Definition: Was ist ein Honorarvertrag?
Der Honorarvertrag ist eine Vereinbarung über die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber und einem freien Mitarbeiter oder Selbstständigen. Anders als bei einem Arbeitsvertrag ist der Auftragnehmer bei einem Honorarvertrag nicht weisungsgebunden. Es können keine Vorgaben zu Arbeitsort oder Arbeitszeit gemacht werden. Auch anderen Weisungen muss der freie Mitarbeiter auf Honorarbasis nicht folgen.
Aus einem Honorarvertrag entsteht kein abhängiges Arbeitsverhältnis. Er darf deshalb nicht mit einem normalen Arbeitsvertrag gleichgesetzt oder verwechselt werden. Beide Verträge regeln Leistung und Gegenleistung durch Gehalt beziehungsweise Honorar – dort hören die Gemeinsamkeiten aber bereits auf.
Wo wird ein Honorarvertrag eingesetzt?
Ein Honorarvertrag findet in verschiedenen Bereichen Anwendung. Er kann für die Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einem freien Mitarbeiter geschlossen werden. Auch Privatpersonen können mit einem Selbstständigen Honorarverträge abschließen. Verbreitet sind Honorarverträge bei folgenden Berufsgruppen:
- Steuerberatern
- Unternehmensberatern
- Ärzten
- Dozenten
- Journalisten
- Anwälten
- Architekten
- Lehrern
- Gutachtern und Sachverständigen
- Studenten
- Autoren und Textern
- Künstlern
- Immobilienmaklern
- Schauspielern und Musikern
Unterschiedliche Formen eines Honorarvertrags
Bei einem Honorarvertrag wird grundsätzlich zwischen einem Werkvertrag und einem freien Dienstvertrag unterschieden.
Werkvertrag
Dieser stellt die Verpflichtung zur erfolgreichen Herstellung oder Veränderung einer Sache als Gegenleistung zum vereinbarten Honorar dar. Wird beispielsweise mit einem Programmierer ein Werkvertrag für die Herstellung eines Computerprogramms geschlossen, ist dieser verpflichtet, eine einwandfrei funktionierende Software zu programmieren. Sonst können Ansprüche auf Mängelbeseitigung oder auch Minderung des Honorars bestehen. Wichtig ist, dass eine erfolgreiche Leistung erbracht wird.
Freier Dienstvertrag
Auch der freie Dienstvertrag bildet die Grundlage für eine Verpflichtung gegen ein entsprechend festgelegtes Honorar, allerdings schuldet der Dienstverpflichtete in diesem Fall nicht zwangsläufig einen Erfolg. Hier ist er zu seinem besten Bemühen und sorgfältiger Arbeit verpflichtet.
Honorarvertrag Muster
Wenn Sie einen Honorarvertrag unterschreiben, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser alle wichtigen Aspekte und Abmachungen enthält. Die wichtigsten Bestandteile des Inhalts eines Honorarvertrags sind:
- Informationen über die Vertragsparteien (Namen, Anschrift, weitere Daten)
- Dauer des Honorarvertrags
- Angaben über die zu erbringende Leistung
- Höhe des Honorars (Stundenlohn oder Gesamthonorar)
- Ausweis der Mehrwertsteuer – ist diese im Honorar schon enthalten?
- Abmachungen über Vorschüsse oder Teilzahlungen
- Mögliche Vereinbarungen zu Kündigungen
- Datum und Ort
- Unterschrift
Das folgende Muster zeigt, wie ein Honorarvertrag aussehen kann:
Honorarvertrag Muster
Zwischen der Fantasie GmbH
– im folgenden Auftraggeber genannt –
und Max Mustermann
– im folgenden Auftragnehmer genannt –
wird folgender Honorarvertrag abgeschlossen:
1. Vertragsgegenstand
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Auftragnehmer auf Honorarbasis für den Auftraggeber als Software-Programmierer tätig. Mit dieser Funktion sind folgende Einzelaufgaben verbunden:
- Erstellen einer funktionierenden hausinternen Software zur Speicherung und Verarbeitung von Rechnungen
- Regelmäßige Auskunft über den Fortschritt der Entwicklung
- Zusammenarbeit mit der Controlling-Abteilung zur Implementierung der Software
Der Auftragnehmer ist dabei frei in der Wahl seines Arbeitsorts sowie seiner Arbeitszeit. Er ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.
2. Vertragsdauer
Die Zusammenarbeit beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31.07.2024. Eine gesonderte Kündigung ist hierfür nicht erforderlich. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Honorarvertrag gemäß den Fristen aus § 621 BGB vorzeitig zu beenden.
