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Arbeitskleidung: Was darf der Chef vorschreiben?

Darf der Chef verlangen, dass Mitarbeiter Arbeitskleidung? Wenn Sie in einem Beruf wie Polizist, Feuerwehrmann, Arzt, Soldat, Pilot oder Steward arbeiten, ist die Antwort einfach: Ja, hier gibt es entsprechende Uniformen – geregelt über ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Aber darf der Chef auch im Büro oder bei Verkaufspersonal im Geschäft Arbeitskleidung vorschreiben? Wir erklären, was der Chef zur Arbeitskleidung bestimmen kann, wer die Kosten trägt und worauf Sie achten sollten…



Arbeitskleidung: Was darf der Chef vorschreiben?

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Arbeitskleidung: Was versteht man darunter?

Als Arbeitskleidung wird allgemein jegliche Kleidung bezeichnet, die während der Arbeit getragen wird. So könnte im Homeoffice auch die Jogginghose in diese Definition fallen.

Meist geht es bei dem Begriff jedoch um vorgeschriebene Kleidung, die der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern erwartet. Arbeitskleidung (auch Berufs- oder Dienstkleidung) ist somit die Bekleidung, die während der Arbeitszeit auf Anweisung des Chefs zu tragen ist. Grund kann ein einheitliches und professionelles Erscheinungsbild sein.

Besonderheit der Arbeitsschutzkleidung

Eine besondere Form ist die Arbeitsschutzkleidung. Diese folgt klaren Anweisungen im Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung). Sie soll vor Gefahren schützen und die körperliche Unversehrtheit garantieren. Arbeitnehmer in einem Beruf, der persönliche Schutzausrüstung vorschreibt, sind verpflichtet, diese zu tragen. Sonst drohen Bußgelder, Abmahnung oder gar Kündigung.

Der Arbeitgeber hat umgekehrt dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsschutzkleidung tragen kann und muss dies auch auf Nachfrage der zuständigen Behörde nachweisen.

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Darf der Chef Arbeitskleidung vorschreiben?

Jeder Mitarbeiter hat seinen eigenen Geschmack und möchte sich entsprechend kleiden. Stellt sich die Frage: Darf der Chef Arbeitskleidung vorschreiben? Zunächst gilt: Ja, über das Weisungs- und Direktionsrecht können Arbeitgeber nicht nur zu Arbeitsinhalten Anweisungen geben, sondern auch Regeln für die Bekleidung der Mitarbeiter aufstellen.

So soll meist ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet werden. Gerade bei Kundenkontakt legen Unternehmen großen Wert darauf. Geregelt wird diese Arbeitskleidung (beziehungsweise Berufskleidung) im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Im letzten Fall hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 BetrVG)

Wann kann der Arbeitgeber nichts vorschreiben?

Gibt es eine vertragliche Regelung, die bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt, müssen Sie sich auch daran halten. Eine solche Abmachung gehört dann zu Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten und muss erfüllt werden – schließlich haben Sie zugestimmt. Zudem gilt: Wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, die Arbeitskleidung vorzuschreiben, kann er dies durch das Direktionsrecht tun. Das gilt besonders bei Kundenkontakt, wenn ein einheitliches und seriöses Bild präsentiert werden soll.

Auf der anderen Seite stehen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter. Arbeitnehmer, die keinen Kontakt nach außen haben, sondern nur im Büro arbeiten, haben größere Freiheiten bei der Wahl des eigenen Outfits. Solange die Kleidung die eigene Leistung oder das Arbeitsumfeld nicht beeinflusst, hat es der Arbeitgeber schwer, ein berechtigtes Interesse an der vorgeschriebenen Arbeitskleidung zu begründen.

