Das Wichtigste auf einen Blick
- Maximaldauer: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). In Ausnahmen sind 10 Stunden erlaubt, diese müssen aber kurzfristig ausgeglichen werden.
- Überstunden: Arbeitsstunden über die vereinbarte Zeit hinausgehen, müssen entweder vergütet oder ausgeglichen werden.
- Pausen: Arbeitnehmer haben Anspruch auf gesetzliche Pausenzeiten, z.B. auf 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit.
- Ruhezeit: Zwischen 2 Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhe liegen.
- Nachtarbeit: Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist Nachtarbeit und wird besonders geregelt.
- Teilzeit: Teilzeitkräfte haben die gleichen Rechte wie Vollzeitler, ihre Arbeitszeit ist nur reduziert.
- Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten der Mitarbeiter dokumentieren, besonders bei Überstunden und Nachtarbeit.
Laut Statistik arbeiten Erwerbstätige in Deutschland im Schnitt 38,31 Stunden pro Woche (Vollzeit, Teilzeit: 18,66 Stunden). Rund 11 % der Beschäftigten leisten zusätzlich und regelmäßig Überstunden – besonders im Homeoffice: Hier machen 30 % der Beschäftigten mehr als 5 Überstunden pro Woche. Oft unbezahlt (53,6 %).
Was ist die maximale Arbeitszeit pro Tag?
Laut Definition ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Ruhepausen werden nicht mitgezählt. Die maximale Arbeitszeit regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hier eine Übersicht der gesetzlichen Grenzen (Stand 2026):
Gesetzliche Arbeitszeiten im Überblick
Zeiten |
Details |
| Regel-Arbeitszeit: 8 Stunden täglich |
Gilt für alle Werktage (Montag bis Samstag) und 5-Tage-Woche |
| Maximale Arbeitszeit: 10 Stunden täglich |
Nur zulässig, wenn die Mehrarbeit ausgeglichen wird |
| Wochengrenze: 48 bis 60 Stunden |
48 Std. (6 Tage à 8 Std.) ist der Standard; kurzzeitig 60 Std. möglich |
| Ausgleichszeitraum: Binnen 6 Monaten |
Der Durchschnitt muss nach max. 24 Wochen wieder bei 8 Std./Tag liegen |
| Ruhepause: 30 bis 45 Minuten |
30 Min. ab 6 Std. Arbeit; 45 Min. ab 9 Std. Arbeit |
| Ruhezeit: 11 Stunden |
Mindestzeitraum zwischen Feierabend und erneutem Arbeitsbeginn |
Wie viele Stunden Sie täglich arbeiten müssen, definiert überdies der Arbeitsvertrag. Er darf die gesetzlichen Höchstgrenzen jedoch nicht überschreiten.
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle lohnabhängigen Arbeitnehmer, also Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Ausgenommen sind Selbstständige sowie freie Mitarbeiter (Freelancer). Weitere Ausnahmen sind leitende Angestellte (§ 5 BetrVG), Arbeitnehmer im liturgischen Bereich der Kirchen sowie Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter.
Minderjährige Beschäftigte unter 18 Jahren fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Sie dürfen höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten, an maximal 5 Tagen pro Woche und nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.
Was gilt für Pausen laut Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet bei der Pausenregelung zwischen „Ruhepausen“ und „Ruhezeiten“:
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Ruhepausen
Wer täglich mehr als 6 Stunden arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf 30 Minuten Pause. Ab 9 Stunden stehen Arbeitnehmern 45 Minuten Pause zu (§ 4 ArbZG). Die Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
-
Ruhezeiten
Nach der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden, um sich zu erholen (§ 5 ArbZG). In Kranken- und Pflegeeinrichtungen, in Gastronomie, Verkehrsbetrieben oder Landwirtschaft darf die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden – muss aber durch eine Verlängerung innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen ausgeglichen werden.
Sind Raucherpausen Arbeitszeit?
Raucherpausen sind keine Arbeitszeit, sondern Freizeit. Zwar dürfen Raucherpausen nicht generell untersagt werden, weil sie in das Recht zur freien Persönlichkeitsentfaltung fallen. Deshalb werden Sie von den meisten Unternehmen geduldet. Der Arbeitgeber kann aber verlangen, dass die durch die Zigarettenpause verlorene Arbeitszeit nachgeholt wird. Dafür braucht es jedoch eine offizielle Anordnung oder Betriebsvereinbarung.
