Heimliche Bewerbung: Tipps für den Sperrvermerk
Heimliche Bewerbung – das klingt schon anrüchig. Dabei beginnen nicht wenige Arbeitsverhältnisse durch eine Bewerbung aus einer Festanstellung. Was vielen Arbeitnehmern allerdings den Schweiß auf die Stirn treibt, ist die Vorstellung, dass ihr gegenwärtiger Arbeitgeber von ihrer Bewerbung bei der Konkurrenz Wind bekommt. Und das aus gutem Grund: Nichts ist so verpönt wie Illoyalität. Das kann zu einer unangenehmen Trennung vom derzeitigen Arbeitgeber führen oder im schlimmsten Fall in der weiteren Zusammenarbeit die Arbeitsatmosphäre nachhaltig vergiften, wenn Ihre externe Bewerbung erfolglos bleibt. Was Sie tun können, damit Ihre Bewerbung vertraulich behandelt wird…

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Heimliche Bewerbung: Was ist eigentlich ein Sperrvermerk?
Sperrvermerke werden immer dann verwendet, wenn Informationen noch nicht publik gemacht werden sollen. Üblich sind sie in verschiedenen Bereichen, etwa:
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Pressewesen
Nachrichten und Informationen werden mit einer Sperrfrist gekennzeichnet, wenn die Medien sie nicht vor dieser Frist veröffentlichen sollen. Diese Sperrfrist ist nicht bindend, sondern ist eine freie Vereinbarung. Gleichzeitig wird natürlich das Vertrauensverhältnis gestört, wenn eine Redaktion den Hinweis ignoriert. Von der zukünftigen Zusammenarbeit wird diese dann ausgeschlossen werden.
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Kommunalwesen
Ein Sperrvermerk hier stellt sicher, dass eine bestimmte Aufwendung oder Ausgabe erst dann getätigt wird, wenn eine bestimmte Voraussetzung geschaffen wurde. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Fördermittel bewilligt oder anderweitige Zusagen gemacht werden.
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Archivwesen
Hier bedeutet eine Sperrfrist, dass Akten erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit einsehbar sind. Die übliche Schutzfrist beträgt 30 Jahre.
Daneben gibt es den Sperrvermerk auch für die heimliche Bewerbung. Und hier geht es in den Bereich der gesellschaftlichen Konventionen: Sie bitten zwar letztlich sinngemäß um Diskretion, aber ohne den Begriff Diskretion zu verwenden (zu den Formulierungstipps weiter unten).
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Jobwechsel ist ein heikles Thema
Im tiefsten Inneren beanspruchen die meisten Arbeitgeber Exklusivität für sich. Und das zurecht, schließlich regelt der Arbeitsvertrag auch Punkte wie die Rücksichtnahme- und Loyalitätspflichten des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber gegenüber.
Andererseits muss jeder gucken, wo er bleibt: Auch Arbeitgeber setzen ihre Mitarbeiter längst nicht über alles sofort in Kenntnis. Etwa, wenn eine Übernahme bevorsteht oder Abteilungen umstrukturiert werden sollen. Eine gewisse taktische Geheimhaltung ist auf beiden Seiten daher nichts Ungewöhnliches.
Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss also gar nicht vorbelastet sein. Eine heimliche Bewerbung kann zwar einen Jobwechsel zum Ziel haben – beispielsweise, weil ein anderer Arbeitgeber bessere Entwicklungsmöglichkeiten hat. Genauso gut kann es sein, dass ein Bewerber seinen Marktwert testen möchte und gar keine Kündigung plant.
Umso wichtiger ist dann natürlich die Diskretion bei einer heimlichen Bewerbung. Denn machen erstmal Gerüchte vom bevorstehenden Wechsel die Runde, könnten Sie in Erklärungsnot geraten und sich das Verhältnis zu Chef und Kollegen nachteilig verändern.
Bewerbung vertraulich behandeln: Formulierung und Hinweis
Man spricht von einem Sperrvermerk, wenn der potenzielle Arbeitgeber darum gebeten wird, die eigene Bewerbung vertraulich zu behandeln. Solche Formulierungen können Sie in den Betreff oder den letzten Absatz Ihres Bewerbungsschreibens setzen.
