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Zweite Meinung einholen: Aber nur heimlich!

Je mehr Informationen wir haben, desto besser können wir entscheiden. Denken wir. Gerade Meinungen gehen ja oft auseinander. Gut beraten ist also, wer mindestens noch eine Zweitmeinung einholt. Denkste! Wie jetzt eine Studie zeigt, kann das Konsultieren eines zweiten Experten die Qualität der ersten Meinung (oder Diagnose) unmittelbar verschlechtern – erst recht, wenn der erste Ratgeber weiß, dass Sie noch eine zweite Meinung einholen…



Zweite Meinung einholen: Aber nur heimlich!

Zweitmeinung schmälert Erstmeinungsqualität

Nicht falsch verstehen: Natürlich ist es sinnvoll, nicht nur auf einen Ratgeber zu hören, sondern sich ein möglichst umfassendes Bild zu verschaffen.

Eine zweite Meinung hilft in der Regel bei…

  • finanziellen Fragen
  • gesundheitlichen Diagnosen
  • größeren Anschaffungen

Wie bei vielen Dingen, macht aber auch hierbei die Dosis das Gift und auch mit gutem Rat kann man es übertreiben. Oder wie der Volksmund sagt: Zu viele Köche verderben den Brei – und zu viele Meinungen verwirren irgendwann nur noch.

Als Professor Sunita Sah von der Georgetown Universität die Qualität von Zweitmeinungen daher in einer Studie genauer untersuchte, stellte er überrascht fest: Weiß ein Ratgeber, dass er nicht der einzige „Experte“ ist, der konsultiert wird, schüchtert ihn das ein, er oder sie wird vorsichtiger und vager in den Aussagen. Schlimmstenfalls bekommt man eine Empfehlung, die so wertvoll ist wie Zeitungshoroskope (siehe auch Barnum-Effekt).

Festlegen mag sich dann kaum noch ein Ratgeber – er könnte ja falsch liegen. Oder kurz: Es geht gar nicht mehr darum, dem Ratsuchenden die möglichst beste Hilfestellung zu geben, sondern darum, den eigenen Ruf (als Experte) zu wahren.

Konkret bedeutet das:

Wann immer Sie Rat suchen, fragen Sie nach einer Zweit- oder Drittmeinung – aber lassen sie keinen der Ratgeber wissen, dass sie das tun.

Recht auf zweite Arztmeinung – wer zahlt?

Wer Zweifel an einer Diagnose oder an der Notwendigkeit eines schweren medizinischen Eingriffs hat, kann jederzeit eine zweite Meinung eines anderen Arztes einholen. So soll die bestmögliche Behandlung des Patienten sichergestellt werden und so steht es auch in der „Charta der Patientenrechte“ der Bundesärztekammer und der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen. Aber wer trägt hierfür die Kosten? Bei privat Versicherten übernimmt die Kosten der Zweitmeinung in der Regel die Kasse. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie sich vorab auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) informieren, Beratungstelefon: 0800 0 11 77 22 (aus dem Festnetz kostenlos).

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[Bildnachweis: marvent by Shutterstock.com]

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