeinschaft, wenn jeder hin und wieder ein Auge zudrückt. Die Tasse spült, obwohl sie dem WG-Nachbarn gehört. Wichtig ist gegenseitige Rücksichtnahme.
  6. Sanktionen
    Legen Sie fest, was im Falle von Nichtbeachtung passiert. Beispielsweise einen Obolus für die gemeinsame Haushaltskasse. Oder der säumige Mitbewohner muss allen eine Flasche Wein spendieren.

4 Tipps, wie Sie Konfliktsituationen entschärfen

Das Thema Einkaufen eignet sich für Konflikte: Milch, Toilettenpapier, Alufolie, Waschpulver – alles ist immer genau dann leer, wenn Sie es dringend brauchen. Auf Dauer nervt es, wenn einer einkauft und die anderen alles aufbrauchen. Daher sollte sich am besten jeder selbst um seine Sachen, die er zum täglichen Leben braucht, kümmern.

Das gilt insbesondere für Lebensmittel, die jeder in seinem eigenen Kühlschrankfach lagern kann. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass es keinen Hickhack gibt, wer mit Einkaufen dran ist, oder immer wieder die Frage aufploppt, warum die Haushaltskasse schon wieder leer ist. Sollten dennoch Probleme in der Wohngemeinschaft auftauchen, sprechen Sie diese an:

  1. Ist es etwas Wichtiges, sollte das Gespräch nicht zwischen Tür und Angel stattfinden.
  2. Bleiben Sie sachlich und beleidigen Sie den anderen nicht.
  3. Bilden Sie keine Fronten: Zwei gegen einen – das geht nach hinten los, weil sich der Mitbewohner zwangsläufig in die Ecke gedrängt fühlt.
  4. Hinter dem Rücken zu lästern ist inakzeptabel. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass die Gruppe auseinanderbricht.

Aber auch das müssen Sie notfalls hinnehmen. Manchmal klappt es einfach nicht mehr mit dem Zusammenleben. Eine Wohngemeinschaft ist eine Gemeinschaft auf Zeit. Und manchmal ist ein Ende mit Schrecken bekanntlich besser als ein Schrecken ohne Ende.

Was ist eine Wohngemeinschaft rechtlich gesehen?

Die Bedeutung von Wohngemeinschaft spielt dann eine Rolle, wenn Sie Hartz 4 (ALG II) beziehen. Denn die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter unterscheiden genauer zwischen Wohn-, Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft. Keinerlei Auswirkungen auf die staatlichen Leistungen hat die Wohngemeinschaft.

Bei einer Bedarfsgemeinschaft bestehen verwandtschaftliche Verhältnisse zwischen den Bewohnern: Eine Familie mit Kindern (unter 25 Jahren), ein Ehepaar (oder eingetragene Lebensgemeinschaft) würde daher nie als Wohngemeinschaft zählen. Außerdem existiert in der Bedarfsgemeinschaft der Wille zur gegenseitigen Verantwortung und finanziellen Unterstützung.

Ähnliches gilt für die Haushaltsgemeinschaft, in der die Mitbewohner ebenfalls miteinander verwandt sind. Als solche zählen auch Pflegeeltern und ältere Kinder über 25 Jahren. Da auch sie sich anfallende Kosten und Einkäufe meist teilen, stehen sich Hartz-4-Empfänger finanziell ungünstiger, wenn eine Wohnform nicht als Wohngemeinschaft anerkannt wird.

Im Mietrecht existieren keine gesonderten Regelungen für Wohngemeinschaften. Wer in einer WG wohnt, muss sich an die gleichen Rechte und Pflichten halten wie jeder andere Mieter.

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[Bildnachweis: Karrierebiebel.de]