Arbeitsbeurteilung: Anspruch, Muster & Tipps

Die Arbeitsbeurteilung (häufiger: Arbeitszeugnis) ist ein wichtiges Dokument für Bewerbung und weitere Karriere. Es ist ein Nachweis über Ihre Leistungen und Verhalten beim ehemaligen Arbeitgeber. Damit die Beurteilung nicht zum Problem wird, gibt es gesetzliche Regelungen über Ausstellung und Inhalt. Tipps, was Sie bei der Arbeitsbeurteilung beachten müssen…

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Arbeitsbeurteilung: Wer hat Anspruch?

In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine schriftliche Arbeitsbeurteilung, sobald ein Arbeitsverhältnis endet (§ 109 Gewerbeordnung). Der Arbeitgeber muss ein schriftliches Arbeitszeugnis ausstellen. Dieser rechtliche Anspruch gilt für alle Angestellten:

Ausgenommen sind hingegen Freelancer. Für Sie besteht kein Anspruch auf eine solche Arbeitsbeurteilung, weil sie offiziell nicht als „Arbeitnehmer“ und „Angestellte“ gelten.

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Formen der Arbeitsbeurteilung

Rechtlich haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dabei gibt es in der Praxis zwei Formen:

1. Einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis enthält nur sachliche Informationen zu Art und Dauer Ihrer Beschäftigung. Dabei geht es nicht um eine Bewertung, sondern um eine Auflistung der wichtigsten Punkte der Zusammenarbeit:

  • Persönliche Daten des Arbeitnehmers
  • Dauer und Zeitraum des Arbeitsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung und Aufgaben
  • Schlussformulierung
  • Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Diese Form ist somit keine Arbeitsbeurteilung im eigentlichen Sinne. Wichtiger und deutlich häufiger ist deshalb die zweite Variante…

2. Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Zeugnis enthält neben den Fakten zusätzlich eine Bewertung der Leistungen und des Sozialverhaltens. Diese Form der Arbeitsbeurteilung sollten Sie deshalb immer verlangen – sie ist aussagekräftiger und für Personaler überzeugender.

Eine qualifizierte Arbeitsbeurteilung folgt einem typischen Aufbau:

  1. Überschrift
    Meist „Arbeitszeugnis“ oder „Qualifiziertes Arbeitszeugnis“
  2. Stammdaten
    Name, Geburtsdatum und Angaben zu Beschäftigungsdauer + Jobtitel
  3. Tätigkeitsbeschreibung
    Angabe aller wichtiger Aufgaben und Verantwortungsbereiche
  4. Leistungsbeurteilung
    Bewertung von Fachwissen, Arbeitsweise und Arbeitsbereitschaft
  5. Verhaltensbeurteilung
    Bewertung von Verhalten am Arbeitsplatz gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
  6. Schlussformel
    Angabe von Trennungsgrund, Bedauern über das Ausscheiden, Dank und Zukunftswünschen
  7. Unterschrift
    Ort, Datum und Unterschrift des Chefs oder eines Personalverantwortlichen

Der Kern der Arbeitsbeurteilung steht im Hauptteil des Zeugnisses. Hier bewertet der ehemalige Arbeitgeber die Leistungen und das Sozialverhalten.

Sonderform: Zwischenzeugnis

Eine Sonderrolle hat das Zwischenzeugnis als Arbeitsbeurteilung. Es wird nicht am Ende, sondern während einer laufenden Beschäftigung ausgestellt. Im Gegensatz zum Abschlusszeugnis haben Sie darauf keinen gesetzlichen Anspruch, sondern können es als regelmäßige Beurteilung Ihrer Leistungen (z.B. alle 2 Jahre) oder aus einem triftigen Grund (z.B. Wechsel des Vorgesetzten) anfordern.

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Arbeitsbeurteilung in der Bewerbung

Eine Arbeitsbeurteilung in Form des letzten Arbeitszeugnisses ist fester Bestandteil „vollständiger“ Bewerbungsunterlagen. Eine gute Bewertung vom letzten Arbeitgeber fällt Personalern sofort auf und ist ein wichtiger Pluspunkt bei der Bewerbung.