3. Honorar
Der Auftragnehmer erhält für jede geleistete Arbeitsstunde ein Honorar in Höhe von 50 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit diesem Betrag sind alle Auslagen und Nebenkosten sowie Kosten für Fahrt und Unterkunft abgegolten.
Die Zahlung des Honorars erfolgt, sobald der Auftragnehmer eine entsprechende Rechnung inklusive eines Nachweises über die geleisteten Stunden beim Auftraggeber eingereicht hat.
Für die Versteuerung des Honorars sowie die Abführung von Sozialversicherungsbeträgen ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich, da dieser im Sinne des Einkommensteuergesetzes selbstständig ist.
4. Verzug und Verhinderung
Der Auftragnehmer ist zu einer einwandfreien Erledigung der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Im Falle von Mängeln entsteht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Ausbesserung. Bei einer Fristüberschreitung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Krankheit oder anderen Gründen der Arbeitsverhinderung entsteht kein Honoraranspruch. Zudem muss der Auftragnehmer eine solche Verhinderung ab dem ersten Tag des Arbeitsausfalls mitteilen.
5. Übertragung von Urheber- und Nutzungsrechten
Alle Urheber- und Nutzungsrechte die während der Tätigkeit beim Auftragnehmer entstehen, werden auf den Auftraggeber übertragen. Mit dem in diesem Honorarvertrag vereinbarten Honorar ist die Übertragung abgegolten.
6. Schlussbestimmungen
Jede Änderung oder Ergänzung zu diesem Honorarvertrag bedarf der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Honorarvertrags ungültig sein oder in Zukunft werden, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt.
Neustadt, TT.MM.JJJJ
Unterschriften beider Vertragsparteien
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Download: Honorarvertrag Muster
Honorarvertrag: Vor- und Nachteile
Der Honorarvertrag hat für Auftragnehmer einige Vorteile gegenüber einem normalen Arbeitsvertrag. Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die nicht ignoriert werden sollten:
Vorteile
- Keine Weisungsgebundenheit
Da Auftragnehmer nicht weisungsgebunden sind, haben sie größere Flexibilität. Sie sind grundsätzlich frei in der eigenen Arbeitsweise und Durchführung der Aufgabe oder des Projekts. - Freie Auswahl
Selbstständige und freie Mitarbeiter können selbst entscheiden, welche Aufträge und Aufgaben sie annehmen. Es gibt keinen Zwang, mit einem Kunden zusammenzuarbeiten. So können Sie sich die besten Angebote heraussuchen. - Keine Sozialversicherungsbeiträge
Ein Vorteil für Auftraggeber: Für Mitarbeiter auf Honorarbasis müssen keine Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden.
Nachteile
- Keine Lohnfortzahlung
Es gibt keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keinen bezahlten Urlaub. Wenn Sie krank werden, gibt es auch kein Geld. - Keine Krankenversicherung
Freie Mitarbeiter müssen sich alleine um die Krankenversicherung kümmern. Auftraggeber sind dazu nicht verpflichtet. Anders als bei einem Angestelltenverhältnis, wo die Beiträge geteilt werden. - Kein Kündigungsschutz
Ein Honorarvertrag beinhaltet keinen Kündigungsschutz für Mitarbeiter auf Honorarbasis. Solange die Kündigungsfristen eingehalten werden, kann die Zusammenarbeit beendet werden.
Gefahr einer Scheinselbstständigkeit
Ein weiterer Nachteil ist das Risiko einer Scheinselbstständigkeit. In der Umsetzung ähnelt die Zusammenarbeit oft einem abhängigen Arbeitsverhältnis. Der Honorarvertrag sieht einen freien Mitarbeiter, in der Praxis ist es hingegen ein Angestellter. Hier können große Nachzahlungen drohen: Für bis zu vier Jahren müssen Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung nachgezahlt werden.
Auch Kündigungsschutz und andere Ansprüche gegen den Arbeitgeber können sich aus der Scheinselbstständigkeit ergeben. Die arbeitsrechtlichen Regelungen, die nicht bei einem Honorarvertrag, aber bei abhängiger Beschäftigung gelten, können dann greifen. Verhindern können Sie dies, wenn Auftragnehmer vollkommen weisungsbefreit sind und nicht nur von einem Auftraggeber abhängig sind.
Honorarvertrag Steuern
Eine wichtige Besonderheit beim Honorarvertrag: Sie müssen selbst Steuern abführen – dies läuft nicht wie bei Angestellten automatisch über das Gehalt und die Lohnsteuer. Sie wenden sich an das Finanzamt und bekommen eine Steuernummer.
Ihre Einkünfte unterliegen dann der Einkommenssteuer. Das müssen Sie bei Ihrer Preissetzung als auch der finanziellen Planung berücksichtigen.
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