Wer absolut auf Nummer sicher gehen will, kann im Lebenslauf den aktuellen Arbeitgeber anonymisieren und im Anschreiben darauf verweisen. Wie die Bitte um Diskretion in einer heimlichen Bewerbung aussehen kann, haben wir hier in einigen Formulierungen für Sie zusammengefasst:
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Betreff
- Ich bitte Sie, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.
- Mit der Bitte um Vertraulichkeit – Ihre Stellenanzeige für einen Biochemiker auf Karrieresprung.de
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Letzter Absatz
- Da ich mich gegenwärtig in ungekündigter Stellung befinde, bitte ich Sie, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln.
- Ich bitte Sie ausdrücklich um vertrauliche Behandlung meiner Bewerbung, da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde.
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Anonymisierung
- Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich aus Gründen der Vertraulichkeit meinen gegenwärtigen Arbeitgeber nicht nenne.
- Ich arbeite derzeit bei einem international tätigen Chemieunternehmen.
Verhalten während des Bewerbungsprozesses
Sollte Ihre heimliche Bewerbung erfolgreich sein, gilt es sowieso zuerst den Vorgesetzten zu informieren. Bis dahin sollten Sie sich mit Andeutungen Ihren Kollegen gegenüber zurückhalten. Dringt dennoch etwas von Ihrem Vorhaben nach außen, sollten Sie diese Gerüchte am besten selbstbewusst parieren.
Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
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Defensive
Sie ziehen die Gerüchte ins Lächerliche, streiten den Wahrheitsgehalt ab, indem Sie auf das verweisen, was es letztlich ist: Klatsch und Tratsch.
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Offensive
Sie bestätigen gewissermaßen Ihre heimliche Bewerbung, betonen allerdings, dass diese nicht die Kündigung zum Zwecke hat, sondern Ihnen eine besser Ausgangslage beim nächsten Gehaltsgespräch verschafft.
Welche der beiden Methoden die passendere ist, müssen letztlich Sie selbst situations- und personenbedingt entscheiden. Minimieren können Sie das Risiko von Gerüchten, indem Sie sich während einer heimlichen Bewerbung genauso verhalten wie sonst auch.
Business as usual, das heißt:
- Geben Sie keinerlei Anlass zu Beschwerden. Gehen Sie Ihren Tätigkeiten genauso nach wie zuvor, arbeiten Sie sorgfältig. Das gilt erst recht, solange Sie nichts schwarz auf weiß haben, denn im Falle einer geplatzten heimlichen Bewerbung haben Sie zusätzlich noch Ärger aufgrund von Schludrigkeit.
- Behandeln Sie heimliche Bewerbungen als Privatsache. Denn das sind sie, also gehören sie in Ihre Freizeit. Bitten Sie potenzielle Arbeitgeber, Sie nach Feierabend Zuhause unter Ihrer Privatnummer anzurufen.
- Kündigen Sie erst bei Zusage. Solange Sie keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber vorliegen haben, sollten Sie keine Schritte einleiten.
Heimliche Bewerbung: Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Eine heimliche Bewerbung geschieht zwar im Verborgenen, dennoch bewegen Sie sich absolut im rechtlichen Rahmen. Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern die freie Berufswahl.
Sinn und Zweck einer heimlichen Bewerbung ist, dass der aktuelle Arbeitgeber nichts von den Bewerbungsbemühungen seines Mitarbeiters mitbekommt. Doch wie sieht das aus, wenn der potenzielle neue Arbeitgeber den Sperrvermerk ignoriert? Joana Kammer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, sieht das schwierig:
Zwar muss ein Sperrvermerk unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten durchaus beachtet werden. In der Regel geschieht dies auch. Einen Verstoß nachzuweisen, ist in der Praxis allerdings schwierig. Gleiches gilt für einen etwaigen Schaden, wenn der Mitarbeiter Schadensersatzansprüche geltend machen will. Der Bewerber müsste einwandfrei nachweisen können, dass ihm bei seinem aktuellen Arbeitgeber ein kausaler Schaden entstanden ist.