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Typische Berufe, in denen Arbeitsschutzkleidung getragen wird

Anders ist das natürlich in Berufen, in denen es um die Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer geht. In diesen Berufen ist eine bestimmte Bekleidung vorgeschrieben und muss zum Schutz getragen werden. In diesen Berufen muss Arbeitsschutzkleidung getragen werden, um Verletzungen zu vermeiden und Hygienevorschriften einzuhalten:

Berufe im Bauwesen

Arbeitnehmer, die auf einer Baustelle arbeiten, sind vielen Gefahren ausgesetzt. Aus diesem Grund sind sie dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Atemschutz
  • Handschuhe
  • Schutzhelm
  • Sicherheitsschuhe

Berufe bei der Feuerwehr/Katastrophenschutz

Arbeitnehmer, die bei der Feuerwehr und vor allem beim Katastrophenschutz arbeiten, leben gefährlich. Arbeitsschutzkleidung ist daher bei diesen Berufen Pflicht. Dazu zählt zum Beispiel:

  • Atemschutz
  • Feuerwehrschutzanzug
  • Gummistiefel
  • Kontaminationsschutzkleidung
  • Schutzhandschuhe
  • Sicherheitsschuhe
  • Sicherheitshelm mit Nackenschutz

Berufe im Gesundheitsbereich

Wer in einem medizinischen Beruf arbeitet und mit kranken Patienten zu tun hat, muss nicht nur die Patienten, sondern auch sich selbst während der Arbeit schützen. Dazu gehört das Tragen von Kleidung, die sich besonders leicht keimfrei halten lässt. Zusätzlich dazu sind in bestimmten Bereichen auch Handschuhe und Atemmasken vorgeschrieben. Typische Kleidungsstücke:

  • Augenschild
  • Dienstschuhe
  • Handschuhe
  • Kasack
  • Kopfhaube
  • Mund- und Nasenschutz

Berufe im Handwerk

In bestimmten handwerklichen Berufen wird der sogenannte Blaumann nicht nur als Mittel der Corporate Identity getragen. Er ist schwer entflammbar und schützt Monteure, KFZ-Mechaniker und andere Handwerker vor Verletzungen. Typische Schutzkleidung im Handwerk:

  • Atemschutz
  • Gummistiefel
  • Gehörschutz
  • Handschuhe
  • Schutzanzug
  • Schutzbrille
  • Sicherheitsschuhe
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Wer muss die Arbeitskleidung bezahlen?

Spezielle Arbeitskleidung ist mitunter teuer. Ob der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligen muss, hängt von der Art der Arbeitskleidung ab. Der Arbeitgeber muss benötigte Arbeitsschutzkleidung zur Verfügung stellen und damit auch alleine bezahlen. Mitarbeiter müssen sich daran nicht beteiligen. Wer hingegen freiwillig Schutzkleidung tragen möchte, obwohl es dafür keine Pflicht gibt, muss diese auch selbst kaufen.

Anders ist es bei Arbeitskleidung, die dem Erscheinungsbild dient. Hier kann der Arbeitgeber einheitliche Outfits zur Verfügung stellen (beispielsweise in der Gastronomie, damit das gesamte Team gleich angezogen ist). Ansonsten ist der Mitarbeiter hier selbst verantwortlich, den entsprechenden Dresscode im Job einzuhalten.

Kann ich Kosten von der Steuer absetzen?

Wenn Sie die Kleidung ausschließlich beruflich nutzen, können Sie diese als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Als Arbeitskleidung in diesem Sinn gilt beispielsweise ein Arztkittel, eine Richterrobe oder auch die Kleidung eines Kochs, die dieser nur in der Küche trägt. Bei ausschließlich beruflicher Nutzung können Sie auch die Reinigungskosten von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es dazu keine Rechtsvorschrift. Letztlich entscheidet also das Finanzamt darüber, ob es die Reinigungskosten anerkennt oder nicht.

Wollen Sie die Reinigung absetzen, können Sie dies über eine Pauschale tun. Bringen Sie die Wäsche in die Reinigung, können Sie die Belege bei der nächsten Steuererklärung einreichen. Komplizierter ist es, wenn Sie zuhause selbst waschen und nicht die Pauschale nutzen. Hier werden anteilige Kosten geschätzt, abhängig von der Personenzahl im Haushalt und der Art, wie Sie waschen.

Achtung: Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Kosten für Arbeitskleidung, die nicht berufstypisch ist (und die Sie daher auch in Ihrer Freizeit tragen könnten), könnte es sich um einen geldwerten Vorteil handeln, den Sie zusätzlich versteuern müssen. Sprechen Sie bei Fragen Ihren Arbeitgeber darauf an.

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[Bildnachweis: chanin sriintravanit by Shutterstock.com]

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