Wichtige Regeln für Nacht- und Schichtarbeit?
Für Nachtarbeit und Schichtarbeit gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen Regeln (§ 6 ArbZG): maximal 8 Stunden pro Tag, Verlängerung auf 10 Stunden möglich bei entsprechendem Ausgleich. Definiert wird Nachtarbeit, wenn mindestens 2 Stunden der Arbeitszeit zwischen 23 und 6 Uhr liegen. Für Bäckereien und Konditoreien gilt dies schon zwischen 22 und 5 Uhr. Arbeitgeber müssen Nachtarbeitern für die geleisteten Arbeitsstunden einen angemessenen Nachtzuschlag zahlen oder bezahlte freie Tage gewähren.
Rechte bei Sonn- und Feiertagsarbeit
An Sonntagen und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer zwischen 0 und 24 Uhr gar nicht arbeiten. Es gilt die „Sonntagsruhe“ nach § 9 ArbZG. Es bestehen jedoch Ausnahmen für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Feuerwehr sowie Gastronomie, Musik- und Theateraufführungen oder Rundfunk und Presse. Selbst hierbei müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr frei bleiben. Wer also an einem Sonntag arbeitet, muss innerhalb von 2 Wochen einen arbeitsfreien Ersatz-Ruhetag bekommen.
Rufbereitschaft nach Arbeitszeitgesetz
Bereitschaftsdienst gilt nach dem Arbeitszeitgesetz als Arbeitszeit und muss bei der Berechnung der täglichen Arbeitszeit bzw. wöchentlichen Höchstarbeitszeit berücksichtigt werden. Dabei ist nicht mal entscheidend, wie viel tatsächlich gearbeitet wurde. Etwas anderes gilt für Rufbereitschaft: Können Arbeitnehmer währenddessen den Ort und die Zeitgestaltung frei wählen, zählt sie nicht als Arbeitszeit.
Rufbereitschaft |
Bereitschaftsdienst |
| Ort frei wählbar | Ort vorgegeben, meist Einsatzort |
| Gilt als Ruhezeit auf Abruf | Gilt als Arbeitszeit |
| Nur Vergütung der tatsächlichen Arbeit | Reduzierte Vergütung |
Welche modernen Arbeitszeitmodelle gibt es?
Moderne Arbeitszeitmodelle schaffen primär mehr Flexibilität, sodass Mitarbeiter ihre Arbeit besser an persönliche Bedürfnisse und Lebenssituationen anpassen können. Dadurch werden die Work-Life-Balance, Motivation und Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt. Zu den flexiblen Arbeitszeitmodellen gehören:
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Remote Work
Bei Remote Work arbeiten Beschäftigte teilweise oder vollständig von zu Hause oder einem anderen Ort außerhalb des Unternehmens.
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Arbeitszeitkonto
Auf einem Arbeitszeitkonto können Mitarbeiter wiederum Mehrarbeit (Plusstunden) sowie Minusstunden im Jahr ansammeln und flexibel abfeiern.
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Gleitzeit
Bei der Gleitzeit können Arbeitnehmer innerhalb eines festgelegten Rahmens selbst entscheiden, wann sie mit der Arbeit beginnen und aufhören, solange die Kernarbeitszeiten (z.B. von 9 bis 16 Uhr) eingehalten werden.
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Vertrauensarbeitszeit
Bei der Vertrauensarbeitszeit gibt es keine festen Arbeitszeiten; Arbeitnehmer organisieren ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich, solange sie die vereinbarten Aufgaben erfüllen.
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Jobsharing
Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Mitarbeiter eine Vollzeitstelle, arbeiten also zeitlich versetzt oder gemeinsam an den Aufgaben der Position. Beim Topsharing teilen sich Führungskräfte die Stelle.
Wer kontrolliert die Einhaltung des ArbZG?
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird vom Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz kontrolliert. Arbeitgeber müssen Auskünfte geben und Unterlagen bereitstellen, damit die Aufsichtsbehörden die Vorschriften prüfen können. Arbeitnehmer oder Betriebsräte können bei vermuteten Verstößen Meldung erstatten, woraufhin Kontrollen erfolgen – Routinekontrollen ohne Verdacht sind selten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2019 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden vollständig erfassen müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte das 2022 mit dem „Stechuhr-Urteil“. Seither besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach § 3 ArbSchG. Bei Verstößen ist ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro möglich.