Bedeutet gleichzeitig: Sie müssen unbedingt eine „qualitative“ Arbeitsbeurteilung anfordern (siehe: Arbeitszeugnis anfordern). Fehlt die Beurteilung von Leistung und Verhalten, haben Personaler sofort Zweifel: Wollen Sie ein schlechtes Zeugnis verheimlichen?

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Arbeitsbeurteilung: Welche Noten stecken darin?

In Deutschland haben Sie ein Recht auf eine „wahre“ und „wohlwollende“ Arbeitsbeurteilung: Ihr Chef darf Sie nicht offen kritisieren und so die Jobsuche erschweren. Daraus hat sich eine Zeugnissprache entwickelt: Die Zeugnis Formulierungen klingen immer positiv, sind aber nicht zwangsläufig so gemeint!

So stecken in mancher Arbeitsbeurteilung versteckte Hinweise und Codes, dass der Chef weniger zufrieden war als es dort steht. Hier einige Beispiele für Noten in der Arbeitsbeurteilung:

    Arbeitsbeurteilung: Note 1

  • „Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
  • „Er/Sie zeigte jederzeit außergewöhnliches Engagement und vorbildliche Leistungsbereitschaft.“
  • „Er/Sie erzielte stets herausragende Arbeitsergebnisse und konnte die Ziele jederzeit übertreffen.“
  • Arbeitsbeurteilung: Note 2

  • „Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“
  • „Er/Sie zeigte stets hohe Eigenmotivation und Leistungsbereitschaft.“
  • „Er/Sie erzielte stets gute Arbeitsergebnisse und übertraf die gesetzten Ziele.“
  • Arbeitsbeurteilung: Note 3

  • „Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben zur vollen Zufriedenheit.“
  • „Er/Sie zeigte Eigenmotivation.“
  • „Er/Sie erzielte gute Arbeitsergebnisse und erreichte die gesetzten Ziele.“
  • Arbeitsbeurteilung: Note 4

  • „Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben zur Zufriedenheit.“
  • „Er/Sie zeigte Interesse an den Aufgaben und war motiviert.“
  • „Er/sie erreichte die gesetzten Ziele seiner/ihrer Aufgaben.“
  • Arbeitsbeurteilung: Note 5

  • „Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.“
  • „Er/Sie erledigte alle ihm/ihr übertragenen Aufgaben.“
  • „Er/Sie arbeitete daran, die gesetzten Ziele zu erreichen.“

200 Formulierungen in der Arbeitsbeurteilung entschlüsselt

Ob Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung oder Schlussformel: Nutzen Sie unsere Code Tabelle mit den häufigsten negativen Botschaften und Geheimcodes im Arbeitszeugnis – und was sie wirklich bedeuten! Gleich kostenlos herunterladen:

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Arbeitsbeurteilung: Muster

Das folgende Muster zeigt, wie eine Arbeitsbeurteilung in der Praxis aussehen kann. Es ist ein Beispiel für ein Zeugnis mit der Note 2 (gut) für einen Versicherungskaufmann. Die Zeugnis Vorlage können Sie gleich online editieren, umschreiben und kopieren. Dazu einfach auf den Kasten klicken:

Arbeitsbeurteilung

Herr Max Muster, geboren am TT.MM.JJJJ, war vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ als Versicherungskaufmann in unserem Unternehmen, der Muster Versicherung AG, in Köln tätig.

Sein Aufgabenbereich umfasste insbesondere:

  • Beratung und Betreuung von Privat- und Geschäftskunden im Innen- und Außendienst
  • Bedarfsermittlung und Erstellung individueller Versicherungslösungen
  • Angebotserstellung, Vertragsprüfung und Policierung
  • Bearbeitung von Schadensfällen und Abstimmung mit Fachabteilungen
  • Pflege bestehender Kundenbeziehungen sowie aktive Bestandskundenentwicklung
  • Mitwirkung an Vertriebsaktionen und Unterstützung neuer Mitarbeiter

Herr Muster verfügt über sehr gutes Fachwissen, das er sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Durch seine schnelle Auffassungsgabe arbeitete er sich auch in neue Aufgabenfelder zügig und erfolgreich ein. Er zeigte stets hohe Einsatzbereitschaft und Engagement bei allen Aufgaben.