Verhalten dem Chef gegenüber
Mit Ihrem Kündigungsvorhaben sollten Sie sensibel an Ihren Chef herantreten, sofern Sie sich im Guten trennen wollen. Und das ist immer ratsam, schon allein, weil Sie ein gutes Arbeitszeugnis wollen.
Die Maxime von der einvernehmlichen Trennung ist gerade in überschaubaren Branchen wichtig, da Kontakte zwischen den Unternehmen normal sind. Und Sie wollen vermeiden, dass schlecht über Sie geredet wird.
Umgekehrt gilt Gleiches für Sie: Lästern Sie über Ihren ehemaligen Chef, fällt das negativ auf Sie zurück. Egal, was vorgefallen ist.
Um Ihren Arbeitgeber gewissermaßen schonend auf eine mögliche Kündigung vorzubereiten, können Sie im Vorfeld um ein Gespräch bitten. Darin fragen Sie nach Ihren Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen und bekunden Ihr Interesse an beruflicher Weiterbildung.
An diesem Punkt kann dann Ihr Arbeitgeber die Karten auf den Tisch legen und genau schildern, wo er Sie in den nächsten ein bis zwei Jahren sieht. Tut er das nicht oder sind die Aussichten unbefriedigend, können Sie in einem späteren Gespräch darauf Bezug nehmen, sofern Ihre heimliche Bewerbung zu einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch geführt hat.
Ohne dass Sie pokern müssen, können Sie nun darauf verweisen, dass Ihnen ein attraktives Angebot unterbreitet worden sei, über das Sie ihn informieren wollen. Mit Verweis auf das vorherige Gespräch können Sie nun argumentieren, dass Sie Ihr Interesse an beruflichen Weiterbildungen bekundet hätten und das Angebot des anderen Arbeitgebers besser zu Ihren Vorstellungen passe.
Heimliche Bewerbung: No risk – no fun?
Manche Arbeitnehmer fordern ihr Glück allerdings heraus. So verständlich es ist, dass ein Mitarbeiter sich weiterentwickeln möchte, Aufstiegschancen mit der Aussicht auf bessere Bezahlung attraktiv findet: Das bedeutet nicht, dass der gegenwärtige Arbeitgeber noch übers Ohr gehauen werden muss.
Einige Bewerber finden nichts dabei, vom Arbeitsplatz aus nach neuen Stellen zu schauen und sich großzügig am Büromaterial zu bedienen, etwa teure Farbkopien und frankierte Briefumschläge. Was früher verharmlosend als Mundraub bezeichnet wurde, ist letztlich nichts anderes als Diebstahl und damit natürlich strafbar.
Selbst wer eine E-Mailbewerbung vom Arbeitsplatz aus schreibt, wirft ein schlechtes Licht auf sich. Zum einen besteht immer die Möglichkeit, dass Sie dabei erwischt werden.
Entweder im jeweiligen Augenblick oder dadurch, dass Sie digitale Spuren hinterlassen und der Arbeitgeber Zugriff auf Ihr Arbeitskonto hat. Zum anderen senden Sie auch dem neuen Arbeitgeber ein Signal, nämlich das einer eher gering ausgeprägten Loyalität und eines ebensolchen Unrechtsbewusstseins.
Ebenso unklug ist es, seine Bewerbungsunterlagen oder Informationen zu Stellenanzeigen auf dem firmeneigenen Rechner zu speichern. Wer unbedingt in seiner Pause Kontakt zum potenziellen Arbeitgeber aufnehmen muss oder will, sollte für Nachfragen sämtliche Unterlagen auf dem privaten Smartphone oder als Ausdruck im eigenen (geschlossenen) Aktenkoffer mit sich führen.
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Jochen Mai ist Gründer und Chefredakteur der Karrierebibel. Der Autor mehrerer Bücher doziert an der TH Köln und ist gefragter Keynote-Speaker, Coach und Berater.

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