Lange Arbeitszeiten belasten Gesundheit und Produktivität
Ab 50 Stunden Wochenarbeitszeit sinkt die Produktivität rapide. Das ist das Ergebnis einer OECD Studie. Wird sogar mehr als 56 Stunden gearbeitet, bezeichnen die Forscher dies sogar als „Zeitverschwendung“ (siehe: Labour Illusion).
Was droht bei Arbeitszeitbetrug?
Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Vertrauensbruch. Täuscht ein Arbeitnehmer nicht geleistete Arbeitszeit vor und lässt sich diese vom Arbeitgeber bezahlen, kann dies eine Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung rechtfertigen.
Arbeitszeitbetrug liegt etwa vor, wenn Arbeitnehmer die Zeiterfassung manipulieren oder für Kollegen ein- und ausstempeln (siehe: Buddy Punching); wenn sie während der Arbeitszeit Privatangelegenheiten erledigen (z.B. Onlineshopping) oder im Homeoffice vorgeben, gearbeitet zu haben, obwohl das nicht der Fall war.
FAQ – Häufige Fragen zur Arbeitszeit
Welche Arbeitszeiten gelten im Minijob?
Wer in einem Minijob arbeitet oder eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV ausübt, wird oft nach Mindestlohn bezahlt. Daraus ergibt sich automatisch eine maximale Arbeitszeit von 43,35 Stunden pro Monat. Wer mehr pro Stunde verdient, muss folglich kürzer arbeiten, um die Minijob-Grenze nicht zu überschreiten.
Ist die Dienstreise Arbeitszeit?
Ob eine Dienstreise als Arbeitszeit gewertet wird, hängt davon ab, was Sie währenddessen machen müssen: Können Sie während der Fahrt (z.B. mit der Bahn) Ihre Zeit frei gestalten, etwa durch Lesen, gilt dies nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit. Wer dagegen selbst im Auto am Steuer sitzt, kann die Fahrtzeit nicht selbst gestalten und es ist wieder bezahlte Arbeitszeit. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind grundsätzlich keine Arbeitszeit, sondern unbezahlte „Wegezeiten“.
Ist Umkleidezeit Arbeitszeit?
Einige Beschäftigte und Beamte (z.B. Polizei, Feuerwehr) tragen während der Arbeitszeit Uniform und müssen sich vor Dienstbeginn umziehen. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu (BAG, 5 AZR 292/20) entschieden, dass die Umkleidezeit im Betrieb bezahlte Arbeitszeit ist. Aber Achtung: Wer seine Uniform schon zu Hause anzieht, tut dies in seiner Freizeit – Folge: keine Bezahlung.
Was gilt für Schwangere und stillende Mütter?
Schwangere und stillende Mütter dürfen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) höchstens 8,5 Stunden täglich und maximal 90 Stunden in 2 Wochen arbeiten. Überstunden sind für sie grundsätzlich unzulässig; Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden, um Risiken für Schwangere zu vermeiden.
Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?
Arzttermine sind prinzipiell Privatsache und keine Arbeitszeit. Arbeitnehmer müssen vorher ausstempeln oder den Arztbesuch in die Freizeit verlegen. Ausnahmen gelten nur für akute Notfälle oder wenn der Arztbesuch während der Arbeitszeit medizinisch notwendig ist – zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall.
Lesetipp: Zum Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit: Erlaubt?
Wie kann ich meine Arbeitszeit reduzieren?
Wer seine Arbeitszeit z.B von 40 auf 30 Stunden reduzieren möchte, muss spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn den Teilzeitwunsch seinem Arbeitgeber mitteilen bzw. einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen. Ein Anspruch darauf besteht laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aber erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat.
Wann kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen?
Arbeitgeber können Kurzarbeit nach einem erheblichen Arbeitsausfall anordnen, der nicht auf wirtschaftlichen Gründen oder unvorhersehbaren Ereignissen basiert. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsausfall nicht durch Urlaub, Krankheit oder normale Auftragslage verursacht wird. Vor der Einführung benötigt der Arbeitgeber in der Regel die Zustimmung des Betriebsrats oder eine einvernehmliche Vereinbarung mit den Beschäftigten. Die Arbeitszeit der betroffenen Mitarbeiter wird dann für einen bestimmten Zeitraum reduziert. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dann ggfls. ein Kurzarbeitergeld, wenn die Kurzarbeit dazu dient, Entlassungen zu vermeiden.
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