Herr Muster arbeitete immer zuverlässig, gründlich und termingerecht. Auch in Phasen hoher Arbeitsbelastung behielt er den Überblick und arbeitete strukturiert sowie lösungsorientiert. Er erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit einwandfrei. Aufgrund seiner freundlichen, verbindlichen und kooperativen Art war er allseits geschätzt. Kunden überzeugte er durch sachliche Beratung, hohe Serviceorientierung und professionelle Kommunikation.

Herr Muster verlässt am TT.MM.JJJJ auf eigenen Wunsch unser Unternehmen. Wir bedauern dies und bedanken uns für die stets angenehme Zusammenarbeit. Für den beruflichen wie privaten Weg wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Ort, Datum
Unterschrift

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Arbeitsbeurteilung prüfen: Darauf kommt es an

Sie wollen mit der Arbeitsbeurteilung überzeugen und Ihre Bewerbungschancen steigern. Damit das klappt, sollten Sie das Dokument genau prüfen (siehe: Arbeitszeugnis prüfen).

Dabei geht es nicht nur um die Formulierungen, sondern auch formale und stilistische Merkmale:

  • Vollständigkeit

    Ein unvollständiges Arbeitszeugnis fällt stets negativ auf. Formale Fehler (keine Überschrift, keine Unterschrift) sind ebenso schlecht wie das Auslassen relevanter Verantwortungen oder Fähigkeiten.

  • Korrektheit

    Korrekturlesen ist Pflicht! Rechtschreib- und Grammatikfehler haben in der Arbeitsbeurteilung nichts zu suchen. Sie haben Anspruch auf ein fehlerfreies Zeugnis – hier muss der Arbeitgeber nachbessern!

  • Individualität

    Die Beurteilung soll ein individuelles Bild Ihrer Aufgaben, Erfolge, Leistungen und Verhaltensweisen zeigen. Es darf nicht einfach nur ein Standard-Schreiben sein, das der Arbeitgeber allen Mitarbeitern ausstellt. Fehlt die Individualität, können Sie damit nicht punkten.

  • Wahrheit

    Schon das Gesetz regelt diesen Anspruch. Achten Sie unbedingt darauf, dass alle Angaben in der Arbeitsbeurteilung der Wahrheit entsprechen. Das gilt auch für die Benotung: Laut Bundesarbeitsgericht muss das Zeugnis mindestens der Note 3 (befriedigend) entsprechen. Für schlechtere Bewertungen braucht der Arbeitgeber triftige Gründe und Beweise.

  • Schlüsselwörter

    Personaler achten auf bestimmte Signalwörter in der Arbeitsbeurteilung. Dazu gehören zum Beispiel Leistungsbereitschaft, Motivation, Eigenverantwortung und Belastbarkeit. Wichtig sind auch Hinweise zu besonderen Projekten, Eigeninitiative und Erfolgen im Unternehmen.

  • Schlussformel

    Die Schlussformel ist ein freiwilliger Zusatz vom Arbeitgeber – und genau deshalb besonders wichtig. Werden einzelne Elemente weggelassen oder anders formuliert (z.B. kein Dank für die Zusammenarbeit), ist es ein klares Signal für eine schlechte Arbeitsbeurteilung. Selbst vorherige positive Bewertungen werden davon zunichte gemacht. Achten Sie genau darauf, ob der letzte Satz vollständig und wirklich positiv gemeint ist.

Erhalten Sie eine ungerechte oder schlechte Arbeitsbeurteilung, können Sie diese anfechten. Möglich ist ein schriftlicher Widerspruch mit Aufforderung zur Nachbesserung beim Arbeitgeber oder im letzten Schritt eine Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht.


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